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   BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20   

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BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20 (https://dejure.org/2021,42186)
BAG, Entscheidung vom 20.10.2021 - 7 ABR 34/20 (https://dejure.org/2021,42186)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 (https://dejure.org/2021,42186)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 99 BetrVG, § ... 99 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 BetrVG, § 6 MTV, § 106 Satz 1 GewO, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 106 GewO, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1, § 95 Abs. 3 BetrVG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 6 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG, § 99 Abs. 3 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Rückkehr von der häuslichen Telearbeit zum Arbeitsplatz in der Betriebsstätte als Versetzung i.S.d. § 99 Abs. 1 BetrVG; Dogmatische Trennung zwischen Vertragskontrolle und Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG; Kein Zustimmungsverweigerungsrecht ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit

  • Betriebs-Berater

    Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen - Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen; Zustimmungsersetzung; Versetzung; Beendigung alternierender Telearbeit

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht - Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen; Zustimmungsersetzung; Versetzung; Beendigung alternierender Telearbeit

  • datenbank.nwb.de

    Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verweigerte Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alternierende Telearbeit - und ihre Beendigung durch den Arbeitgeber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aus dem Homeoffice wieder ins Büro: Zustimmungspflichtige Versetzung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückholung aus dem Home Office stellt Versetzung dar!

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Beendigung alternierender Telearbeit (Homeoffice)

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zum Widerruf einer Telearbeitsbefugnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 494
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (38)

  • BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 42/11

    Postpersonalrechtsgesetz - Versetzung - Beamte

    Auszug aus BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20
    Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung nicht fristgerecht mit beachtlicher Begründung, so ist auf den Zustimmungsersetzungsantrag des Arbeitgebers hin auszusprechen, dass die Zustimmung als erteilt gilt (vgl. BAG 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 35; 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - Rn. 50) .

    Konkrete Tatsachen und Gründe müssen nur für die auf § 99 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 6 BetrVG gestützte Verweigerung angegeben werden (vgl. BAG 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - aaO; 19. April 2012 - 7 ABR 52/10 - Rn. 45 mwN; 16. März 2010 - 3 AZR 31/09 - Rn. 41, BAGE 133, 307; 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - Rn. 48 mwN, BAGE 128, 364) .

    Die danach wirksam geltend gemachten Zustimmungsverweigerungsgründe, auf die sich das gerichtliche Prüfprogramm beschränkt (vgl. BAG 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - Rn. 59; 17. November 2010 - 7 ABR 120/09 - Rn. 34) , liegen nicht vor.

    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Versetzungen deshalb nur gegeben, wenn das Ziel der Norm allein dadurch erreicht werden kann, dass die Versetzung insgesamt unterbleibt (BAG 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - Rn. 65; 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 23, BAGE 127, 51; 18. März 2008 - 1 ABR 81/06 - Rn. 29, BAGE 126, 176) .

    Denn die unternehmerische Entscheidung ist im Rahmen von § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG nicht auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen (BAG 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - Rn. 47; 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 47) , sondern als vorgegebener betrieblicher Grund hinzunehmen.

  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 25/17

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

    Auszug aus BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20
    Die betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung bei einer Versetzung knüpft nur an die tatsächliche Zuweisung eines neuen Arbeitsbereichs als Realakt an (BAG 9. April 2019 - 1 ABR 25/17 - Rn. 25; 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 28, BAGE 151, 27) .

    a) Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei einer vom Arbeitgeber beabsichtigten personellen Einzelmaßnahme hat (BAG 9. April 2019 - 1 ABR 25/17 - Rn. 19; 14. April 2015 - 1 ABR 58/13 - Rn. 14 mwN) .

    Um die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs handelt es sich, wenn sich das gesamte Bild der Tätigkeit des Arbeitnehmers so verändert hat, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters nunmehr als eine "andere" anzusehen ist (BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 24; 9. April 2019 - 1 ABR 25/17 - Rn. 21 mwN; 8. November 2016 - 1 ABR 56/14 - Rn. 13 mwN) .

    Der Betriebsrat muss aufgrund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (BAG 9. April 2019 - 1 ABR 25/17 - Rn. 28; 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 31 f. mwN) .

    Durfte der Arbeitgeber allerdings davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig unterrichtet zu haben, kann es Sache des Betriebsrats sein, innerhalb der Frist um Vervollständigung der Auskünfte zu bitten (BAG 9. April 2019 - 1 ABR 25/17 - aaO; 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 34 mwN) .

  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung

    Auszug aus BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20
    Neben - hier nicht interessierenden - Verletzungen von Einstellungsnormen kommen vor allem Beschäftigungsverbote in Betracht, die eine Beschäftigung mit bestimmtem Inhalt oder unter bestimmten Voraussetzungen untersagen (BAG 10. August 1993 - 1 ABR 22/93 - zu B II 2 a der Gründe) .

    Es ist nicht Aufgabe des Betriebsrats im Rahmen des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, die Einhaltung des Inhalts des Arbeitsvertrags zu überwachen (BAG 10. August 1993 - 1 ABR 22/93 - aaO) .

    Der Betriebsrat kann deshalb nicht über einen auf diese Vorschrift gestützten Widerspruch nach § 99 Abs. 3 BetrVG erzwingen, dass die unternehmerische Entscheidung rückgängig gemacht wird (BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - aaO; 10. August 1993 - 1 ABR 22/93 - zu B II 3 a der Gründe) .

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 39/11

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20
    Der Betriebsrat muss aufgrund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (BAG 9. April 2019 - 1 ABR 25/17 - Rn. 28; 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 31 f. mwN) .

    Die Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG wird grundsätzlich auch dann nicht in Lauf gesetzt, wenn der Betriebsrat es unterlässt, den Arbeitgeber auf die offenkundige Unvollständigkeit der Unterrichtung hinzuweisen (BAG 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 34 mwN) .

    Durfte der Arbeitgeber allerdings davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig unterrichtet zu haben, kann es Sache des Betriebsrats sein, innerhalb der Frist um Vervollständigung der Auskünfte zu bitten (BAG 9. April 2019 - 1 ABR 25/17 - aaO; 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 34 mwN) .

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12

    Massenentlassung - Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20
    (2) Allerdings kann in Fällen, in denen die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers und der darauf beruhende Versetzungsentschluss praktisch deckungsgleich sind, die ansonsten im Rahmen von § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG berechtigte Vermutung, die Versetzung sei aus betrieblichen Gründen erfolgt, nicht unbesehen greifen (vgl. zur Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung, die auf einer mit dem Kündigungsentschluss deckungsgleichen unternehmerischen Entscheidung beruht: BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 16, BAGE 147, 237; 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 34; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 22) .

    Die Versetzung ist daher bei Deckungsgleichheit von Organisations- und Versetzungsentscheidung nur dann als iSv. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG aus betrieblichen Gründen gerechtfertigt anzusehen, wenn der Arbeitgeber seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit verdeutlicht (vgl. zur Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung, die auf einer deckungsgleichen unternehmerischen Entscheidung beruht BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 16 mwN, aaO) und die Organisationsmaßnahme auf sachlich nachvollziehbaren, plausiblen Gründen beruht.

  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 15/90

    Umfang der Unterrichtungspflicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG

    Auszug aus BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20
    Der Betriebsrat nimmt (was sich aus der von ihm zitierten Kommentierung in DKW/Bachner BetrVG 17. Aufl. § 99 Rn. 201 und der dortigen Fußnote ergibt) offenbar Bezug auf den Beschluss des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Dezember 1990 (- 1 ABR 15/90 - BAGE 66, 328) .

    Der Erste Senat ist davon ausgegangen, dass nach den arbeitgeberseitig gegenüber dem Betriebsrat eingegangenen Verpflichtungen die Einstellung anderer Bewerber unterbleiben müsse, um die Durchsetzung der Voraussetzungen der zu Gunsten von Arbeitsplatzverlust betroffenen Arbeitnehmer vereinbarten Sozialplanregelung zu sichern (BAG 18. Dezember 1990 - 1 ABR 15/90 - zu B III 1 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Auszug aus BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20
    Denn die unternehmerische Entscheidung ist im Rahmen von § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG nicht auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen (BAG 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - Rn. 47; 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 47) , sondern als vorgegebener betrieblicher Grund hinzunehmen.

    Der Betriebsrat kann deshalb nicht über einen auf diese Vorschrift gestützten Widerspruch nach § 99 Abs. 3 BetrVG erzwingen, dass die unternehmerische Entscheidung rückgängig gemacht wird (BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - aaO; 10. August 1993 - 1 ABR 22/93 - zu B II 3 a der Gründe) .

  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 1/12

    Versetzung - Zustimmungsverweigerung

    Auszug aus BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20
    Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung nicht fristgerecht mit beachtlicher Begründung, so ist auf den Zustimmungsersetzungsantrag des Arbeitgebers hin auszusprechen, dass die Zustimmung als erteilt gilt (vgl. BAG 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 35; 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - Rn. 50) .

    Der Betriebsrat hat den Inhalt der Rechtsvorschriften, gegen die der Arbeitgeber nach seiner Ansicht bei der personellen Einzelmaßnahme verstoßen soll, damit hinreichend angedeutet (vgl. zu dieser Anforderung BAG 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 37; 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - zu B IV 2 b dd der Gründe, BAGE 101, 298) .

  • BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19

    Betriebsverfassungsrecht - Versetzung

    Auszug aus BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20
    Um die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs handelt es sich, wenn sich das gesamte Bild der Tätigkeit des Arbeitnehmers so verändert hat, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters nunmehr als eine "andere" anzusehen ist (BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 24; 9. April 2019 - 1 ABR 25/17 - Rn. 21 mwN; 8. November 2016 - 1 ABR 56/14 - Rn. 13 mwN) .

    der Art und Weise folgen, wie die Arbeitsaufgabe zu erledigen ist, und kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (vgl. BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - aaO; 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 28 mwN, BAGE 131, 145) .

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen und Versetzungen ist dagegen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein Instrument zur umfassenden Vertragsinhaltskontrolle (BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 86/09 - Rn. 23, BAGE 136, 123; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu B II 4 b bb (3) (a) der Gründe mwN, BAGE 113, 218) .
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 39/95

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 120/09

    Mitbestimmung bei Versetzung - Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen -

  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 117/09

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - ordnungsgemäße

  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 70/08

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats -

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten

  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03

    Zustimmungsverweigerung wegen Störung des Betriebsfriedens

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

  • LAG Köln, 14.08.2020 - 9 TaBV 11/20

    Telearbeit - Widerruf - Ermessen - Tarifvertrag

  • BAG, 19.04.2012 - 7 ABR 52/10

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98

    Auslandsdienstreisen als mitbestimmungspflichtige Versetzungen?

  • BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13

    Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 31/09

    Beschäftigungsanspruch - Zustimmungsersetzungsverfahren

  • BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen

  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 21/90

    Versetzung bei Übergang zur Schichtarbeit

  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13

    Personelle Einzelmaßnahmen - Unterrichtung - Vorlage von Unterlagen -

  • BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 56/14

    Aufhebung einer personellen Maßnahme - Versetzung

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 79/07

    Zustimmungsverweigerung durch Schreiben ohne Unterschrift

  • BAG, 21.11.2018 - 7 ABR 16/17

    Einstellung - Aufhebung - nachträgliche Beteiligung

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

  • BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 35/05

    Mitbestimmung bei Versetzung

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

  • BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 16/21

    Zustimmungsersetzung - innerbetriebliche Stellenausschreibung

    a) Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber beabsichtigten personellen Maßnahme hat und daher seine Zustimmung erforderlich ist (vgl. BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 17; 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 14 mwN, BAGE 167, 43) .

    Der Betriebsrat muss aufgrund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe gegeben ist (vgl. BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 26; 9. April 2019 - 1 ABR 25/17 - Rn. 28 mwN) .

    Durfte der Arbeitgeber allerdings davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig unterrichtet zu haben, kann es Sache des Betriebsrats sein, innerhalb der Frist um Vervollständigung der Auskünfte zu bitten (BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 26 mwN) .

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 18/20

    Verlegung einer betrieblichen Einheit - Versetzung - Beteiligung Betriebsrat -

    Um die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs handelt es sich, wenn sich das gesamte Bild der Tätigkeit des Arbeitnehmers so verändert, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters nunmehr als eine "andere" anzusehen ist (vgl. BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 19; 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 24; 9. April 2019 - 1 ABR 25/17 - Rn. 21 mwN; 8. November 2016 - 1 ABR 56/14 - Rn. 13 mwN) .

    der Art und Weise, wie die Arbeitsaufgabe zu erledigen ist - folgen und kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (vgl. BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - aaO; 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - aaO; 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 28 mwN, BAGE 131, 145) .

    bb) In der Zuweisung eines anderen Arbeitsorts kann - je nach Einzelfallumständen - auch bei ihrer Art nach gleichbleibender Tätigkeit eine Versetzung iSv. § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG liegen (vgl. zu Fallkonstellationen, in denen von der Maßnahme allerdings einzelne oder wenige Arbeitnehmer betroffen waren: BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 18 ff.; 21. September 1999 - 1 ABR 40/98 - zu B II 1 der Gründe; 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - zu B II 2 c der Gründe; 8. August 1989 - 1 ABR 63/88 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 62, 314; 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - zu B II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 18/21

    Zustimmungsersetzung - rechtzeitige Unterrichtung des Betriebsrats

    a) Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber beabsichtigten personellen Maßnahme hat und es daher seiner Zustimmung bedarf (vgl. BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 17; 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 14 mwN, BAGE 167, 43) .

    Nur diese setzt die Frist für die Zustimmungsverweigerung in Lauf (vgl. BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 26 mwN; 9. April 2019 - 1 ABR 25/17 - Rn. 28 mwN) .

  • ArbG Düsseldorf, 04.10.2022 - 6 BV 107/22
    der Art und Weise folgen, wie die Arbeitsaufgabe zu erledigen ist, und kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (vgl. BAG, Beschluss vom 20.10.2021 - 7 ABR 34/20; Beschluss vom 29.9.2020 - 1 ABR 21/19; Beschluss vom 23.6.2009 - 1 ABR 23/08).

    Der Betriebsrat muss aufgrund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (BAG, Beschluss vom 20.10.2021 - 7 ABR 34/20; Beschl. v. 9.4.2019 - 1 ABR 25/17; Beschluss vom 14.4.2015 - 1 ABR 58/13).

    (b) Sinn und Zweck des Zustimmungsverweigerungsgrundes nach § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG ist es, den betroffenen Arbeitnehmer vor Benachteiligungen zu schützen (BAG, Beschluss v. 20.10.2021 - 7 ABR 34/20; Beschluss vom 1.6.2011 - 7 ABR 117/09).

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2023 - 12 TaBV 46/22

    Personelle Einzelmaßnahme; Personalfragebögen; Beurteilungsgrundsätze

    Die gestaltende unternehmerische Entscheidung selbst ist dabei nicht auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern als vorgegebener betrieblicher Grund hinzunehmen (vgl. zu § 99 Abs. 2 Nr. 4: BAG 20.10.2021 - 7 ABR 34/20, juris Rn. 50; BAG 10.10.2012 - 7 ABR 42/11, juris Rn. 47; auch zu § 99 Abs. 2 Nr. 3: LAG Rheinland-Pfalz 27.11.2018 - 8 TaBV 7/18, juris Rn. 61; Richardi/Thüsing, BetrVG, 17. Auflage, 2022, § 99 Rn. 253).
  • ArbG Mannheim, 28.06.2023 - 2 BV 2/23

    Dringlichkeit der vorläufigen Durchführung der personellen Maßnahme -

    Nur diese setzt die Frist für die Zustimmungsverweigerung in Lauf (BAG 11. Oktober 2022 - 1 ABR 18/21 - Rn. 22, juris; BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 26, juris; BAG 9. April 2019 - 1 ABR 25/17 - Rn. 28, juris).

    Durfte der Arbeitgeber allerdings davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig unterrichtet zu haben, kann es Sache des Betriebsrats sein, innerhalb der Frist um Vervollständigung der Auskünfte zu bitten (BAG 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 34, juris, mwN; vgl. insgesamt: BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 26, juris, und BAG 9. April 2019 - 1 ABR 25/17 - Rn. 28, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2022 - 2 Sa 187/21

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Beendigung von Homeoffice -

    42 Zwar stellt sowohl die Zuweisung einer Tätigkeit im Homeoffice als auch die Beendigung der Homeoffice-Tätigkeit in der Regel eine Versetzung dar (vgl. BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 18 ff.).
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