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   BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 473/89   

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BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 473/89 (https://dejure.org/1990,2841)
BAG, Entscheidung vom 20.11.1990 - 3 AZR 473/89 (https://dejure.org/1990,2841)
BAG, Entscheidung vom 20. November 1990 - 3 AZR 473/89 (https://dejure.org/1990,2841)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1991, 914
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 473/89
    Der erkennende Senat hat erstmals und grundsätzlich bezogen auf betriebliche Ruhegeldordnungen in seinem Urteil vom 30. Januar 1970 (BAGE 22, 252 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt) zu dieser Frage Stellung genommen.

    Der Senat bezieht sich zur Begründung auf das Urteil vom 30. Januar 1970 (aaO).

    In seinem Urteil vom 17. Januar 1980 (BAGE 32, 293 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 456/78] = AP Nr. 185 zu § 242 BGB Ruhegehalt) geht der Senat erneut unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 30. Januar 1970 (aaO) davon aus, daß vertragliche Einheitsregelungen durch Betriebsvereinbarung abgelöst werden könnten; Betriebsvereinbarungen hätten eine Ordnungsfunktion, sie könnten aber unverfallbar gewordene Werte nicht ohne besonderen Grund entziehen.

    Im Urteil vom 19. Juni 1980 (3 AZR 958/79 - AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Wartezeit) geht der Senat abermals unter Hinweis auf die Grundentscheidung vom 30. Januar 1970 (aaO) davon aus, eine Betriebsvereinbarung sei das geeignete Mittel, eine vertragliche Ruhegeldordnung in den Grenzen von Recht und Billigkeit abzulösen.

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 473/89
    Der Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. September 1986 (BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972) entfalte keine Rückwirkung.

    Diese Auffassung hat der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts durch seinen Beschluß vom 16. September 1986 verworfen (GS 1/82 - BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972).

    Der Beschluß des Großen Senats vom 16. September 1986 (aaO) wirkt nicht generell auf vorherige Ablösungen von vertraglichen Einheitsregelungen durch Betriebsvereinbarungen zurück.

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 473/89
    In seinem Beschluß vom 8. Dezember 1981 (BAGE 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung) sieht sich der Senat veranlaßt, seine ständige Rechtsprechung nochmals ausdrücklich zu bestätigen.

    Der Senat hat bis zu seinem Beschluß vom 8. Dezember 1981 (aaO) ohne Rücksicht auf den Grund der Ablösung daran festgehalten, daß die Betriebsvereinbarung ein geeignetes Mittel sei, vertragliche Einheitsregelungen - in den Grenzen von Recht und Billigkeit - zu ändern und die Ansprüche von Arbeitnehmern zu schmälern.

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 473/89
    Die ablösende Regelung vom 28. Dezember 1982 hält auch inhaltlich einer Überprüfung stand (vgl. hierzu im einzelnen Urteil des Senats vom 17. März 1987 - BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Zur Rechtfertigung eines solchen Eingriffs in vereinbarte Bemessungsgrundlagen (die "erdiente Dynamik") bedarf es triftiger Gründe (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. das Urteil vom 17. März 1987, aaO, zuletzt Urteil vom 11. September 1990 - 3 AZR 380/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 473/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt das Rechtsstaatsprinzip der richterlichen Rechtsfindung Grenzen (zuletzt für Fragen der betrieblichen Altersversorgung Beschluß vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 1 der Gründe, m.w.N.; vgl. ferner BVerfGE 2, 237, 258; 7, 89, 92; 11, 64, 72 sowie Blomeyer, Festschrift für Karl Molitor zum 60. Geburtstag, 1988, 41, 48 ff.; Vogel, JZ 1988, 833; Schumann, DB 1988, 2510).

    Können Personen im Privatrechtsverkehr hinsichtlich solcher Rechtsfragen, die der Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt hat, sich auf eine jahrzehntelange und gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, auf sog. Richterrecht, berufen und erweist sich diese Rechtsprechung im Nachhinein als unzutreffend, so stellt sich die weitere Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang diejenigen zu schützen sind, die im Vertrauen auf die Geltung der Rechtsprechung in der Vergangenheit Rechtshandlungen und wirtschaftliche Dispositionen getroffen haben, die gemessen an dem neuen Erkenntnis, rechtsfehlerhaft und damit unwirksam sind (BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 13/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 473/89
    In drei Beschlüssen vom 12. Juni 1975 - 3 ABR 13/74, 3 ABR 137/73 und 3 ABR 66/74 - (BAGE 27, 194 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung sowie AP Nr. 2 und 3, aaO) entschied der Senat, eine betriebliche Ruhelohnordnung könne durch Betriebsvereinbarung abgelöst werden.
  • BAG, 24.11.1977 - 3 AZR 732/76

    Ruhegehalt - Widerruf von Versorgungszusagen - Versorgungsanwartschaft - Kürzung

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 473/89
    In dem Urteil vom 24. November 1977 (BAGE 29, 379 = AP Nr. 177 zu § 242 BGB Ruhegehalt) grenzt der Senat kollektive von individuellen Versorgungszusagen ab.
  • BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79

    Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 473/89
    Erst die Vorlagebeschlüsse des Fünften Senats vom 8. Dezember 1982 (BAGE 41, 118 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972) und des erkennenden Senats vom 30. April 1985 (BAGE 48, 337 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung) stellten im Hinblick auf das Urteil des Sechsten Senats vom 12. August 1982 (BAGE 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972) die Frage nach dem Rang und der Reichweite der unterschiedlichen Rechtsquellen des Vertrags- und des Betriebsverfassungsrechts.
  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 137/73

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 473/89
    In drei Beschlüssen vom 12. Juni 1975 - 3 ABR 13/74, 3 ABR 137/73 und 3 ABR 66/74 - (BAGE 27, 194 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung sowie AP Nr. 2 und 3, aaO) entschied der Senat, eine betriebliche Ruhelohnordnung könne durch Betriebsvereinbarung abgelöst werden.
  • BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 364/79

    Sozialplan - Unverfallbarkeit - Versorgungsanwartschaft - Anwartschaft -

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 473/89
    In seinem Urteil vom 30. Oktober 1980 (BAGE 34, 238 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG) führt der Senat seine bisherige Rechtsprechung fort (zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 66/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 260/89

    Abbau einer Überversorgung

  • BAG, 19.06.1980 - 3 AZR 958/79

    Betriebliche ALtersversorgung - Unverfallbarkeit - Ruhegeld - Betriebliche Übung

  • BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung - Zubiläumszuwendung

  • BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83

    Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 456/78

    Unverfallbare Versorgungsanwartschaften - Betriebsvereinbarungen - Kürzungen ohne

  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90

    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch

  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

  • BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 185/70

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Arbeitsverhältnis - Versorgungsregelung -

  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

  • BAG, 01.02.1957 - 1 AZR 195/55

    Betriebsvereinbarungen über Kurzarbeit von Schwerbeschädigten

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