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   BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13   

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BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13 (https://dejure.org/2015,18638)
BAG, Entscheidung vom 25.03.2015 - 5 AZR 602/13 (https://dejure.org/2015,18638)
BAG, Entscheidung vom 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 (https://dejure.org/2015,18638)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 286 Abs 1 ZPO, § 287 Abs 1 S 1 ZPO, § 287 Abs 1 S 2 ZPO, § 287 Abs 2 ZPO, § 3 S 1 ArbZG
    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

  • IWW

    § 612 Abs. 1 BGB, § ... 305c Abs. 2, §§ 306, 307 bis 309 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, § 3 Satz 1 ArbZG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 11 Abs. 3 Satz 1 ArbZG, § 13 Abs. 2 MTV, § 286 ZPO, § 287 Abs. 1 ZPO, § 287 Abs. 2 ZPO, § 287 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 16 Abs. 2 ArbZG, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der regelmäßigen Dauer der Arbeitszeit; Schätzung von Überstunden durch das Gericht

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Gericht darf Überstunden schätzen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Gericht darf Überstunden schätzen

  • hensche.de

    Überstunden, Überstundenklage, Schätzung

  • bag-urteil.com

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

  • Betriebs-Berater

    Umfang der Arbeitszeit bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung - Auslegung der Klausel "in Vollzeit beschäftigt"

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der regelmäßigen Dauer der Arbeitszeit

  • rechtsportal.de

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der regelmäßigen Dauer der Arbeitszeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitsvertragliche ?Beschäftigung in Vollzeit? ist als 40-Stunden-Woche zu verstehen ? Schätzung des Mindestumfangs geleisteter Überstunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Umfang der Arbeitszeit und Überstundenschätzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überstundenschätzung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn das Gericht die Überstunden schätzt ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gericht kann nicht darlegbare Überstunden schätzen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umfang der Arbeitszeit bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung - Auslegung der Klausel "in Vollzeit beschäftigt" - Überstundenvergütung - Schätzung des Mindestumfangs geleisteter Überstunden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Was bedeutet "Vollzeit"?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Überstundenschätzung - Umfang der Arbeitszeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gericht darf Überstunden schätzen (arbeitnehmerfreundliches Urteil!)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Bezahlung von Überstunden - ab wann?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dürfen Überstunden geschätzt werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überstunden kann man schätzen

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Hohe Forderungen nach Überstundenabgeltung

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Was ist Beschäftigung in Vollzeit?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Gericht darf Überstunden schätzen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arbeit in Vollzeit bedeutet 40-Stunden-Woche

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Formulierung "in Vollzeit beschäftigt" im Arbeitsvertrag schließt auf 40-Stunden-Woche - Längere Arbeitszeit muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich benannt werden

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vollzeitbeschäftigung bedeutet ohne konkrete Angaben regelmäßig eine 40-Stunden-Woche

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Überstundenabgeltung - Gericht darf und muss Mindestumfang geleisteter Überstunden schätzen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Überstunden kann man schätzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 151, 180
  • NJW 2015, 3054
  • MDR 2016, 37
  • MDR 2016, 38
  • NZA 2015, 1002
  • BB 2015, 1908
  • DB 2015, 1907
  • JR 2016, 710
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.12.2014 - VIII ZR 88/13

    Wohnraummiete: Voraussetzungen wirksamer Mieterhöhungserklärungen wegen der

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13
    Eine Schätzung darf nur dann unterbleiben, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte vollkommen "in der Luft hinge" und daher willkürlich wäre (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Rn. 19, BAGE 143, 165; BGH 17. Dezember 2014 - VIII ZR 88/13 - Rn. 46 mwN zur st. Rspr. des BGH) .

    Die Vorschrift erlaubt damit unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen auch die Schätzung des Umfangs von Erfüllungsansprüchen (BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 194/78 - zu 4 a der Gründe - zum Umfang einer Überstundenleistung; 11. März 1981 - 5 AZR 878/78 - zu III der Gründe - zur Höhe einer Lohnforderung; 17. Dezember 2014 - 5 AZR 663/13 - Rn. 29 - zur Höhe der üblichen Vergütung; BGH 17. Dezember 2014 - VIII ZR 88/13 - Rn. 45 f. - zur Schätzung bei einem Mieterhöhungsverlangen nach Modernisierungsmaßnahmen) .

    Jedenfalls ist es nicht gerechtfertigt, dem aufgrund des vom Arbeitgeber zugewiesenen Umfangs der Arbeit im Grundsatz berechtigten Arbeitnehmer jede Überstundenvergütung zu versagen (vgl. BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 194/78 - zu 4 a der Gründe; BGH 17. Dezember 2014 - VIII ZR 88/13 - Rn. 46) .

    b) Ob das Tatsachengericht das Mindestmaß geleisteter Überstunden "richtig" geschätzt hat, unterliegt nur der eingeschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht auf Ermessensüberschreitung (BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 194/78 - zu 4 b der Gründe) dahingehend, ob der Tatrichter wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige oder unbewiesene Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hat (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Rn. 25 mwN, BAGE 143, 165) und damit die Schätzung mangels konkreter Anhaltspunkte völlig "in der Luft" hängt, also willkürlich ist (vgl. BGH 17. Dezember 2014 - VIII ZR 88/13 - Rn. 46 mwN) .

  • BAG, 21.05.1980 - 5 AZR 194/78
    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13
    Steht fest (§ 286 ZPO) , dass Überstunden auf Veranlassung des Arbeitsgebers geleistet worden sind, kann aber der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- oder Beweislast für jede einzelne Überstunde nicht in jeder Hinsicht genügen, darf das Gericht den Umfang geleisteter Überstunden nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO schätzen (BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 194/78 - zu 4 a der Gründe) .

    Die Vorschrift erlaubt damit unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen auch die Schätzung des Umfangs von Erfüllungsansprüchen (BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 194/78 - zu 4 a der Gründe - zum Umfang einer Überstundenleistung; 11. März 1981 - 5 AZR 878/78 - zu III der Gründe - zur Höhe einer Lohnforderung; 17. Dezember 2014 - 5 AZR 663/13 - Rn. 29 - zur Höhe der üblichen Vergütung; BGH 17. Dezember 2014 - VIII ZR 88/13 - Rn. 45 f. - zur Schätzung bei einem Mieterhöhungsverlangen nach Modernisierungsmaßnahmen) .

    Jedenfalls ist es nicht gerechtfertigt, dem aufgrund des vom Arbeitgeber zugewiesenen Umfangs der Arbeit im Grundsatz berechtigten Arbeitnehmer jede Überstundenvergütung zu versagen (vgl. BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 194/78 - zu 4 a der Gründe; BGH 17. Dezember 2014 - VIII ZR 88/13 - Rn. 46) .

    b) Ob das Tatsachengericht das Mindestmaß geleisteter Überstunden "richtig" geschätzt hat, unterliegt nur der eingeschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht auf Ermessensüberschreitung (BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 194/78 - zu 4 b der Gründe) dahingehend, ob der Tatrichter wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige oder unbewiesene Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hat (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Rn. 25 mwN, BAGE 143, 165) und damit die Schätzung mangels konkreter Anhaltspunkte völlig "in der Luft" hängt, also willkürlich ist (vgl. BGH 17. Dezember 2014 - VIII ZR 88/13 - Rn. 46 mwN) .

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/10

    Schadensersatz - tatrichterliche Schätzung - unlautere Abwerbung von Mitarbeitern

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13
    Eine Schätzung darf nur dann unterbleiben, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte vollkommen "in der Luft hinge" und daher willkürlich wäre (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Rn. 19, BAGE 143, 165; BGH 17. Dezember 2014 - VIII ZR 88/13 - Rn. 46 mwN zur st. Rspr. des BGH) .

    Die für eine Schätzung unabdingbaren Anknüpfungstatsachen muss der Geschädigte im Regelfall darlegen und beweisen (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Rn. 20 mwN, aaO) .

    b) Ob das Tatsachengericht das Mindestmaß geleisteter Überstunden "richtig" geschätzt hat, unterliegt nur der eingeschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht auf Ermessensüberschreitung (BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 194/78 - zu 4 b der Gründe) dahingehend, ob der Tatrichter wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige oder unbewiesene Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hat (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Rn. 25 mwN, BAGE 143, 165) und damit die Schätzung mangels konkreter Anhaltspunkte völlig "in der Luft" hängt, also willkürlich ist (vgl. BGH 17. Dezember 2014 - VIII ZR 88/13 - Rn. 46 mwN) .

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13
    Die Vergütung von Überstunden setzt weiter voraus, dass der Arbeitnehmer solche tatsächlich geleistet hat und die Überstundenleistung vom Arbeitgeber veranlasst war oder ihm zuzurechnen ist (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 14 mwN) .

    Für beide Voraussetzungen - einschließlich der Anzahl geleisteter Überstunden - trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 25 ff., BAGE 141, 330 zur Leistung von Überstunden und BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 15 ff. zur arbeitgeberseitigen Veranlassung von Überstunden) .

  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 530/11

    Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13
    Ob es sich dabei um eine für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingung handelte (§ 305 Abs. 1 BGB) , bedarf keiner weiteren Aufklärung, denn der Arbeitsvertrag ist ein Verbrauchervertrag iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 20 ff.; 27. Juni 2012 - 5 AZR 530/11 - Rn. 14) .

    Die nach § 612 Abs. 1 BGB erforderliche - objektive - Vergütungserwartung (vgl. BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 20, BAGE 139, 44; 27. Juni 2012 - 5 AZR 530/11 - Rn. 19 mwN) ergibt sich jedenfalls daraus, dass im betreffenden Wirtschaftszweig die Vergütung von Überstunden - sogar mit einem Mehrarbeitszuschlag von 25 % - tariflich vorgesehen ist, § 13 Abs. 2 MTV für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. Juli 2009.

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13
    Dabei hat die Beklagte schon alle Wartezeiten herausgerechnet und als Pausen gewertet, ohne darzulegen, dass der Kläger dabei frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen konnte und sich nicht etwa im oder am Bus zur Arbeit bereithalten musste (zum Rechtsbegriff der Pause BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

    Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13
    Das Gesetz nimmt dabei in Kauf, dass das Ergebnis der Schätzung mit der Wirklichkeit vielfach nicht übereinstimmt; allerdings soll die Schätzung möglichst nahe an diese heranführen (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 49, BAGE 125, 147; 20. September 2006 - 10 AZR 439/05 - Rn. 37, BAGE 119, 294) .
  • BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13
    Dabei unterliegt die Auslegung der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht (st. Rspr., vgl. zB BAG 13. Februar 2013 - 5 AZR 2/12 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13
    Weil die für das Arbeitsverhältnis der Parteien maßgebende Arbeitszeit durch Auslegung des § 1 Arbeitsvertrag ermittelt werden kann, kommt es auf die Existenz einer betriebsüblichen Arbeitszeit (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 21; 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 - Rn. 25) nicht an.
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13
    Die nach § 612 Abs. 1 BGB erforderliche - objektive - Vergütungserwartung (vgl. BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 20, BAGE 139, 44; 27. Juni 2012 - 5 AZR 530/11 - Rn. 19 mwN) ergibt sich jedenfalls daraus, dass im betreffenden Wirtschaftszweig die Vergütung von Überstunden - sogar mit einem Mehrarbeitszuschlag von 25 % - tariflich vorgesehen ist, § 13 Abs. 2 MTV für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. Juli 2009.
  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

  • BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 181/10

    Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • LAG Hamm, 18.04.2013 - 8 Sa 1649/12

    Arbeitnehmer muss individuelle Arbeitszeit kennen - Schätzung von Überstunden

  • BAG, 11.03.1981 - 5 AZR 878/78
  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 325/12

    Umfang der Arbeitszeit beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung -

  • BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 663/13

    Vergütungsabrede - Rechtsanwalt - Sittenwidrigkeit

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 359/21

    Überstundenvergütung

    Auch für diese Voraussetzung trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 18, BAGE 151, 180; 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 15 ff.; teilweise kritisch zu den gestellten Anforderungen im Einzelfall Reinfelder AuR 2018, 335, 339) .
  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20

    Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in

    cc) Unter der Voraussetzung des § 287 Abs. 2 ZPO wird das Landesarbeitsgericht eine Schätzung der Arbeitszeit in Betracht ziehen können, wenn aufgrund unstreitigen Sachvortrags oder nach § 286 Abs. 1 ZPO für wahr erachteten Sachvortrags der Klägerin feststeht, dass diese über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus Vollarbeit oder Bereitschaft geleistet hat, aber nicht jede einzelne "Mehrstunde" belegen kann (vgl. - zu Überstunden - BAG 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 21, BAGE 151, 180) .
  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Sollte die vollständige Aufklärung aller maßgebenden Umstände mit Schwierigkeiten verbunden sein, die zu der Bedeutung des streitigen Teils der Forderung in keinem Verhältnis stehen, ist die Anzahl der geleisteten Überstunden nach Maßgabe des § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO zu schätzen (zu den Anforderungen sh. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 21 ff., BAGE 151, 180) .
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