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   BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04   

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BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04 (https://dejure.org/2004,1344)
BAG, Entscheidung vom 13.10.2004 - 7 ABR 5/04 (https://dejure.org/2004,1344)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 7 ABR 5/04 (https://dejure.org/2004,1344)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Unterrichtung über den Ablauf einer Betriebsratswahl sowie die Grundsätze der Wahlordnung in den Landessprachen der ausländischen Arbeitnehmer

  • Judicialis

    BetrVG § 19; ; WO in der Fassung vom 11. Dezember 2001 § 2 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Betriebsratswahl bei unzureichender Unterrichtung ausländischer Arbeitnehmer mit lückenhaften Deutschkenntnissen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsratswahl: Unwirksamkeit bei nicht ausreichender Unterrichtung ausländischer Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • poko.de (Kurzinformation)

    Betriebsratswahl in Deutsch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 112, 160
  • ZIP 2005, 416
  • BB 2005, 500
  • DB 2005, 675
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04
    a) Grundsätzlich zählen zwar nur zwingende Bestimmungen zu den wesentlichen Vorschriften über das Wahlverfahren iSd. § 19 Abs. 1 BetrVG (BAG 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - BAGE 59, 328 = AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 16 Nr. 6, zu B III 1 der Gründe; vgl. auch 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 39, zu B IV 1 der Gründe).

    Das ist der Fall, wenn bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - DB 2004, 1947, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 3 der Gründe; 19. November 2003 - 7 ABR 24/03 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 54 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 2, zu B II 3 der Gründe; 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 39, zu B IV 6 a der Gründe).

  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87

    Wahlbeteiligung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04
    a) Grundsätzlich zählen zwar nur zwingende Bestimmungen zu den wesentlichen Vorschriften über das Wahlverfahren iSd. § 19 Abs. 1 BetrVG (BAG 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - BAGE 59, 328 = AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 16 Nr. 6, zu B III 1 der Gründe; vgl. auch 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 39, zu B IV 1 der Gründe).

    Das ist der Fall, wenn sie elementare Grundprinzipien der Betriebsratswahl enthalten (Fitting aaO § 19 Rn. 10; ErfK/Eisemann aaO § 19 BetrVG Rn. 2) oder tragende Grundsätze des Betriebsverfassungsrechts berühren (DKK/Schneider aaO § 19 Rn. 3; vgl. hierzu auch BAG 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - aaO, zu B III 3 der Gründe) und deshalb von ihrer Zwecksetzung her als wesentlich iSv. § 19 Abs. 1 BetrVG einzustufen sind.

  • BAG, 05.05.2004 - 7 ABR 44/03

    Betriebsratswahl - Aushang des Wahlausschreibens

    Auszug aus BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04
    Das ist der Fall, wenn bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - DB 2004, 1947, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 3 der Gründe; 19. November 2003 - 7 ABR 24/03 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 54 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 2, zu B II 3 der Gründe; 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 39, zu B IV 6 a der Gründe).
  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04
    Das ist der Fall, wenn bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - DB 2004, 1947, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 3 der Gründe; 19. November 2003 - 7 ABR 24/03 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 54 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 2, zu B II 3 der Gründe; 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 39, zu B IV 6 a der Gründe).
  • LAG Hessen, 25.09.2003 - 9 TaBV 33/03

    Betriebsratswahl; Anfechtung; ausländische Arbeitnehmer; Unterrichtung

    Auszug aus BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. September 2003 - 9 TaBV 33/03 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 10.01.2019 - 4 TaBV 63/18

    Anfechtung der Betriebsratswahl, ausländische Arbeitnehmer, Deutschkenntnisse,

    In der von den Beteiligten zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.10.2004 (Az. 7 ABR 5/04) sei die Betriebsratswahl in einem Cateringunternehmen angefochten worden, das am Flughafen Frankfurt tätig gewesen sei.

    Der Entscheidung des BAG (Beschluss vom 13.10.2004, Az. 7 ABR 5/04) habe eine Fallgestaltung zugrunde gelegen, bei der Mitarbeiter aus über 100 Nationen mit einfachsten Tätigkeiten beschäftigt worden seien, für die keine deutschen Sprachkenntnisse erforderlich gewesen seien.

    Wesentliche Wahlvorschriften im Sinne des § 19 Abs. 1 BetrVG liegen dann vor, wenn sie elementare Grundprinzipien der Betriebsratswahl enthalten oder tragende Grundsätze des Betriebsverfassungsrechts berühren (vgl. BAG, Beschluss vom 13.10.2004 - 7 ABR 5/04, DB 2005, 675, Rn. 12; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 29. Aufl. 2018, § 19 Rn. 10; Däubler/Kittner/Klebe/Homburg, BetrVG, 16. Aufl. 2018, § 19 Rn. 3; GK-BetrVG/Kreutz, 11. Aufl. 2018, § 19 Rn. 18; ErfK/Koch, 19. Aufl. 2019, § 19 BetrVG Rn. 2; Richardi/Thüsing, BetrVG, 16. Aufl. 2018, § 19 Rn. 5 m.w.N.).

    Das ist der Fall, wenn sie elementare Grundprinzipien der Betriebsratswahl enthalten (vgl. BAG, Beschluss vom 13.10.2004 - 7 ABR 5/04, a.a.O., Rn. 12; Fitting, a.a.O., § 19 Rn. 10; ErfK/Koch, a.a.O., § 19 BetrVG Rn. 2) oder tragende Grundsätze des Betriebsverfassungsrechts berühren (vgl. BAG, Beschluss vom 13.10.2004 - 7 ABR 5/04, a.a.O., Rn. 12; DKK/Homburg, a.a.O., § 19 Rn. 3) und deshalb von ihrer Zwecksetzung her als wesentlich im Sinne von § 19 Abs. 1 BetrVG einzustufen sind.

    Allerdings reicht nicht jede theoretisch denkbare Möglichkeit eines anderen Ergebnisses aus, vielmehr muss nach der allgemeinen Lebenserfahrung und den konkreten Umständen des Falles die Möglichkeit eines anderen Ergebnisses nicht gänzlich unwahrscheinlich sein (vgl. BAG, Beschluss vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, a.a.O., Rn. 29; Beschluss vom 25.05.2005 - 7 ABR 39/04, a.a.O., Rn. 23; Beschluss vom 13.10.2004 - 7 ABR 5/04, a.a.O., Rn. 12; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2016 - 9 TaBV 85/16, Rn. 40, juris; Fitting, a.a.O., § 19 Rn. 24; DKKW/Homburg, a.a.O., § 19 Rn. 4; GKBetrVG/Kreutz, a.a.O., § 19 Rn. 48).

    (1) Bei der Regelung in § 2 Abs. 5 WO handelt es sich trotz der Ausgestaltung als SollVorschrift um eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren i.S.v. § 19 Abs. 1 BetrVG, deren Verletzung zur Anfechtung der Betriebsratswahl berechtigt (vgl. BAG, Beschluss vom 13.10.2004 - 7 ABR 5/04, DB 2005, 675, Rn. 11 f.; Fitting, a.a.O., § 2 WO Rn. 12; GKBetrVG/Jacobs, a.a.O., § 2 WO Rn. 19; DKK/Homburg, a.a.O., § 2 WO Rn. 28; Richardi/Thüsing, a.a.O., § 2 WO Rn. 21).

    Durch die in § 2 Abs. 5 WO normierte Unterrichtungspflicht soll gewährleistet werden, dass ausländischen Arbeitnehmern, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, um sich selbst anhand des Gesetzes, der Wahlordnung, der Wählerlisten und des Wahlausschreibens sowie durch Kommunikation mit anderen Arbeitnehmern über die Wahlgrundsätze und das Wahlverfahren zu informieren, die zur Wahlbeteiligung notwendigen Kenntnisse "in geeigneter Weise" vermittelt werden, damit sie ihr Wahlrecht in gleicher Weise ausüben können wie deutsche Arbeitnehmer (vgl. BAG, Beschluss vom 13.10.2004 - 7 ABR 5/04, a.a.O., Rn. 13).

    Im Zweifelsfall muss der Wahlvorstand von unzureichenden deutschen Sprachkenntnissen ausgehen (vgl. BAG, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - 7 ABR 5/04, a.a.O., Rn. 15; GK-BetrVG/Jacobs, a.a.O., § 2 WO Rn. 20; DKK/Homburg, a.a.O., § 2 WO Rn. 28).

    Denn zur Erledigung einfacher Hilfstätigkeiten im gewerblichen Bereich sind in der Regel nur geringe Deutschkenntnisse erforderlich (BAG, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - 7 ABR 5/04, a.a.O., Rn. 15).

    (aa) Anders als in dem vom BAG am 13.10.2004 (Az. 7 ABR 5/04) entschiedenen Fall gibt es hier nicht hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeitnehmer im Betrieb nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

    Das gilt nach der Entscheidung des BAG vom 13.10.2004 (Az. 7 ABR 5/04, a.a.O.) ohnehin nur dann, wenn im Betrieb eine größere Anzahl ausländischer Arbeitnehmer im gewerblichen Bereich mit einfachen Hilfsarbeiten beschäftigt ist.

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04

    Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen

    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG 19. Oktober 2004 - 7 ABR 5/04 - EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 der Gründe; 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 39, zu B IV 6 a der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2015 - 7 TaBV 7/15

    Betriebsratswahlanfechtung wegen inkorrekter Angabe der auf das

    Der vorliegende Sachverhalt sei mit dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Oktober 2004 (7 ABR 5/04 - BeckRS 2005, 40152) zugrunde liegenden Sachverhalt nicht vergleichbar.

    Sollvorschriften gelten als wesentlich im Sinn des § 19 Abs. 1 BetrVG, wenn sie elementare Grundprinzipien der Betriebsratswahl umfassen (BAG, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - 7 ABR 5/04 - BeckRS 2005, 40152).

    Diese Kenntnis muss vielmehr ausreichen, um die komplizierten Wahlvorschriften und den Inhalt des Wahlausschreibens verstehen zu können (BAG, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - 7 ABR 5/04 - BeckRS 2005, 40152).

    Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil der Wahlvorstand im Zweifelsfall von unzureichenden deutschen Sprachkenntnissen ausgehen muss (vgl. BAG, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - 7 ABR 5/04 - BeckRS 2005, 40152).

    Die Unterrichtung der ausländischen Mitarbeiter hat der Wahlvorstand von sich aus vorzunehmen, ohne dass es hierzu einer vorherigen Aufforderung durch die ausländischen Arbeitnehmer bedarf (BAG, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - 7 ABR 5/04 - BeckRS 2005, 40152).

    Es ist nicht auszuschließen, dass diese Arbeitnehmer im Falle einer ordnungsgemäßen Unterrichtung von ihrem Wahlrecht in anderer Weise Gebrauch gemacht hätten als dies tatsächlich geschehen ist (vgl. BAG, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - 7 ABR 5/04 - BeckRS 2005, 40152; Oberrath, NZA 2012, 1260, 1263).

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