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   BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 410/89   

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https://dejure.org/1989,21043
BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 410/89 (https://dejure.org/1989,21043)
BAG, Entscheidung vom 20.09.1989 - 4 AZR 410/89 (https://dejure.org/1989,21043)
BAG, Entscheidung vom 20. September 1989 - 4 AZR 410/89 (https://dejure.org/1989,21043)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79

    Tarifvertrag: Tarifliche Übrung - Auslegung - Ausforschungsbeweis

    Auszug aus BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 410/89
    Nach § 373 ZPO müssen diejenigen Tatsachen bezeichnet werden, zu denen der Zeuge vernommen werden soll, wobei als Tatsachen konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder Gegenwart angehörige Geschehnisse oder Zustände anzusehen sind ( BAGE 40, 67, 74 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung).

    Ein solcher liegt vor, wenn ein Beweis angetreten wird, bei dem durch die damit beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen zu substantiierten Tatsachenbehauptungen gewonnen werden sollen ( BAG Urteil vom 29. Oktober 1986 - 4 AZR 614/85 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAGE 40, 67, 74 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung).

  • BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85

    Eingruppierung: Pförtner beim

    Auszug aus BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 410/89
    Dadurch werden auch Zweifel daran begründet, ob sie als Beweismittel für die Behauptung der Klägerin geeignet sind, welche Arbeiten im Betrieb arbeitszeitlich überwogen haben (vgl. BAG Urteil vom 29. Oktober 1986 - 4 AZR 614/85 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

    Ein solcher liegt vor, wenn ein Beweis angetreten wird, bei dem durch die damit beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen zu substantiierten Tatsachenbehauptungen gewonnen werden sollen ( BAG Urteil vom 29. Oktober 1986 - 4 AZR 614/85 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAGE 40, 67, 74 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung).

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

    Auszug aus BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 410/89
    Da bei Auskunftsklagen nach den Sozialtarifverträgen des Baugewerbes die allgemeinen Grundsätze für die Darlegungs- und Beweislast gelten, hat die Klägerseite darzulegen und zu beweisen, daß im Betrieb des beklagten Arbeitgebers überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet werden ( BAGE 56, 227, 240 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAGE 55, 78, 84 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Auch wenn die Klägerin bei ihren Auskunftsklagen Schwierigkeiten im Bereich der Darlegungs- und Beweislast hätte, weil sie in der Regel keinen detaillierten Überblick über die im Betrieb des beklagten Arbeitgebers geleistete Arbeit hat, rechtfertigt dies nicht - worauf der Senat bereits im Urteil vom 25. Februar 1987 ( BAGE 55, 78, 85 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) im einzelnen hingewiesen hat - an die Darlegungs- und Beweislast der Klägerin in derartigen Prozessen geringere Anforderungen zu stellen und diese ganz oder teilweise der beklagten Partei aufzuerlegen.

  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87

    Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten

    Auszug aus BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 410/89
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an ( BAGE 56, 227, 230 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.).

    Da bei Auskunftsklagen nach den Sozialtarifverträgen des Baugewerbes die allgemeinen Grundsätze für die Darlegungs- und Beweislast gelten, hat die Klägerseite darzulegen und zu beweisen, daß im Betrieb des beklagten Arbeitgebers überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet werden ( BAGE 56, 227, 240 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAGE 55, 78, 84 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • LAG Hessen, 13.03.1989 - 14 Sa 1109/87
    Auszug aus BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 410/89
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. März 1989 - 14 Sa 1109/87 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74

    Tarifverträge: Geltungsbereich des RTV-Bau

    Auszug aus BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 410/89
    Da bei Auskunftsklagen nach den Sozialtarifverträgen des Baugewerbes die allgemeinen Grundsätze für die Darlegungs- und Beweislast gelten, hat die Klägerseite darzulegen und zu beweisen, daß im Betrieb des beklagten Arbeitgebers überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet werden ( BAGE 56, 227, 240 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAGE 55, 78, 84 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86

    Tarifvertrag Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 410/89
    Ist dies nicht der Fall, ist zu prüfen, ob die im Betrieb ausgeführten Tätigkeiten von Abschnitt IV erfaßt werden oder die allgemeinen Merkmale der Abschnitt I bis III von § 1 Abs. 2 Verfahrens-TV erfüllen ( BAGE 55, 67, 71 = AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88

    Anspruch der Einzugsstelle für Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes auf

    Auszug aus BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 410/89
    Ist dies nicht der Fall, ist zu prüfen, ob die im Betrieb ausgeführten Tätigkeiten von Abschnitt IV erfaßt werden oder die allgemeinen Merkmale der Abschnitt I bis III von § 1 Abs. 2 Verfahrens-TV erfüllen ( BAGE 55, 67, 71 = AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 352/88

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 410/89
    Ferner ist darauf Bedacht zu nehmen, ob ein Betrieb nach Abschnitt VII des § 1 Abs. 2 Verfahrens-TV ausdrücklich vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommen ist ( BAG Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - AP Nr. 96 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Um einen solchen handelt es sich, wenn ein Beweis angetreten wird, bei dem es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt, und wenn durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substantiierte Tatsachenbehauptungen gewonnen werden sollen (BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 878/79 - aaO; vom 20. September 1989 - 4 AZR 410/89 -, n.v. und vom 23. Oktober 1996 - 1 AZR 269/96 - AP Nr. 146 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu III 2 der Gründe; BGH Urteil vom 4. März 1991 - II ZR 90/90 - NJW-RR 1991, 888, 890 f., zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 615/89

    Darlegungslast und Beweislast für Auskunftsklagen nach den

    Dadurch werden auch Zweifel daran begründet, ob sie als Beweismittel für die Behauptung der Klägerin geeignet sind, welche Arbeiten im Betrieb arbeitszeitlich überwogen haben (vgl. BAG Urteile vom 29. Oktober 1986 - 4 AZR 614/85 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und vom 20. September 1989 - 4 AZR 410/89 - nicht veröffentlicht), zumal die Beklagte schon in der Klageerwiderung vortrug, die von der Klägerin benannten Zeugen seien überwiegend nicht im gesamten Klagezeitraum, teilweise sogar nur kurzfristig bei ihr beschäftigt gewesen.
  • BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 493/89

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Vorliegen

    Dadurch werden insbesondere auch Zweifel daran begründet, ob sie als Beweismittel für die Behauptungen der Klägerin geeignet sind, welche Arbeiten im Betrieb einen bestimmten Anteil an der Gesamtarbeitszeit während eines Kalenderjahres eingenommen haben (vgl. BAG Urteil vom 20. September 1989 - 4 AZR 410/89 - unveröffentlicht, unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 29. Oktober 1986 - 4 AZR 614/85 - AP Nr. 14 au § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

    Dieses Vorgehen ist nach prozeßrechtlichen Grundsätzen nicht zulässig (vgl. BAG Urteil vom 20. September 1989 - 4 AZR 410/89 - unveröffentlicht).

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