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BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 272/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Verschulden des Prozessbevollmächtigten - Verlust eines Schriftsatzes bei Postbeförderung - Darlegung der Einzelheiten des Versendens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hildesheim, 12.08.1993 - 2 Ca 224/93
- LAG Niedersachsen, 03.05.1994 - 8 Sa 1482/93
- BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 272/95
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.11.1991 - VI ZB 40/91
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung der …
Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 272/95
Der Antragsteller muß aber glaubhaft machen, daß der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht in dem Bereich eingetreten ist, für den er verantwortlich ist (vgl. BGHZ 23, 291, 293; BGH Beschluß vom 19. November 1991 - VI ZB 40/91 - VersR 1992, 899). - BGH, 11.02.1957 - VII ZB 3/57
Wiedereinsetzung bei Verlust eines Schriftsatzes
Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 272/95
Der Antragsteller muß aber glaubhaft machen, daß der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht in dem Bereich eingetreten ist, für den er verantwortlich ist (vgl. BGHZ 23, 291, 293; BGH Beschluß vom 19. November 1991 - VI ZB 40/91 - VersR 1992, 899). - BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 191/92
Befristung; Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende
Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 272/95
Die von der Klägerin aufgezeigte Divergenz bei der Anwendung der Nr. 2 Abs. 1 SR 2y BAT, die zur Zulassung der Revision durch den Senat geführt hatte, ist nicht entscheidungserheblich, denn der zutreffende Befristungsgrund der Vertretung kann aufgrund des vom Landesarbeitsgericht festgestellten Vertragsinhalts der richtigen Befristungsform zugeordnet werden (vgl. BAG Urteil vom 25. November 1992 - 7 AZR 191/92 - AP Nr. 150 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 21.12.1987 - 4 AZR 540/87
Anspruch auf Höhergruppierung - Darlegungslast für die ordnungsgmäße und …
Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 272/95
Fehlt es aber an einem Anhaltspunkt für den Verlust der Postsendung, mit der die Revision eingelegt werden sollte, sowohl im Bereich der Deutschen Post AG als auch beim Bundesarbeitsgericht, dann wäre es Sache der Klägerin gewesen, substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen, daß der Revisionsschriftsatz im Bürobetrieb der Klägervertreter ordnungsgemäß erstellt und zur Post gegeben worden ist (vgl. für einen Wiedereinsetzungsantrag wegen Verlustes eines Schriftsatzes auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist BAG Beschluß vom 21. Dezember 1987 - 4 AZR 540/87 -, n.v.). - LAG Niedersachsen, 03.05.1994 - 8 Sa 1482/93
Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 272/95
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 3. Mai 1994 - 8 Sa 1482/93 - wird auf Kosten der Klägerin als unzulässig verworfen.
- BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 65/20
Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Ergänzung …
Anders als das Berufungsgericht meint, ergibt sich Gegenteiliges nicht aus einer von ihm herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 7 AZR 272/95, juris Rn. 15). - BSG, 11.11.2003 - B 2 U 293/03 B
Versäumung der Berufungsfrist im sozialgerichtlichen Verfahren, Glaubhaftmachung …
Er muss vielmehr substantiiert darlegen, dass und auf welche Weise die Berufungsschrift erstellt und abgeschickt hat und wie dies dokumentiert worden ist (BAG Urteile vom 21. Dezember 1987 - 4 AZR 540/87 - und vom 20. Dezember 1995 - 7 AZR 272/95 -, beide unveröffentlicht). - OLG Hamm, 17.07.2020 - 30 U 60/20
Ansprüche aus einer Bürgschaft; Unzulässigkeit einer Berufung; Antrag auf …
Ohne entsprechendes Vorbringen kann indes nicht beurteilt werden, ob der Prozessbevollmächtigte der Klägerin alles Erforderliche für eine erfolgreiche Versendung des Schriftstücks durch die Post unternommen hat (vgl. dazu: BAG, Beschl. v. 20.12.1995 - 7 AZR 272/95 -, juris Rn. 15;… OLG Koblenz, a.a.O., Rn. 13).