Rechtsprechung
BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14 |
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Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay
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- Bundesarbeitsgericht
Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay
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§ 307 Abs 1 S 1 BGB, § 305c Abs 1 BGB, § 9 Nr 2 AÜG, § 10 Abs 4 AÜG
Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay - IWW
§ 240 ZPO, § ... 179 Abs. 1, § 180 Abs. 2 InsO, § 38 InsO, § 263 ZPO, § 264 Nr. 3 ZPO, § 10 Abs. 4 AÜG, § 9 Nr. 2 AÜG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 305c Abs. 2, §§ 306, 307 bis 309 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 305c Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB, § 4 Satz 1 KSchG, § 138 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB, § 121 Abs. 1 BGB, § 119 Abs. 1 BGB, § 123 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG, § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG, Art. 267 AEUV, RL 2008/104/EG, Art. 5 RL 2008/104/EG, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Formularmäßige Vereinbarung eines beiderseitigen Forderungsverzichts in einem auf Wunsch des Arbeitnehmers geschlossenen, vom Arbeitgeber vorformulierten Aufhebungsvertrag
- Wolters Kluwer
Inhaltskontrolle bei einem vom Arbeitgeber formulierten beiderseitigen Forderungsverzicht im Aufhebungsvertrag; Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers bei Verstoß des Arbeitgebers gegen Treu und Glauben zur Durchsetzung eigener Interessen
- bag-urteil.com
Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay
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Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay
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Verzichtsklausel; Aufhebungsvertrag; equal pay
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Inhaltskontrolle bei einem vom Arbeitgeber formulierten beiderseitigen Forderungsverzicht im Aufhebungsvertrag
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Formularmäßige Vereinbarung eines beiderseitigen Forderungsverzichts in einem auf Wunsch des Arbeitnehmers geschlossenen, vom Arbeitgeber vorformulierten Aufhebungsvertrag
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Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay
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Zum Ausschluss von Equal-Pay-Ansprüchen des Leiharbeitnehmers durch Verzichtsklausel in Aufhebungsvertrag
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Beiderseitiger Forderungsverzicht kann Ansprüche auf equal pay erfassen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verzichtsklausel im Aufhebungsvertrag - und ihre gerichtliche Kontrolle
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Verzichtsklausel im arbeitgeberformulierten Aufhebungsvertrag
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay
- anwalt.de (Kurzinformation)
Forderungsverzicht im arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag und Inhaltskontrolle nach § 307 I S. 1 BGB
Verfahrensgang
- ArbG Stendal, 02.05.2012 - 4 Ca 1546/11
- LAG Sachsen-Anhalt, 04.03.2014 - 6 Sa 264/12
- BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14
Papierfundstellen
- BAGE 154, 178
- ZIP 2016, 1180
- MDR 2016, 833
- NZA 2016, 762
- DB 2016, 1641
Wird zitiert von ... (51) Neu Zitiert selbst (29)
- BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 137/14
Equal pay - Prozessvergleich - Ausgleichsklausel
Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14
Die Vereinbarung derartiger Klauseln in Aufhebungsverträgen entspricht einer weit verbreiteten Übung im Arbeitsleben (vgl. nur HWK/Gotthardt 6. Aufl. § 305c BGB Rn. 5; Hoefs in Clemens/Kreft/Krause § 305c BGB Rn. 32) und trägt dem Bedürfnis der Parteien Rechnung, mit dem Aufhebungsvertrag - ähnlich wie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Vergleichen (zu letzteren BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 21) - ihre Rechtsbeziehungen abschließend zu regeln und umfassend zu bereinigen (vgl. BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 30) .(1) Vielfach wird - anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur unangemessenen Benachteiligung einseitiger Ausschlussfristen (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 5 b dd der Gründe, BAGE 115, 372) - angenommen, ein einseitiger Verzicht des Arbeitnehmers bzw. dessen Verzicht ohne angemessene Gegenleistung benachteilige ihn unangemessen (etwa BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 48 ff., BAGE 138, 136; 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 24; 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 28;… ebenso für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage: BAG 25. September 2014 - 2 AZR 788/13 - Rn. 22, 24; 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 16 ff.) .
Ist der Anspruch entstanden, bildet er einen Teil des Vermögens des Arbeitnehmers über das er frei verfügen (BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 26; Böhm Anm. AP AÜG § 10 Nr. 53) und auch durch Verzicht zum Erlöschen bringen kann.
Auch stehen derartige Vereinbarungen nicht im Widerspruch zu dem mit Art. 5 RL 2008/104/EG verfolgten Ziel, sicherzustellen, dass dem Leiharbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis zumindest die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gewährt werden, die für ihn gelten würden, wenn er vom Entleiher für eine vergleichbare Tätigkeit eingestellt worden wäre (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 31 ff.) .
- BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14
Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag
Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14
Deshalb unterliegt in einem Aufhebungsvertrag die Beendigungsvereinbarung als solche ebenso wenig einer Angemessenheitskontrolle (BAG 8. Mai 2008 - 6 AZR 517/07 - Rn. 22) wie eine als Gegenleistung für die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses vorgesehene Abfindung (BAG 12. März 2015 - 6 AZR 82/14 - Rn. 23 mwN) .Sie regelt lediglich eine im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehende Frage und unterliegt damit als Nebenabrede der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, bei der die Besonderheiten des Arbeitsrechts gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB angemessen zu berücksichtigen sind (BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 42, BAGE 138, 136; 12. März 2015 - 6 AZR 82/14 - Rn. 24, jeweils mwN; zur Kontrollfähigkeit des Verzichts auf eine Kündigungsschutzklage vor Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 KSchG unabhängig von der Einordnung als Haupt- oder Nebenabrede s. BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 15 mwN) .
Dementsprechend hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts bei der Beurteilung der Unangemessenheit des Klageverzichts in einem Aufhebungsvertrag, der zur Vermeidung einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers geschlossen wurde, darauf abgestellt, ob ein verständiger Arbeitgeber die angedrohte Kündigung ernsthaft in Erwägung ziehen durfte (BAG 12. März 2015 - 6 AZR 82/14 - Rn. 27 ff.) .
- BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10
Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle
Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14
Sie regelt lediglich eine im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehende Frage und unterliegt damit als Nebenabrede der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, bei der die Besonderheiten des Arbeitsrechts gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB angemessen zu berücksichtigen sind (BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 42, BAGE 138, 136; 12. März 2015 - 6 AZR 82/14 - Rn. 24, jeweils mwN; zur Kontrollfähigkeit des Verzichts auf eine Kündigungsschutzklage vor Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 KSchG unabhängig von der Einordnung als Haupt- oder Nebenabrede s. BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 15 mwN) .bb) Eine unangemessene Benachteiligung iSd. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB wird angenommen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zu gewähren (vgl. BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 46, BAGE 138, 136; 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 20; ErfK/Preis 16. Aufl. §§ 305 - 310 BGB Rn. 45; HWK/Gotthardt 6. Aufl. § 307 BGB Rn. 22, jeweils mwN) .
(1) Vielfach wird - anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur unangemessenen Benachteiligung einseitiger Ausschlussfristen (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 5 b dd der Gründe, BAGE 115, 372) - angenommen, ein einseitiger Verzicht des Arbeitnehmers bzw. dessen Verzicht ohne angemessene Gegenleistung benachteilige ihn unangemessen (etwa BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 48 ff., BAGE 138, 136; 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 24; 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 28;… ebenso für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage: BAG 25. September 2014 - 2 AZR 788/13 - Rn. 22, 24; 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 16 ff.) .
- BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14
Kündigung - Klageverzicht - Inhaltskontrolle
Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14
Ob es sich dabei um eine für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingung handelte (§ 305 Abs. 1 BGB) bedarf keiner weiteren Aufklärung, denn wie der Arbeitsvertrag ist auch der zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses geschlossene Aufhebungsvertrag Verbrauchervertrag iSd. § 310 Abs. 3 BGB (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 13;… Schaub/Linck Arbeitsrechts-Handbuch 16. Aufl. § 122 Rn. 13;… Däubler in Däubler/Bonin/Deinert AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht 4. Aufl. Einl. Rn. 156; Krause in Clemenz/Kreft/Krause AGB-Arbeitsrecht Einf. Rn. 110, jeweils mwN) .Sie regelt lediglich eine im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehende Frage und unterliegt damit als Nebenabrede der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, bei der die Besonderheiten des Arbeitsrechts gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB angemessen zu berücksichtigen sind (BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 42, BAGE 138, 136; 12. März 2015 - 6 AZR 82/14 - Rn. 24, jeweils mwN; zur Kontrollfähigkeit des Verzichts auf eine Kündigungsschutzklage vor Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 KSchG unabhängig von der Einordnung als Haupt- oder Nebenabrede s. BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 15 mwN) .
(1) Vielfach wird - anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur unangemessenen Benachteiligung einseitiger Ausschlussfristen (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 5 b dd der Gründe, BAGE 115, 372) - angenommen, ein einseitiger Verzicht des Arbeitnehmers bzw. dessen Verzicht ohne angemessene Gegenleistung benachteilige ihn unangemessen (etwa BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 48 ff., BAGE 138, 136; 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 24; 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 28;… ebenso für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage: BAG 25. September 2014 - 2 AZR 788/13 - Rn. 22, 24; 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 16 ff.) .
- BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach …
Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14
bb) Eine unangemessene Benachteiligung iSd. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB wird angenommen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zu gewähren (vgl. BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 46, BAGE 138, 136; 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 20; ErfK/Preis 16. Aufl. §§ 305 - 310 BGB Rn. 45; HWK/Gotthardt 6. Aufl. § 307 BGB Rn. 22, jeweils mwN) .(1) Vielfach wird - anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur unangemessenen Benachteiligung einseitiger Ausschlussfristen (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 5 b dd der Gründe, BAGE 115, 372) - angenommen, ein einseitiger Verzicht des Arbeitnehmers bzw. dessen Verzicht ohne angemessene Gegenleistung benachteilige ihn unangemessen (etwa BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 48 ff., BAGE 138, 136; 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 24; 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 28;… ebenso für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage: BAG 25. September 2014 - 2 AZR 788/13 - Rn. 22, 24; 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 16 ff.) .
- BAG, 16.12.2015 - 5 AZR 567/14
Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld - Entgeltabrechnung
Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14
Dabei unterliegt die Auslegung der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht (st. Rspr., BAG 16. Dezember 2015 - 5 AZR 567/14 - Rn. 12 mwN) .Auf die Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB kann deshalb nicht zurückgegriffen werden, es bestehen keine nicht behebbaren Zweifel an der richtigen Auslegung (vgl. BAG 16. Dezember 2015 - 5 AZR 567/14 - Rn. 28 mwN) .
- BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")
Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14
In ihrer geänderten Fassung ist die Bezugnahmeklausel intransparent (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) , weil es an einer Kollisionsregel hinsichtlich der mehreren in Bezug genommenen eigenständigen Tarifwerke fehlt (st. Rspr. seit BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 26 ff., BAGE 144, 306) .Derartige "tarifliche" Ausschlussfristenregelungen sind auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 34 f., BAGE 144, 306; 19. Februar 2014 - 5 AZR 1046/12 - Rn. 19) .
- BAG, 28.01.2015 - 5 AZR 122/13
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausschlussfristen - …
Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14
b) Ob § 14 Arbeitsvertrag eine eigenständige, bei Unwirksamkeit der in Bezug genommenen "Tarifverträge" zum Tragen kommende vertragliche Ausschlussfristenregelung (zu den Voraussetzungen BAG 28. Januar 2015 - 5 AZR 122/13 - Rn. 16 f. mwN) enthält, kann dahingestellt bleiben.Mit dem Gebrauch des Verbs "verzichten" halten die Parteien - anders als bei einer anlässlich der Herausgabe von Arbeitspapieren unterzeichneten "Ausgleichsquittung" (dazu BAG 23. Oktober 2013 - 5 AZR 135/12 - Rn. 16 ff., BAGE 146, 217) oder einer anlässlich des Abschlusses eines neuen Arbeitsvertrags vereinbarten "Erledigungsklausel" (vgl. BAG 28. Januar 2015 - 5 AZR 122/13 - Rn. 21; 27. Januar 2016 - 5 AZR 277/14 - Rn. 13) - nicht lediglich eine übereinstimmende Auffassung darüber fest, alle Ansprüche seien nunmehr "erledigt" oder "abgegolten".
- BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch gerichtlichen Vergleich
Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14
Die Vereinbarung derartiger Klauseln in Aufhebungsverträgen entspricht einer weit verbreiteten Übung im Arbeitsleben (vgl. nur HWK/Gotthardt 6. Aufl. § 305c BGB Rn. 5; Hoefs in Clemens/Kreft/Krause § 305c BGB Rn. 32) und trägt dem Bedürfnis der Parteien Rechnung, mit dem Aufhebungsvertrag - ähnlich wie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Vergleichen (zu letzteren BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 21) - ihre Rechtsbeziehungen abschließend zu regeln und umfassend zu bereinigen (vgl. BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 30) . - BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07
Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die …
Auszug aus BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14
Deshalb unterliegt in einem Aufhebungsvertrag die Beendigungsvereinbarung als solche ebenso wenig einer Angemessenheitskontrolle (BAG 8. Mai 2008 - 6 AZR 517/07 - Rn. 22) wie eine als Gegenleistung für die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses vorgesehene Abfindung (BAG 12. März 2015 - 6 AZR 82/14 - Rn. 23 mwN) . - BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11
Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle
- BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13
Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder
- BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03
Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung
- BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10
Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung
- BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14
Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten …
- BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 788/13
Ordentliche Kündigung - Klageverzicht
- BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 429/12
Wirksamkeit eines vom Landesarbeitsgericht protokollierten Teilvergleichs - …
- BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 161/08
Schadensersatzanspruch - Aufklärungspflicht - Doppelbesteuerung
- BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von …
- BGH, 19.07.2012 - III ZR 71/12
Vertrag über die Bereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses: …
- BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13
Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung - Aufklärungs- und …
- BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung
- BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04
Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
- BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
Verbotswidrige Arbeitsvergütung - Privatschule in Sachsen
- BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05
AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist
- LAG Sachsen-Anhalt, 04.03.2014 - 6 Sa 264/12
Aufhebungsvertrag - Verzichtsklausel - Equal-pay-Ansprüche
- BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14
Verfallklausel - Teilbarkeit
- BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1046/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")
- BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 299/13
Transferarbeitsverhältnis - Vergütungspflicht
- BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18
Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns
b) Für die Annahme eines Widerrufsrechts des Arbeitnehmers bei Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags in seiner Wohnung spricht zwar, dass es sich bei einem arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag um einen Verbrauchervertrag iSd. § 310 Abs. 3 BGB handelt (BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 22 mwN, BAGE 154, 178) und der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers, dh. - BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16
Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung …
Die Klägerin bot dem Beklagten die Zusatzvereinbarung in der von ihr gewählten Form an und stellte sie damit im Rechtssinn (vgl. BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 22, BAGE 154, 178) .Er hat konkret darzulegen, wie er Klauseln zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die im Streit stehende Klausel freiwillig akzeptiert (vgl. BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 23, BAGE 154, 178 ; 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - Rn. 17, BAGE 152, 228) .
a) Formularmäßige Abreden zu den Hauptleistungspflichten sind aus Gründen der Vertragsfreiheit nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB regelmäßig von der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgenommen (st. Rspr., vgl. nur BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 37, BAGE 154, 178) .
Vielmehr regelt sie lediglich eine im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehende Frage und unterliegt damit als Nebenabrede der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 38, BAGE 154, 178 ) .
a) Eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB wird angenommen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zu gewähren (vgl. BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 39 mwN, BAGE 154, 178; 25. September 2008 - 8 AZR 717/07 - Rn. 36) .
- BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16
Vorrang der Individualabrede
Es kann deshalb zu Gunsten der Klägerin unterstellt werden, § 4 Arbeitsvertrag regele ausgehend von einer Auslegung nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab (vgl. BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 26 mwN) und einer vorzunehmenden Inhaltskontrolle wirksam eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.
- BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 383/18
Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel
Allein die entfernte Möglichkeit, auch zu einem anderen Auslegungsergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung von § 305c Abs. 2 BGB nicht (vgl. BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 30 mwN, BAGE 154, 178) . - BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16
Umkleidezeiten - Schätzung
Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist durch das Revisionsgericht uneingeschränkt überprüfbar (BAG 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14 - Rn. 26, BAGE 150, 286; 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 46; 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 26) .Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG 9. Juni 2010 - 5 AZR 332/09 - Rn. 39; 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14 - Rn. 26, BAGE 150, 286; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 68/14 - Rn. 13; 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 30) .
- BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 251/16
Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug - Schadensersatz wegen verfallenen …
Die Beklagte konnte auch angesichts des Wortlauts "sämtliche beiderseitigen Forderungen seien abgegolten" - anders als in Fällen eines bereits zwischen den Parteien bestehenden Streits (vgl. zu einer Ausgleichsklausel im gerichtlichen Vergleich BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 21, BAGE 151, 382 und zu einer Verzichtsklausel im Aufhebungsvertrag BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 28, BAGE 154, 178) - nicht davon ausgehen, die Klägerin wolle den Bestand ihrer Rechte verändern und damit auf ihre Ansprüche verzichten. - BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18
Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz
Er hat konkret darzulegen, wie er die Klausel zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die im Streit stehende Klausel freiwillig akzeptiert (…BAG 26. Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 23, BAGE 161, 9; 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 23, BAGE 154, 178) . - BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 509/15
Ordentliche Änderungskündigung - Verhältnismäßigkeit
Ist der Wortlaut eines Formularvertrags nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss (BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 28; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 18) . - BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 539/15
Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsänderungen
Dies setzt objektiv eine ungewöhnliche Klausel voraus, mit der der Arbeitnehmer subjektiv nicht zu rechnen brauchte (vgl. etwa BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 32 mwN).Danach sind formularmäßige Abreden zu den Hauptleistungspflichten aus Gründen der Vertragsfreiheit gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB regelmäßig von der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgenommen (st. Rspr., vgl. nur BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 37 mwN) .
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - 4 Sa 1243/20
Homeoffice - Änderungskündigung
Ist der Wortlaut eines Formularvertrags nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss (BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 28;… BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 18). - LAG Baden-Württemberg, 10.05.2021 - 1 Sa 12/21
Ausschluss der ordentlichen Kündigung - AGB-Kontrolle - Weiterbildung zum …
- BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 582/15
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle - Wegfall …
- BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21
Überstundenvergütungsprozess - Darlegungslast
- BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergleichsentgelt
- BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15
Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten …
- BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 127/16
Umkleidezeiten - Schätzung
- BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 179/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
- BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 540/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
- BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 507/15
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
- BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 579/15
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle - Wegfall …
- BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 580/15
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle - Wegfall …
- BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 227/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
- BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 182/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
- BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 184/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
- BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 729/15
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
- BAG, 23.05.2017 - 3 AZR 481/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
- BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 183/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
- BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 170/16
Umkleidezeiten - Schätzung
- BAG, 23.05.2017 - 3 AZR 172/16
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
- BAG, 23.05.2017 - 3 AZR 809/15
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle
- BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 214/16
Umkleidezeiten - Schätzung
- BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 169/16
Umkleidezeiten - Schätzung
- LAG Hamburg, 15.02.2018 - 7 Sa 66/17
Anpassung der betriebliche Altersversorgung - Pflicht zur Erhöhung der …
- LAG Hamburg, 15.03.2018 - 7 Sa 84/17
Anpassung der betrieblichen Altersversorgung - Pflicht zur Erhöhung der …
- LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 1431/20
1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 Sa 40/19
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit außerordentlicher …
- BAG, 16.02.2023 - 6 AZR 95/22
Stufenzuordnung nach Verschmelzung der DHL Delivery Regionalgesellschaften mit …
- LAG Baden-Württemberg, 12.10.2021 - 11 Sa 33/21
Betriebliche Übung - Aufhebung durch Freiwilligkeitsvorbehalt in späterem …
- LAG Düsseldorf, 29.09.2022 - 5 Sa 398/22
- LAG Hamm, 13.09.2017 - 6 Sa 1036/17
Eingruppierung eines als Gruppenleiter in einer Werkstatt für behinderte Menschen …
- LAG Niedersachsen, 14.12.2017 - 6 Sa 240/17
Befristeten Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit in der Niedersächsischen …
- LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 504/21
1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder …
- LAG Hessen, 09.09.2016 - 10 Sa 474/16
§ 13b AÜG ist als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB anzusehen. Gewährt der …
- LAG München, 28.03.2018 - 11 Sa 871/17
Schadensersatz; Verschulden; Ausschlussfrist; Aufrechnung
- ArbG Solingen, 03.11.2016 - 3 Ca 1177/16
Aufhebungsvertrag, Anfechtung, Schriftform, Vertretung, Haustürgeschäft
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2019 - 4 A 1992/16
Rechtsmittelverzicht Klageverzicht Einrede Maßstab Eindeutig Unzweifelhaft …
- LAG Baden-Württemberg, 25.06.2018 - 1 Sa 14/17
Auslegung - Vertragsklausel - Anrechnung anderer Versorgungsleistung - …
- ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 3722/18
Aufhebungsvertrag bei Ausgleichszahlung für Sperrzeit
- LAG Düsseldorf, 30.03.2023 - 13 Sa 1071/21
Darlehen; Type Rating
- ArbG Köln, 06.10.2021 - 18 Ca 5541/20
- ArbG Bochum, 03.05.2017 - 3 Ca 1779/16
Anwendbarkeit verschiedener Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis; Inbezugnahme …