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   BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13   

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https://dejure.org/2014,45344
BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13 (https://dejure.org/2014,45344)
BAG, Entscheidung vom 20.11.2014 - 2 AZR 651/13 (https://dejure.org/2014,45344)
BAG, Entscheidung vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 (https://dejure.org/2014,45344)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung; sexuelle Belästigung; Verhältnismäßigkeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Verhältnismäßigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 626 Abs 1 BGB, § 3 Abs 4 AGG, § 7 Abs 3 AGG, § 314 Abs 2 BGB, § 323 Abs 2 BGB
    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Verhältnismäßigkeit

  • IWW

    § 626 Abs. 1 BGB, § 3 Abs. 4 AGG, § 7 Abs. 3 AGG, § 3 Abs. 3 AGG, § 323 Abs. 2 BGB, § 12 Abs. 3 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 286 Abs. 1 ZPO, § 140 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen sexueller Belästigung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Sexuelle Belästigung rechtfertigt nicht immer eine Kündigung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Sexuelle Belästigung rechtfertigt nicht immer eine Kündigung

  • hensche.de

    Kündigung: Fristlos, Kündigung: Außerordentlich, Sexuelle Belästigung

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • rabüro.de

    Zur fristlosen Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Verhältnismäßigkeit

  • ra.de
  • recht.help

    Einmalige sexuelle Belästigung ist kein Kündigungsgrund

  • RA Kotz

    Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung; sexuelle Belästigung

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen sexueller Belästigung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verhältnismäßigkeitsprüfung einer außerordentlichen Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (31)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Helau und Alaaf: Busengrapschen jetzt erlaubt?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - im Einzelfall kein Kündigungsgrund

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz - Busengrapscher allein nicht immer Kündigungsgrund

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung zieht nicht zwangsläufig eine fristlose Kündigung nach sich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung als Kündigungsgrund

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung - Abmahnung - entschuldigendes "Nachtatverhalten"

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 10.02.2015)

    Arbeitsrecht: Sexuelle Belästigung ist nicht gleich Kündigung

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BAG zeigt Verständnis für Busengrapscher

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung führt nicht zwangsläufig zur Kündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung muss nicht zur Kündigung führen ("Busen grapschen")- Kündigung unverhältnismäßig

  • Telepolis (Pressebericht, 12.02.2015)

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Sexuelle Belästigung führt nicht zwangsläufig zur fristlosen Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Busengrapscher: Abmahnung vor Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Arbeitnehmers wegen sexueller Belästigung unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung von Busengrapscher rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Abmahnung oder Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen sexueller Belästigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eine außerordentliche Kündigung wegen erwiesener sexueller Belästigung kann dennoch unverhältnismäßig sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung bei ehrlicher Reue des Täters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Fristlose Kündigung oder erst Abmahnung?

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung immer gerechtfertigt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung als Grund für fristlose Kündigung

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung - Verhältnismäßigkeit

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sexuelle Belästigung einer Frau durch Anfassen des Busens rechtfertigt grundsätzlich eine fristlose Kündigung - Vorherige Abmahnung als milderes Mittel notwendig bei Vorliegen eines einmaligen Augenblickversagens und anschließender Reue

Besprechungen u.ä. (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    "Busengrapscher": Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - oder: Einmal ist keinmal?

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sexueller Übergriff am Arbeitsplatz, was tun?

  • anwalt24.de (Kurzanmerkung)

    Kündigung eines Busengrapschers ist rechtswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 150, 109
  • NJW 2015, 1195
  • MDR 2015, 525
  • NZA 2015, 294
  • BB 2015, 436
  • BB 2015, 571
  • BB 2015, 704
  • DB 2015, 504
 
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Wird zitiert von ... (170)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13
    Ob die sexuelle Belästigung im Einzelfall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, ist abhängig von den konkreten Umständen, ua. von ihrem Umfang und ihrer Intensität (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 16 mwN) .

    Im Unterschied zu § 3 Abs. 3 AGG können auch einmalige sexuell bestimmte Verhaltensweisen den Tatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllen (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 18 mwN) .

    Die Feststellungen des Landesarbeitsgerichts tragen indes - entgegen der Ansicht der Revision - nicht die Annahme, der Kläger habe zum Ausdruck bringen wollen, Frau M. stelle in anzüglicher Weise ihre Reize zur Schau oder solle dies für ihn tun (zu einem solchen Fall vgl. BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 21) .

    Dies war für den Kläger erkennbar (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 22) .

    Unmaßgeblich ist, wie er selbst sein Verhalten zunächst eingeschätzt und empfunden haben mag und verstanden wissen wollte (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 24) .

    eine Wiederholung ausschließen (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 28 mwN) .

    Sein Verhalten ist nicht zu vergleichen mit dem des Klägers in der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Juni 2011 (- 2 AZR 323/10 -) .

    Zwar wirkt sich "Nachtatverhalten" vor Zugang der Kündigung unter diesen Umständen nur schwach entlastend aus (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 39) .

    Er habe sich über die Unerwünschtheit seines Verhaltens geirrt (vgl. dazu BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 38) .

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 mwN) .

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16) .

    Eine eigene Beurteilung durch das Revisionsgericht ist insoweit möglich, wenn die des Berufungsgerichts fehlerhaft oder unvollständig ist und - wie hier - alle relevanten Tatsachen feststehen (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 31 mwN) .

    Der Beklagten war es aus den dargelegten Gründen zuzumuten, auf das mildere Mittel der Abmahnung zurückzugreifen (vgl. BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 38) .

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13
    Seine Würdigung wird in der Revisionsinstanz lediglich daraufhin überprüft, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 42 mwN) .

    Daraus hat es den Schluss gezogen, der Kläger werde in dieser Weise künftig nicht mehr vorgehen und genauer zwischen eigenen Beobachtungen und subjektiven Schlussfolgerungen unterscheiden (vgl. dazu BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 43) .

    Das Landesarbeitsgericht durfte indes auch eine vermeidbare Fehleinschätzung zugunsten des Klägers berücksichtigen (vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 44; 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - zu II 4 der Gründe) .

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 mwN) .

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16) .

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13
    Das Landesarbeitsgericht durfte indes auch eine vermeidbare Fehleinschätzung zugunsten des Klägers berücksichtigen (vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 44; 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - zu II 4 der Gründe) .
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13
    Jedoch kann es zumindest dann die Annahme fehlender Wiederholungsgefahr stützen, wenn es sich um die Fortsetzung einer zuvor gezeigten Einsicht handelt (zur Berücksichtigung nachträglich eingetretener Umstände vgl. allgemein BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 53, BAGE 134, 349) .
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 684/13 - Rn. 39; 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 15, BAGE 146, 203) .
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 684/13 - Rn. 39; 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 15, BAGE 146, 203) .
  • LAG Düsseldorf, 12.06.2013 - 7 Sa 1878/12

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Kfz-Mechanikers wegen

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. Juni 2013 - 7 Sa 1878/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

    Die Pflichtverletzung des Klägers war so schwerwiegend, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Beklagten nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich ausgeschlossen war (vgl. BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 24; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22, BAGE 150, 109) .
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auch dabei handelt es sich gem. § 7 Abs. 3 AGG um eine Verletzung vertraglicher Pflichten, die "an sich" als wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 15, BAGE 150, 109; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 16) .

    (1) Im Unterschied zu § 3 Abs. 3 AGG können auch einmalige sexuell bestimmte Verhaltensweisen den Tatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 17, BAGE 150, 109; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 18) .

    Die absichtliche Berührung primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale eines anderen ist demnach bereits deshalb sexuell bestimmt iSd. § 3 Abs. 4 AGG, weil es sich um einen auf die körperliche Intimsphäre gerichteten Übergriff handelt (vgl. BAG 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - Rn. 36; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 18, BAGE 150, 109) .

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22, BAGE 150, 109; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47, BAGE 149, 355; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16) .

    Welche Maßnahmen er als verhältnismäßig ansehen darf, hängt von den konkreten Umständen, ua. von ihrem Umfang und ihrer Intensität ab (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 15, BAGE 150, 109; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 16) .

    eine Wiederholung ausschließen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 23, aaO; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 28) .

    Seine Würdigung wird in der Revisionsinstanz lediglich daraufhin überprüft, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 47, BAGE 153, 111; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 24, BAGE 150, 109) .

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15

    Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

    Die Pflichtverletzung war so schwerwiegend, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Beklagten nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich ausgeschlossen war (vgl. BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15  - Rn. 24 ; 20. November 2014 -  2 AZR 651/13  - Rn. 22 , BAGE 150, 109 ) .
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