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   BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16   

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BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16 (https://dejure.org/2016,43924)
BAG, Entscheidung vom 20.09.2016 - 3 AZR 195/16 (https://dejure.org/2016,43924)
BAG, Entscheidung vom 20. September 2016 - 3 AZR 195/16 (https://dejure.org/2016,43924)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 7 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § ... 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 7 Abs. 1 BetrAVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 1 Abs. 1 BetrAVG, § 7 BetrAVG, § 7 Abs. 2 BetrAVG, §§ 141a ff. AFG, § 7 Abs. 1a Satz 3 BetrAVG, § 7 Abs. 1a Satz 1 und Satz 2 BetrAVG, § 7 Abs. 1a Satz 1 BetrAVG, § 7 Abs. 1a Satz 2 BetrAVG, Rentenreformgesetz 1999, § 7 Abs. 1a BetrAVG, Art. 4e Nr. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze, §§ 17 bis 19 InsO, § 4 InsO, § 299 Abs. 1 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, Richtlinie 2008/94/EG, RL 2008/94/EG, Art. 8 der RL 2008/94/EG, Art. 8 der Richtlinie 80/987/EWG, Art. 8 RL 2008/94/EG, Art. 7 RL 2008/94/EG, Art. 3, Art. 4 RL 2008/94/EG, Art. 8 RL 80/987/EWG, Art. 267 AEUV

  • Wolters Kluwer

    Insolvenzsicherung durch den PSV auch für bereits entstandene Versorgungsansprüche; Kein rückwirkender Insolvenzschutz aus § 7 Abs. 1 a Satz 3 BetrAVG bei Kapitalleistungen; Gesetzliche Logik für den Unterschied des Insolvenzschutzes für Rentenleistungen und für ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kapitalleistung; Einstandspflicht des PSV

  • rechtsportal.de

    Insolvenzsicherung durch den PSV auch für bereits entstandene Versorgungsansprüche

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 106/79

    Insolvenzsicherung von Pensionsrückständen

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16
    Entscheidend ist nicht der tatsächliche Zahlungsbeginn, sondern die bestehende Versorgungsberechtigung (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Sowohl das Ausbleiben künftiger als auch rückständiger Versorgungsleistungen hat im Insolvenzfall seinen Grund regelmäßig in der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auf der die Insolvenzeröffnung ihrerseits beruht (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73; ebenso wohl BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

    Diese Ausführungen sprechen gegen die Annahme, das Fehlen einer ausdrücklichen Regelung für rückständige Leistungen in § 7 Abs. 1 BetrAVG solle zum Ausdruck bringen, dass Rückstände durch diese Vorschrift nicht gesichert seien (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Das Betriebsrentengesetz will Versorgungsempfänger insgesamt gegen Ausfälle infolge wirtschaftlicher Schwäche ihres früheren Arbeitgebers schützen (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 4 der Gründe, aaO) .

    Er hat vielmehr durch das Betriebsrentengesetz die Lücke, die im Insolvenzschutz für Betriebsrentner noch bestand, durch eine weitgehend anders gestaltete Regelung geschlossen, die der besonderen Lage gerade dieses Personenkreises angepasst ist und grundsätzlich sowohl künftige als auch rückständige Versorgungsleistungen erfasst (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Es trifft auch nicht zu, dass eine Betriebsrente neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderer Sozialversicherungszweige im Rahmen der Versorgung weniger ins Gewicht fällt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73; BAG 4. Juli 1969 - 3 AZR 212/68 - zu II 1 der Gründe, BAGE 22, 105) .

    c) Diese Auslegung entsprach auch bereits seit dem Jahr 1980 der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (9. Juni 1980 - II ZR 255/78 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 77, 233; 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) und des Bundesarbeitsgerichts (30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

    In der damit angesprochenen Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof die Haftung des Trägers der Insolvenzsicherung für rückständige Versorgungsleistungen auf sechs Monate begrenzt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - BGHZ 78, 73) .

    Er ist deshalb nicht eintrittspflichtig, wenn die entscheidende Ursache für den Zahlungsausfall in anderen Gründen liegt (BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu III 1 der Gründe, BGHZ 78, 37) .

  • EuGH, 25.01.2007 - C-278/05

    DIE MITGLIEDSTAATEN SIND NICHT VERPFLICHTET, BEI ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT DES

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16
    Da Art. 8 RL 2008/94/EG lediglich allgemein den Erlass der notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Betroffenen vorschreibt, räumt er den Mitgliedstaaten insoweit einen weiten Ermessensspielraum hinsichtlich der Festlegung des Schutzniveaus ein, der eine Pflicht zur vollständigen Absicherung ausschließt (so zur inhaltsgleichen Regelung in Art. 8 RL 80/987/EWG EuGH 25. Januar 2007 - C-278/05 [Robins ua.] - Rn. 42 ff.; bestätigt durch EuGH 25. April 2013 - C-398/11 [Hogan ua.] - Rn. 41 ff.) .

    Die Rechtslage hinsichtlich Art. 8 RL 2008/94/EG ist durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (25. Januar 2007 - C-278/05 [Robins ua.] -; 25. April 2013 - C-398/11 [Hogan ua.] -) ausreichend geklärt (zu den Vorlagepflichten EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982, 3415) .

  • EuGH, 25.04.2013 - C-398/11

    Hogan u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Rechtsangleichung -

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16
    Da Art. 8 RL 2008/94/EG lediglich allgemein den Erlass der notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Betroffenen vorschreibt, räumt er den Mitgliedstaaten insoweit einen weiten Ermessensspielraum hinsichtlich der Festlegung des Schutzniveaus ein, der eine Pflicht zur vollständigen Absicherung ausschließt (so zur inhaltsgleichen Regelung in Art. 8 RL 80/987/EWG EuGH 25. Januar 2007 - C-278/05 [Robins ua.] - Rn. 42 ff.; bestätigt durch EuGH 25. April 2013 - C-398/11 [Hogan ua.] - Rn. 41 ff.) .

    Die Rechtslage hinsichtlich Art. 8 RL 2008/94/EG ist durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (25. Januar 2007 - C-278/05 [Robins ua.] -; 25. April 2013 - C-398/11 [Hogan ua.] -) ausreichend geklärt (zu den Vorlagepflichten EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982, 3415) .

  • BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 805/79

    Betriebsrenten - Gewinnbeteiligung - Betriebliche Altersversorgung - Gutschrift -

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16
    Sowohl das Ausbleiben künftiger als auch rückständiger Versorgungsleistungen hat im Insolvenzfall seinen Grund regelmäßig in der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auf der die Insolvenzeröffnung ihrerseits beruht (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73; ebenso wohl BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

    c) Diese Auslegung entsprach auch bereits seit dem Jahr 1980 der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (9. Juni 1980 - II ZR 255/78 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 77, 233; 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) und des Bundesarbeitsgerichts (30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16
    Daneben kann der Versorgungsempfänger, der als Insolvenzgläubiger zu behandeln ist, ein Einsichtsrecht in die Akten des Insolvenzgerichts nach § 4 InsO iVm. § 299 Abs. 1 ZPO geltend machen (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 36) und sich so die für die notwendigen Darlegungen erforderlichen Informationen verschaffen.
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16
    Die Rechtslage hinsichtlich Art. 8 RL 2008/94/EG ist durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (25. Januar 2007 - C-278/05 [Robins ua.] -; 25. April 2013 - C-398/11 [Hogan ua.] -) ausreichend geklärt (zu den Vorlagepflichten EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982, 3415) .
  • BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10

    Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. statt vieler nur BVerfG 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - Rn. 40) .
  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11

    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16
    Es genügt, dass der Versorgungszweck die Leistung und deren Regelung prägt (BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 13, BAGE 145, 314) .
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16
    Dies ergibt die Auslegung von § 7 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG (zu den Grundsätzen der Auslegung von Gesetzen BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - Rn. 66, BVerfGE 133, 168) .
  • BGH, 09.06.1980 - II ZR 255/78

    Schutz des Betriebsrentengesetzes für Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16
    c) Diese Auslegung entsprach auch bereits seit dem Jahr 1980 der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (9. Juni 1980 - II ZR 255/78 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 77, 233; 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) und des Bundesarbeitsgerichts (30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .
  • BAG, 04.07.1969 - 3 AZR 212/68

    Rückständige betriebliche Versorgungsleistungen - Konkurs des früheren

  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 26/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Lebensversicherung - Pensionskassen -

  • BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85

    Kapitalzahlung - Versorgungszusage - Abfindung - Gesetzlicher Insolvenzschutz

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

  • LAG Köln, 12.02.2016 - 9 Sa 978/14

    Umfang der Eintrittspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung für Leistungen im

  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 315/02

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Abgrenzung zur Übergangsversorgung

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