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   BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14   

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BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14 (https://dejure.org/2015,41712)
BAG, Entscheidung vom 20.10.2015 - 9 AZR 525/14 (https://dejure.org/2015,41712)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 2015 - 9 AZR 525/14 (https://dejure.org/2015,41712)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 18 Abs 1 EGV 44/2001, Art 21 EGV 44/2001, Art 23 Abs 1 EGV 44/2001, Art 23 Abs 5 EGV 44/2001, Art 24 EGV 44/2001
    Internationale Zuständigkeit - Gerichtsstandsvereinbarung - Begriff "individueller Arbeitsvertrag"

  • IWW

    Art. 23 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001, Art. 18 Abs. 1 EuGVVO, Art. ... 1 Abs. 1 EuGVVO, § 280 ZPO, § 17a GVG, Art. 23 Abs. 1 EuGVVO, Art. 23 Abs. 1 Satz 2 EuGVVO, Art. 21 EuGVVO, Art. 23 Abs. 5 EuGVVO, Abschnitts 5 der EuGVVO, Art. 45 AEUV, § 556 Abs. 3, §§ 666, 675, 681 Satz 2, § 687 Abs. 2 Satz 1, §§ 713, 740 Abs. 2, § 1214 Abs. 1 BGB, § 87c HGB, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 24 EuGVVO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Begriff des individuellen Arbeitsvertrages i.S. von Art. 18 EuGVVO

  • bag-urteil.com

    Internationale Zuständigkeit - Gerichtsstandsvereinbarung - Begriff "individueller Arbeitsvertrag"

  • Betriebs-Berater

    Auslegung "individueller Arbeitsvertrag" und internationale Zuständigkeit

  • rewis.io

    Internationale Zuständigkeit - Gerichtsstandsvereinbarung - Begriff "individueller Arbeitsvertrag"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des individuellen Arbeitsvertrages i.S. von Art. 18 EuGVVO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Tätigkeit für ein ausländisches Unternehmen - und die Gerichtsstandsvereinbarung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Internationale Zuständigkeit - Gerichtsstandsvereinbarung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 254
  • BB 2016, 308
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 09.07.2015 - C-229/14

    Balkaya - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1

    Auszug aus BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14
    Danach ist ein "individueller Arbeitsvertrag" eine Vereinbarung, mittels deren sich eine Person verpflichtet, während einer bestimmten Zeit für eine andere Person nach deren Weisung Leistungen zu erbringen, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. EuGH 9. Juli 2015 - C-229/14 - [Balkaya] Rn. 34 mwN) .

    Aus Sicht der zur Arbeitsleistung verpflichteten Person handelt es sich um ein Unterordnungsverhältnis (vgl. EuGH 9. Juli 2015 - C-229/14 - [Balkaya] Rn. 37; 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 46, Slg. 2010, I-11405) , bei dem sie nach Weisung ihres Arbeitgebers handelt, insbesondere was ihre Freiheit bei der Wahl von Zeit, Ort und Inhalt ihrer Arbeit angeht (vgl. EuGH 13. Januar 2004 - C-256/01 - [Allonby] Rn. 72, Slg. 2004, I-873) .

    Die Voraussetzungen, unter denen von einem individuellen Arbeitsvertrag iSd. Art. 18 Abs. 1 EuGVVO auszugehen ist, sind durch den EuGH hinreichend geklärt (vgl. EuGH 9. Juli 2015 - C-229/14 - [Balkaya] Rn. 37; 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 46, Slg. 2010, I-11405; 13. Januar 2004 - C-256/01 - [Allonby] Rn. 72, Slg. 2004, I-873) .

  • EuGH, 13.01.2004 - C-256/01

    Allonby

    Auszug aus BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14
    Aus Sicht der zur Arbeitsleistung verpflichteten Person handelt es sich um ein Unterordnungsverhältnis (vgl. EuGH 9. Juli 2015 - C-229/14 - [Balkaya] Rn. 37; 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 46, Slg. 2010, I-11405) , bei dem sie nach Weisung ihres Arbeitgebers handelt, insbesondere was ihre Freiheit bei der Wahl von Zeit, Ort und Inhalt ihrer Arbeit angeht (vgl. EuGH 13. Januar 2004 - C-256/01 - [Allonby] Rn. 72, Slg. 2004, I-873) .

    Die Voraussetzungen, unter denen von einem individuellen Arbeitsvertrag iSd. Art. 18 Abs. 1 EuGVVO auszugehen ist, sind durch den EuGH hinreichend geklärt (vgl. EuGH 9. Juli 2015 - C-229/14 - [Balkaya] Rn. 37; 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 46, Slg. 2010, I-11405; 13. Januar 2004 - C-256/01 - [Allonby] Rn. 72, Slg. 2004, I-873) .

  • EuGH, 11.11.2010 - C-232/09

    Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der

    Auszug aus BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14
    Aus Sicht der zur Arbeitsleistung verpflichteten Person handelt es sich um ein Unterordnungsverhältnis (vgl. EuGH 9. Juli 2015 - C-229/14 - [Balkaya] Rn. 37; 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 46, Slg. 2010, I-11405) , bei dem sie nach Weisung ihres Arbeitgebers handelt, insbesondere was ihre Freiheit bei der Wahl von Zeit, Ort und Inhalt ihrer Arbeit angeht (vgl. EuGH 13. Januar 2004 - C-256/01 - [Allonby] Rn. 72, Slg. 2004, I-873) .

    Die Voraussetzungen, unter denen von einem individuellen Arbeitsvertrag iSd. Art. 18 Abs. 1 EuGVVO auszugehen ist, sind durch den EuGH hinreichend geklärt (vgl. EuGH 9. Juli 2015 - C-229/14 - [Balkaya] Rn. 37; 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 46, Slg. 2010, I-11405; 13. Januar 2004 - C-256/01 - [Allonby] Rn. 72, Slg. 2004, I-873) .

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Auszug aus BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14
    Will das angerufene Gericht die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit vorab bindend feststellen, hat es im Wege eines Zwischenurteils gemäß § 280 ZPO, nicht aber durch Beschluss nach § 17a GVG zu entscheiden (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - Rn. 25, BAGE 113, 327) .
  • OLG Hamburg, 14.04.2004 - 13 U 76/03

    Ausschließliche Gerichtsstandklauseln in Handelsvertreterverträgen; Vermutung der

    Auszug aus BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14
    Nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 EuGVVO ist zu vermuten, dass die Parteien hiermit einen ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren wollten (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg 14. April 2004 - 13 U 76/03 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 513/95

    Bestandsstreitigkeit zwischen einer ausländischen Konsulatsangestellten und dem

    Auszug aus BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14
    Der für die Eröffnung der deutschen Gerichtsbarkeit darlegungsbelastete Kläger (vgl. zur Frage der Staatenimmunität BAG 3. Juli 1996 - 2 AZR 513/95 - zu II 1 der Gründe, BAGE 83, 262) hat Umstände, deren Vorliegen mit hinreichender Sicherheit auf ein Arbeitsverhältnis schließen lassen, nicht vorgetragen.
  • BAG, 11.03.1992 - 7 AZR 130/91

    Arbeitnehmerinnenstatus einer VHS-Dozentin in Schulabschlusskursen - Grad der

    Auszug aus BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14
    (6) Soweit der Kläger auf die Art der Vergütung und deren Bezeichnung durch die Beklagte verweist, übersieht er, dass die Umstände der Dienstleistung, nicht aber die Modalitäten der Entgeltzahlung für die Einordnung eines Rechtsverhältnisses maßgeblich sind (vgl. zur Abgrenzung nach nationalen Kriterien BAG 11. März 1992 - 7 AZR 130/91 - zu I 4 b der Gründe) .
  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    Auszug aus BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14
    Kann die vertraglich vereinbarte Tätigkeit - wie im Streitfall - typologisch sowohl in einem Arbeitsverhältnis als auch selbstständig erbracht werden, ist die Entscheidung der Vertragsparteien für einen bestimmten Vertragstypus im Rahmen der bei jeder Statusbeurteilung erforderlichen Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. zum Arbeitnehmerbegriff nach nationalen Kriterien BAG 9. Juni 2010 - 5 AZR 332/09 - Rn. 19) .
  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 138/11

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14
    a) Der Begriff des "individuellen Arbeitsvertrags" ist nicht nach nationalen Kriterien zu bestimmen, sondern als genuiner Begriff der EuGVVO unter Berücksichtigung von Art. 45 AEUV autonom auszulegen (BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 138/11 - Rn. 20; vgl. zur vertragsautonomen Auslegung der in der EuGVVO enthaltenen Rechtsbegriffe EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 42) .
  • LAG Düsseldorf, 28.05.2014 - 12 Sa 1423/13

    Urlaubsabgeltung - Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Mai 2014 - 12 Sa 1423/13 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Krefeld, 18.10.2013 - 2 Ca 2693/11

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, Arbeitnehmereigenschaft i.S.d.

  • EuGH, 10.09.2015 - C-47/14

    Holterman Ferho Exploitatie u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

  • EuGH, 19.07.2012 - C-154/11

    Ein fremder Staat kann sich gegenüber der arbeitsrechtlichen Klage eines

  • EuGH, 17.11.2011 - C-327/10

    Ist der aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers unbekannt, können die Gerichte des

  • EuGH, 16.09.1999 - C-22/98

    Becu u.a.

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

  • EuGH, 14.12.1989 - 3/87

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Agegate

  • EuGH, 04.12.2014 - C-413/13

    FNV Kunsten Informatie en Media - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb -

  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 305/15

    Home-Office - Heimarbeit - Programmierer

    Es handelt sich dabei um typische Nebenpflichten, die eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen kennzeichnen (vgl. BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 525/14 - Rn. 27; vgl. auch zur Pflicht, über den Stand der Tätigkeiten und ihre Durchführung zu unterrichten BAG 31. Mai 1989 - 5 AZR 153/88 - zu II 4 c der Gründe) .
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 430/15

    Ordentliche Kündigung eines durch "CRO-Vertrag" begründeten Rechtsverhältnisses

    Die Bezeichnung des Vertrags vom 15. Februar 2013 als CRO-Vertrag könnte zwar auf einen freien Dienstvertrag hindeuten (vgl. BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 525/14 - Rn. 21) .
  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

    Will das angerufene Gericht die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit vorab bindend feststellen, hat es im Wege eines Zwischenurteils gemäß § 280 ZPO, nicht aber durch Beschluss nach § 17a GVG zu entscheiden (vgl. BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 525/14 - Rn. 14; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu A II der Gründe, BAGE 113, 327) .
  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

    Ein "individueller Arbeitsvertrag" iSd. EuGVVO ist danach eine Vereinbarung, mittels derer sich eine Person - der Arbeitnehmer - verpflichtet, während einer bestimmten Zeit für eine andere Person - den Arbeitgeber - nach deren Weisung Leistungen zu erbringen, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. EuGH 9. Juli 2015 - C-229/14 - [Balkaya] Rn. 34 mwN; 26. Februar 1992 - C-357/89 - [Raulin] Rn. 10; 26. Februar 1992 - C-3/90 - [Bernini] Rn. 14; BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 525/14 - Rn. 18 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.2019 - 6 Sa 97/19

    Internationale Zuständigkeit - individuelles Arbeitsverhältnis - Co-Pilot

    Der Begriff des "individuellen Arbeitsvertrages" ist hierbei nicht nach nationalen Kriterien zu bestimmen, sondern als genuiner Begriff der EuGVVO unter Berücksichtigung von Art. 45 AEUV autonom auszulegen (BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 525/14 - Rn. 18 mwN; BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 138/11 - Rn. 20; jeweils zitiert nach juris).

    Danach ist ein "individueller Arbeitsvertrag" eine Vereinbarung, mittels derer sich eine Person verpflichtet, während einer bestimmten Zeit für eine andere Person nach deren Weisung Leistungen zu erbringen, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält (BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 525/14 - aaO unter Verweis auf EuGH 9. Juli 2015 - C-229/14 - [Balkaya] Rn. 34 mwN zitiert nach juris).

    Aus Sicht der zur Arbeitsleistung verpflichteten Person handelt es sich um ein Unterordnungsverhältnis ( BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 525/14 - unter Verweis auf EuGH 9. Juli 2015 - C-229/14 - [Balkaya] Rn. 37; 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 46; zitiert nach juris), bei dem sie nach Weisung ihres Arbeitgebers handelt, insbesondere was ihre Freiheit bei der Wahl von Zeit, Ort und Inhalt ihrer Arbeit angeht (BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 525/14 - aaO unter Verweis auf EuGH 13. Januar 2004 - C-256/01 - [Allonby] Rn. 72, zitiert nach juris).

    Sie ist weder an den geschäftlichen Risiken des Arbeitgebers beteiligt noch frei bezüglich des Einsatzes eigener Hilfskräfte (BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 525/14 - aaO unter Verweis auf EuGH 14. Dezember 1989 - C-3/87 - [Agegate] Rn. 36; zitiert nach juris).

    Während der Dauer des Unterordnungsverhältnisses ist sie in das Unternehmen des Arbeitgebers eingegliedert (BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 525/14 - aaO unter Verweis auf EuGH 16. September 1999 - C-22/98 - [Becu ua.] Rn. 26 und EuGH 4. Dezember 2014 - C-413/13 - [FNV Kunsten Informatie en Media] Rn. 36; zitiert nach juris).

    Die Frage, ob im konkreten Fall ein Unterordnungsverhältnis vorliegt oder aber der Dienstnehmer seine Leistung im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses erbringt, muss im Einzelfall anhand aller Gesichtspunkte und aller Umstände, die die Beziehungen zwischen den Beteiligten kennzeichnen, geprüft werden (BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 525/14 - aaO unter Verweis auf EuGH 10. September 2015 - C-47/14 - [Holterman Ferho Exploitatie ua.] Rn. 46; zitiert nach juris).

    Wenn die Beklagten darauf verweisen, dass der Kläger nicht direkt, sondern über das von ihm auf Weisung eingeschaltete Buchhaltungsbüro U. Ltd. vergütet worden ist, hindert dies die Annahme eines individuellen Arbeitsverhältnisses nicht, da für die Einordnung des Rechtsverhältnisses die dargestellten Umstände der Dienstleistung, nicht aber die Modalitäten der Entgeltzahlung maßgeblich sind (vgl. BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 525/14 - Rn. 29, mwN, zitiert nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 10.01.2017 - 3 Sa 736/15

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Gerichtsstandsvereinbarung

    a) Die internationale Zuständigkeit ist eine von Amts wegen auch im Rechtsmittelverfahren zu prüfende Sachurteilsvoraussetzung (BAG vom 20.10.2015 - 9 AZR 525/14, juris, Rz. 13; BAG vom 19.03.2014 - 5 AZR 252/12 (B), juris, Rz. 11).

    Der für die Anwendung der EuGVVO a.F. erforderliche Auslandsbezug (vgl. EuGH vom 17.11.2011 - C-327/10, juris, Rz. 29; BAG vom 20.10.2015 - 9 AZR 525/14, juris, Rz. 13) liegt vor.

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2020 - 3 Sa 285/19

    Ersatzfähigkeit eines Steuerschadens bei unberechtigter Kündigung und

    a.Die internationale Zuständigkeit ist eine von Amts wegen auch im Rechtsmittelverfahren zu prüfende Sachurteilsvoraussetzung (BAG vom 07.05.2020 - 2 AZR 692/19, juris, Rz. 14; BAG vom 20.10.2015 - 9 AZR 525/14, juris, Rz. 13; BAG vom 19.03.2014 - 5 AZR 252/12 (B), juris, Rz. 11).

    Der für die Anwendung der EuGVVO a.F./n.F. erforderliche Auslandsbezug (vgl. EuGH vom 17.11.2011 - C-327/10, juris, Rz. 29; BAG vom 24.06.2020 - 5 AZR 55/19 (A), juris, Rz. 26; BAG vom 07.05.2020 - 2 AZR 692/19, juris, Rz. 17; BAG vom 20.10.2015 - 9 AZR 525/14, juris, Rz. 13) liegt vor.

  • LAG Bremen, 08.12.2020 - 1 Sa 30/20

    Gewöhnlicher Arbeitsort bei Ausübung einer Tätigkeit in mehreren Staaten

    Dass die Klägerin Entgeltzahlungen über die W. Ltd. bzw. die B. Ltd. erhalten hat, steht der Annahme eines Arbeitsverhältnisses zur Beklagten nicht entgegen, da für die Einordnung des Rechtsverhältnisses die Modalitäten der Entgeltzahlung nicht maßgeblich sind (BAG vom 20.10.2015, 9 AZR 525/14; LAG Rheinland-Pfalz vom 08.10.2019, a.a.O.).
  • LAG Niedersachsen, 12.02.2020 - 2 Sa 172/19

    Verpflichtung zur Arbeits- bzw. Dienstleistung als Merkmal eines Arbeits- oder

    Es handelt sich um typische Nebenpflichten, die eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen (vgl. § 556 Abs. 3, 666, 675, 681 Satz 2, 687 Abs. 2 Satz 1, 713, 714 Abs. 2, 1214 Abs. 1 BGB oder § 87 c HGB ) kennzeichnen ( BAG, 20. Oktober 2015 - 9 AZR 525/14 - Rn. 27; vgl. auch zur Pflicht, über den Stand der Tätigkeiten und ihre Durchführung zu unterrichten, BAG, 31. Mai 1989 - 5 AZR 153/88 - zu II 4 c der Gründe).
  • LAG Bremen, 30.10.2018 - 1 Sa 157/17

    Schlüssiger Vortrag zur Arbeitnehmereigenschaft als Indiz für die

    Ein Zwischenurteil sei aufgrund der Rechtsprechung des BAG zulässig (BAG v. 20.10.2015, 9 AZR 525/14).
  • LAG München, 25.11.2021 - 3 Sa 466/21

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit

  • SG Kassel, 03.07.2019 - S 8 KR 2/15
  • LAG Köln, 08.06.2022 - 9 Ta 37/22

    Rechtsweg bei Kündigung einer deutschen Geschäftsführerin in chinesischem

  • ArbG Koblenz, 06.11.2017 - 4 Ca 2728/17

    Örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts - gewöhnlicher Arbeitsort -

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