Rechtsprechung
   BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 39/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,39387
BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 39/19 (https://dejure.org/2019,39387)
BAG, Entscheidung vom 20.11.2019 - 5 AZR 39/19 (https://dejure.org/2019,39387)
BAG, Entscheidung vom 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 (https://dejure.org/2019,39387)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,39387) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrags in der Revisionsinstanz nur als seltene Ausnahme; Ermittlung des maßgeblichen Kalendermonats, des Bruttokrankengeldes und der Nettovergütung als Berechnungsgrundlagen des tariflichen Krankengeldzuschusses

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses - Lufthansa

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrags in der Revisionsinstanz nur als seltene Ausnahme

  • datenbank.nwb.de

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifverträge - und ihre Auslegung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neuer Parteivortrag im Revisionsverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 1045
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 604/00

    Zuschuß zum Krankengeld - Bruttokrankengeld

    Auszug aus BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 39/19
    Verwenden die Tarifvertragsparteien einen solchen Begriff im Tarifvertrag, ist davon auszugehen, dass er ebenfalls diese Bedeutung haben soll, soweit sich nicht aus dem Tarifvertrag selbst etwas anderes ergibt (vgl. BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 604/00 - zu 1 der Gründe; 24. April 1996 - 5 AZR 798/94 - zu 1 der Gründe; HWK/Schliemann/Vogelsang 8. Aufl. § 4 EFZG Rn. 34) .

    bb) Die tarifliche Leistung ergänzt das gesetzliche Krankengeld (vgl. BAG 31. August 2005 - 5 AZR 6/05 - zu 2 b der Gründe; 13. Februar 2002 - 5 AZR 604/00 - zu 1 der Gründe) .

    Die abzuführenden Beiträge zählen nach der Systematik des Gesetzes als Leistungen der Krankenversicherung (§§ 11 ff. SGB V) zum Krankengeld, während die Beitragspflichten bei den einzelnen Versicherungszweigen geregelt sind (vgl. BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 604/00 - zu 1 der Gründe) .

    Ohne eine ausdrückliche Regelung kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Tarifvertragsparteien die wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers um die Differenz von Brutto- und Nettokrankengeld erhöhen und damit die laut Gesetz vom Arbeitnehmer zu tragenden Beitragsanteile zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung dem Arbeitgeber auferlegen wollten (BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 604/00 - zu 2 der Gründe) .

  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 290/17

    Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.

    Auszug aus BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 39/19
    (1) Die Tarifvertragsparteien haben bei der tariflichen Normsetzung sowohl den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG als auch die Freiheitsgrundrechte, wie Art. 12 GG, zu beachten (vgl. BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 35, BAGE 163, 144; 13. Oktober 2010 - 5 AZR 378/09 - Rn. 19) .

    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (vgl. BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 36, BAGE 163, 144; 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 43, BAGE 162, 230, jeweils mwN) .

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz ist vor diesem Hintergrund erst dann anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gemeinsamkeiten oder Unterschiede der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen (vgl. BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 37, aaO; 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 33) .

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 6/05

    Zuschuss zum Krankengeld - Private Krankenversicherung

    Auszug aus BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 39/19
    Nicht bezweckt ist, dem Arbeitnehmer eine Begünstigung zu verschaffen (vgl. BAG 17. August 2011 - 5 AZR 227/10 - Rn. 12; 31. August 2005 - 5 AZR 6/05 - zu 1 b der Gründe; 5. November 2003 - 5 AZR 682/02 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 108, 264) .

    bb) Die tarifliche Leistung ergänzt das gesetzliche Krankengeld (vgl. BAG 31. August 2005 - 5 AZR 6/05 - zu 2 b der Gründe; 13. Februar 2002 - 5 AZR 604/00 - zu 1 der Gründe) .

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 273/14

    Revisionsverfahren: Berücksichtigung von vor Schluss der letzten mündlichen

    Auszug aus BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 39/19
    Voraussetzung hierfür ist aber regelmäßig, dass die neuen Tatsachen erst während des Revisionsverfahrens bzw. nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz eingetreten sind (vgl. BGH 2. März 2017 - I ZR 273/14 - Rn. 44; 23. September 2014 - VI ZR 358/13 - Rn. 21 mwN, BGHZ 202, 242; näher hierzu und zu weiteren Ausnahmen in Bezug auf prozessual und materiell bedeutsame Tatsachen Musielak/Voit/Ball 16. Aufl. ZPO § 559 Rn.   8 ff.; MüKoZPO/Krüger 5. Aufl. § 559 Rn. 25 ff., jeweils mwN) .
  • BGH, 14.10.2009 - XII ZR 146/08

    Bemessungkriterien für die Festlegung des angemessenen Lebensbedarfs eines

    Auszug aus BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 39/19
    Die Urteilsgrundlage wird also regelmäßig durch das Ende der Berufungsverhandlung abgeschlossen; neue Tatsachen dürfen im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08 - Rn. 26) .
  • BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13

    Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem

    Auszug aus BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 39/19
    Voraussetzung hierfür ist aber regelmäßig, dass die neuen Tatsachen erst während des Revisionsverfahrens bzw. nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz eingetreten sind (vgl. BGH 2. März 2017 - I ZR 273/14 - Rn. 44; 23. September 2014 - VI ZR 358/13 - Rn. 21 mwN, BGHZ 202, 242; näher hierzu und zu weiteren Ausnahmen in Bezug auf prozessual und materiell bedeutsame Tatsachen Musielak/Voit/Ball 16. Aufl. ZPO § 559 Rn.   8 ff.; MüKoZPO/Krüger 5. Aufl. § 559 Rn. 25 ff., jeweils mwN) .
  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 33/16 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 39/19
    Doch gelten nach § 23c Abs. 1 Satz 1 SGB IV Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld nicht als beitragspflichtiges Entgelt, soweit die Einnahmen zusammen mit den genannten Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt (§ 47 SGB V) nicht um mehr als 50, 00 Euro im Monat übersteigen (vgl. BSG 6. September 2017 - B 13 R 33/16 R - Rn. 35) .
  • LAG Hessen, 29.10.2018 - 17 Sa 671/17

    Auslegungsgrundsätze zum normativen Teil von Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 39/19
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 2018 - 17 Sa 671/17 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 378/09

    Umwandlung von tariflichen Zeitzuschlägen in Zeit - Berechnung

    Auszug aus BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 39/19
    (1) Die Tarifvertragsparteien haben bei der tariflichen Normsetzung sowohl den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG als auch die Freiheitsgrundrechte, wie Art. 12 GG, zu beachten (vgl. BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 35, BAGE 163, 144; 13. Oktober 2010 - 5 AZR 378/09 - Rn. 19) .
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

    Auszug aus BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 39/19
    Lässt eine Tarifnorm eine Auslegung zu, die zu einem mit höherrangigem Recht vereinbaren Ergebnis führt, ist sie in diesem Sinne anzuwenden (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 19, BAGE 144, 263) .
  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 227/10

    Tarifliche Krankenzulage - Berechnung

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 682/02

    Tariflicher Krankengeldzuschuß bei privat rentenversicherten Arbeitnehmern

  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 365/15

    Wegfall des Krankengeldzuschusses bei Erhalt einer Rente

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 798/94

    Berechnung des tariflichen Krankengeldzuschusses

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 18.08.2004 - 5 AZR 518/03

    Zuschuss zum Krankengeld - Wechsel der Steuerklasse

  • BFH, 29.11.2016 - VI R 61/14

    Steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 226/16

    Tarifvertragliche Regelung der Wegezeitenvergütung

  • BFH, 17.06.2010 - VI R 50/09

    Steuerfreiheit gemäß § 3b EStG trotz Vereinbarung eines durchschnittlichen

  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 408/16

    Befristung - Zustimmung des Personalrats - Berücksichtigung förderlicher Zeiten

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 258/19

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses

    Es handelt sich für den streitbefangenen Zeitraum um eine abschließende Gesamtklage (vgl. BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 14) .

    Die Basis der Berechnung muss danach ein tatsächlich abgerechneter Betrag sein, der einen Auszahlungsbetrag widerspiegelt, und nicht ein fiktiv ermittelter Betrag (so bereits BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 21) .

    Die im Rahmen der Berechnung des Krankengeldzuschusses zu berücksichtigenden Entgeltbestandteile sind durch die Verweisung in § 13 Abs. 3 auf § 13 Abs. 2 MTV Nr. 2 Kabine vielmehr eindeutig und abschließend bestimmt (vgl. BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 22) .

    d) In einem Parallelverfahren hat der Senat bereits entschieden, dass für die Berechnung des Krankengeldzuschusses im Ausgangspunkt von der abgerechneten Vergütung des Monats auszugehen ist, in den der 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit fällt (vgl. BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 23) .

    Dieser liegt darin, die Lücke zwischen dem nach § 47 SGB V zu berechnenden Krankengeld und dem Nettoverdienst zu schließen (vgl. BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 23 mwN) .

    e) Dieses Auslegungsergebnis bedarf jedoch zur Vermeidung unterschiedlicher Berechnungsergebnisse je nach Lage des 42. Tages der Arbeitsunfähigkeit einer am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG orientierten Korrektur (vgl. hierzu BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 24; 11. Dezember 2019 - 7 AZR 350/18 - Rn. 26) .

    Ein solches Verständnis der Tarifnorm ist mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar (vgl. im Einzelnen BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 25 - 27) .

    Ein solches Normverständnis schafft eine einheitliche Berechnungsbasis für alle anspruchsberechtigten Arbeitnehmer und beseitigt die lohnsteuerrechtlich durch § 39b Abs. 2 EStG bedingten Verzerrungen bei der Berechnung des Krankengeldzuschusses und damit am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu rechtfertigende unterschiedliche Zuschussbeträge (vgl. BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 28) .

    g) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass bei Berechnung des Krankengeldzuschusses das Bruttokrankengeld von der errechneten Nettovergütung in Abzug zu bringen ist (vgl. hierzu BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 30; 11. Dezember 2019 - 7 AZR 350/18 - Rn. 28) .

    Verwenden die Tarifvertragsparteien einen solchen Begriff im Tarifvertrag, ist davon auszugehen, dass er ebenfalls diese Bedeutung haben soll, soweit sich nicht aus dem Tarifvertrag selbst etwas anderes ergibt (vgl. BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 31 mwN; 11. Dezember 2019 - 7 AZR 350/18 - Rn. 28) .

    Ohne ausdrückliche Regelung kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Tarifvertragsparteien die wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers um die Differenz von Brutto- und Nettokrankengeld erhöhen und damit die laut Gesetz vom Arbeitnehmer zu tragenden Beitragsanteile zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung dem Arbeitgeber auferlegen wollten (im Einzelnen BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 31 f. mwN) .

    bb) Das Landesarbeitsgericht ist unter Zugrundelegung dieser Grundsätze zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, dass es weder eine ausdrückliche Regelung im MTV Nr. 2 Kabine gibt noch Anhaltspunkte für den Willen der Tarifvertragsparteien ersichtlich sind, dass in § 13 Abs. 3 Buchst. a MTV Nr. 2 Kabine das Nettokrankengeld gemeint ist (vgl. BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 34) .

    Die Folge der Berücksichtigung des Bruttokrankengelds ist entgegen der Revision nicht ein doppelter Abzug von Steuern, denn Krankengeld ist nicht zu versteuern, § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG (vgl. BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 34) .

    Eine doppelte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen findet ebenfalls nicht statt (hierzu schon BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 35) .

    Auf diesem Weg stellen die Tarifvertragsparteien sicher, dass der tarifliche Krankengeldzuschuss auch bei nicht krankenversicherungspflichtigen Mitarbeitern seinen Zweck erfüllt, der darin liegt, das Krankengeld zu ergänzen, nicht jedoch dem Arbeitnehmer eine Begünstigung zu verschaffen (vgl. BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 23) .

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 489/19

    Grenzen der tariflichen Regelungsmacht - Ansprüche nur bei "arbeitsvertraglicher

    aa) Es kann dahinstehen, ob es sich bei der zu Protokoll gegebenen Erklärung der Beklagten um eine Prozesserklärung, deren Auslegung vom Revisionsgericht selbständig vorzunehmen ist (vgl. hierzu BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 12) , oder um eine nichttypische Willenserklärung handelt, deren Auslegung nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. hierzu BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 522/15 - Rn. 22) .
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 104/20

    Ausbildungsvergütung - Kürzung bei Teilzeit

    Ein entsprechendes Verständnis folgt jedoch aus dem Gebot der gesetzeskonformen Auslegung von Tarifverträgen, dem zufolge Tarifnormen, soweit sie dies zulassen, grundsätzlich so auszulegen sind, dass sie nicht im Widerspruch zu höherrangigem Recht stehen und damit Bestand haben (st. Rspr., vgl. BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn 27; 20. November 2018 - 9 AZR 349/18 - Rn. 20; 21. März 2018 - 5 AZR 862/16 - Rn. 30, BAGE 162, 144; 27. April 2017 - 6 AZR 459/16 - Rn. 18).
  • BAG, 11.12.2019 - 7 AZR 350/18

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - Zuschuss zum Krankengeld

    Satz 1 des § 13 Abs. 3 Buchst. a MTV Nr. 2 erwähnt ausdrücklich die "monatliche" Vergütung und spricht damit für die Betrachtung eines Gesamtmonats und nicht lediglich für die eines einzelnen Tages (BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 22) .

    bb) Für die Berechnung des Krankengeldzuschusses ist damit im Ausgangspunkt von der abgerechneten Vergütung des Monats auszugehen, in den der 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit fällt (BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 23) .

    Das Auslegungsergebnis bedarf allerdings zur Vermeidung unterschiedlicher Berechnungsergebnisse je nach Lage des 42. Tages der Arbeitsunfähigkeit einer am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG orientierten Korrektur (vgl. im Einzelnen BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 24 ff.) .

    Ein solches Normverständnis schafft eine einheitliche Berechnungsbasis für alle anspruchsberechtigten Arbeitnehmer und beseitigt die lohnsteuerrechtlich durch § 39b Abs. 2 EStG bedingten Verzerrungen bei der Berechnung des Krankengeldzuschusses und damit am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu rechtfertigende unterschiedliche Zuschussbeträge (vgl. BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 28) .

    Die Auslegung des Tarifvertrags ergibt, dass das Bruttokrankengeld von der errechneten Nettovergütung abzuziehen ist (vgl. im Einzelnen BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 30 ff.) .

    Weder gibt es eine ausdrückliche Regelung im MTV Nr. 2, noch sind Anhaltspunkte für den Willen der Tarifvertragsparteien ersichtlich, dass in § 13 Abs. 3 Buchst. a MTV Nr. 2 das Nettokrankengeld gemeint ist (vgl. im Einzelnen BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 33 ff.) .

  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 409/19

    Vergütungsansprüche - Scheingeschäft

    Es handelt sich für den streitbefangenen Zeitraum um eine abschließende Gesamtklage (vgl. BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 14) .
  • ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20

    Zum Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit nach § 9a Abs. 1

    Der Hauptantrag der Klägerin bedarf der Auslegung (vgl. zu den maßgeblichen Auslegungsgrundsätzen zB BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 12) .
  • BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

    Der Senat muss nicht beurteilen, ob Tatsachen, die schon vor Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz entstanden sind, jedoch erst in der Revisionsinstanz vorgebracht werden, in das Revisionsurteil einfließen können (offengelassen von BAG 24. Oktober 2019 - 2 AZR 168/18 - Rn. 13 mwN; vgl. auch BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 38 mwN) .
  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 57/20

    Vergütung - Berücksichtigung von Zeiten einer Langzeiterkrankung bei den

    Einer der anerkannten Ausnahmefälle (dazu BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 38; BGH 2. März 2017 - I ZR 273/14 - Rn. 43 f.) liegt hier nicht vor.
  • LAG Köln, 07.10.2020 - 5 Sa 451/20

    Zulässigkeit einer Befristung nach dem WissZeitVG

    Dieser ist nur dann maßgeblich, wenn er in den maßgeblichen Bestimmungen auch seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 20; BGH5. November 2019 - XI ZR 650/18 - Rn. 30).
  • BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 121/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit

    Sie ergibt sich aber entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts aus dem bei der Tarifauslegung zu berücksichtigenden tariflichen Gesamtzusammenhang und dem Sinn und Zweck der Regelung (vgl. zur Auslegung des normativen Teils von Tarifverträgen BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 20) .
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 174/20

    Teilzeitausbildung - Ausbildungsvergütung - Pro-rata-temporis-Grundsatz

  • LAG Baden-Württemberg, 11.12.2023 - 10 Sa 32/23

    Tariflicher Zuschuss zum Krankengeld im Speditionsgewerbe Baden-Württemberg und

  • BAG, 29.06.2022 - 6 AZR 411/21

    Garantiebetrag - Endstufe der Entgeltgruppe - TVöD (VKA)

  • BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 193/19

    Arbeitsentgelt - Bezugnahme auf beamtenrechtliche Besoldungsregelungen

  • BAG, 29.04.2021 - 6 AZR 215/20

    Zuschuss zum Übergangsgeld nach § 22 Abs. 2 TVöD-V

  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 248/21

    Altersteilzeit - tarifliche Abfindung bei vorzeitigem Rentenbeginn

  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 449/20

    Spesenanspruch - Auslegung von § 18 Nr. 3 MTV des Speditions-, Transport- und

  • BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 128/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit

  • BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 61/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit

  • ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 3 Ca 4673/20
  • LAG Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 19 Sa 26/20

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage Verwirkung eines Anspruchs auf

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2020 - 6 Sa 34/19

    Tarifliches Weihnachtsgeld - nachträglicher Wegfall der Tarifzuständigkeit -

  • ArbG Oldenburg, 20.02.2020 - 5 Ca 335/19

    Differenzierung; Firmentarifvertrag; Geflügelspezialitäten; Nachtarbeit;

  • ArbG Augsburg, 28.07.2020 - 9 Ca 2272/19

    Entgeltgruppe, Zahlung, Tarifauslegung, Streitwertfestsetzung, Anspruch,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht