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   BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 461/11   

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https://dejure.org/2013,1849
BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 461/11 (https://dejure.org/2013,1849)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2013 - 9 AZR 461/11 (https://dejure.org/2013,1849)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 (https://dejure.org/2013,1849)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Zweimalige Inanspruchnahme von Elternteilzeit

  • openjur.de

    Zweimalige Inanspruchnahme von Elternteilzeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zweimalige Inanspruchnahme von Elternteilzeit - Verteilung verringerter Arbeitszeit im Anspruchsverfahren

Kurzfassungen/Presse (35)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Elternteilzeit nach BEEG: Zweifacher Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitszeitreduzierung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mehrfache Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Zum Teilzeitverlangen in der Elternzeit

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Erneuter Antrag auf Arbeitszeitverkürzung auch bei einvernehmlicher Regelung zulässig

  • heise.de (Pressemeldung, 28.02.2013)

    Teilzeit, auch gegen den Willen des Chefs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweimalige Inanspruchnahme von Elternteilzeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Teilzeitregelung - Erfurter Richter stärken Eltern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Elternteilzeit: Keine Anrechnung von einvernehmlichen Regelungen auf den zweimaligen Arbeitszeit-Verringerungsanspruch

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mehrmaliger Antrag auf Arbeitszeitverkürzung nach einvernehmlicher Regelung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Modekette ZARA: bei Teilzeitarbeit für Eltern nicht so chic...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Elternzeit - Elternteilzeit - zweimalige Inanspruchnahme - Konsens- und Anspruchsverfahren

  • spiegel.de (Pressebericht, 20.02.2013)

    Teilzeit kann kaum verweigert werden

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Wo Arbeitgeber aufpassen müssen - Vorsicht bei Vereinbarungen zur Elternzeit

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Elternzeit - Zweimalige Verringerung der Arbeitszeit

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Junge Mütter - Gericht stärkt Teilzeitanspruch

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Elternzeit: "Verringerung" von Null auf 20 - zweimaliger Teilzeitanspruch

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Zur Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Mehrfache Verringerung der Arbeitszeit wegen Elternzeit

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei einvernehmlichen Elternzeitregelungen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rechte der Eltern auf Teilzeit gestärkt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verringerung der Arbeitszeit in der Elternzeit - Arbeitnehmer kann dies zweimal beanspruchen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einvernehmliche Elternzeitregelungen sind nicht auf den Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit anzurechnen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zweifache Arbeitszeitverringerung während der Elternzeit uneingeschränkt möglich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zum Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit - Arbeitnehmer kann während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal Verringerung der Arbeitszeit beanspruchen

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit besteht auch, wenn zuvor eine freiwillige Teilzeitvereinbarung getroffen wurde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 144, 253
  • MDR 2013, 1048
  • NZA 2013, 907
  • BB 2013, 1843
  • BB 2014, 1087
  • DB 2013, 16
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 461/11
    Die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit und Elternteilzeit dienen diesem Schutz (BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 47) .

    (2) Das Recht, während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit zu beanspruchen, berücksichtigt die Erfahrung, dass mit steigendem Alter des Kindes zwar (noch) nicht der Betreuungsbedarf sinkt, wohl aber zunehmend eine Fremdbetreuung in Betracht kommt, sodass dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin mehr Zeit für die berufliche Tätigkeit bleibt (BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 24) .

    Eltern sollte deshalb eine familiengerechte flexible Handhabung der Verringerung der Arbeitszeit ermöglicht werden (vgl. BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 29) .

    Wenn der Gesetzgeber trotz der Uneinigkeit im Schrifttum und aufgrund der bisherigen Rechtsprechung des Senats zu § 15 Abs. 7 BErzGG (BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 41) , wonach kein Anspruch auf eine bestimmte vertragliche Festlegung der verringerten Arbeitszeit bestanden hat, davon abgesehen hat, den Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin auf eine bestimmte Verteilung der während der Elternzeit verringerten Arbeitszeit ausdrücklich zu regeln, hindert dies nicht die Klarstellung, dass der Verringerungsanspruch nach § 15 Abs. 6 iVm. Abs. 7 BEEG die Verteilung der verringerten Arbeitszeit umfasst, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin eine konkrete Verteilung angegeben hat.

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09

    Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 461/11
    Ihr fehlt nicht deshalb das Rechtsschutzbedürfnis, weil die Elternzeit inzwischen beendet ist (vgl. BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 25 mwN) .

    a) Der Verringerungsanspruch aus § 15 Abs. 6 BEEG erstreckt sich auch auf die Verteilung der verringerten Arbeitszeit (Klarstellung von BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 26 ff.; Leßmann DB 2001, 94, 97 zu § 15 BErzGG; aA Sievers TK-TzBfG 4. Aufl. Anh. 3 Rn. 74; Reinecke FA 2007, 98, 100; BeckOK R/G/K/U/Schrader Stand 1. Dezember 2012 BEEG § 15 Rn. 59; HWK/Gaul 5. Aufl. § 15 BEEG Rn. 23; AnwK-ArbR/Theiss 2. Aufl. Bd. 1 § 15 BEEG Rn. 22; Buchner/Becker MuSchG und BEEG 8. Aufl. § 15 BEEG Rn. 56; Moll/Reinfeld in MAH Arbeitsrecht 3. Aufl. § 73 Rn. 136; Rudolf/Rudolf NZA 2002, 602, 604; Gaul/Wisskirchen BB 2000, 2466, 2468; wohl auch ErfK/Gallner 13. Aufl. § 15 BEEG Rn. 14; Sowka NZA 2000, 1185, 1189 zu § 15 BErzGG; teilweise unter ausdrücklicher kritischer Würdigung dieses Ergebnisses vgl. zB Laux in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 23 Anh. 1 B Rn. 24 mwN; Reiserer/Penner BB 2002, 1962, 1963; Hanau FS Buchner S. 290; Leuchten FS Buchner S. 559) .

  • ArbG Hamburg, 09.09.2010 - 7 Ca 203/10

    Voraussetzungen für den Anspruch des in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers auf

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 461/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 9. September 2010 - 7 Ca 203/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 461/11
    Die Zulassung der Teilerwerbstätigkeit bezweckt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - zu II 3 b gg der Gründe, BAGE 114, 206) .
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 239/07

    Arbeitszeitverringerung - Bestimmtes Verringerungsverlangen - Konkretisierung

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 461/11
    Die damit verbundene Erweiterung des Direktionsrechts der Beklagten hätte im Vertragsangebot aus Sicht eines objektiven Dritten unzweifelhaft zum Ausdruck kommen müssen (vgl. BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 239/07 - Rn. 23, BAGE 124, 219) .
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 380/07

    Elternteilzeit - dringende betriebliche Gründe

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 461/11
    Ihren Verringerungsanspruch konnte die Klägerin gleichzeitig mit der Inanspruchnahme der weiteren Elternzeit geltend machen (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 384/10 - Rn. 27; 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 21 f., BAGE 126, 276) .
  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 384/10

    Sonderkündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 BEEG

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 461/11
    Ihren Verringerungsanspruch konnte die Klägerin gleichzeitig mit der Inanspruchnahme der weiteren Elternzeit geltend machen (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 384/10 - Rn. 27; 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 21 f., BAGE 126, 276) .
  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 453/10

    Altersteilzeit - "sabbatical

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 461/11
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen die Klägerin bei ihrer Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von der Beklagten zu verstehen war (vgl. BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 453/10 - Rn. 14 mwN) .
  • LAG Hamburg, 18.05.2011 - 5 Sa 93/10

    Begrenzung der Zahl der Teilzeitansprüche in der Elternzeit

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 461/11
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. Mai 2011 - 5 Sa 93/10 - aufgehoben.
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18

    Elternzeit - Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers - Präklusion

    Selbst die - vollständige - Beendigung der Elternzeit lässt das Rechtsschutzbedürfnis für eine elternzeitbedingte Klage auf Verringerung der Arbeitszeit nicht entfallen (vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 10, BAGE 144, 253).

    Dieses Verfahren leitet der Arbeitnehmer dadurch ein, dass er dem Arbeitgeber ein annahmefähiges Angebot iSv. § 145 BGB auf Verringerung und gegebenenfalls auf Verteilung der verringerten Arbeitszeit unterbreitet und deutlich macht, hierdurch die Verringerung der Arbeitszeit iSv. § 15 Abs. 6 BEEG aF zu beanspruchen (vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 15, BAGE 144, 253) .

    Will der Arbeitnehmer das Risiko ausschließen, dass der beantragten Verteilung der verringerten Arbeitszeit und damit auch der Elternteilzeit dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, obliegt es ihm, die Verringerung und bestimmte Verteilung der verringerten Arbeitszeit so anzubieten, dass der Arbeitgeber zweifelsfrei erkennen kann, dass der Arbeitnehmer beide Ziele getrennt voneinander verfolgt (vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 34, BAGE 144, 253) .

  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18

    Elternteilzeit - Präklusionswirkung der Ablehnung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats fehlt einer auf Zustimmung zur Elternteilzeit gerichteten Klage nicht bereits deshalb das Rechtsschutzbedürfnis, weil die Elternzeit inzwischen beendet ist (vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 10, BAGE 144, 253; 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 25 mwN) .

    a) Der Verringerungsanspruch aus § 15 Abs. 6 BEEG aF erstreckt sich auch auf die Verteilung der verringerten Arbeitszeit (BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 32, BAGE 144, 253) .

  • LAG Hessen, 18.05.2015 - 16 SaGa 376/15

    Festlegung der verringerten Arbeitszeit nach § 15 Absatz 7 BEEG

    Die vorübergehende Beauftragung einer Tagesmutter ist keine für den Verfügungskläger und dessen Familie zumutbare Lösung, da § 15 BEEG gerade die Betreuung der Kinder durch deren Eltern gewährleisten will (vgl. dazu Bundesarbeitsgericht 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11-BAGE 144, 253, Rn. 22).

    Der Anspruch des § 15 Abs. 6 BEEG erstreckt sich nicht nur auf die Verringerung, sondern auch auf die Verteilung der verringerten Arbeitszeit (Bundesarbeitsgericht 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11- Rn. 32ff).

    Eine solche will jedoch § 15 Abs. 7 BEEG im Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten (vgl. dazu: Bundesarbeitsgericht 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11- Rn. 35).

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 826/13

    Einzelfallentscheidung zur Auslegung von Sozialplanbestimmungen über die

    Er dient zugleich der Sicherung der wirtschaftlichen Grundlage der Familie (BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 22 mwN, BAGE 144, 253) .
  • LAG München, 09.02.2023 - 3 Sa 194/22

    Teilzeit während der Elternzeit, Teilzeitverlangen, Auslegung, Schadensersatz,

    Ein solches hätte vorausgesetzt, dass die Klägerin dem Arbeitgeber ein annahmefähiges Angebot im Sinne von § 145 BGB auf Verringerung und ggf. auf Verteilung der verringerten Arbeitszeit unterbreitet und deutlich macht, hierdurch die Verringerung der Arbeitszeit im Sinne von § 15 Abs. 6 BEEG zu beanspruchen (vgl. BAG, Urteil vom 19.02.2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 15).

    Dabei erstreckt sich der Verringerungsanspruch aus § 15 Abs. 6 BEEG auch auf die Verteilung der verringerten Arbeitszeit, da die Verringerung der Arbeitszeit stets dazu führt, dass die Arbeitszeit anders verteilt werden muss (vgl. BAG, Urteil vom 19.02.2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 32 - 35).

    Ist im Antrag die gewünschte Verteilung der verringerten Arbeitszeit nicht angegeben, verbleibt es hinsichtlich der Festlegung der Lage der Arbeitszeit grundsätzlich beim Direktionsrecht des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 19.02.2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 34).

  • LAG Hessen, 29.02.2016 - 16 Sa 689/15

    An das objektive Gewicht der Ablehnungsgründe nach § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG

    Der Anspruch des § 15 Abs. 6 BEEG erstreckt sich nicht nur auf die Verringerung, sondern auch auf die Verteilung der verringerten Arbeitszeit (Bundesarbeitsgericht 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11- Rn. 32ff).

    Eine solche will jedoch § 15 Abs. 7 BEEG im Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten (vgl. dazu: Bundesarbeitsgericht 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11-Rn. 35).

  • LAG Köln, 14.03.2018 - 5 Sa 240/17

    Zulässigkeit einer Klage auf Bewilligung von Teilzeit während der Elternzeit nach

    Dies hat der 9. Senat in früherer Rechtsprechung damit begründet, dass die verlangte Elternteilzeit wegen möglicher Ansprüche auf Annahmeverzugslohn noch finanzielle Auswirkungen haben könne (BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - NZA 2013, 907; 15.  Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - NZA 2010, 447).

    IV.              Die Kammer hat die Revision gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zugelassen, weil sie von den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Dezember 2014 (9 AZR 915/13) , 19. Februar 2013 (9 AZR  461/11) und 15.  Dezember 2009 (9 AZR 72/09) abgewichen ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2022 - 7 Sa 405/21

    Teilzeitarbeit in der Elternzeit - Schadensersatzansprüche - formwirksamer Antrag

    Die Differenzierung zwischen dem Verringerungsantrag nach § 15 Abs. 5 Satz 1 BEEG im Konsensverfahren und dem Verringerungsanspruch gemäß § 15 Abs. 6 iVm. Abs. 7 BEEG im Anspruchsverfahren wird ferner aus der Regelung in § 15 Abs. 5 Satz 3 BEEG deutlich (BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 18).

    Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann deshalb zunächst nur einen Antrag nach § 15 Abs. 5 Satz 1 BEEG stellen, den Verlauf des Konsensverfahrens abwarten und erst dann entscheiden, ob ein bestimmter Anspruch gemäß § 15 Abs. 6 BEEG geltend gemacht werden soll (BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 18).

    Ob der Arbeitnehmer die Arbeitszeitverringerung und ihre Verteilung im Konsens- oder Anspruchsverfahren durchzusetzen versucht, ist durch Auslegung zu ermitteln (ErfK/ Gallner , 22. Aufl. 2022, BEEG § 15 Rn. 14 mit Hinweis auf BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - noch zur Verringerung, dort Rn. 15).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2018 - 6 Sa 521/17

    Elternteilzeit - Verringerung der Arbeitszeit - entgegenstehende dringende

    Ist eine Einigung nicht möglich, hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin gemäß § 15 Abs. 6 BEEG zweimal Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (Anspruchsverfahren) (vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 15 ff., zitiert nach juris).

    Ob der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin im Konsensverfahren eine Verringerung der Arbeitszeit erreichen will oder im Anspruchsverfahren eine bestimmte Reduzierung der Arbeitszeit durchzusetzen versucht, ist durch Auslegung zu ermitteln (BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 15, aaO).

    Hierbei ist ausgehend vom objektiven Wortlaut der wirkliche Wille zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften; bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen die Klägerin bei ihrer Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von der Beklagten zu verstehen war (vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 27; 22. Mai 2012 - 9 AZR 453/10 - Rn. 14 mwN).

  • LAG München, 13.10.2015 - 6 Sa 577/14

    Sozialplanabfindung; Teilzeitarbeit während der Elternzeit

    Damit dient dieser Anspruch zugleich der Sicherung der wirtschaftlichen Grundlage der Familie (BAG v. 5.5. 2015, a. a. O., unter Rz. 25; BAG v. 19.2. 2013 - 9 AZR 461/11, NZA 20123, 907, unter Rz. 22).
  • ArbG Berlin, 11.11.2015 - 60 Ca 10222/15

    Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit - Leistungsklage -

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