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   BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87   

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BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87 (https://dejure.org/1988,478)
BAG, Entscheidung vom 20.12.1988 - 1 ABR 63/87 (https://dejure.org/1988,478)
BAG, Entscheidung vom 20. Dezember 1988 - 1 ABR 63/87 (https://dejure.org/1988,478)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 92 Abs. 2 S. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG 1979 § 92 Abs. 2, § 74 Abs. 1, § 87 Abs. 2 Satz 1 §§ 81, 83 Abs. 1 Satz 1; BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 1, § 80 Abs. 2, § 50, § 75 Abs. 1, §§ 79, 83; ZPO §§ 556, 308, 139
    Einblicksrecht in Leistungsbeurteilungen: Keine Verlagerung der Überwachungsaufgaben des Betriebsrats infolge des Abschlusses der zugrundeliegenden Betriebsvereinbarungen durch den Gesamtbetriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 60, 311
  • BAGE 60, 331
  • NZA 1989, 393
  • BB 1268
  • BB 1989, 1268
  • BB 1989, 851
  • DB 1989, 1032
  • JR 1989, 396
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79

    Einblicksrecht - Vergütungsbestandteil - AUßertarifliche Vergütung -

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87
    Durch die Einsichtnahme in die Unterlagen, in denen der Arbeitgeber die für die Berechnung der individuellen Leistungszulagen festzusetzenden Beurteilungspunkte und Wertzahlen festhält (Nr. 3 der Betriebsvereinbarung über die Gewährung von Leistungszulagen), wird dem Betriebsrat - insbesondere beim Vergleich mit den Entgeltlisten - die Möglichkeit eröffnet, zu überprüfen, ob die kollektive Entgeltregelung auch in der Betriebswirklichkeit richtig angewandt wird und der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 Abs. 1 BetrVG beachtet wird, ob also bei gleichen Beurteilungsergebnissen auch entsprechende Leistungszulagen gewährt werden (vgl. dazu BAGE 24, 349, 354; 35, 342, 348 = AP Nr. 1 und 15 zu § 80 BetrVG 1972).

    Der Senat hat weiterhin mehrfach ausgesprochen, daß gegenüber dem kollektivrechtlich begründeten Einsichtsrecht die Individualinteressen zurückzutreten haben (BAGE 25, 292, 300 [BAG 18.09.1973 - 1 ABR 7/73] = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972, zu III 7 der Gründe; Beschluß vom 30. April 1974 - 1 ABR 33/73 - AP Nr. 1 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 35, 342, 351, 352 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972, zu B IV der Gründe).

    Nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG bedarf es keiner Darlegung eines Anlasses, da der Einblick "jederzeit" zu gewähren ist (BAGE 35, 342 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 3. Dezember 1981 - 6 ABR 60/79 - AP Nr. 16 zu § 80 BetrVG 1972).

  • BAG, 15.05.1957 - 1 ABR 8/55

    Unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87
    Im Beschlußverfahren ist auch eine unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde zulässig (Aufgabe der Senatsrechtsprechung im Beschluß vom 15. Mai 1957 - 1 ABR 8/55 - AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG).

    a) Nach der älteren Rechtsprechung des Senats war im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren eine unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde unzulässig (BAG Beschluß vom 15. Mai 1957 - 1 ABR 8/55 - AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG).

  • BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83

    Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87
    Sonstige Gründe, insbesondere der angebliche Widerspruch zum Beschleunigungsgrundsatz, stehen der entsprechenden Anwendung der für die Anschlußrevision geltenden Vorschriften nicht entgegen (ebenso: BVerwG Beschluß vom 30. August 1985, BVerwGE 72, 94).
  • BAG, 12.01.1988 - 1 ABR 54/86

    Rechtsschutzinteresse im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87
    Der Senat hat dem Beschluß des 6. Senats vom 2. April 1987 (BAGE 55, 202 = AP Nr. 3 zu § 87 ArbGG 1979) folgend in seinem Beschluß vom 12. Januar 1988 (- 1 ABR 54/86 -, zu B II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), seine Auffassung zur Statthaftigkeit der Anschlußbeschwerde mit der Begründung aufgegeben, wegen der Änderung der Vorschriften über das arbeitsgerichtliche Verfahren durch die Beschleunigungsnovelle vom 21. Mai 1979 könne die frühere Ansicht nicht mehr aufrechterhalten werden.
  • BAG, 27.05.1960 - 1 ABR 10/59

    Anschlußbeschwerde - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87
    Dementsprechend hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die unselbständige Anschlußbeschwerde für unzulässig gehalten (Beschluß vom 27. Mai 1960 - 1 ABR 10/59 - AP Nr. 3 zu § 89 ArbGG 1953; Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 15/73 - AP Nr. 8 zu § 89 ArbGG 1953).
  • BAG, 23.02.1973 - 1 ABR 17/72

    Einblicksrecht - Bruttolohnlisten - Gehaltslisten - Kleinere Betriebe -

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87
    Wie das Landesarbeitsgericht zu Recht hervorgehoben hat, ist das Persönlichkeitsrecht des einzelnen Arbeitnehmers hinreichend dadurch geschützt, daß die Mitglieder des Betriebsrats gemäß § 79 BetrVG zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (BAGE 25, 75, 80 = AP Nr. 2 zu § 80 BetrVG 1972 mit Anmerkung Hanau; Kleveman, AuR 1988, 316, 317).
  • BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73

    Betriebsausschuß - Kleinbetrieb - Betriebsratsmitglieder - Einblicksrecht -

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87
    Der Senat hat weiterhin mehrfach ausgesprochen, daß gegenüber dem kollektivrechtlich begründeten Einsichtsrecht die Individualinteressen zurückzutreten haben (BAGE 25, 292, 300 [BAG 18.09.1973 - 1 ABR 7/73] = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972, zu III 7 der Gründe; Beschluß vom 30. April 1974 - 1 ABR 33/73 - AP Nr. 1 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 35, 342, 351, 352 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972, zu B IV der Gründe).
  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 15/73

    Nichtbeteiligung im ersten Rechtszug - Beschwerdefrist - Erweiterung des

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87
    Dementsprechend hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die unselbständige Anschlußbeschwerde für unzulässig gehalten (Beschluß vom 27. Mai 1960 - 1 ABR 10/59 - AP Nr. 3 zu § 89 ArbGG 1953; Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 15/73 - AP Nr. 8 zu § 89 ArbGG 1953).
  • BAG, 30.04.1974 - 1 ABR 33/73

    Einblicksrecht - Bruttolohnlisten - Gehaltslisten - Tendenzunternehmen

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87
    Der Senat hat weiterhin mehrfach ausgesprochen, daß gegenüber dem kollektivrechtlich begründeten Einsichtsrecht die Individualinteressen zurückzutreten haben (BAGE 25, 292, 300 [BAG 18.09.1973 - 1 ABR 7/73] = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972, zu III 7 der Gründe; Beschluß vom 30. April 1974 - 1 ABR 33/73 - AP Nr. 1 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 35, 342, 351, 352 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972, zu B IV der Gründe).
  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79

    Durchführung des Einigungsstellenverfahrens

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87
    Die mit den Parteien eines Zivilprozesses vergleichbare Dispositionsbefugnis der Beteiligten findet in § 81 ArbGG und § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG deutlichen Ausdruck (BAGE 37, 102, 111 = AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG 1972, zu B 2 der Gründe, mit Anmerkung von Grunsky; Grunsky, ArbGG, 5. Aufl., § 80 Rz 25).
  • BAG, 03.12.1981 - 6 ABR 60/79

    Betriebsrat

  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

  • BAG, 16.09.1986 - GS 4/85

    Rechtsmittelschrift - Rechtsmittel - Rechtsmittelbeklagter -

  • BAG, 02.04.1987 - 6 ABR 29/85

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Tragung der Anwaltskosten des

  • BGH, 27.03.1985 - IVb ZB 20/85

    Bestimmung des nachehelichen Unterhalts - Anforderung an die Begründung einer

  • BAG, 29.06.1954 - 2 AZR 13/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darstellung der Revisionsrügen

  • BAG, 11.07.1972 - 1 ABR 2/72

    Betriebsrat - Leistungszulage - Tarifgehalt

  • BAG, 17.02.1983 - 6 ABR 33/81
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Die auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren geltende Bestimmung des § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. BAG 20. Dezember 1988 - 1 ABR 63/87 - BAGE 60, 311, 317 = AP ArbGG 1979 § 92 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 33, zu B I 3 a der Gründe) verbietet es, Betriebsrat und Gewerkschaft mehr zuzusprechen, als sie beantragt haben.
  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner

    Vor dem Hintergrund, dass dem örtlichen Betriebsrat gemäß § 80 Abs. 1 BetrVG aber (auch) die Aufgabe zukommen kann, die Einhaltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen zu überwachen (vgl. BAG 20. Dezember 1988 - 1 ABR 63/87 - zu B II 1 c der Gründe, BAGE 60, 311) , verstößt es nicht gegen § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, wenn in einer Gesamtbetriebsvereinbarung Informations- und Kontrollrechte des örtlichen Betriebsrats festgelegt sind.
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 3 TaBV 65/19

    Keine Einsicht des Betriebsrats in die elektronische Personalakte ohne Zustimmung

    Wenn das Bundesarbeitsgericht selbst im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats (unter anderem aus § 80 BetrVG) zu Recht schon seit langer Zeit und in mittelbarer Ableitung aus § 83 BetrVG die Ansicht vertritt, dass Betriebsräte in der Regel keinen Anspruch auf Vorlage der gesamten Personalakte eines Arbeitnehmers haben (BAG vom 20.12.1988 - 1 ABR 63/87, juris, Rz. 38; ebenso LAG Niedersachsen vom 22.01.2007 - 11 Sa 614/06, juris, Rz. 36), muss dies im Rahmen der hier zu erörternden Problematik erst recht gelten.
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