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Rechtsprechung
   BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4
BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 (https://dejure.org/2005,4)
BAG, Entscheidung vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 (https://dejure.org/2005,4)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 (https://dejure.org/2005,4)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • JurPC

    BGB § 626
    Fristlose Kündigung wegen Internet-Surfen am Arbeitsplatz

  • aufrecht.de

    Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Private Nutzung des Internets entgegen einschlägiger Abmahnung als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung gem. § 626 Abs. 1 BGB; Gerichtliche Überprüfbarkeit des unbestimmten Rechtsbegriffs "wichtiger Grund" im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB im Revisionsverfahren; ...

  • RA Hensche
  • czarnetzki.eu PDF

    Kündigung wg. ausschweifendem Surfen im Internet während der Arbeitszeit

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

  • online-und-recht.de
  • afs-rechtsanwaelte.de

    Kündigung wegen ausschweifender Internetnutzung

  • rabüro.de

    Intensive Nutzung des Internets zu Privatzwecken während der Arbeitszeit kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

  • hensche.de

    Kündigung: Außerordentlich, Kündigung: Private Internetnutzung

  • info-it-recht.de

    Fristlose Kündigung bei privater Nutzung des Medium Internet in der Arbeitszeit

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 626

  • RA Kotz

    Internetnutzung - fristlose außerordentliche Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626
    Kündigung - Außerordentliche Kündigung; "Surfen" im Internet

  • rechtsportal.de

    BGB § 626
    Kündigung - Außerordentliche Kündigung; "Surfen" im Internet

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Kündigung wegen ?Surfens? im Internet ? Bei Nutzung des Internets in erheblichem zeitlichen Umfang oder bei Herunterladen pornografischer Inhalte (?ausschweifend?) zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit ist ausdrückliches Verbot privater Nutzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Zur fristlosen Kündigung bei privatem Internetgebrauch

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Kündigungsrecht - Kündigungsrelevanz der privaten Internetnutzung

  • nomos.de PDF, S. 54 (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen privater Internet-Nutzung während der Arbeitszeit

  • heise.de (Pressebericht, 07.07.2005)

    Privates Websurfen kann zu Kündigung führen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ausgiebiges privates Surfen am Arbeitsplatz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Privates Surfen" im Internet während der Arbeitszeit kann zu fristloser Kündigung führen, auch wenn es vom Arbeitgeber nicht explizit verboten wurde

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Surfen im Internet während der Arbeitszeit kann den Arbeitsplatz kosten

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen privater Internet-Nutzung während der Arbeitszeit

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Erlaubt oder verboten - Private Internetnutzung am Arbeitsplatz

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Private Internetnutzung am Arbeitsplatz

  • beck.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen privater Internet-Nutzung während der Arbeitszeit

  • beck.de (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung - «Surfen» im Internet

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Illegale Internetnutzung am Arbeitsplatz kann nach dem Arbeitsrecht zur Kündigung führen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen privater Internet-Nutzung während der Arbeitszeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit möglich

  • 123recht.net (Pressemeldung, 7.7.2005)

    Surfen am Arbeitsplatz kann den Job kosten // Zugriff auf Porno-Seiten besonderer Kündigungsgrund

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Kündigungsrecht - Kündigungsrelevanz der privaten Internetnutzung

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • baublatt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Surfen im Internet als Kündigungsgrund (RA Andreas Biedermann; Deutsches Baublatt 5/2006, S. 30)

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Problemkreis der Benutzung von Internet und Telefon zu privaten Zwecken

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 18.7.2005)

    Surfen im Internet während der Arbeitszeit // Was ist zulässig und wie kann der Arbeitgeber hiergegen vorgehen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 115, 195
  • NJW 2006, 540
  • ZIP 2006, 152
  • MDR 2006, 458
  • NZA 2006, 98
  • MMR 2006, 94
  • BB 2006, 331
  • DB 2006, 397
  • K&R 2006, 131
 
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Wird zitiert von ... (205)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
    4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95; 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - BAGE 94, 228; 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331; zuletzt: 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP BGB § 626 Nr. 189 = EzA BG 2002 § 626 Nr. 6).

    Dementsprechend bedarf es einer Abmahnung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (Senat 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 20 = EzA BGB § 626 nF Nr. 98; zuletzt: 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP BGB § 626 Nr. 189 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 6).

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
    4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95; 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - BAGE 94, 228; 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331; zuletzt: 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP BGB § 626 Nr. 189 = EzA BG 2002 § 626 Nr. 6).

    Ebenfalls ist die Prüfung, ob auf Grund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung erforderlich ist, weitgehend Aufgabe der Tatsacheninstanz und unterliegt nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfung (vgl. beispw. zuletzt 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - aaO).

  • BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85

    Verwirkung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
    Dementsprechend bedarf es einer Abmahnung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (Senat 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 20 = EzA BGB § 626 nF Nr. 98; zuletzt: 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP BGB § 626 Nr. 189 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 6).
  • ArbG Frankfurt/Main, 02.01.2002 - 2 Ca 5340/01

    Herunterladen pornografischer Dateien am Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
    Der Arbeitnehmer kann weiter auch nicht damit rechnen, der Arbeitgeber sei, selbst wenn er prinzipiell eine private Nutzung des Internets duldet, damit einverstanden, dass er sich umfangreiche pornografische Dateien aus dem Internet herunterlädt (ArbG Frankfurt a.M. 2. Januar 2002 - 2 Ca 5340/01 - NZA 2002, 1093).
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
    Der Arbeitgeber hat ein Interesse daran, von Dritten nicht mit solchen Aktivitäten seiner Mitarbeiter in Verbindung gebracht zu werden (BAG 6. November 2003 - 2 AZR 631/02 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 2, sog. Integritätsinteresse; aA Däubler Internet und Arbeitsrecht Rn. 192).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
    Senat 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 14 = EzA BGB § 626 nF Nr. 90; 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - AP BGB § 626 Nr. 101 = EzA BGB § 626 nF Nr. 118; 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2004 - 7 Sa 1243/03

    Private Internetnutzung am Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. Juli 2004 - 7 Sa 1243/03 - aufgehoben.
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
    4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95; 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - BAGE 94, 228; 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331; zuletzt: 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP BGB § 626 Nr. 189 = EzA BG 2002 § 626 Nr. 6).
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 259/99

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
    4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95; 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - BAGE 94, 228; 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331; zuletzt: 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP BGB § 626 Nr. 189 = EzA BG 2002 § 626 Nr. 6).
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
    Senat 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 14 = EzA BGB § 626 nF Nr. 90; 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - AP BGB § 626 Nr. 101 = EzA BGB § 626 nF Nr. 118; 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18).
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15

    Beweisverwertungsverbot bei Kündigung wegen exzessiver Nutzung des dienstlichen

    Die Pflichtverletzung wiegt dabei umso schwerer, je mehr der Arbeitnehmer bei der privaten Nutzung des Internets seine Arbeitspflicht in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht vernachlässigt (BAG v. 31.05.2007 - 2 AZR 200/06, Rz. 19; BAG v. 27.04.2006 - 2 AZR 386/05, Rz. 25; BAG v. 0707.2005 - 2 AZR 581/04, Rz. 27).

    Bei fehlender ausdrücklicher Gestattung oder Duldung des Arbeitgebers ist eine private Nutzung des Internets nicht erlaubt (BAG v. 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, Rz. 36).

    Es bedarf daher in solchen Fällen auch keiner Abmahnung (BAG v. 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, Rz. 38).

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere die Entscheidungen vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - BAGE 115, 195 und vom 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68; 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - AP BGB § 626 Nr. 202 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 11) kommt als kündigungsrelevante Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten bei einer privaten Nutzung des Internets oder des Dienst-PCs ua. in Betracht:.
  • LAG Köln, 07.02.2020 - 4 Sa 329/19

    Arbeitszeitbetrug durch private Nutzung von Internet und E-Mails Fristlose

    aa) Das Vorliegen eines wichtigen Grundes iSv. § 626 Abs. 1 BGB ist in zwei Stufen zu prüfen (vgl. bspw. BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16, Rn. 13, NZA 2017, 1179, 1180; BAG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04, NZA 2006, 98 ff.).

    bb) Sowohl die Nichteinhaltung von vorgegebenen Arbeitszeiten als auch die Verrichtung von Privattätigkeiten während der Arbeitszeit unter Nutzung des dienstlichen PCs als auch ausufernde Privattelefonate während der Arbeitszeit können an sich einen wichtiger Grund im Sinn des § 626 Abs. 1 BGB darstellen (vgl. BAG, Urteil vom 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06, Rn. 19, NZA 2007, 922 ff.; BAG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04, Rn. 27 mwN, NZA 2006, 98 ff.; Kramer, NZA 2004, 457, 459; Mengel, NZA 2005, 752, 753).

    Die Pflichtverletzung wiegt dabei umso schwerer, je mehr der Arbeitnehmer bei der privaten Nutzung des Internets seine Arbeitspflicht in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht vernachlässigt (BAG, Urteil vom 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06, Rz. 19, juris; BAG, Urteil vom 27. April 2006 - 2 AZR 386/05, Rz. 25; BAG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04, Rz. 27, NZA 2006, 98 ff.; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Februar 2018 - 7 Sa 406/17, Rn. 78, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Januar 2016 - 5 Sa 657/15, Rn. 76, juris).

    Er muss vielmehr damit rechnen, dass der Arbeitgeber nicht damit einverstanden ist, wenn sein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung in dieser Zeit nicht erbringt und gleichwohl eine entsprechende Vergütung dafür beansprucht (vgl. nur BAG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04, Rz. 27, NZA 2006, 98 ff.; Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17. Juni 2016 - 16 Sa 1711/15, Rn. 84, juris).

    Vielmehr musste er sich bewusst sein, dass er, wenn er fast gesamte Arbeitstage mit Privattätigkeiten (zB. Autosuche im Internet) verbringt und damit seine Hauptleistungspflicht verletzt, seinen Arbeitsplatz riskiert (vgl. BAG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04, Rn. 38, NZA 2006, 98 mwN).

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Rechtsprechung
   BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1036
BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04 (https://dejure.org/2005,1036)
BAG, Entscheidung vom 07.07.2005 - 2 AZR 399/04 (https://dejure.org/2005,1036)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 (https://dejure.org/2005,1036)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Soziale Rechtfertigung wegen dringendem betrieblichen Erfordernis

  • Judicialis

    KSchG § 1

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1; BGB § 30
    Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung wegen Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes (Leiter einer musikalischen Akademie) durch Umstrukturierung und wegen fehlender (neu verlangter) Qualifikation (musikalisches Hochschulstudium) für neukonzipierte Stelle des ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes nach Umstrukturierung ? Unternehmerische Entscheidung bezüglich des Anforderungsprofils einer Stelle ? Anforderungen an Darlegungslast ? Gerichtliche Überprüfung nur auf offensichtliche Unsachlichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 266
  • DB 2006, 341
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04
    Die Entscheidung des Arbeitgebers, bestimmte Tätigkeiten nur von Arbeitnehmern mit bestimmten Qualifikationen ausführen zu lassen, ist von den Arbeitsgerichten grundsätzlich jedenfalls dann zu respektieren, wenn die Qualifikationsmerkmale einen nachvollziehbaren Bezug zur Organisation der auszuführenden Arbeiten haben (zuletzt BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 326/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 132).

    Der Arbeitgeber hat insoweit darzulegen, dass es sich bei der zusätzlich geforderten Qualifikation für die Ausführung der Tätigkeit nicht nur um eine "wünschenswerte Voraussetzung", sondern um ein nachvollziehbares, arbeitsplatzbezogenes Kriterium für eine Stellenprofilierung handelt (vgl. hierzu BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 326/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 132).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04
    Dagegen ist die unternehmerische Entscheidung nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (Senat 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).
  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04
    Diese kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht in dem angezogenen Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich wiederspruchsfrei ist (st. Rspr., vgl. BAG 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209, 212; 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350, 356).
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04
    Diese kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht in dem angezogenen Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich wiederspruchsfrei ist (st. Rspr., vgl. BAG 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209, 212; 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350, 356).
  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04
    Eine Kündigung ist aus innerbetrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (vgl. ua. BAG 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 696/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung: Notwendigkeit eines wirksamen

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04
    Die Unternehmerentscheidung, auf die kündigungsrechtlich abzustellen ist, setzt dabei regelmäßig keinen wirksamen Beschluss des im Innenverhältnis zuständigen Gremiums voraus (BAG 5. April 2001 - 2 AZR 696/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 117 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 110 mwN).
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04
    Eine Kündigung ist aus innerbetrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (vgl. ua. BAG 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04
    Obwohl es für die Rechtfertigung der Kündigung auf den Kündigungszeitpunkt ankommt, ist es bei der Nachprüfung der Prognoseentscheidung insoweit zu berücksichtigen, wenn sich die Prognose tatsächlich bestätigt hat (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - BAGE 109, 40).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04
    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeiten auswirkt und in welchem Umfang dadurch ein konkreter Änderungsbedarf besteht (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04
    Nach der einschlägigen Senatsrechtsprechung (26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143) setzt eine Präjudizialität voraus, dass dieselben Kündigungsgründe in dem vorangegangenen Kündigungsschutzprozess materiell geprüft worden sind.
  • LAG Baden-Württemberg, 26.02.2004 - 21 Sa 78/03

    Änderung des Anforderungsprofils an einen eingerichteten Arbeitsplatz -

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

    Da die unternehmerische Entscheidung keinem Formzwang unterliegt (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 35; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 d dd der Gründe) , widerspricht auch das Fehlen einer Verschriftung dieser Annahme nicht.
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

    Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 17, BAGE 133, 240; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 d dd der Gründe) .

    Im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung muss damit die unternehmerische Entscheidung, die zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs führen soll, tatsächlich bereits getroffen worden sein (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 16, 18; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 a und II 4 d dd der Gründe) .

    Es genügt, dass ein einzelnes Gremiumsmitglied den betreffenden Entschluss vorbehaltlos gefasst hat und - etwa aufgrund von Erfahrungswerten - fest damit zu rechnen war, die übrigen Mitglieder würden sich dem anschließen (vgl. BAG 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 d dd der Gründe) .

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Schafft der Arbeitgeber neu zugeschnittene Arbeitsplätze, ist dies jedenfalls dann zu respektieren, wenn die Qualifikationsmerkmale einen nachvollziehbaren Bezug zur Organisation der auszuführenden Arbeiten haben (BAG 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 25, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - Rn. 32 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138) .

    Der Arbeitgeber kann nicht unter Berufung auf eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Unternehmerentscheidung den Kündigungsschutz des betreffenden Arbeitnehmers dadurch umgehen, dass er in sachlich nicht gebotener Weise die Anforderungen an die Kenntnisse des Arbeitsplatzinhabers verschärft (BAG 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - Rn. 33, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138) .

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Rechtsprechung
   BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 447/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2147
BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 447/04 (https://dejure.org/2005,2147)
BAG, Entscheidung vom 07.07.2005 - 2 AZR 447/04 (https://dejure.org/2005,2147)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 2 AZR 447/04 (https://dejure.org/2005,2147)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Ernsthaftigkeit der Stilllegungsabsicht des Arbeitgebers bei Einsatz der gekündigten Arbeitnehmer in ihrer jeweiligen Kündigungsfrist für die Abarbeitung noch vorhandener Aufträge; Zeitpunkt des Wegfalls des Beschäftigungsbedürfnisses für die Arbeitnehmer ...

  • Judicialis

    KSchG § 1

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1
    Kündigung - Ordentliche Beendigungskündigung wegen (Teil-) Betriebsstilllegung; Anforderungen an Prognose des Wegfalls der Beschäftigung im Kündigungszeitpunkt; Beschluss der schnellstmöglichen Einstellung der Betriebstätigkeit unter Wahrung der jeweiligen ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Ordentliche Kündigung wegen (Teil-)Betriebsstilllegung: Anforderungen an Prognose des Wegfalls der Beschäftigung im Kündigungszeitpunkt ? Beschluss der schnellstmöglichen Einstellung der Betriebstätigkeit unter Wahrung der jeweiligen Kündigungsfristen ausreichend

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Stillegung eines Standortes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bekleidungsunternehmen macht dicht - Näherin setzt sich gegen die Kündigung zur Wehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2508
  • NZA 2005, 1351
  • DB 2005, 2474
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 147/01

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerisches Stillegungskonzept - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 447/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, an der festzuhalten ist, ist der Entschluss des Arbeitgebers, ab sofort keine neuen Aufträge mehr anzunehmen, allen Arbeitnehmern zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu kündigen, zur Abarbeitung der vorhandenen Aufträge eigene Arbeitnehmer nur noch während der jeweiligen Kündigungsfristen einzusetzen und so den Betrieb schnellstmöglich stillzulegen, als unternehmerische Entscheidung grundsätzlich geeignet, die entsprechenden Kündigungen sozial zu rechtfertigen (18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 18. Januar 2001 - 2 AZR 239/00 - AiB 2002, 318; 7. März 2002 - 2 AZR 147/01 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 116).

    Auf die nur vorsorglichen Angaben der Beklagten, wie sie sich konkret die Verteilung der Arbeitsaufgaben während der gestaffelt auslaufenden Kündigungsfristen aller Arbeitnehmer vorstellte, kommt es deshalb nach der zitierten Senatsrechtsprechung (18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 18. Januar 2001 - 2 AZR 239/00 - AiB 2002, 318; 7. März 2002 - 2 AZR 147/01 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 116) nicht mehr an.

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 447/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, an der festzuhalten ist, ist der Entschluss des Arbeitgebers, ab sofort keine neuen Aufträge mehr anzunehmen, allen Arbeitnehmern zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu kündigen, zur Abarbeitung der vorhandenen Aufträge eigene Arbeitnehmer nur noch während der jeweiligen Kündigungsfristen einzusetzen und so den Betrieb schnellstmöglich stillzulegen, als unternehmerische Entscheidung grundsätzlich geeignet, die entsprechenden Kündigungen sozial zu rechtfertigen (18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 18. Januar 2001 - 2 AZR 239/00 - AiB 2002, 318; 7. März 2002 - 2 AZR 147/01 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 116).

    Auf die nur vorsorglichen Angaben der Beklagten, wie sie sich konkret die Verteilung der Arbeitsaufgaben während der gestaffelt auslaufenden Kündigungsfristen aller Arbeitnehmer vorstellte, kommt es deshalb nach der zitierten Senatsrechtsprechung (18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 18. Januar 2001 - 2 AZR 239/00 - AiB 2002, 318; 7. März 2002 - 2 AZR 147/01 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 116) nicht mehr an.

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 239/00

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 447/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, an der festzuhalten ist, ist der Entschluss des Arbeitgebers, ab sofort keine neuen Aufträge mehr anzunehmen, allen Arbeitnehmern zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu kündigen, zur Abarbeitung der vorhandenen Aufträge eigene Arbeitnehmer nur noch während der jeweiligen Kündigungsfristen einzusetzen und so den Betrieb schnellstmöglich stillzulegen, als unternehmerische Entscheidung grundsätzlich geeignet, die entsprechenden Kündigungen sozial zu rechtfertigen (18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 18. Januar 2001 - 2 AZR 239/00 - AiB 2002, 318; 7. März 2002 - 2 AZR 147/01 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 116).

    Auf die nur vorsorglichen Angaben der Beklagten, wie sie sich konkret die Verteilung der Arbeitsaufgaben während der gestaffelt auslaufenden Kündigungsfristen aller Arbeitnehmer vorstellte, kommt es deshalb nach der zitierten Senatsrechtsprechung (18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 18. Januar 2001 - 2 AZR 239/00 - AiB 2002, 318; 7. März 2002 - 2 AZR 147/01 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 116) nicht mehr an.

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 447/04
    Auch die spätere Entwicklung (tatsächliche Stilllegung der Produktionsabteilung zum vorgesehenen Zeitpunkt) bestätigt die im Kündigungszeitpunkt bestehende Prognose des entsprechend dem Auslaufen der Kündigungsfristen der einzelnen Arbeitnehmer ständig bis 30. September 2003 absinkenden Beschäftigungsbedarfs in der Produktionsabteilung (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BAG 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - BAGE 109, 40).
  • LAG Nürnberg, 13.05.2004 - 5 Sa 874/03

    Wirksamkeit der ordentlichen betriebsbedingten Kündigung einer Näherin;

    Auszug aus BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 447/04
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 13. Mai 2004 - 5 Sa 874/03 - aufgehoben, soweit darin die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 29. Juli 2003 - 9 Ca 349/03 A - zurückgewiesen worden ist.
  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

    Der Arbeitgeber erfüllt damit lediglich seine Beschäftigungspflicht (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 37; 7. Juli 2005 - 2 AZR 447/04 - zu II 1 a der Gründe) .
  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22

    Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit

    bb) Die Sozialauswahl ist auch überflüssig, wenn der Arbeitgeber alle Arbeitsverhältnisse zeitgleich zum (jeweils) nächstmöglichen Kündigungstermin kündigt, sodass die Arbeitsverhältnisse entsprechend der für den jeweiligen Arbeitnehmer maßgeblichen Kündigungsfrist zu unterschiedlichen Zeitpunkten enden (vgl. BAG 7. Juli 2005 - 2 AZR 447/04 - zu II 1 a der Gründe) .
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Die im Kündigungszeitpunkt gestellte Prognose, mit Ablauf der Kündigungsfrist werde der Beschäftigungsbedarf entfallen, wird so bestätigt (vgl. BAG 7. Juli 2005 - 2 AZR 447/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 136 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 139) .
  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

    a) Zwar ist es richtig, dass der Arbeitgeber grundsätzlich keine Sozialauswahl vornehmen muss, wenn er allen Arbeitnehmern seines Betriebs kündigt (vgl. BAG 7. Juli 2005 - 2 AZR 447/04 - zu II 3 a der Gründe) .
  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den

    aa) Eine wegen Betriebsstilllegung erklärte ordentliche Kündigung setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Unternehmers voraus, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuheben (BAG 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 139 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 140, zu II 2 a der Gründe; 7. Juli 2005 - 2 AZR 447/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 136 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 139, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 14.03.2013 - 8 AZR 154/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang -

    Zwar ist es richtig, dass der Arbeitgeber grundsätzlich keine Sozialauswahl vornehmen muss, wenn er allen Arbeitnehmern seines Betriebs kündigt (vgl. BAG 7. Juli 2005 - 2 AZR 447/04 - zu II 3 a der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 136 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 139) .
  • BAG, 14.03.2013 - 8 AZR 153/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang -

    Zwar ist es richtig, dass der Arbeitgeber grundsätzlich keine Sozialauswahl vornehmen muss, wenn er allen Arbeitnehmern seines Betriebs kündigt (vgl. BAG 7. Juli 2005 - 2 AZR 447/04 - zu II 3 a der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 136 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 139) .
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 554/05

    Betriebsbedingte Kündigung - verspätete Massenentlassungsanzeige

    Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der festgehalten wird, der Entschluss des Arbeitgebers, ab sofort keine neuen Aufträge mehr für den Zeitpunkt nach dem Kündigungsfristende anzunehmen, allen Arbeitnehmern zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu kündigen, zur Abarbeitung der vorhandenen Aufträge einige Arbeitnehmer nur noch während der jeweiligen Kündigungsfrist einzusetzen und so den Betrieb schnellstmöglich stillzulegen, als unternehmerische Entscheidung grundsätzlich geeignet, die entsprechenden Kündigungen wegen Betriebsstilllegung sozial zu rechtfertigen (18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 18. Januar 2001 - 2 AZR 239/00 - AiB 2002, 318; 7. März 2002 - 2 AZR 147/01 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 116; 7. Juli 2005 - 2 AZR 447/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 136 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 139).

    Bei einem derartigen unternehmerischen Stilllegungskonzept mit der sofortigen und gleichzeitigen Kündigung aller Arbeitnehmer entfällt auch das Erfordernis einer sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG (vgl. zuletzt Senat 7. Juli 2005 - 2 AZR 447/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 136 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 139).

  • LAG Köln, 24.04.2007 - 9 Sa 28/07

    Kündigung - Betriebsstilllegung - Stilllegungskonzept

    Demgemäß ist von einer Stilllegung auszugehen, wenn der Arbeitgeber seine Stilllegungsabsicht unmissverständlich äußert, allen Arbeitnehmern kündigt, etwaige Mietverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt auflöst, die Betriebsmittel, über die er verfügen kann, veräußert und die Betriebstätigkeit vollständig einstellt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 447/04 - und vom 24. August 2006 - 8 AZR 317/05 -).

    Danach haben die Gesellschafter unter TOP 5 a nicht nur die Stilllegung zu einem festen Termin (31.8.2006) beschlossen, sondern auch ein Konzept über Stilllegungsmaßnahmen festgelegt (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 447/04 -).

    Entscheidende Bedeutung hat schließlich die Entlassung sämtlicher gewerblicher Arbeitnehmer durch Kündigung vom 24. Januar 2006 und die damit im Zusammenhang stehende Massenentlassungsanzeige an die Bundesagentur für Arbeit (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 447/04 -).

  • LAG Baden-Württemberg, 17.01.2013 - 21 Sa 55/12

    Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung; unschlüssige

    Daraus ergibt sich, dass die Beklagte zu 1 beabsichtige, eine schnellstmögliche Beendigung ihrer Betriebstätigkeit durchzuführen (hierzu: BAG vom 7. Juli 2005 2 AZR 447/04 in AP Nr. 136 § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, II. 1. a) + c) der Entscheidungsgründe).

    Die nach dem Stilllegungsbeschluss der Beklagten zu 1 vom 06.12.2010 eingeleiteten Umsetzungsschritte bestätigen die Ernsthaftigkeit ihrer unternehmerischen Entscheidung sowie die Prognose, dass die beschlossene Stilllegung weitgehend zum 31.12.2010 durchgeführt werden konnte (hierzu etwa BAG vom 16. Februar 2012 8 AZR 693/10 Rn. 46 und 51 in AP Nr. 188 § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 12. Juli 2007 2 AZR 722/05 Rn. 14 in AP Nr. 168 § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 7. Juli 2005 2 AZR 447/04 zu II. 2. a) der Entscheidungsgründe in AP Nr. 136 § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 817/06

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 5 Sa 1257/18

    Kündigung wegen der Stilllegung eines Flugbetriebes - insolvenzspezifische

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 618/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 816/06

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den

  • LAG Hamm, 24.07.2007 - 12 Sa 320/07

    Betriebsbedingte Kündigung, unzulässige Austauschkündigung, Leiharbeitnehmer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2016 - 3 Sa 71/16

    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassung, Konsultationsverfahren,

  • BAG, 14.03.2013 - 8 AZR 155/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang -

  • ArbG Düsseldorf, 11.08.2011 - 5 Ca 2174/11

    Veränderung des dienstlichen Einsatzortes einer Flugbegleiterin; Flugzeug als

  • ArbG Düsseldorf, 11.08.2011 - 5 Ca 2173/11

    Veränderung des dienstlichen Einsatzortes einer Flugbegleiterin; Flugzeug als

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2016 - 3 Sa 162/16

    Betriebsbedingte Kündigung bei Stilllegung Betrieb

  • LAG Hamm, 25.11.2005 - 10 Sa 922/05

    Wirksame ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bei

  • LAG Düsseldorf, 10.09.2010 - 9 Sa 343/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei ununterbrochener Fortführung des

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2010 - 12 Sa 703/10

    Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsaufgabe; unbegründete Feststellungsklage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - 3 Sa 1268/15

    Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung

  • LAG Hamburg, 29.08.2012 - 5 Sa 124/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - 3 Sa 1270/15

    Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2005 - 2 Sa 605/05

    Gehaltsvereinbarung

  • LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 25/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung der Arbeitsverhältnisse der

  • ArbG Stuttgart, 19.11.2021 - 19 BV 80/21

    Beschlussverfahren - Interessenausgleich nach § 126 Abs 1 InsO - betriebsbedingte

  • LAG Hamburg, 22.08.2012 - 5 Sa 117/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

  • LAG Hamburg, 22.08.2012 - 5 Sa 3/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

  • LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 249/13
  • LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 239/13
  • LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 240/13
  • LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 248/13
  • LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 241/13
  • LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 250/13
  • ArbG Düsseldorf, 13.09.2011 - 7 Ca 2178/11

    Wirksamkeit einer Versetzung auf Grundlage einer in einer Betriebsvereinbarung

  • ArbG Lingen, 23.10.2014 - 3 Ca 18/14
  • LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 251/13
  • LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 238/13
  • ArbG Bonn, 03.02.2010 - 2 Ca 1889/09

    Bestehen eines Übergangs eines vollständigen Betriebs bzw. Teilbetriebs in Form

  • ArbG Krefeld, 18.12.2008 - 1 Ca 2190/08

    "Schattenliste" im Anwendungsbereich von § 1 Abs. 5 KSchG

  • ArbG Düsseldorf, 12.04.2011 - 7 Ca 220/11

    Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung aufgrund einer

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