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   BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02   

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BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02 (https://dejure.org/2003,1961)
BAG, Entscheidung vom 16.04.2003 - 7 ABR 27/02 (https://dejure.org/2003,1961)
BAG, Entscheidung vom 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 (https://dejure.org/2003,1961)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Schwerbehindertenvertretung - Rehabilitanden

  • IWW

    SGB IX § 95 SGB IX § 94 Abs. 2 SGB IX § 36 SchwbG § 24 Abs. 2 ArbGG § 96 a Abs. 1 ArbGG § 9 Abs. 5
    ESGB IX, SchwbG, ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenvertretung - Rehabilitanden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Frist zur Einlegung der Sprungrechtsbeschwerde bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung ; Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation; Eingliederung schwer behinderter Menschen in den Betrieben durch die ...

  • Judicialis

    SGB IX § 95; ; SGB IX § 94 Abs. 2; ; SGB IX § 36; ; SchwbG § 24 Abs. 2; ; ArbGG § 96 a Abs. 1; ; ArbGG § 9 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Schwerbehindertenrecht; Prozeßrecht - Schwerbehindertenvertretung; Interessenwahrnehmung für Rehabilitanden in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation; Zulässigkeit der Sprungrechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Interessenwahrnehmung für die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Beschäftigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation für schwerbehinderte Rehabilitanden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation für schwerbehinderte Rehabilitanden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 106, 57
  • NZA 2003, 1105
  • BB 2003, 2408
  • DB 2003, 2448
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
    Dazu wird sich ein Beteiligter regelmäßig erst nach Prüfung der Gründe des anzufechtenden Beschlusses bereitfinden (BAG 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 76 Nr. 5, zu I 1 der Gründe; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -BAGE 89, 95 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 6, zu A II 2 der Gründe mwN, zur Sprungrevision).

    Die Zustimmungserklärung des Arbeitgebers zur Einlegung der Sprungrechtsbeschwerde wurde jedoch innerhalb der Rechtsmittelfrist und damit rechtzeitig nachgereicht (vgl. BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 6, zu A I der Gründe; 13. Oktober 1992 - 6 AZR 230/92 - , zu II 2 a der Gründe, zur Sprungrevision).

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Rechtsmittelbelehrung schon deswegen unrichtig ist, weil sie keinen Hinweis darauf enthält, daß der Sprungrechtsbeschwerde die schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers beizufügen ist (so für die Sprungrevision BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - aaO, zu A II 3 der Gründe).

  • BAG, 27.06.2001 - 7 ABR 50/99

    Wahlrecht von Rehabilitanden zur Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
    Der Gesetzgeber hat die Schwerbehindertenvertretung somit nicht auf die Interessenwahrnehmung der schwerbehinderten Arbeitnehmer beschränkt, sondern sie auf die Vertretung der Interessen aller schwerbehinderten Menschen in dem Betrieb erstreckt (BAG 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - BAGE 98, 151 = AP SchwbG 1986 § 24 Nr. 2, zu B I 2 b cc der Gründe, zu § 25 SchwbG).

    aa) Der erkennende Senat hat für die bis zum 30. Juni 2001 geltende Rechtslage nach dem Schwerbehindertengesetz entschieden, daß nach § 25 SchwbG in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nicht nur die im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Arbeitnehmer, sondern auch die schwerbehinderten Rehabilitanden von der Schwerbehindertenvertretung repräsentiert wurden und ihnen nach § 24 Abs. 2 SchwbG das aktive Wahlrecht zur Schwerbehindertenvertretung zustand, weil sie im Sinne dieser Bestimmung in dem Betrieb "beschäftigt" waren (BAG 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - BAGE 98, 151 = AP SchwbG 1986 § 24 Nr. 2).

  • BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 7/80

    Rechtsmittelbelehrung - Bestandteil des Urteils - Unterschrift des erkennenden

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
    Dazu gehört die vollständige postalische Anschrift, um es dem Rechtsmittelführer zu ermöglichen, das Rechtsmittel unter Ausschöpfung der vollständigen Rechtsmittelfrist unmittelbar selbst dem Gericht zu überbringen (BAG 6. März 1980 - 3 AZR 7/80 - BAGE 33, 63 = AP ArbGG 1979 § 9 Nr. 1).
  • BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 35/92

    Belegschaftszugehörigkeit von Auszubildenden

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
    Eine Eingliederung der Rehabilitanden in den Betrieb wurde deshalb verneint mit der Folge, daß diese betriebsverfassungsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern des Betriebs gehörten und deshalb bei Betriebsratswahlen nicht wahlberechtigt waren (21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 8, zu B III 2 d bb der Gründe; 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 54, zu B II 4 der Gründe; 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 9, zu B II 1 und 2 der Gründe; 12. Februar 1997 - 7 ABR 36/96 -, zu B 1 der Gründe).
  • ArbG Mannheim, 17.05.2002 - 6 BV 1/02

    Überlassung der Liste der in der Ausbildung befindlichen schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
    Auf die Sprungrechtsbeschwerde der Schwerbehindertenvertretung wird der Beschluß des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 17. Mai 2002 - 6 BV 1/02 - aufgehoben.
  • BAG, 13.10.1992 - 6 AZR 230/92

    Rechtsmittel der Sprungrevision im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Zulässigkeit

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
    Die Zustimmungserklärung des Arbeitgebers zur Einlegung der Sprungrechtsbeschwerde wurde jedoch innerhalb der Rechtsmittelfrist und damit rechtzeitig nachgereicht (vgl. BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 6, zu A I der Gründe; 13. Oktober 1992 - 6 AZR 230/92 - , zu II 2 a der Gründe, zur Sprungrevision).
  • BAG, 12.02.1997 - 7 ABR 36/96

    Wahlberechtigung von Auszubildenden in einem Ausbildungsbetrieb

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
    Eine Eingliederung der Rehabilitanden in den Betrieb wurde deshalb verneint mit der Folge, daß diese betriebsverfassungsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern des Betriebs gehörten und deshalb bei Betriebsratswahlen nicht wahlberechtigt waren (21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 8, zu B III 2 d bb der Gründe; 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 54, zu B II 4 der Gründe; 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 9, zu B II 1 und 2 der Gründe; 12. Februar 1997 - 7 ABR 36/96 -, zu B 1 der Gründe).
  • BAG, 26.01.1994 - 7 ABR 13/92

    Arbeitnehmerstatus beruflicher Rehabilitanden

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
    Eine Eingliederung der Rehabilitanden in den Betrieb wurde deshalb verneint mit der Folge, daß diese betriebsverfassungsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern des Betriebs gehörten und deshalb bei Betriebsratswahlen nicht wahlberechtigt waren (21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 8, zu B III 2 d bb der Gründe; 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 54, zu B II 4 der Gründe; 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 9, zu B II 1 und 2 der Gründe; 12. Februar 1997 - 7 ABR 36/96 -, zu B 1 der Gründe).
  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 46/95

    Wahlberechtigung der zur Berufsausbildung Beschäftigten

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
    Eine Eingliederung der Rehabilitanden in den Betrieb wurde deshalb verneint mit der Folge, daß diese betriebsverfassungsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern des Betriebs gehörten und deshalb bei Betriebsratswahlen nicht wahlberechtigt waren (21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 8, zu B III 2 d bb der Gründe; 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 54, zu B II 4 der Gründe; 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 9, zu B II 1 und 2 der Gründe; 12. Februar 1997 - 7 ABR 36/96 -, zu B 1 der Gründe).
  • BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86

    Tarifvertraglicher Anspruch auf das Vorruhestandsgeld - Anspruch des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
    Dazu wird sich ein Beteiligter regelmäßig erst nach Prüfung der Gründe des anzufechtenden Beschlusses bereitfinden (BAG 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 76 Nr. 5, zu I 1 der Gründe; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -BAGE 89, 95 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 6, zu A II 2 der Gründe mwN, zur Sprungrevision).
  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05

    Wiedereingliederung - Schwerbehinderung

    Die Verrichtung von weisungsabhängiger Arbeit in einem Arbeitsverhältnis ist nicht notwendige Voraussetzung, um beschäftigt zu sein (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - BAGE 98, 151; 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - BAGE 106, 57).
  • LAG Düsseldorf, 28.09.2022 - 12 TaBV 10/22

    Überlassung von Kontaktdaten der Beschäftigten an die

    Zusammenarbeit erfordert die gegenseitige Information über die zur Erfüllung der gemeinsamen Aufgaben maßgeblichen Umstände und begründet so einen entsprechenden Auskunftsanspruch (BAG 16.04.2003 - 7 ABR 27/02, juris Rn. 17; ebenso Brose a.a.O. § 182 SGB IX Rn. 1; Pahlen a.a.O. § 182 Rn. 2).

    Denn die Schwerbehindertenvertretung könne die ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie die von ihr zu vertretenden Personen kennt (BAG 16.04.2003 - 7 ABR 27/02, juris Rn. 17).

    Diese würden von der Schwerbehindertenvertretung in dem Betrieb repräsentiert (BAG 16.04.2003 a.a.O. Rn. 18).

    Denn die Schwerbehindertenvertretung könne die ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie die von ihr zu vertretenden Personen kennt (BAG 16.04.2003 - 7 ABR 27/02, juris Rn. 17).

  • BSG, 04.03.2021 - B 11 AL 3/20 R

    Beschäftigungspflicht von Arbeitgebern - zugelassener Maßnahmeträger als

    Denn dieses Wahlrecht knüpft eben nicht an die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne der gesetzlichen Definition an, sondern folgt aus einer umfassenden Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung, die auch das Eintreten für die Interessen von Maßnahmeteilnehmern, die nicht in einen Betrieb eingegliedert sind, umfasst (vgl BAG vom 27.6.2001 - 7 ABR 50/99 - BAGE 98, 151 = AP Nr. 2 zu § 24 SchwbG 1986, juris RdNr 19 ff; BAG vom 16.4.2003 - 7 ABR 27/02 - BAGE 106, 57 = AP Nr. 1 zu § 95 SGB IX, juris RdNr 22 ff) .
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.04.2008 - KGH.EKD I-0124/N81

    Keine Berechtigung von Beschäftigten in einer Werkstatt für behinderte Menschen

    Das Kirchengericht verweist auf die Entscheidung des BAG vom 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - BAGE 106, 57 und meint, die zum staatlichen Recht entwickelten Grundsätze seien uneingeschränkt auf die von den Kirchen im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV geschaffene Regelung des § 50 Abs. 3 MVG.EKD übertragbar.

    Das hat das Kirchengericht nicht hinreichend beachtet, sondern ohne Rücksicht auf den Wortlaut die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - BAGE 106, 57 zu § 94 Abs. 2 SGB IX auf das MVG.EKD übertragen.

    Nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist es Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung, die Interessen aller schwerbehinderten Menschen im Betrieb zu vertreten und nicht nur die der schwerbehinderten Arbeitnehmer (BAGE 106, 57, 60).

  • LAG Hessen, 13.11.2023 - 16 TaBV 72/23

    Anfechtung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung; Arbeitnehmerähnliche

    Das Arbeitsgericht habe zu Recht die Entscheidung des BAG vom 16. April 2003 -7 ABR 27/02-herangezogen.
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2003 - 13 TaBV 10/03

    Wahlanfechtung einer gemeinsamen Schwerbehindertenvertretung in unterschiedlichen

    Sie meint die Auffassung der Beschwerdeführerinnen, dass die Aufnahme der Rehabilitanten auf die Wählerliste gegen wesentliche Vorschriften über die Wahlberechtigung verstoße lasse sich nach dem Beschluss des BAG vom 16.04.2003 (7 ABR 27/02) nicht mehr aufrecht erhalten.

    Das Gegenteil hiervon hat zeitnah das Bundesarbeitsgericht für die S-Gruppe im Beschluss vom 16.04.2003 (7 ABR 27/02) unter II. 2. b. der Gründe ausdrücklich festgestellt.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2018 - 8 Sa 422/17

    Berufsausbildungsverhältnis - Kündigung in der Probezeit - keine Anrechnung von

    Damit ist der Betriebsrat für die Klägerin nicht zuständig (vgl. BAG 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - Rn. 20 f., BAGE 106, 57) .
  • VG Wiesbaden, 15.09.2008 - 8 L 904/08

    Beschäftigungsanspruch nach Wiedereingliederung bei anderer Dienststelle

    Die Verrichtung von weisungsabhängiger Arbeit in einem Arbeitsverhältnis ist nicht notwendige Voraussetzung, um beschäftigt zu sein (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - BAGE 98, 151; 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - BAGE 106, 57) .
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