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   BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13   

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https://dejure.org/2015,33680
BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 (https://dejure.org/2015,33680)
BAG, Entscheidung vom 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 (https://dejure.org/2015,33680)
BAG, Entscheidung vom 17. November 2015 - 1 AZR 938/13 (https://dejure.org/2015,33680)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 1 BetrVG, § 1 AGG, § 3 Abs 1 S 1 AGG
    Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen Behinderung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Sozialplanabfindung; Benachteiligung wegen Behinderung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Sozialplan darf Schwerbehinderte nicht diskriminieren

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Sozialplan darf Schwerbehinderte nicht diskriminieren

  • hensche.de

    Benachteiligung, Diskriminierung: Behinderung, Sozialplan: Abfindungsanspruch

  • bag-urteil.com

    Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen Behinderung

  • Betriebs-Berater

    Benachteiligung wegen der Behinderung bei der Berechnung der Sozialplanabfindung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Pauschale für Schwerbehinderte in einer Sozialplanabfindung

  • rewis.io

    Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen Behinderung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Benachteiligung durch Minderung der Sozialplanabfindung für Schwerbehinderte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abfindungspauschalierung wegen Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei der Sozialplanabfindung unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Sozialplan darf nicht diskrimineren

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen Behinderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialplanabfindung - und die Diskriminierung behinderter Arbeitnehmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialplanabfindung - und die Benachteiligung wegen Behinderung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abfindungsregelung - Keine Pauschale für Schwerbehinderte

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Benachteiligung wegen Behinderung bei der Sozialplanabfindung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen Behinderung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ältere schwerbehinderte Arbeitnehmer dürfen bei Sozialplanabfindungen nicht diskriminiert werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen Behinderung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen Behinderung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Abfindungspauschale für schwerbehinderte Menschen rechtswidrig

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Schwerbehinderung: AGG-Verstoß bei Sozialplanabfindung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Merkmal der Behinderung - Benachteiligung bei Sozialplanabfindung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Anspruch auf höhere Sozialplan-Abfindung bei Schwerbehinderung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sozialplan: Ungleichbehandlung von Schwerbehinderten rechtmäßig?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Worauf Beschäftigte mit Behinderung achten müssen

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Pauschale Sozialplanabfindung - vorzeitige Rentenberechtigung darf nicht zur Schlechterstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer führen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung wegen Behinderung durch Sozialplanabfindung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung Schwerbehinderter im Sozialplan

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Benachteiligung schwerbehinderter Arbeitnehmer durch Sozialplanabfindung - Sozialplan sieht für schwerbehinderte Arbeitnehmer pauschale Abfindung vor

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen Behinderung

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen Behinderung

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Benachteiligung wegen Behinderung bei Sozialplanabfindung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 153, 234
  • ZIP 2015, 92
  • ZIP 2016, 689
  • MDR 2015, 13
  • NZA 2016, 501
  • BB 2015, 2931
  • BB 2016, 1085
  • BB 2016, 884
  • DB 2016, 1140
  • NZG 2016, 751
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 34/10

    Sozialplan - Abfindungsausschluss beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13
    Dazu gehört auch das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung (BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10 - Rn. 20, BAGE 138, 107) .

    c) Der in § 75 Abs. 1 BetrVG enthaltene Begriff der Benachteiligung und die Zulässigkeit einer unterschiedlichen Behandlung richten sich nach den Vorschriften des AGG (BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10 - Rn. 21, BAGE 138, 107) .

    Die Prüfung dieser Vergleichbarkeit darf nicht allgemein und abstrakt, sondern muss spezifisch und konkret erfolgen (vgl. BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10 - Rn. 29, BAGE 138, 107; zur Auslegung der übereinstimmenden Maßgabe in Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG ua. EuGH 12. Dezember 2013 - C-267/12 - [Hay] Rn. 32 f. mwN; 10. Mai 2011 - C-147/08 - [Römer] Rn. 41 ff., Slg. 2011, I-3591; 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 67 ff., Slg. 2008, I-1757) .

    Der Vergleich der jeweiligen Situationen ist daher fallbezogen anhand des Zwecks und der Voraussetzungen für die Gewährung der fraglichen Leistungen festzustellen (vgl. BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10 - aaO; vgl. auch BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 28 mwN) .

    aa) Ein solches Vertrauen ist nicht im Hinblick auf die Senatsentscheidung vom 7. Juni 2011 begründet (- 1 AZR 34/10 - Rn. 32 f., BAGE 138, 107; vgl. hierzu nachgehend BVerfG 25. März 2015 - 1 BvR 2803/11 -) .

  • EuGH, 06.12.2012 - C-152/11

    Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13
    Aus dem Umstand der früheren Möglichkeit der Inanspruchnahme einer (vorzeitigen) Altersrente aufgrund seiner Schwerbehinderung folgt nicht, dass seine Situation eine andere als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers ist (vgl. EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 62) .

    Ebenso ist geklärt, dass bei einer Sozialplanleistung der durch die frühere Möglichkeit der Inanspruchnahme von Altersrente gewährte Vorteil für schwerbehinderte Arbeitnehmer diese gegenüber anderen Arbeitnehmern nicht in eine besondere Situation bringt (vgl. EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 62) .

    Soweit im Übrigen nunmehr nach der Wertung des Gerichtshofs der Europäischen Union in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 2012 (- C-152/11 - [Odar]) in der Reduzierung der Sozialplanabfindung in Abhängigkeit von einem frühestmöglichen Renteneintritt eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung wegen einer Behinderung liegt, sind die Möglichkeiten der nationalen Gerichte zur Gewährung von Vertrauensschutz ohnehin unionsrechtlich vorgeprägt und begrenzt (vgl. BVerfG 10. Dezember 2014 - 2 BvR 1549/07 - Rn. 28) .

  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13
    Sie sind daraufhin zu überprüfen, ob sie mit höherrangigem Recht, wie insbesondere dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, vereinbar sind (BAG 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 18) .

    Der Gesetzgeber hat die in § 1 AGG geregelten Benachteiligungsverbote in § 75 Abs. 1 BetrVG übernommen (BAG 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 19) .

    Sie stellen kein zusätzliches Entgelt für die in der Vergangenheit erbrachten Dienste dar (vgl. BAG 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 23; 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 23, BAGE 131, 61) .

  • EuGH, 10.05.2011 - C-147/08

    Zusatzversorgungsbezüge eines in einer Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13
    Die Prüfung dieser Vergleichbarkeit darf nicht allgemein und abstrakt, sondern muss spezifisch und konkret erfolgen (vgl. BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10 - Rn. 29, BAGE 138, 107; zur Auslegung der übereinstimmenden Maßgabe in Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG ua. EuGH 12. Dezember 2013 - C-267/12 - [Hay] Rn. 32 f. mwN; 10. Mai 2011 - C-147/08 - [Römer] Rn. 41 ff., Slg. 2011, I-3591; 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 67 ff., Slg. 2008, I-1757) .

    Es ist unionsrechtlich geklärt, dass ein letztentscheidungsbefugtes nationales Gericht unter Zugrundelegung des vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelten Vergleichsmaßstabs selbst zu prüfen hat, ob sich der Betroffene in einer vergleichbaren Situation mit anderen befindet (EuGH 10. Mai 2011 - C-147/08 - [Römer] Rn. 52, Slg. 2011, I-3591; 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 73, Slg. 2008, I-1757) .

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13
    Die Prüfung dieser Vergleichbarkeit darf nicht allgemein und abstrakt, sondern muss spezifisch und konkret erfolgen (vgl. BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10 - Rn. 29, BAGE 138, 107; zur Auslegung der übereinstimmenden Maßgabe in Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG ua. EuGH 12. Dezember 2013 - C-267/12 - [Hay] Rn. 32 f. mwN; 10. Mai 2011 - C-147/08 - [Römer] Rn. 41 ff., Slg. 2011, I-3591; 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 67 ff., Slg. 2008, I-1757) .

    Es ist unionsrechtlich geklärt, dass ein letztentscheidungsbefugtes nationales Gericht unter Zugrundelegung des vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelten Vergleichsmaßstabs selbst zu prüfen hat, ob sich der Betroffene in einer vergleichbaren Situation mit anderen befindet (EuGH 10. Mai 2011 - C-147/08 - [Römer] Rn. 52, Slg. 2011, I-3591; 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 73, Slg. 2008, I-1757) .

  • BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06

    Stichtagsregelung im Sozialplan

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13
    Rechtsfolge der unzulässigen Ungleichbehandlung ist, dass der Kläger verlangen kann, wie ein nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer behandelt zu werden (vgl. [bei einer Tarifvorschrift] BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - Rn. 11; vgl. auch [zur Unanwendbarkeit einer Sozialplanvorschrift] BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 23, 39 ff., BAGE 125, 366) .
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13
    Denn die unterschiedliche und nicht gerechtfertigte Behandlung einer Gruppe von Arbeitnehmern aufgrund ihrer Schwerbehinderung entfällt nicht dadurch, dass eine andere Gruppe dieser Arbeitnehmer nicht benachteiligt ist (vgl. BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 (F) - Rn. 17 mwN) .
  • BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2803/11

    Keine Verletzung des Diskriminierungsverbots durch Ausschluss eines

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13
    aa) Ein solches Vertrauen ist nicht im Hinblick auf die Senatsentscheidung vom 7. Juni 2011 begründet (- 1 AZR 34/10 - Rn. 32 f., BAGE 138, 107; vgl. hierzu nachgehend BVerfG 25. März 2015 - 1 BvR 2803/11 -) .
  • BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 484/12

    Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Beendigung bei Anspruch auf abschlagsfreie

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13
    Rechtsfolge der unzulässigen Ungleichbehandlung ist, dass der Kläger verlangen kann, wie ein nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer behandelt zu werden (vgl. [bei einer Tarifvorschrift] BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - Rn. 11; vgl. auch [zur Unanwendbarkeit einer Sozialplanvorschrift] BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 23, 39 ff., BAGE 125, 366) .
  • BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 1549/07

    Verletzung der Vorlagepflicht im Zusammenhang mit der Auslegung der

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13
    Soweit im Übrigen nunmehr nach der Wertung des Gerichtshofs der Europäischen Union in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 2012 (- C-152/11 - [Odar]) in der Reduzierung der Sozialplanabfindung in Abhängigkeit von einem frühestmöglichen Renteneintritt eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung wegen einer Behinderung liegt, sind die Möglichkeiten der nationalen Gerichte zur Gewährung von Vertrauensschutz ohnehin unionsrechtlich vorgeprägt und begrenzt (vgl. BVerfG 10. Dezember 2014 - 2 BvR 1549/07 - Rn. 28) .
  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07

    Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

  • BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08

    Altersdifferenzierung in Sozialplan

  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08

    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung

  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

  • EuGH, 12.12.2013 - C-267/12

    Ein Arbeitnehmer, der einen zivilen Solidaritätspakt mit einem Partner gleichen

  • LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13

    Pauschale Abfindung für Schwerbehinderte in Sozialplan

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 266/20

    Wann verfallen angesammelte Urlaubstage? (EuGH-Vorlage)

    (a) Die Möglichkeiten der nationalen Gerichte zur Gewährung von Vertrauensschutz sind - im Anwendungsbereich des Unionsrechts - unionsrechtlich vorgeprägt und begrenzt (vgl. BVerfG 10. Dezember 2014 - 2 BvR 1549/07 - Rn. 28; st. Rspr. des BAG, vgl. 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 30, BAGE 165, 376; 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 116, BAGE 164, 117; 17. November 2015 - 1 AZR 938/13 - Rn. 33, BAGE 153, 234) .
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16

    Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Die Möglichkeiten der nationalen Gerichte zur Gewährung von Vertrauensschutz sind jedoch - im Anwendungsbereich des Unionsrechts - unionsrechtlich vorgeprägt und begrenzt (vgl. BVerfG 10. Dezember 2014 - 2 BvR 1549/07 - Rn. 28; BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 116; 17. November 2015 - 1 AZR 938/13 - Rn. 33, BAGE 153, 234) .
  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 365/15

    Wegfall des Krankengeldzuschusses bei Erhalt einer Rente

    Der Vergleich der jeweiligen Situationen ist daher fallbezogen anhand des Zwecks und der Voraussetzungen für die Gewährung der fraglichen Leistungen festzustellen (BAG 17. November 2015 - 1 AZR 938/13 - Rn. 24 mwN) .
  • LAG Köln, 13.09.2018 - 6 Sa 150/18

    Schwerbehinderung; Sozialplan; Pauschalierung; Benachteiligung; Rechtfertigung;

    Eine (ausdrücklich) an die Rentenberechtigung aufgrund der Schwerbehinderung anknüpfende Pauschalierung der Sozialplanabfindung benachteiligt schwerbehinderte Beschäftigte unmittelbar (wie BAG 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 -).

    Sie sind daraufhin zu überprüfen, ob sie mit höherrangigem Recht, wie insbesondere dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, vereinbar sind (BAG v. 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 - 15 ff, Juris; BAG v 09.12.2014 - 1 AZR 102/13 -).

    Aus dem Umstand der früheren Möglichkeit der Inanspruchnahme einer (vorzeitigen) Altersrente aufgrund seiner Schwerbehinderung folgt nicht, dass seine Situation im Zeitpunkt des Verlusts des Arbeitsplatzes eine andere als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers ist, denn sein Arbeitsverhältnis endet aus demselben Grund und unter denselben Voraussetzungen (BAG v. 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 - EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar]).

    Das Bundesarbeitsgericht hat auf diese Grundsätze der Rechtsprechung des EuGH in einem Fall der un mittelbaren Diskriminierung Bezug genommen (BAG v. 17.11.2015 - 1 AZR 938/13).

    Rechtsfolge der unzulässigen Ungleichbehandlung ist, dass der Kläger verlangen kann, wie ein nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer behandelt zu werden (vgl. BAG 12.11.2013 - 9 AZR 484/12 - Rn. 11; BAG v. 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 23, 39 ff; BAG v. 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 - Rn. 34).

    Die Revision war mit Blick auf die dem Kläger zugesprochene zusätzliche Abfindung zuzulassen, da die mittelbare Ungleichbehandlung Schwerbehinderter durch eine Sozialplanregelung, die auf den frühestmöglichen Rentenbeginn abstellt, gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung stellt: Kann eine nur mittelbare Benachteiligung von Schwerbehinderten durch die Regelungen eines Einigungsstellenspruches zum Abschluss eines Sozialplans gerechtfertigt werden mit dem Zweck dieses Sozialplans, die Nachteile der Betroffenen nur für die Zeit bis zum nächsten Arbeitsverhältnis bzw. bis zum frühestmöglichen Renteneintritt zu mildern? Diese Frage wurde bereits vom 1. Senat in der Entscheidung vom 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 - sinngemäß verneint, allerdings für den Fall eines Sozialplans, der ausdrücklich Schwerbehinderte von der Abfindungsregelung ausnahm und damit unmittelbar diskriminierend wirkte.

  • LAG Hamm, 02.06.2016 - 11 Sa 1344/15

    Berechnung der Sozialplanabfindungen für schwerbehinderte Arbeitnehmern bei Opel

    Diese Entscheidung sei inzwischen durch das BAG bestätigt worden (BAG 1 AZR 938/13).

    Der in § 75 Abs. 1 BetrVG enthaltene Begriff der Benachteiligung und die Zulässigkeit einer unterschiedlichen Behandlung richten sich nach den Vorschriften des AGG ( BAG 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 - Rn. 16, 17 ) .

    Ebenso wie diese verliert er infolge der Betriebsänderung und dem damit verbundenen Verlust seines Arbeitsplatzes seinen Anspruch auf das bisher gewährte Arbeitsentgelt ( BAG 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 - Rn. 26 ).

    Der Kläger kann verlangen, wie ein nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer behandelt zu werden ( BAG 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 - Rn. 34 ).

  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17

    Vorruhestandsverhältnis - Benachteiligung wegen Behinderung

    Der Vergleich der jeweiligen Situationen ist daher fallbezogen anhand des Zwecks und der Voraussetzungen für die Gewährung der fraglichen Leistungen festzustellen (BAG 12. Mai 2016 - 6 AZR 365/15 - Rn. 29, BAGE 155, 88; 17. November 2015 - 1 AZR 938/13 - Rn. 24 mwN, BAGE 153, 234) .

    Es kann dahinstehen, ob die Klägerin bereits gemäß § 7 Abs. 2 AGG als Rechtsfolge der unzulässigen Ungleichbehandlung verlangen kann, wie ein nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer behandelt zu werden (vgl. BAG 17. November 2015 - 1 AZR 938/13 - Rn. 34, BAGE 153, 234 [zur Unanwendbarkeit einer Sozialplanvorschrift]; 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - Rn. 11 [bei einer Tarifvorschrift]) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15

    Benachteiligung in einer Vorruhestandsvereinbarung wegen der Behinderung -

    § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG setzt eine Ungleichbehandlung, die für den Betroffenen einen eindeutigen Nachteil bewirkt, voraus (vgl. BAG 17. November 2015 - 1 AZR 938/13, Rn. 22; 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08, Rn. 25).

    Der finanzielle Vorteil, der einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin aus dem früheren Rentenbeginn erwächst, hat nicht zur Folge, dass ihre Situation eine andere ist, als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers (vgl. EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 62; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12, Rn. 23; 17. November 2015 - 1 AZR 938/13, Rn. 24).

    47 (1) § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG setzt eine Ungleichbehandlung, die für den Betroffenen einen eindeutigen Nachteil bewirkt, voraus (vgl. BAG 17. November 2015 - 1 AZR 938/13, Rn. 22; 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08, Rn. 25).

    Der finanzielle Vorteil, der einem schwerbehinderten Arbeitnehmer aus dem früheren Rentenbeginn erwächst, hat nicht zur Folge, dass seine Situation eine andere ist, als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers (vgl. EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 62; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12, Rn. 23; 17. November 2015 - 1 AZR 938/13, Rn. 24).

    Auch kann weder von einer positiven Maßnahme iSv § 5 AGG noch von einer zulässigen unterschiedlichen Behandlung unter den in §§ 8 bis 10 AGG genannten Voraussetzungen ausgegangen werden (so auch BAG 17. November 2015 - 1 AZR 938/13, Rn. 24, zur unterschiedlichen Höhe von Sozialplanleistungen wegen der Möglichkeit des vorzeitigen Bezugs von Altersrente).

  • LAG Düsseldorf, 17.05.2022 - 14 Sa 825/21

    Personenbedingte Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen; Referenzzeitraum;

    (ii)Ein tatsächlich nicht durchgeführtes bEM kann sich als Versuch eines ordnungsgemäß durchgeführten bEM erweisen, wenn der Arbeitgeber hinreichend die Initiative dazu ergriffen hat (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 -, juris Rn. 32; LAG Schleswig-Holstein 22.09.2015 - 1 Sa 48a/15 -, ZTR 2016, 273; vgl. LAG Nürnberg 18.02.2020 - 7 Sa 124/19 -, juris Rn. 95 ff.).
  • LAG Hamm, 06.04.2017 - 11 Sa 1426/16

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers durch eine niedrige

    Dabei hat sich der Kläger insbesondere auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.12.2012 -C 152/11- und auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 - berufen.

    Das unterschiedliche Renteneintrittsalter stelle keine objektive zulässige Differenzierung dar (EuGH 06.12.2012 - C 152/11 [Odar]; LAG Köln 19.11.2013 - 12 Sa 692/13 - BAG 17.11.2015 - 1 AZR 938/13).

    Der in § 75 Abs. 1 BetrVG enthaltene Begriff der Benachteiligung und die Zulässigkeit einer unterschiedlichen Behandlung richten sich nach den Vorschriften des AGG ( BAG 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 - Rn. 16, 17 ) .

    Ebenso wie diese verliert er infolge der Betriebsänderung und dem damit verbundenen Verlust seines Arbeitsplatzes seinen Anspruch auf das bisher gewährte Arbeitsentgelt ( BAG 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 - Rn. 26 ).

    Der Kläger kann verlangen, wie ein nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer behandelt zu werden ( BAG 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 - Rn. 34 ).

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1525/15

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

    (im Anschluss an EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] und BAG 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 -).

    Diese Entscheidung sei inzwischen durch das BAG bestätigt worden (BAG 1 AZR 938/13).

    Der in § 75 Abs. 1 BetrVG enthaltene Begriff der Benachteiligung und die Zulässigkeit einer unterschiedlichen Behandlung richten sich nach den Vorschriften des AGG ( BAG 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 - Rn. 16, 17 ) .

    Ebenso wie diese verliert er infolge der Betriebsänderung und dem damit verbundenen Verlust seines Arbeitsplatzes seinen Anspruch auf das bisher gewährte Arbeitsentgelt ( BAG 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 - Rn. 26 ).

    Der Kläger kann verlangen, wie ein nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer behandelt zu werden ( BAG 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 - Rn. 34 ).

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1520/15

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1519/15

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1758/15

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1516/15

    Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung;

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 531/16

    Anpassung einer Abfindungsregelung nach oben; Mittelbare Benachteiligung des

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1514/15

    Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung;

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1761/15

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1764/15

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 527/16

    Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung;

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 533/16

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1518/15

    Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung;

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 534/16

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 536/16

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1763/15

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1513/15

    Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung;

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1757/15

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1760/15

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 526/16

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1526/15

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 530/16

    Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung;

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 532/16

    Anpassung einer Abfindungsregelung nach oben; Mittelbare Benachteiligung des

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 528/16

    Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung;

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1511/15

    Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung;

  • BAG, 28.07.2020 - 1 AZR 590/18

    Sozialplan - mittelbare Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1767/15

    Benachteiligung durch Abfindungsregelung eines Sozialtarifvertrages zu

  • LAG Hamm, 16.06.2016 - 11 Sa 1524/15

    Verstoß gegen Diskriminierungsverbot durch geringere Sozialplanabfindung an

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1505/15
  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1508/15

    Verstoß gegen Benachteiligungsverbot bei geringerer Abfindung an

  • LAG Hamm, 24.08.2017 - 11 Sa 360/17

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers durch eine niedrige

  • LAG Hamm, 08.12.2016 - 11 Sa 539/16
  • LAG Hamm, 16.06.2016 - 11 Sa 1643/15

    Diskriminierung schwerbehinderter Arbeitnehmer bei zu geringer Abfindung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1510/15
  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1768/15

    Ungleichbehandlung des schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen geringerer Abfindung

  • LAG Hamm, 29.06.2017 - 11 Sa 53/17
  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1506/15

    Zu geringe Zahlung einer Sozialplanabfindung an schwerbehinderten Arbeitnehmer

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1759/15

    Geringere Sozialplanabfindung für schwerbehinderten Arbeitnehmer

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1509/15
  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1762/15

    Diskriminierung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen geringerer

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1766/15

    Verstoß gegen AGG bei Zahlung geringerer Abfindung an schwerbehinderten

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1756/15

    Diskriminierung schwerbehinderter Arbeitnehmer durch geringere Abfindungszahlung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1765/15
  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 535/16
  • LAG Hamm, 16.03.2017 - 11 Sa 1189/16

    Benachteiligung wegen einer Behinderung bei Zahlung eines geringeren

  • LAG Hamm, 08.12.2016 - 11 Sa 489/16
  • LAG Hamm, 28.03.2017 - 14 Sa 312/16

    Vorgezogene Altersrente; Behinderung; Überbrückungsbeihilfe; Rentenberechtigung;

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.06.2021 - 2 Sa 49/21

    Gesetzlicher Mindesturlaub und tariflicher Mehrurlaub; Dispositionsbefugnis der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 7 Sa 503/20

    Altersdiskriminierung - freiwillige Betriebsvereinbarung - Herausnahme

  • ArbG Hamburg, 12.07.2017 - 27 Ca 525/16

    Konsultationsverfahren bei anzeigepflichtigen Entlassungen - Verkürzung von

  • ArbG Hamburg, 24.05.2017 - 24 Ca 246/16
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2016 - 3 Sa 160/16

    Veränderte Berechnung eines tariflichen Abfindungsanspruches auf Grund

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