Rechtsprechung
   BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 1018/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3784
BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 1018/94 (https://dejure.org/1995,3784)
BAG, Entscheidung vom 20.09.1995 - 10 AZR 1018/94 (https://dejure.org/1995,3784)
BAG, Entscheidung vom 20. September 1995 - 10 AZR 1018/94 (https://dejure.org/1995,3784)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3784) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Erfasstsein eines Betrieb vom betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Verfahren für den Urlaub, den Lohnausgleich und die Zusatzversorgung im Baugewerbe Berlin (VTV) - Vorliegen von Trockenbauarbeiten bei Montieren des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 49/89

    Tarifvertrag: Auslegung - BRTV-Bau

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 1018/94
    Der Trockenbaumonteur montiert industriell hergestellte Fertigteile, die er nicht mehr wesentlich verändert (BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - AP Nr. 110 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau); hierzu gehört insbesondere auch die Montage plattenförmiger Bauteile aus verschiedenen Materialien zur Errichtung von Leichtbauwänden.
  • BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 493/89

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Vorliegen

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 1018/94
    Wird arbeitszeitlich überwiegend eine der in den Beispielen des Abschnitts V des § 1 Abs. 2 VTV genannten Tätigkeiten ausgeführt, fällt der Betrieb unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne daß noch die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III geprüft werden müssen (ständige Rechtsprechung; z.B. BAG Urteile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 200/89 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 493/89 - BAGE 64, 81 = AP Nr. 125 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 - AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 200/89

    Tarifkonkurrenz: BRTV-Bau - MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer und

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 1018/94
    Wird arbeitszeitlich überwiegend eine der in den Beispielen des Abschnitts V des § 1 Abs. 2 VTV genannten Tätigkeiten ausgeführt, fällt der Betrieb unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne daß noch die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III geprüft werden müssen (ständige Rechtsprechung; z.B. BAG Urteile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 200/89 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 493/89 - BAGE 64, 81 = AP Nr. 125 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 - AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90

    Glasversiegelung und Verfugung

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 1018/94
    Wird arbeitszeitlich überwiegend eine der in den Beispielen des Abschnitts V des § 1 Abs. 2 VTV genannten Tätigkeiten ausgeführt, fällt der Betrieb unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne daß noch die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III geprüft werden müssen (ständige Rechtsprechung; z.B. BAG Urteile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 200/89 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 493/89 - BAGE 64, 81 = AP Nr. 125 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 - AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 04.05.1994 - 10 AZR 475/93

    Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 1018/94
    Der Senat hat daher auch den Einbau von Wand- und Deckenprofilen (sog. Baffel) in Gebäuden mittels dünner Stahlseile an Befestigungselementen als bauliche Leistungen angesehen (Urteil vom 4. Mai 1994 - 10 AZR 475/93 - n.v.).
  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 207/92

    Tarifgeltung bei Allgemeinverbindlicherklärung und einzelvertraglicher

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 1018/94
    Dementsprechend hat der Senat entschieden (Urteil vom 22. September 1993 - 10 AZR 207/92 - AP Nr. 21 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz), daß die Montage von Wand- und Deckenverkleidungen sowie Trennwänden dem Merkmal der Trocken- und Montagebauarbeiten (z.B. Wand- und Deckeneinbau bzw. -verkleidungen) in § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 36 VTV entspricht.
  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

    Das Beispiel "Trocken- und Montagebauarbeiten" in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 37 VTV ist somit erfüllt, wenn die vorgefertigten, industriell hergestellten Fertigteile vor ihrer Montage nicht oder nicht wesentlich verändert werden (BAG 15. Februar 2006 - 10 AZR 270/05 -, zu II 2 a der Gründe; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 255 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 115; 20. September 1995 - 10 AZR 1018/94 - 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 110).
  • BAG, 15.02.2006 - 10 AZR 270/05

    Baugewerbe - Montage von Reinraumanlagen

    Mit Recht hat das Landesarbeitsgericht erkannt, dass diese Tätigkeit unter das Tätigkeitsbeispiel "Trocken- und Montagebauarbeiten" in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 37 VTV fällt und Betriebe, in denen überwiegend in § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV aufgeführte Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, dem betrieblichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages unterfallen (st. Rspr., vgl. BAG 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 103; 20. September 1995 - 10 AZR 1018/94 -, jeweils m.w.N.).

    a) Bei der Trockenbaumontage werden industriell hergestellte Fertigteile, vor allem plattenförmige Bauteile aus verschiedenen Materialien, montiert, wobei die vorgefertigten Teile nicht mehr wesentlich verändert werden (BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 225/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 255 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 115; 20. September 1995 - 10 AZR 1018/94 - 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 110).

    In der Entscheidung des Senats vom 20. September 1995 (- 10 AZR 1018/94 -) ist der Einbau von Leichtbauwänden als besondere Konstruktionen, die dem Schutz gegen Wärme, Schall, Sicht und Feuer dienen, ebenfalls zu den Trockenbauarbeiten gezählt worden.

  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 305/07

    Baugewerbe - Fertiggaragen

    Erläutern die Tarifvertragsparteien ein solches Tätigkeitsbeispiel in einem Klammerzusatz, bringen sie damit zum Ausdruck, dass die im Klammerzusatz genannten Beispiele das Tätigkeitsbeispiel erfüllen (vgl. BAG 29. September 2004 - 10 AZR 562/03 - 20. September 1995 - 10 AZR 1018/94 - 22. September 1993 - 10 AZR 207/92 - BAGE 74, 238).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht