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   BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20   

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https://dejure.org/2021,42184
BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20 (https://dejure.org/2021,42184)
BAG, Entscheidung vom 20.10.2021 - 7 ABR 36/20 (https://dejure.org/2021,42184)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 2021 - 7 ABR 36/20 (https://dejure.org/2021,42184)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsratswahl - Zustimmung zur Aufnahme in Vorschlagsliste - Schriftform - Bekanntmachung der Vorschlagslisten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 BetrVG, § 2 Abs 4 S 4 BetrVGDV1WO, § 3 Abs 4 BetrVGDV1WO, § 6 Abs 3 S 2 BetrVGDV1WO, § 8 Abs 2 Nr 2 BetrVGDV1WO
    Betriebsratswahl - Zustimmung zur Aufnahme in Vorschlagsliste - Schriftform - Bekanntmachung der Vorschlagslisten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gleiche technische Kommunikationsform der Bekanntmachung des Wahlausschreibens und der zugelassenen Vorschlagslisten bei der Betriebsratswahl; Zwingende Schriftform (eigenhändige Unterschrift) der Zustimmung des Bewerbers zur Aufnahme in die Vorschlagsliste nach § 126 Abs. ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Betriebsratswahl - Zustimmung zur Aufnahme in Vorschlagsliste - Schriftform - Bekanntmachung der Vorschlagslisten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratswahl; Anfechtung; Zustimmung zur Aufnahme in Vorschlagsliste; Schriftform; Bekanntmachung der Vorschlagslisten; Mängelbeseitigungsfrist

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratswahl; Anfechtung; Zustimmung zur Aufnahme in Vorschlagsliste; Schriftform; Bekanntmachung der Vorschlagslisten; Mängelbeseitigungsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsratswahl - Zustimmung zur Aufnahme in Vorschlagsliste - Schriftform - Bekanntmachung der Vorschlagslisten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfolgreiche Wahlanfechtung wegen fehlerhafter Nachfristsetzung für Vorschlagsliste

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsratswahl - und die Vorschlagslisten

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 569
  • DB 2022, 1139
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 79/07

    Zustimmungsverweigerung durch Schreiben ohne Unterschrift

    Auszug aus BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20
    Auf rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen ist die Bestimmung nicht unmittelbar anzuwenden (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 33; 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - Rn. 28, BAGE 128, 364) .

    (aa) Die von § 126 Abs. 1 BGB verlangte eigenhändige Unterzeichnung mit Namensunterschrift soll vor Übereilung bei der Abgabe der Erklärung schützen (Warnfunktion), den Aussteller der Urkunde erkennbar machen (Identitätsfunktion), sicherstellen, dass die Erklärung von diesem stammt (Echtheitsfunktion) und garantieren, dass die Erklärung inhaltlich abgeschlossen ist (Vollständigkeitsfunktion) (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - Rn. 39, BAGE 128, 364) .

    So werden beide Funktionen schon von einer bloß bildlichen Wiedergabe der Originalunterschrift hinreichend erfüllt (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - Rn. 40, BAGE 128, 364; 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - zu B IV 1 b dd der Gründe, BAGE 101, 298) .

    Da das Schriftlichkeitsgebot des § 6 Abs. 3 Satz 2 WO nicht lediglich Informations- und Dokumentationsanforderungen stellt, sondern zudem aufgrund seiner Warnfunktion vor übereilter Zustimmung des Arbeitnehmers schützen soll, genügt die Einhaltung der Textform nach § 126b BGB nicht (vgl. auch BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - Rn. 44, aaO) .

    (dd) Die objektive Sach- und Interessenlage bei der Zustimmungserklärung nach § 6 Abs. 3 Satz 2 WO ist nicht vergleichbar mit der Situation der Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, bei der nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Erfüllung des Schriftlichkeitserfordernisses die Wahrung der Textform von § 126b BGB ausreicht (BAG 1.   Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 48; 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - Rn. 40, BAGE 128, 364) .

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

    Auszug aus BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20
    Da ein zulässiger Wahlanfechtungsantrag vorliegt, muss der Senat allen Anfechtungsgründen, die im Laufe des Verfahrens sichtbar werden, von Amts wegen nachgehen (vgl. BAG 20. Mai 2020 - 7 ABR 42/18 - Rn. 33; 2. August 2017 - 7 ABR 42/15 - Rn. 19, BAGE 160, 27; 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 22 mwN) .

    Die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschlagslisten und zur unverzüglichen Unterrichtung des Listenvertreters über die Ungültigkeit der Liste dient dazu, es dem Einreicher einer Liste zu ermöglichen, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 26; 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 - Rn. 22, BAGE 133, 114; 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25) bzw. innerhalb der dreitägigen Nachfrist des § 8 Abs. 2 WO heilbare Mängel zu beseitigen.

    Das ergibt sich schon daraus, dass die Regelung dazu dient, allen Einreichern von Wahlvorschlägen zu ermöglichen, tatsächlich gültige Vorschläge einzureichen (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 28) .

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

    Auszug aus BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20
    Vollständigkeit und inhaltlicher Abschluss der Erklärung lassen sich durch die Anbringung einer Grußformel, die maschinenschriftliche Namenswiedergabe oder Ähnliches unmissverständlich kenntlich machen (vgl. BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 34, BAGE 130, 1) .

    Auf diese Weise stellt § 126b BGB auch ohne das Erfordernis eigenhändiger Unterzeichnung sicher, dass die Identitäts- und Vollständigkeitsfunktionen einer schriftlichen Erklärung neben der ohnehin gegebenen Dokumentationsfunktion gewahrt sind (vgl. BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 35, BAGE 130, 1) .

  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08

    Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20
    Auch der Wahlvorstand hat keine Möglichkeit zu prüfen, ob dem Listenführer die Originalunterschrift vorliegt oder ob überhaupt ein unterschriebenes Original existiert (vgl. zum Erfordernis eigenhändiger Stützunterschriften nach § 6 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 Satz 1, § 22 Abs. 1 Satz 4 SchwbVWO BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 - Rn. 33 ff., BAGE 133, 114).

    Die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschlagslisten und zur unverzüglichen Unterrichtung des Listenvertreters über die Ungültigkeit der Liste dient dazu, es dem Einreicher einer Liste zu ermöglichen, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 26; 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 - Rn. 22, BAGE 133, 114; 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25) bzw. innerhalb der dreitägigen Nachfrist des § 8 Abs. 2 WO heilbare Mängel zu beseitigen.

  • BAG, 01.06.1966 - 1 ABR 16/65

    Listenführer einer Vorschlagsliste - Betriebswahl - Erklärungen wahlberechtigter

    Auszug aus BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20
    Die Nachfrist von drei Arbeitstagen ist zwingend vorgeschrieben und steht nicht zur Disposition des Wahlvorstands, dieser kann die Frist weder verlängern noch verkürzen (Fitting BetrVG 30. Aufl. § 8 WO 2001 Rn. 8; Forst in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 8 WO 2001 Rn. 6; Jacobs GK-BetrVG 11. Aufl. § 8 WO Rn. 6; vgl. BAG 1. Juni 1966 - 1 ABR 16/65 - zu II B der Gründe, BAGE 18, 312 zur Zurückweisung eines nachgebesserten Wahlvorschlags nach Ablauf einer unzureichenden Frist nach § 8 Abs. 2 der Ersten Rechtsverordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes in der Fassung vom 1. Januar 1964).

    Insbesondere kann die Wahlanfechtung darauf gestützt werden, dass die gesetzte Frist nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt hat (vgl. BAG 1. Juni 1966 - 1 ABR 16/65 - aaO) .

  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 138/09

    Arbeitsplatzbewertung und personelle Einzelmaßnahme - Textform nach § 126b BGB

    Auszug aus BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20
    (dd) Die objektive Sach- und Interessenlage bei der Zustimmungserklärung nach § 6 Abs. 3 Satz 2 WO ist nicht vergleichbar mit der Situation der Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, bei der nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Erfüllung des Schriftlichkeitserfordernisses die Wahrung der Textform von § 126b BGB ausreicht (BAG 1.   Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 48; 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - Rn. 40, BAGE 128, 364) .

    Das Schriftlichkeitsgebot nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG verfolgt - anders als bei § 6 Abs. 3 Satz 2 WO - nur Informations- und Klarstellungszwecke, für deren Erreichung eine dem Arbeitgeber zugegangene schriftliche Erklärung auch ohne eigenhändige Namensunterschrift der für den Betriebsrat handelnden Person, welche die Anforderungen der Textform nach § 126b BGB erfüllt, genügt (vgl. BAG 1.   Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - aaO) .

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20
    (ee) Auch die Erwägungen, die es gebieten, bei bestimmenden Schriftsätzen in Zivilprozessen weitreichende Ausnahmen vom Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift (vgl. für eine durch Computerfax übermittelte Berufungsbegründung Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - zu III 2 der Gründe mwN, BGHZ 144, 160) zu machen, gelten für das in § 6 Abs. 3 Satz 2 WO normierte Erfordernis der Beifügung einer schriftlichen Zustimmungserklärung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ebenfalls nicht in gleicher Weise.

    Außerdem muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - zu III 1 der Gründe, BGHZ 144, 160) .

  • BAG, 20.01.2021 - 7 ABR 3/20

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Wahlumschläge

    Auszug aus BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20
    Eine verfahrensfehlerhafte Betriebsratswahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (st. Rspr., vgl. etwa BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 51; 20. Januar 2021 - 7 ABR 3/20 - Rn. 24; 16. September 2020 - 7 ABR 30/19 - Rn. 28 jew. mwN) .

    Das wäre nur dann nicht der Fall, wenn die fehlende Kausalität des Verstoßes für das Wahlergebnis positiv festgestellt werden kann (vgl. BAG 20. Januar 2021 - 7 ABR 3/20 - Rn. 25) .

  • BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 42/15

    Betriebsrat - Wahlanfechtung - Wählerliste - Einspruch

    Auszug aus BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20
    Da ein zulässiger Wahlanfechtungsantrag vorliegt, muss der Senat allen Anfechtungsgründen, die im Laufe des Verfahrens sichtbar werden, von Amts wegen nachgehen (vgl. BAG 20. Mai 2020 - 7 ABR 42/18 - Rn. 33; 2. August 2017 - 7 ABR 42/15 - Rn. 19, BAGE 160, 27; 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Öffnung der Freiumschläge

    Auszug aus BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20
    Da ein zulässiger Wahlanfechtungsantrag vorliegt, muss der Senat allen Anfechtungsgründen, die im Laufe des Verfahrens sichtbar werden, von Amts wegen nachgehen (vgl. BAG 20. Mai 2020 - 7 ABR 42/18 - Rn. 33; 2. August 2017 - 7 ABR 42/15 - Rn. 19, BAGE 160, 27; 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands

  • LAG Düsseldorf, 03.07.2020 - 10 TaBV 71/18

    Wahlanfechtung

  • BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20

    Betriebsratsmitglieder - Freistellungswahl - Teilfreistellungen

  • BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 30/19

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Stimmzettel

  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 9/05

    Schwerbehindertenvertretung - Vereinfachtes Wahlverfahren

  • BAG, 05.05.2004 - 7 ABR 44/03

    Betriebsratswahl - Aushang des Wahlausschreibens

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

  • BAG, 23.10.2019 - 7 ABR 7/18

    Betriebsrat - Zwangsvollstreckung - Klauselerteilung

  • BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste

  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 40/10

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2023 - 5 TaBV 5/23

    Betriebsratswahl - Anfechtung - wahlberechtigter Arbeitnehmer - Ausscheiden -

    Die Anfechtungsberechtigung des Antragstellers G. ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Beschwerdekammer folgt, trotz seines Ausscheidens aus dem Betrieb nicht entfallen (vgl. BAG 20.10.2021 - 7 ABR 36/20 - Rn. 17 mwN; 04.12.1986 - 6 ABR 48/85 - Rn. 26 ff).

    Ein Wegfall der Wahlberechtigung durch Ausscheiden aus dem Betrieb nimmt dem Arbeitnehmer die Anfechtungsbefugnis nicht (vgl. BAG 20.10.2021 - 7 ABR 36/20 - Rn. 17 mwN).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2023 - 8 TaBV 19/22

    Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit bei der Stimmauszählung zur Wahl

    Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Ergebnis erzielt worden wäre (BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 17; 10.07.2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 24; 20.01.2021 - 7 ABR 3/20 - Rn. 24; 20.10.2021 - 7 ABR 36/20 - Rn. 27; LAG Nürnberg 27.11.2007 - 6 TaBV 46/07 - Rn. 36, juris; LAG Berlin 16.11.1987 - 12 TaBV 6/87 - NZA 1988, 481, 483).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22

    Wahlanfechtung - Betriebsvertretung bei den Stationierungsstreitkräften -

    Eine nach dem Wahltag eintretende Veränderung der Wahlberechtigung hat nur für künftige Wahlen Bedeutung, auf die Anfechtungsbefugnis ist sie ohne Einfluss (BVerwG 24. Februar 2015 - 5 P 7/14 - 7 Rn. 11, mzwN; vgl. auch zu den formellen Voraussetzungen des Wahlanfechtungsverfahrens nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BetrVG: BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 36/20 - Rn. 17; 16. September 2020 - 7 ABR 30/19 - Rn. 20; 04. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - Rn. 23 ff., jeweils zitiert nach juris).

    Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (vgl. zu § 19 BetrVG: BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 36/20 - Rn 27; 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 51; 20. Januar 2021 - 7 ABR 3/20 - Rn. 24; jeweils zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 TaBVGa 2/22

    Einsichtnahme in Wahlakten zur Betriebsratswahl - Einstweilige Verfügung

    Schließlich unterstellt die Beschwerdekammer zugunsten der Antragsteller, dass das Rechtschutzinteresse für den Antrag nicht deshalb entfallen ist, weil der das Verfahren weiter betreibende Beteiligte zu 3) - wie im Anhörungstermin vor der Beschwerdekammer mitgeteilt - zwischenzeitlich aus dem Betrieb der Arbeitgeberin ausgeschieden ist (vgl. insoweit zu den formellen Voraussetzungen des Wahlanfechtungsverfahrens: BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 36/20 - Rn. 17; 16. September 2020 - 7 ABR 30/19 - Rn. 20; 04. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - Rn. 23 ff., zitiert nach juris).

    Die Beschwerdekammer geht zwar zugunsten der Antragsteller noch davon aus, dass das zwischenzeitliche Ausscheiden des Antragstellers zu 3) aus dem Betrieb und der damit verbundene Wegfall seiner Wahlberechtigung diesem nicht die Befugnis genommen hat, Einsichtnahme zu verlangen (vgl. insoweit zur Wahlanfechtung: BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 36/20 - Rn. 17; 16. September 2020 - 7 ABR 30/19 - Rn. 20., mwN, aaO).

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2023 - 12 TaBV 29/22

    Einreichung eines Schriftsatzes durch Syndikusrechtsanwältin per beA zulässig;

    Es handelt sich bei dem Wahlanfechtungsantrag gemäß § 19 BetrVG um einen Gestaltungsantrag (BAG 20.10.2021 - 7 ABR 36/20, juris Rn. 13) mit materiell-rechtlicher Wirkung.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.01.2023 - 8 TaBV 30/21

    Wirksamkeit einer Aufsichtsratswahl - Wahlanfechtung - Wahl der

    Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (vgl. etwa in Habersack/Henssler-Henssler, a.a.O., § 21 MitbestG Rn. 27; vgl. BAG, Beschluss vom 20.10.2021 - 7 ABR 36/20 - Rn. 58; Beschluss vom 24.02.2021 - 7 ABR 38/19 - Rn. 34; Beschluss vom 20.01.2021 - 7 ABR 3/20 _ Rn. 5; juris).

    Eine Auswirkung des Wahlfehlers auf das Wahlergebnis kann auch nicht deshalb positiv ausgeschlossen werden, weil hierdurch keine hinreichende Anzahl von Wahlberechtigten hierdurch betroffen wurde( vgl. BAG, Beschluss vom 20.10.2021 - 7 ABR 36/20 - Rn. 31, juris).

  • ArbG Braunschweig, 13.07.2022 - 3 BV 5/22

    Anfechtung einer Beriebsratswahl; Ordnungsgemäße Verwahrung der Wahlrückläufer;

    Die Wahlanfechtung muss innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen (BAG, 20.10.2021, 7 ABR 36/20).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2022 - 6 TaBV 18/21

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen

    Eine verfahrensfehlerhafte Betriebsratswahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 36/20 - Rn 27; 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 51; 20. Januar 2021 - 7 ABR 3/20 - Rn. 24; jeweils zitiert nach juris).
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