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   BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 349/89   

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https://dejure.org/1989,5006
BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 349/89 (https://dejure.org/1989,5006)
BAG, Entscheidung vom 20.09.1989 - 4 AZR 349/89 (https://dejure.org/1989,5006)
BAG, Entscheidung vom 20. September 1989 - 4 AZR 349/89 (https://dejure.org/1989,5006)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Büromaschinenmechanikers auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe VII (Bundes-Angestelltentarifvertrag) BAT wegen Ausübung der Funktion als technischer Leiter einer Druckerei - Anforderungen an die Tätigkeiten eines Druckers und an das Vorliegen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BTA §§ 22, 23, Anlage 1a
    Eingruppierung: Flachdrucker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 349/89
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils m.w.N.).

    Das Landesarbeitsgericht geht bei der Bildung der Arbeitsvorgänge, die als Rechtsanwendung der uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Nachprüfung unterliegt (BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.), davon aus, daß die Parteien in der mündlichen Verhandlung übereinstimmend zu Protokoll erklärt haben, daß der.

  • BAG, 27.06.1984 - 4 AZR 284/82

    Eingruppierung eines Faktors - Druckerei - Vergütungsgruppe

    Auszug aus BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 349/89
    Dieser Arbeitsvorgang erfüllt aber weder aufgrund der auszuübenden Tätigkeit (vgl. BAG Urteil vom 27. Juni 1984 - 4 AZR 284/82 - AP Nr. 92 zu §§ 22, 23 BAT 1975) noch in zeitlicher Hinsicht (5 v. H. der Gesamtarbeitszeit) die Anforderungen des Tätigkeitsmerkmals der VergGr.
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87

    Eingruppierung: Küchenleiters einer Mensa

    Auszug aus BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 349/89
    Zwar hat der Senat in Fällen, in denen einem Angestellten die Leitung eines bestimmten Arbeitsbereiches übertragen ist, in der Regel dessen gesamte Tätigkeit als einen (großen) Arbeitsvorgang im Tarifsinne angesehen (BAG Urteil vom 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP Nr. 138 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 349/89
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 23.09.1954 - 2 AZR 31/53

    Eingruppierung: Tätigkeitsmerkmale der Tarifordnung

    Auszug aus BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 349/89
    Dies unterliegt in vollem Umfange und nicht nur unter Berücksichtigung eines Beurteilungsspielraumes des Arbeitgebers, wie das beklagte Land meint, der gerichtlichen Überprüfung (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 23. September 1954 - 2 AZR 31/53 - BAGE 1, 85 = AP Nr. 1 zu § 3 TOA).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 349/89
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils m.w.N.).
  • LAG Hamm, 22.12.1988 - 4 Sa 415/88

    Angestellte; Lohngruppe; Eingruppierung; Tarifliche Tätigkeitsmerkmale

    Auszug aus BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 349/89
    Auf die Revision des beklagten Landes werden die Urteile des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. Dezember 1988 - 4 Sa 415/88 - und des Arbeitsgerichts Münster vom 21. Dezember 1987 - 4 Ca 1478/87 - in der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, als sie der Klage stattgegeben haben.
  • BAG, 15.11.1989 - 4 AZR 345/89

    Eingruppierung: Vervielfältigungsarbeiten

    Tätigkeiten eines Druckers sind Arbeitertätigkeiten, für die die Anlage 1 a zum BAT - wie der Senat im Urteil vom 20. September 1989 - 4 AZR 349/89 - (nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt hat - keine Tätigkeitsmerkmale enthält.

    auch: BAG - 20. September 1989 - AZ: 4 AZR 349/89.

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