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   BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11   

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https://dejure.org/2012,26936
BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11 (https://dejure.org/2012,26936)
BAG, Entscheidung vom 20.09.2012 - 6 AZR 155/11 (https://dejure.org/2012,26936)
BAG, Entscheidung vom 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 (https://dejure.org/2012,26936)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

  • openjur.de

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen; Einhaltung der Schriftform; Heilungsmöglichkeit durch abschließende Stellungnahme des Betriebsrats; EGRL 59/98

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen - Einhaltung der Schriftform - Heilungsmöglichkeit durch abschließende Stellungnahme des Betriebsrats - EGRL 59/98

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 S 1 KSchG, § 111 S 3 Nr 1 BetrVG, § 126 Abs 1 BGB, Art 2 Abs 3 UAbs 1 Buchst b EGRL 59/98, § 125 Abs 2 InsO
    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen - Einhaltung der Schriftform - Heilungsmöglichkeit durch abschließende Stellungnahme des Betriebsrats - EGRL 59/98

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterrichtung des Betriebsrats über bevorstehende Massenentlassungen

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Heilung eines Schriftformverstoßes bei der Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen durch abschließende Stellungnahme des Betriebsrats

  • bag-urteil.com

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

  • hensche.de

    Massenentlassung, Betriebsänderung, Interessenausgleich

  • Betriebs-Berater

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen - Einhaltung der Schriftform - Heilungsmöglichkeit durch abschließende Stellungnahme des Betriebsrats - EGRL 59/98

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterrichtung des Betriebsrats über bevorstehende Massenentlassungen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterrichtung über Massenentlassungen: Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats heilt einen etwaigen Schriftformverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterrichtung des Betriebsrats über bevorstehende Massenentlassungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Massenentlassung - Stellungnahme des Betriebsrats heilt fehlende Unterschrift

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterrichtung des Betriebsrats über bevorstehende Massenentlassungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen muss nicht unbedingt unterschrieben sein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unterrichtung des Betriebsrats über bevorstehende Massenentlassungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterrichtung des Betriebsrats über bevorstehende Massenentlassungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anforderungen an das Konsultationsverfahren bei Massenentlassungen nach § 17 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 KSchG unter Berücksichtigung von Art. 2 Abs. 3 Unterabs. 1 Buchst. b, Art. 6 der Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unterrichtung des Betriebsrats über bevorstehende Massenentlassungen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Stellungnahme des Betriebsrats - Massenentlassungen - Formalfehler vermeiden

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unterrichtung des Betriebsrats über bevorstehende Massenentlassungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Form der Unterrichtung des Betriebsrats über bevorstehende Massenentlassungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unterrichtung des Betriebsrats über bevorstehende Massenentlassungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unterrichtung des Betriebsrates über Massenentlassungen: Unterschrift erforderlich?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Form der Unterrichtung des Betriebsrats über bevorstehende Massenentlassungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterrichtung des Betriebsrats über bevorstehende Massenentlassungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterrichtung des Betriebsrats über bevorstehende Massenentlassungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einleitung des Insolvenzverfahrens: Bevorstehende Massenentlassungen müssen dem Betriebsrat gemeldet werden - Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats zu Entlassungen heilt eventuellen Schriftformverstoß

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Betriebsrat muss über Massenentlassungen nach dem Gesetz schriftlich unterrichtet werden, doch kann von der Schriftform im Ausnahmefall abgewichen werden

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Massenentlassungen - Heilung von Formfehlern in der Unterrichtung durch Stellungnahme des Betriebsrates

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 143, 150
  • ZIP 2011, 1069
  • ZIP 2012, 2412
  • MDR 2013, 102
  • NZA 2013, 32
  • NJ 2013, 346
  • BB 2012, 3072
  • DB 2012, 2876
 
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Wird zitiert von ... (181)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und

    Auszug aus BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11
    Die den Mitgliedstaaten überlassene Ausgestaltung dieser Bestimmung darf der MERL nicht ihre praktische Wirksamkeit nehmen (vgl. EuGH 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 34 und 36, Slg. 2009, I-6653) .

    Dazu ist den Arbeitnehmern mit Art. 2 MERL und der Umsetzung dieser Bestimmung in nationales Recht durch § 17 KSchG ein kollektiv ausgestaltetes Recht auf Information und Konsultation eingeräumt (vgl. BAG 7. Juli 2011 - 6 AZR 248/10 - Rn. 27 mwN, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 165 = EzA BetrVG 2001 § 26 Nr. 3 unter Hinweis auf EuGH 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 42, Slg. 2009, I-6653) .

    Es handelt sich um ein von dieser Richtlinienvorgabe gewährleistetes kollektives Informationsrecht der Arbeitnehmervertretung, nicht um ein individuelles Recht der einzelnen Arbeitnehmer (vgl. EuGH 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 38 ff., Slg. 2009, I-6653) .

    Die Verfahrensausgestaltung darf den Bestimmungen der Richtlinie jedoch nicht ihre praktische Wirksamkeit iSd. Effektivitäts- und Äquivalenzprinzips nehmen (vgl. EuGH 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 33 ff. und 59 ff., aaO) .

    Wie bereits ausgeführt, gewährleistet die Richtlinienvorgabe ein kollektives Informationsrecht der Arbeitnehmervertretung, kein individuelles Recht der einzelnen Arbeitnehmer (vgl. EuGH 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 38 ff., Slg. 2009, I-6653) .

    Die Verfahrensausgestaltung darf aber nicht dazu führen, dass der Richtlinie ihre praktische Wirksamkeit genommen wird (vgl. EuGH 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 33 ff. und 59 ff., aaO) .

    Die Heilung eines etwaigen Schriftformverstoßes verringert die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Art. 2 Abs. 3 Unterabs. 1 Buchst. b MERL gewährleistet, unter diesen Voraussetzungen nicht (vgl. zu der nötigen Aufrechterhaltung des Pflichtenniveaus EuGH 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 65, aaO) .

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

    Auszug aus BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11
    Er braucht ferner nicht darüber zu befinden, ob die Klägerin Verstöße gegen diese beiden Bestimmungen entweder bereits in erster Instanz beanstandet hat oder das Arbeitsgericht seine Hinweispflicht aus § 6 Satz 2 KSchG verletzt und die Klägerin die Rügen im zweiten Rechtszug wirksam nachgeholt hat (vgl. dazu BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 11 ff., EzA KSchG § 6 Nr. 4) .

    Die Anzeigepflicht aus § 17 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 KSchG gilt uneingeschränkt auch für den Insolvenzverwalter (vgl. BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 13, EzA KSchG § 17 Nr. 25; 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 29 mwN, EzA KSchG § 6 Nr. 4; siehe auch EuGH 3. März 2011 - C-235/10 bis C-239/10 - [Claes] Rn. 53, NZA 2011, 337 ) .

    Erforderlich ist daneben noch die vorherige schriftliche Unterrichtung des Betriebsrats nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 33 und 39 mwN, EzA KSchG § 6 Nr. 4) .

    Dass und welche Verfahren gleichzeitig durchgeführt werden sollen, muss dabei hinreichend klargestellt werden (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 34 mwN, EzA KSchG § 6 Nr. 4 ) .

    (1) Der Senat hat bisher offengelassen, ob für die Unterrichtung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG die gesetzliche Schriftform des § 126 Abs. 1 BGB einzuhalten ist (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 40, EzA KSchG § 6 Nr. 4 ) .

    Mit dieser Stellungnahme belegte der Gesamtbetriebsrat zugleich, dass Kündigungen in dem aus dem Interessenausgleich ersichtlichen Umfang auch nach seiner Auffassung unvermeidlich waren und soziale Maßnahmen beraten worden waren (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 45 mwN, EzA KSchG § 6 Nr. 4) .

  • EuGH, 10.09.2009 - C-44/08

    Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u.a. - Vorabentscheidungsverfahren -

    Auszug aus BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11
    (a) Der Entwurf des Interessenausgleichs dokumentiert gegenüber dem (Gesamt-)Betriebsrat die Bemühungen des Arbeitgebers, Massenentlassungen zumindest zu beschränken (vgl. dazu EuGH 3. März 2011 - C-235/10 bis C-239/10 - [Claes] Rn. 56, NZA 2011, 337; 10. September 2009 - C-44/08 - [Akavan Erityisalojen Keskusliitto] Rn. 64, Slg. 2009, I-8163 ) .

    Der Wortlaut der Richtlinienvorgabe bringt klar zum Ausdruck, dass der Arbeitgeber der Arbeitnehmervertretung die betreffenden Auskünfte rechtzeitig im Verlauf der Konsultationen erteilen muss, damit die Arbeitnehmervertreter konstruktive Vorschläge unterbreiten können (vgl. EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - [Akavan Erityisalojen Keskusliitto] Rn. 51, Slg. 2009, I-8163) .

    Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit und die Pflicht hat, die Auskünfte im Lauf des Verfahrens zu vervollständigen (vgl. EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - [Akavan Erityisalojen Keskusliitto] Rn. 52 ff., aaO) .

    Die Arbeitnehmervertretung soll konstruktive Vorschläge unterbreiten können, um die Massenentlassung zu verhindern oder einzuschränken (vgl. zu Art. 2 Abs. 3 Unterabs. 1 Buchst. b MERL EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - [Akavan Erityisalojen Keskusliitto] Rn. 51 und 64, Slg. 2009, I-8163) .

    Führt die Arbeitnehmervertretung ohne einschränkende oder weiterführende Zusätze selbst aus, sie sei ausreichend unterrichtet, will sie keine weiteren Vorschläge unterbreiten, um die Massenentlassung abzuwenden oder zu beschränken (vgl. zum Zweck von Art. 2 Abs. 3 Unterabs. 1 Buchst. b MERL EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - [Akavan Erityisalojen Keskusliitto] Rn. 51, Slg. 2009, I-8163; zu der Heilung einer anderen im Richtlinienrecht verbürgten Schriftform [für Kreditverträge] auch BGH 6. Dezember 2005 - XI ZR 139/05 - Rn. 29 ff., BGHZ 165, 213) .

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Auszug aus BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11
    Der Begriff des Betriebs in § 17 KSchG entspricht dem der §§ 1, 4 BetrVG (st. Rspr., vgl. zB BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 41 mwN, EzA-SD 2012 Nr. 19, 3) .

    Er heilt mögliche Fehler der Massenentlassungsanzeige nicht (vgl. detailliert BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 70 ff. mwN, EzA-SD 2012 Nr. 19, 3) .

    Sie hätte gegen ihn nicht vorgehen können (vgl. im Einzelnen BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 71 mwN, EzA-SD 2012 Nr. 19, 3) .

    Die Einhaltung der formalen Anforderungen des § 17 KSchG ist lediglich eine Vorfrage des Bescheids nach § 20 KSchG und gehört damit nach den allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen nicht zum Regelungsinhalt des Bescheids (vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 73 ff. mwN, EzA-SD 2012 Nr. 19, 3) .

    Würde ein Bescheid nach §§ 18, 20 KSchG dem Arbeitnehmer dennoch die Möglichkeit nehmen, sich im Kündigungsschutzprozess auf Formfehler bei den Anforderungen des § 17 Abs. 3 KSchG zu berufen, wäre das von Art. 6 MERL geforderte Schutzniveau unterschritten (vgl. näher BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 76 ff. mwN, EzA-SD 2012 Nr. 19, 3) .

    Selbst die in einen Interessenausgleich ohne Namensliste integrierte Stellungnahme des Gesamtbetriebsrats hätte den Anforderungen des § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG genügt, wenn der Gesamtbetriebsrat abschließend zu der beabsichtigten Massenentlassung Stellung genommen hätte (vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 56, EzA-SD 2012 Nr. 19, 3; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 14 ff. und 34, EzA KSchG § 17 Nr. 25 ) .

  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 248/10

    Betriebsratsanhörung - Verhinderung des Vorsitzenden

    Auszug aus BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11
    Der mit dem originär zuständigen Gesamtbetriebsrat geschlossene Interessenausgleich ersetzte nach § 125 Abs. 2 InsO die Stellungnahme des "Betriebsrats" iSv. § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG (vgl. BAG 7. Juli 2011 - 6 AZR 248/10 - Rn. 18 ff., AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 165 = EzA BetrVG 2001 § 26 Nr. 3) .

    Der mit dem Gesamtbetriebsrat zustande gekommene Interessenausgleich mit Namensliste ersetzt dessen Stellungnahme nach § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG ( vgl. BAG 7. Juli 2011 - 6 AZR 248/10 - Rn. 24 f. mwN, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 165 = EzA BetrVG 2001 § 26 Nr. 3 ) .

    Dieses Vereinfachungs- und Beschleunigungsziel würde bei betriebsübergreifenden Betriebsänderungen zur Sanierung von Unternehmen verfehlt, wenn ein mit dem Gesamtbetriebsrat zustande gekommener Interessenausgleich mit Namensliste die Stellungnahme des Betriebsrats nach § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG nicht ersetzte ( vgl. im Einzelnen BAG 7. Juli 2011 - 6 AZR 248/10 - Rn. 22 mwN, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 165 = EzA BetrVG 2001 § 26 Nr. 3 ) .

    Dazu ist den Arbeitnehmern mit Art. 2 MERL und der Umsetzung dieser Bestimmung in nationales Recht durch § 17 KSchG ein kollektiv ausgestaltetes Recht auf Information und Konsultation eingeräumt (vgl. BAG 7. Juli 2011 - 6 AZR 248/10 - Rn. 27 mwN, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 165 = EzA BetrVG 2001 § 26 Nr. 3 unter Hinweis auf EuGH 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 42, Slg. 2009, I-6653) .

    Erforderliche Kenntnisse des Gesamtbetriebsrats über die betrieblichen und regionalen Verhältnisse sind dadurch gewährleistet, dass jeder örtliche Betriebsrat mindestens ein Mitglied in den Gesamtbetriebsrat entsendet ( vgl. BAG 7. Juli 2011 - 6 AZR 248/10 - Rn. 28, aaO ) .

  • BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11
    Die Anzeigepflicht aus § 17 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 KSchG gilt uneingeschränkt auch für den Insolvenzverwalter (vgl. BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 13, EzA KSchG § 17 Nr. 25; 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 29 mwN, EzA KSchG § 6 Nr. 4; siehe auch EuGH 3. März 2011 - C-235/10 bis C-239/10 - [Claes] Rn. 53, NZA 2011, 337 ) .

    Selbst die in einen Interessenausgleich ohne Namensliste integrierte Stellungnahme des Gesamtbetriebsrats hätte den Anforderungen des § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG genügt, wenn der Gesamtbetriebsrat abschließend zu der beabsichtigten Massenentlassung Stellung genommen hätte (vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 56, EzA-SD 2012 Nr. 19, 3; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 14 ff. und 34, EzA KSchG § 17 Nr. 25 ) .

    (1) Soweit die gegenüber dem Betriebsrat bestehenden Pflichten aus § 111 BetrVG mit denen aus § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG und § 102 Abs. 1 BetrVG übereinstimmen, kann der Arbeitgeber sie gleichzeitig erfüllen (vgl. BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 23, EzA KSchG § 17 Nr. 25 ) .

    Bringt das Gremium, dem die Angaben nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG in einem schriftlich abgefassten Text deutlich vor Augen geführt wurden, selbst zum Ausdruck, dass es sich für ausreichend unterrichtet hält, drückt es damit zugleich aus, dass es keine weiteren Vorschläge unterbreiten kann oder will (vgl. BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 23, EzA KSchG § 17 Nr. 25 ) .

  • EuGH, 03.03.2011 - C-235/10

    Claes - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

    Auszug aus BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11
    Die Anzeigepflicht aus § 17 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 KSchG gilt uneingeschränkt auch für den Insolvenzverwalter (vgl. BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 13, EzA KSchG § 17 Nr. 25; 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 29 mwN, EzA KSchG § 6 Nr. 4; siehe auch EuGH 3. März 2011 - C-235/10 bis C-239/10 - [Claes] Rn. 53, NZA 2011, 337 ) .

    (a) Der Entwurf des Interessenausgleichs dokumentiert gegenüber dem (Gesamt-)Betriebsrat die Bemühungen des Arbeitgebers, Massenentlassungen zumindest zu beschränken (vgl. dazu EuGH 3. März 2011 - C-235/10 bis C-239/10 - [Claes] Rn. 56, NZA 2011, 337; 10. September 2009 - C-44/08 - [Akavan Erityisalojen Keskusliitto] Rn. 64, Slg. 2009, I-8163 ) .

  • EuGH, 05.09.2012 - C-42/11

    Ein Mitgliedstaat kann die Vergünstigung der Nichtvollstreckung eines

    Auszug aus BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11
    (c) Die Annahme einer rechtlich zulässigen Verbindung des Interessenausgleichsverfahrens mit der Information des (Gesamt-)Betriebsrats nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG entspricht damit auch dem Erfordernis unionsrechtskonformer Auslegung (vgl. für die st. Rspr. des EuGH etwa 5. September 2012 - C-42/11 - [Lopes Da Silva Jorge] Rn. 53 ff.; 24. Mai 2012 - C-97/11 - [Amia] Rn. 27 ff., EurUP 2012, 210; 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 23 ff., AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 7 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 8) .
  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11
    (c) Die Annahme einer rechtlich zulässigen Verbindung des Interessenausgleichsverfahrens mit der Information des (Gesamt-)Betriebsrats nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG entspricht damit auch dem Erfordernis unionsrechtskonformer Auslegung (vgl. für die st. Rspr. des EuGH etwa 5. September 2012 - C-42/11 - [Lopes Da Silva Jorge] Rn. 53 ff.; 24. Mai 2012 - C-97/11 - [Amia] Rn. 27 ff., EurUP 2012, 210; 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 23 ff., AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 7 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 8) .
  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 19/11

    Gesamtbetriebsrat - Zuständigkeit - Schichtrahmenplan

    Auszug aus BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11
    Ob ein solches zwingendes Erfordernis besteht, bestimmt sich nach Inhalt und Zweck des Mitbestimmungstatbestands (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 ABR 19/11 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 682/10

    Insolvenz - Unterhaltspflichten bei der Sozialauswahl

  • BGH, 06.12.2005 - XI ZR 139/05

    Anforderungen an die Form einer Kreditvereinbarung; Heilung von Formmängeln durch

  • BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 3461/08

    Keine Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage

  • BVerfG, 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11

    Zeitratierliche Berechnung einer Betriebsrente (§§ 7 Abs 2 S 3, S 4 iVm § 2 Abs 1

  • EuGH, 24.05.2012 - C-97/11

    Amia - Umwelt - Abfalldeponien - Richtlinie 1999/31/EG - Sonderabgabe für die

  • LAG Hamm, 06.06.1986 - 16 Sa 2188/86

    Betriebsrat; Stellungnahme; Massenentlassung; Massenentlassungsanzeige;

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 253/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz - Administrator

  • LAG Hamm, 15.12.2010 - 6 Sa 1344/10

    Betriebsbedingte Kündigung bei mündlicher Unterrichtung des Betriebsrats über

  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

    Um eine Betriebsänderung handelt es sich auch bei einem bloßen Personalabbau, wenn die Zahlen und Prozentangaben des § 17 Abs. 1 KSchG erreicht sind (st. Rspr., vgl. zB BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 17, BAGE 143, 150; 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 17, BAGE 142, 339) .
  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Das führt zur grundsätzlichen Zuständigkeit des örtlichen Betriebsrats, unter den Voraussetzungen des § 50 BetrVG zu der des Gesamtbetriebsrats (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 44; vgl. auch BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 41, BAGE 143, 150; Schubert/Schmitt in Oetker/Preis EAS Stand November 2019 B 8300 Rn. 560) .
  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Beide Verfahren können zwar miteinander verbunden werden (vgl. BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 42; 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 21, BAGE 155, 245; 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 17, BAGE 151, 83; 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 47, BAGE 143, 150; 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 34, BAGE 140, 261) .
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