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   BAG, 20.10.1967 - 3 AZR 385/66   

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https://dejure.org/1967,1130
BAG, 20.10.1967 - 3 AZR 385/66 (https://dejure.org/1967,1130)
BAG, Entscheidung vom 20.10.1967 - 3 AZR 385/66 (https://dejure.org/1967,1130)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 1967 - 3 AZR 385/66 (https://dejure.org/1967,1130)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Buchhalter - Schweigegeld - Rechtsmißbrauch - Sittenwidrigkeit des Vertrages - Schadenersatzklage - Rückzahlung des Schweigegeldes - Güteverhandlung vor Arbeitsgericht - Mündliche Verhandlung - Wahrscheinlichkeit einer Tatsache - Beweisbelastete Partei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1647
  • NJW 1968, 1648
  • BB 1968, 708
  • DB 1968, 1276
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.1967 - III ZR 8/66

    Zulässigkeit eines unbezifferten Zahlungsantrags; Rechtsschutzbedürfnis für eine

    Auszug aus BAG, 20.10.1967 - 3 AZR 385/66
    Infolgedessen mußte, soweit die Entscheidung gegen den säumigen Revisionsbeklagten ergangen ist, Versäumnisurteil, im übrigen ein normales Endurteil, sog0 "unechtes Versäumnis urteil" ergehen (§ 72 Abs» 3 ArbGG, §§ 557, 331 Abso 1 ZPO; vgl'. BGHZ 37, 79 bis 83/ und BGH DB 1967, 1808)o.
  • BAG, 14.07.1964 - 3 AZR 154/63

    Altersversorgung - Versicherung in Pensionskasse - Ruhegelder - Kürzung

    Auszug aus BAG, 20.10.1967 - 3 AZR 385/66
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Klägerin von dem Beklagten Erstattung der Prämien oder aber Abtretung der aufgrund dieser Prämienzahlung erworbenen Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verlangen könnte, falls sie die Prämien ohne Rechtsgrund gezahlt hätte" Denn der Rechtsgrund ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht entfallen , Schließt ein Arbeitgeber für seinen Angestellten eine Lebensversicherung ab, so erschöpft sich seine Verpflichtung (und sein Risiko) in der Prämienzahlung (vgl" BAG 16, 164 £T697 = AP Rr" 95 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit zust0 Anm"' von Heubeek) " Die vom Arbeitgeber geleisteten Prämien sind Teile des Arbeitslohnes; die Rechtslage ist nicht anders als wenn der Arbeitgeber einen der Prämie entsprechenden Betrag an den Arbeitnehmer zahlt und dieser davon einen Lebensversicherungsvertrag finanzierte Dem entspricht die steuerliche Regelung, die eben falls davon ausgeht, daß nicht erst die Leistungen des Versichcrcs, sondern bereits die Prämien dem Arbeitnehmer zu fließen (Nr" 55 Abs» 4 LohnStRichtlo 1966; vgl" hierzu auch 15 -.
  • BAG, 25.07.1963 - 2 AZR 510/62

    Fristlose Kündigung - Wichtiger Grund - Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist -

    Auszug aus BAG, 20.10.1967 - 3 AZR 385/66
    inwiefern es zu der Überzeugung gekommen sein könnte, eine gewisse Wahrscheinlichkeit spreche für die Behauptung des Beklagten» Pas Schweigen des Landesarbeitsgerichts könnte zwar, dann unschädlich sein, wenn sich aus den Akten genügend Anhaltspunkte für die Wahrheit der Behauptungen des Beklagten ergäben» Dann könnte man annehmen, das Landesarbeitsgericht habe die Voraussetzungen des § 448 ZPO geprüft und habe es lediglich versäumt, das Ergebnis dieser< Prüfung ausdrücklich in den Entseheidungsgründen zu erwähnen (vgl» BAG 14, 266 /273 fJ = AP Nr» 1 zu § 448 ZPO und BGH IM Nr» 2 zu § 448 ZPO)» Hier spricht aber bis zur Vernehmung des Beklagten alles gegen seinen Vortrag, der Geschäftsführer der Klägerin habe ihm gestattet, monatlich 300,- bi 3 400,- DM zu entnehmen» Nicht nur hatte der Geschäftsführer der Klägerin das Gegenteil bekundet, sondern auch die Lebenserfahrung spricht dagegen: Wenn schon Schweigegelder gezahlt werden sollten, hätte es näher gelegen, daß der Geschäftsführer der Klägerin die Beträge dem Beklagten zugesteckt hätte» Hinzu kommt, daß der Beklagte seine Verpflichtung zunächst anerkennen ließ und seine Schutzbehauptung erst verspätet, offenbar in Zusammenhang mit dem Strafverfahren, vorbrachte, daß er unstreitig wesentlich höhere Beträge entnommen hatte, als ihm angeblich gestattet war, und daß er die Grundschulden über zusammen, 87»000,- DM zugunsten der Klägerin bestellte und ablöste».
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BAG, 20.10.1967 - 3 AZR 385/66
    Infolgedessen mußte, soweit die Entscheidung gegen den säumigen Revisionsbeklagten ergangen ist, Versäumnisurteil, im übrigen ein normales Endurteil, sog0 "unechtes Versäumnis urteil" ergehen (§ 72 Abs» 3 ArbGG, §§ 557, 331 Abso 1 ZPO; vgl'. BGHZ 37, 79 bis 83/ und BGH DB 1967, 1808)o.
  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 40/79

    Wirksamkeit eines Verleihvertrages bezüglich eines pornographischen Films -

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß sich auch die Berufung auf Nichtigkeit nach § 138 BGB ausnahmsweise als unzulässige Rechtsausübung darstellen kann (vgl. BGH BB 1957, 843; OLG Celle BB 1968, 642 f; BAG NJW 1968, 1647 f; zustimmend Palandt/Heinrichs, Kommentar zum BGB, 40. Aufl. 1981. § 242 Anm. 4 C vor a).
  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 102/99

    Höchstbegrenzungsklausel und zeitratierliche Kürzung

    § 448 ZPO ist nicht anwendbar, wenn sich die Parteibehauptungen gänzlich beweislos gegenüberstehen (vgl. ua. BAG 20. Oktober 1967 - 3 AZR 385/66 - AP BGB § 138 Nr. 27, zu III 1 c der Gründe; BGH 18. Dezember 1968 - IV ZR 522/68 - VersR 1969, 220).
  • BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 383/81

    Betriebliche Altersversorgung: Wahl zwischen Zusatzversorgung oder

    Die Vernehmung einer Partei ist nach § 448 ZP0 nur dann geboten, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Behauptung der beweisbelasteten Partei spricht und diese ihren Beweis nicht anders als durch Parteivernehmung führen kann (BAG Urteil vom 20. Oktober 1967 - 3 AZR 385/66 - AP Nr. 27 zu § 138 BGB , zu III 1 c).
  • LAG Köln, 08.12.1995 - 13 Sa 1153/95

    Wettbewerbsverbot: Reichweite einer Unterlassungsverfügung - Voraussetzungen

    Köln, Urteil vom 01.03.1972 - 2 Sa 520/71 -, DB 1972, 878; LAG Mannheim in BB 1968, 708; LAG Berlin vom 23.09.1965 - 6 Ta 6/65 -, DB 1966, 827; ArbG Göttingen, Beschluss vom 11.03.1974 - 2 Ca 1/74 -, DB 1974, 632 m.w.N.; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 7. Aufl., § 57 IV 1).
  • LAG Nürnberg, 13.07.1977 - 3 Sa 522/76
    ArbGG § 54 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden (BAG 1967-10-20 3 AZR 385/66 = AP Nr. 27 zu § 138 BGB).
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