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   BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 132/18   

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https://dejure.org/2018,38099
BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 132/18 (https://dejure.org/2018,38099)
BAG, Entscheidung vom 20.11.2018 - 9 AZR 132/18 (https://dejure.org/2018,38099)
BAG, Entscheidung vom 20. November 2018 - 9 AZR 132/18 (https://dejure.org/2018,38099)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Urlaubsentgelt nach dem MTV für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen

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    Urlaubsentgelt nach dem MTV für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsentgelt für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 383/17

    Urlaubsentgelt nach dem MTV für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 132/18
    Tage, an denen der Arbeitnehmer im Referenzzeitraum aufgrund Urlaubs oder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgelt hatte, obwohl er seine Arbeitsleistung nicht erbracht hat, bleiben bei der Berechnung ebenso außer Betracht wie Einmalzahlungen (BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 383/17 - Rn. 12) .

    Soweit die Beklagte der Klägerin mitgeteilt hat, den Sachverhalt prüfen zu wollen, liegt hierin keine Ablehnung des Anspruchs iSv. § 27 Abs. 2 MTV (vgl. BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 383/17 - Rn. 27) .

  • ArbG Köln, 09.03.2017 - 11 Ca 8029/16
    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 132/18
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. Februar 2018 - 8 Sa 558/17 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 9. März 2017 - 11 Ca 8029/16 - bezogen auf die erhobenen Ansprüche aus den Monaten Mai, Juni und Juli 2016 zurückgewiesen und der Anschlussberufung der Beklagten stattgegeben hat.
  • LAG Köln, 01.02.2018 - 8 Sa 558/17

    Berechnung des zusätzlichen Urlaubsentgelts gemäß § 18 Abs. 2 des

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 132/18
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. Februar 2018 - 8 Sa 558/17 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 9. März 2017 - 11 Ca 8029/16 - bezogen auf die erhobenen Ansprüche aus den Monaten Mai, Juni und Juli 2016 zurückgewiesen und der Anschlussberufung der Beklagten stattgegeben hat.
  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 132/18
    Die Klägerin hat die Beklagte zur Zahlung weiteren Urlaubsentgelts für die Monate Mai und Juni 2016 mit Schreiben vom 28. Juli 2016 und für Juli 2016 mit Schreiben vom 24. August 2016 aufgefordert und damit die streitgegenständlichen Ansprüche binnen der ersten Stufe der tariflichen Ausschlussfrist (§ 27 Abs. 1 MTV) der Beklagten gegenüber in der Weise geltend gemacht, dass diese über die Art und den Grund der Forderungen sowie über die Höhe und den Zeitraum, für den sie jeweils geltend gemacht wurden, nicht im Zweifel sein konnte (vgl. zu den inhaltlichen Anforderungen an eine Geltendmachung BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 24 mwN, BAGE 144, 210) .
  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 132/18
    Es handelt sich daher um eine den Bestimmtheitsanforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO genügende abschließende Gesamtklage (vgl. BAG 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 11 f.) .
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 132/18
    Die Klägerin hat keine unzulässige Teilbetragsklage erhoben (vgl. dazu BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 18, BAGE 149, 169) .
  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 525/15

    Beendigung eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses einer redaktionellen

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 132/18
    Diese können den notwendigen Sachvortrag nicht ersetzen (vgl. BAG 20. September 2016 - 9 AZR 525/15 - Rn. 31 mwN) .
  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 143/16

    Samstag ist Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 132/18
    Dies ergibt die Tarifauslegung (vgl. zu den Grundsätzen für die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags BAG 20. September 2017 - 6 AZR 143/16 - Rn. 33, BAGE 160, 192) .
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