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   BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 138/09   

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BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 138/09 (https://dejure.org/2010,8806)
BAG, Entscheidung vom 20.10.2010 - 4 AZR 138/09 (https://dejure.org/2010,8806)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 4 AZR 138/09 (https://dejure.org/2010,8806)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Durchführung von Lehrveranstaltungen - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich

  • openjur.de

    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte; Durchführung von Lehrveranstaltungen; Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Durchführung von Lehrveranstaltungen - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Entgeltgr Ä3 Fallgr 1 TV-Ärzte, § 1 TVG, § 1 TV-Ärzte
    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Durchführung von Lehrveranstaltungen - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt

  • rewis.io

    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Durchführung von Lehrveranstaltungen - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Durchführung von Lehrveranstaltungen - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt

  • datenbank.nwb.de

    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Durchführung von Lehrveranstaltungen - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 138/09
    BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 ff. mwN, NZA 2010, 895; zum TV-Ärzte/VKA 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20 ff. mwN, ZTR 2010, 294) .

    Die einem Arzt übertragene medizinische Verantwortung ist weiterhin nur dann tariflich für eine Eingruppierung als Oberarzt von Bedeutung, wenn sie sich auf einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik oder Abteilung bezieht (dazu ausf. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 35 ff. mwN, aaO) .

    Das ergibt sich aus der Niederschriftserklärung zu § 4 des Tarifvertrages zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken vom 30. Oktober 2006 (TVÜ-Ärzte/TdL) , worauf bereits das Arbeitsgericht zutreffend hingewiesen hat (dazu ausf. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 57 ff., NZA 2010, 895) .

    Es ist schon nicht dargetan, dass dem Kläger eine "medizinische" Verantwortung übertragen worden ist, die über die allgemeine "ärztliche" Verantwortung eines Assistenzarztes und eines Facharztes deutlich hinausgeht (dazu BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 49, NZA 2010, 895) .

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

    Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 138/09
    Bei der nach Revisionseinlegung erfolgten Antragsänderung handelt es sich um eine teilweise Beschränkung der bisher gestellten Anträge iSv. § 264 Nr. 2 ZPO, gegen die aus revisionsrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen (s. nur BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 - Rn. 19, AP ZPO § 551 Nr. 68; 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - Rn. 24 ff., BAGE 115, 136) .

    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 - Rn. 22, AP ZPO § 551 Nr. 68; 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 - Rn. 17, AP ZPO § 551 Nr. 63 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 2; 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - zu B I der Gründe mwN, BAGE 103, 312, 319 f.) .

    Soweit er seine Klage auf die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch die Beklagte stützt, handelt es sich gegenüber der Vergütungspflicht nach tariflichen Tätigkeitsmerkmalen - hier § 12 TV-Ärzte/TdL - um einen davon zu unterscheidenden selbständigen Lebenssachverhalt und damit einen eigenständigen Streitgegenstand iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 - Rn. 22 mwN, AP ZPO § 551 Nr. 68; 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 - Rn. 18, AP ZPO § 551 Nr. 63 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 2) .

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 138/09
    Dafür gelten vergleichbare Regeln und Kriterien wie bei der Bestimmung des Arbeitsvorgangs, lediglich die anzuwendenden Maßstäbe sind weniger streng (st. Rspr., etwa BAG 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 17 mwN, BAGE 127, 305 ) .

    Diese Ausführungen deuten nicht auf das Vorliegen einer eingruppierungsrechtlich relevanten Voraussetzung - etwa im Sinne eines Beweisanzeichens oder einer Beweiserleichterung - hin ( st. Rspr., etwa BAG 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 26 mwN, BAGE 127, 305 ) .

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 863/08

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 138/09
    Damit scheiden beispielsweise Ärztinnen und Ärzte (im Hinblick auf die klagende Partei wird im Folgenden stets nur die männliche Form gewählt) aus dem Geltungsbereich des TV-Ärzte/TdL aus, die überwiegend Aufgaben in der Lehre und in der Ausbildung von Studenten erfüllen und damit auch Ärzte, deren überwiegende Tätigkeit darin besteht, die Studenten an den sog. Phantom-Köpfen auszubilden (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 - Rn. 19 ff.) .

    Sie kann daher - wenn überhaupt - nur ausnahmsweise in Betracht kommen (s. dazu BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 - Rn. 38) .

  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 73/05

    Eingruppierung eines technischen Sachbearbeiters im Stadtplanungsamt

    Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 138/09
    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 - Rn. 22, AP ZPO § 551 Nr. 68; 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 - Rn. 17, AP ZPO § 551 Nr. 63 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 2; 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - zu B I der Gründe mwN, BAGE 103, 312, 319 f.) .

    Soweit er seine Klage auf die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch die Beklagte stützt, handelt es sich gegenüber der Vergütungspflicht nach tariflichen Tätigkeitsmerkmalen - hier § 12 TV-Ärzte/TdL - um einen davon zu unterscheidenden selbständigen Lebenssachverhalt und damit einen eigenständigen Streitgegenstand iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 - Rn. 22 mwN, AP ZPO § 551 Nr. 68; 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 - Rn. 18, AP ZPO § 551 Nr. 63 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 2) .

  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 138/09
    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 - Rn. 22, AP ZPO § 551 Nr. 68; 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 - Rn. 17, AP ZPO § 551 Nr. 63 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 2; 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - zu B I der Gründe mwN, BAGE 103, 312, 319 f.) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 836/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 138/09
    BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 ff. mwN, NZA 2010, 895; zum TV-Ärzte/VKA 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20 ff. mwN, ZTR 2010, 294) .
  • BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 410/05

    Eingruppierung eines Kraftfahrzeugelektrikers bei den Stationierungsstreitkräften

    Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 138/09
    Für die Eingruppierung kommt es daher zunächst darauf an, festzustellen, ob der Arbeitnehmer eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, eine Teiltätigkeit ausübt, die mindestens die Hälfte der Wochenarbeitszeit beträgt, oder mehrere selbständige Teiltätigkeiten, die nur zusammen diesen zeitlichen Umfang erreichen (st. Rspr., etwa BAG 1. Juli 2009 - 4 ABR 18/08 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 39; 23. August 2006 - 4 AZR 410/05 - Rn. 11 mwN, AP TVAL II § 51 Nr. 12) .
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04

    Teilzeitanspruch

    Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 138/09
    Bei der nach Revisionseinlegung erfolgten Antragsänderung handelt es sich um eine teilweise Beschränkung der bisher gestellten Anträge iSv. § 264 Nr. 2 ZPO, gegen die aus revisionsrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen (s. nur BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 - Rn. 19, AP ZPO § 551 Nr. 68; 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - Rn. 24 ff., BAGE 115, 136) .
  • LAG Köln, 15.12.2008 - 5 Sa 990/08

    Eingruppierung als Oberarzt

    Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 138/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Dezember 2008 - 5 Sa 990/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 912/07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 768/08

    Ablösung transformierter Tarifregelungen

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 18/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09

    Eingruppierung eines Facharztes als ständiger Vertreter des Chefarztes

    Für die Eingruppierung kommt es daher zunächst darauf an, festzustellen, ob der Arbeitnehmer eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, eine Teiltätigkeit ausübt, die mindestens die Hälfte der Wochenarbeitszeit beträgt, oder mehrere selbständige Teiltätigkeiten, die nur zusammen diesen zeitlichen Umfang erreichen (st. Rspr., etwa BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 138/09 - Rn. 24 mwN; 1. Juli 2009 - 4 ABR 18/08 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 39) .

    Von daher kann es dahinstehen, ob die akademischen Verpflichtungen des Klägers, zu denen nähere Feststellungen nicht getroffen sind, eine dem Geltungsbereich des TV-Ärzte/TdL nicht unterfallende Teiltätigkeit darstellen, weil es sich nicht um eine Tätigkeit mit "Aufgaben in der Patientenversorgung" nach § 1 TV-Ärzte/TdL handelt (vgl. BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 138/09 - Rn. 20; 7. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 - Rn. 21, ZTR 2011, 27) .

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

    Dafür gelten vergleichbare Regeln und Kriterien wie bei der Bestimmung des Arbeitsvorgangs, lediglich die anzuwendenden Maßstäbe sind weniger streng (st. Rspr., etwa BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 138/09 - Rn. 24 zu § 12 TV-Ärzte/TdL; 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 17 mwN, BAGE 127, 305) .
  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 431/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 138/09 - Rn. 15 mwN; 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - zu B I der Gründe mwN, BAGE 103, 312, 319 f.) .

    Soweit er seine Klageforderung auf einen Schadensersatzanspruch gestützt hat, handelt es sich gegenüber der Vergütungspflicht wegen Erfüllung der tariflichen Tätigkeitsmerkmale, hier des TV-Ärzte/VKA, um einen davon zu unterscheidenden selbständigen Lebenssachverhalt und damit einen eigenständigen Streitgegenstand iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 138/09 - Rn. 16 mwN) .

  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 76/13

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/TdL

    aa) Für die Eingruppierung des Klägers ist nach § 12 TV-Ärzte/TdL die zeitlich mindestens zur Hälfte auszuübende Tätigkeit maßgebend (vgl. BAG 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 23; 20. Oktober 2010 - 4 AZR 138/09 - Rn. 24, jew. mwN) .
  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 670/09

    Eingruppierung einer Fachärztin als Oberärztin - übertragene Spezialfunktion -

    Dafür gelten vergleichbare Regeln und Kriterien wie bei der Bestimmung des Arbeitsvorgangs, lediglich die anzuwendenden Maßstäbe sind weniger streng (st. Rspr., etwa BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 138/09 - Rn. 24; 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 21, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 42; 1. Juli 2009 - 4 ABR 18/08 - Rn. 29, BAGE 131, 197) .
  • LAG Köln, 27.01.2011 - 7 Sa 885/10

    Eingruppierung einer Klinikärztin; unbegründete Zahlungsklage bei

    Sie muss sich daher auf eine " organisatorisch abgrenzbare Einheit " beziehen, " die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt und der eine eigene Verantwortungsstruktur zugewiesen ist" (BAG a.a.O. Rn. 47; BAG vom 20.10.2010, 4 AZR 138/09, Rn. 32).
  • ArbG Dortmund, 17.11.2011 - 3 Ca 2823/11
    Dem Kläger obliegt die Darlegungs- und Beweislast für diejenigen Tatsachen, aus denen die sich seiner Meinung nach zutreffende Eingruppierung ergibt (BAG v. 20.10.2010 - 4 AZR 138/09; v. 22.04.2009 - 4 AZR 166/08; v. 27.08.2008 - 4 AZR 484/07).
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