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   BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 496/05   

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https://dejure.org/2006,11381
BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 496/05 (https://dejure.org/2006,11381)
BAG, Entscheidung vom 20.09.2006 - 10 AZR 496/05 (https://dejure.org/2006,11381)
BAG, Entscheidung vom 20. September 2006 - 10 AZR 496/05 (https://dejure.org/2006,11381)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Zuwendung für Angestellte nach dem Tarifvertrag; Beschäftigung durch mehrere befristete Arbeitsverträge als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Leipzig; Ersetzung eines zuvor geschlossenen Dienstvertrages durch Abschluss eines neuen ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 145; ; BGB § 147 Abs. 2; ; BGB § 157; ; BGB § 305c Abs. 2; ; TVG § 4 Abs. 2; ; GewO § 105 Satz 1; ; Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 10. Dezember 1990 idF des Tarifvertrages zur Änderung der Zuwendungstarifverträge (Ost) vom 31. Januar 2003 (TV Zuwendung Ang-O) § 1; ; Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 10. Dezember 1990 idF des Tarifvertrages zur Änderung der Zuwendungstarifverträge (Ost) vom 31. Januar 2003 (TV Zuwendung Ang-O) § 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05

    Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 496/05
    Die gesetzlich angeordnete Nachwirkung knüpft allein an den Ablauf des Tarifvertrages an und enthält keine Einschränkung auf Arbeitsverhältnisse kraft beiderseitiger Organisationszugehörigkeit tarifgebundener Parteien (BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 -NZA 2006, 923, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 27. November 1991 - 4 AZR 211/91 - BAGE 69, 119).

    Da eine am Wortlaut und an Sinn und Zweck der Bezugnahmeklausel orientierte Auslegung zu einem klaren Auslegungsergebnis führt, kann auf die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB nicht zurückgegriffen werden (vgl. BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 - NZA 2006, 923, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - AP BGB § 305c Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99

    Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 496/05
    Die Verlängerung eines Vertrages ist nur während seiner Laufzeit möglich, andernfalls liegt der Neuabschluss eines befristeten Vertrages vor (st. Rspr., vgl. BAG 18. Januar 2006 - 7 AZR 178/05 - EzA TzBfG § 14 Nr. 26, zu I 1 a der Gründe; 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 - EzA TzBfG § 14 Nr. 23, zu 2 a der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 AZR 286/04 - EzA TzBfG § 14 Nr. 19, zu II 2 a der Gründe; vgl. zu § 1 Abs. 1 BeschFG 1996: 19. Februar 2003 - 7 AZR 648/01 -, zu I 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255, 259).

    Der Kläger hat den Dienstvertrag für die Zeit vom 1. Juli 2003 bis zum 31. Dezember 2003 erst am 10. Juli 2003 und damit nach der Beendigung des vorhergehenden Vertrages unterzeichnet mit der Folge, dass die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Parteien erneut vereinbart werden mussten (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - aaO).

  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05

    Erfolgsbeteiligung nach einem Carried-Interest-Plan

    Auszug aus BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 496/05
    Die Auslegung sog. typischer Willenserklärungen durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr., vgl. BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - DB 2006, 1499, zu B I 1 a der Gründe; 13. März 2003 - 6 AZR 698/01 -, zu 1 der Gründe; 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 -BAGE 93, 212, 215; 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - BAGE 93, 328, 338, jeweils mwN).

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - DB 2006, 1499, zu B I 1 b der Gründe; 26. September 2002 - 6 AZR 434/00 - AP BBiG § 10 Nr. 10 = EzA BBiG § 10 Nr. 6, zu I 3 der Gründe; 12. Juni 2002 - 10 AZR 323/01 - EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 110, zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    bb) Sinn und Zweck der Nachwirkungsregelung in § 4 Abs. 5 TVG ist es, bis zum Zustandekommen einer anderen Abmachung den Rechtszustand zu erhalten und damit dem tariflichen Ordnungsprinzip Rechnung zu tragen (BAG 20. September 2006 - 10 AZR 496/05 - 24. November 1999 - 4 AZR 666/98 - BAGE 93, 34, 39).
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