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   BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15 (A)   

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https://dejure.org/2016,45139
BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15 (A) (https://dejure.org/2016,45139)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2016 - 9 AZR 541/15 (A) (https://dejure.org/2016,45139)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) (https://dejure.org/2016,45139)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 32 Abs 2 EUGrdRCh, Art 7 Abs 1 EGRL 88/2003, § 7 BUrlG
    Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung

  • IWW

    Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, Richtlinie 2003/88/EG, § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), § ... 7 Abs. 4 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG, § 7 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG, Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG, Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 267 AEUV

  • Wolters Kluwer

    Zur Vereinbarkeit des § 7 BUrlG mit Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 GRC; Verfall des Urlaubsanspruchs nach § 7 BUrlG; Wirkung von EU-Richtlinien zwischen Privatpersonen oder privaten juristischen Personen

  • hensche.de

    Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltung

  • bag-urteil.com

    Verfall von Urlaubsansprüchen

  • rewis.io

    Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung

  • rechtsportal.de

    Zur Vereinbarkeit des § 7 BUrlG mit Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 GRC

  • datenbank.nwb.de

    Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfall von Urlaubsansprüchen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung

  • lto.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage: Wird der Urlaub genommen oder gegeben?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage: Müssen Arbeitgeber Urlaubsansprüche ohne Antrag des Arbeitnehmers von sich aus erfüllen?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verfall von Urlaubsansprüchen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfall von Urlaubsansprüchen

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Verfall von Urlaubsansprüchen

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Urlaubsansprüche

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsgewährung und Urlaubsverfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfallen Urlaubsansprüche am Jahresende?

  • noerr.com (Kurzinformation)

    "Nimmt" oder "kriegt" der Arbeitnehmer Urlaub?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Müssen Arbeitgeber Urlaub aktiv gewähren?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Klärungsbedarf beim Urlaubsrecht

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Unbegrenzte Übertragung des Urlaubsanspruch

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Verfällt der Urlaub - oder verfällt er nicht?

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Untiefen des Urlaubsrechts

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Untiefen des Urlaubsrechts: Auslegung des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung vom 04.11.2003 - "Arbeitszeitrichtlinie"

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Vermeidung eines möglichen Schadensersatzanspruchs für verfallenen Urlaub

Besprechungen u.ä. (3)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    EuGH-Vorlage zur Urlausgewährung: Urlaub muss genommen - muss gewährt - muss genommen werden

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaub ohne Antrag?

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1200
  • ZIP 2016, 99
  • NZA 2017, 271
  • NZA-RR 2017, 131
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 30.06.2016 - C-178/15

    Sobczyszyn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15
    Jedoch ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auch anerkannt, dass Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG einer nationalen Regelung, die für die Wahrnehmung des mit dieser Richtlinie ausdrücklich verliehenen Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub Modalitäten vorsieht, die sogar den Verlust dieses Anspruchs am Ende eines Bezugszeitraums beinhalten, grundsätzlich nicht entgegensteht, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen (EuGH 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 22; 10. September 2009 -  C-277/08  - [Vicente Pereda] Rn. 19 , Slg. 2009, I-8405) .

    Im Schrifttum wird aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 30. Juni 2016 (- C-178/15 - [Sobczyszyn]) teilweise abgeleitet, der Arbeitgeber sei gemäß Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG verpflichtet, den Erholungsurlaub von sich aus einseitig zeitlich festzulegen.

  • LAG Köln, 22.04.2016 - 4 Sa 1095/15

    Rechte des Arbeitnehmers bei Nichterfüllung des Urlaubsanspruchs

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15
    Ein Teil der nationalen Rechtsprechung versteht die Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union im Urteil vom 12. Juni 2014 (- C-118/13 - [Bollacke]) so, dass der Mindestjahresurlaub gemäß Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG auch dann nicht mit Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums verfallen darf, wenn der Arbeitnehmer in der Lage war, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen (vgl. LAG Köln 22. April 2016 - 4 Sa 1095/15 - zu II 3 der Gründe) .
  • EuGH, 12.06.2014 - C-118/13

    Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15
    Ein Teil der nationalen Rechtsprechung versteht die Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union im Urteil vom 12. Juni 2014 (- C-118/13 - [Bollacke]) so, dass der Mindestjahresurlaub gemäß Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG auch dann nicht mit Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums verfallen darf, wenn der Arbeitnehmer in der Lage war, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen (vgl. LAG Köln 22. April 2016 - 4 Sa 1095/15 - zu II 3 der Gründe) .
  • EuGH, 10.09.2009 - C-277/08

    Vicente Pereda - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15
    Jedoch ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auch anerkannt, dass Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG einer nationalen Regelung, die für die Wahrnehmung des mit dieser Richtlinie ausdrücklich verliehenen Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub Modalitäten vorsieht, die sogar den Verlust dieses Anspruchs am Ende eines Bezugszeitraums beinhalten, grundsätzlich nicht entgegensteht, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen (EuGH 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 22; 10. September 2009 -  C-277/08  - [Vicente Pereda] Rn. 19 , Slg. 2009, I-8405) .
  • EuGH, 20.07.2016 - C-341/15

    Beendet ein Arbeitnehmer von sich aus sein Arbeitsverhältnis, hat er Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 20. Juli 2016 (- C-341/15 - [Maschek] Rn. 30, 40) zwar festgestellt, dass Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG dahin auszulegen ist, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, nach denen ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis infolge seines Antrags auf Versetzung in den Ruhestand beendet wurde und der nicht in der Lage war, seinen bezahlten Jahresurlaub vor dem Ende dieses Arbeitsverhältnisses zu verbrauchen, keinen Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für den nicht genommenen Urlaub hat.
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15
    Gewährt der Arbeitgeber trotz eines rechtzeitigen Urlaubsantrags des Arbeitnehmers diesem keinen Urlaub, tritt an die Stelle des verfallenen Urlaubsanspruchs ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Ersatzurlaub ( BAG 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10  - Rn. 11 , BAGE 138, 58 ) .
  • EuGH, 12.07.1990 - C-188/89

    Foster u.a. / British Gas

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15
    Der Beklagte ist eine gemeinnützige Organisation des Privatrechts, dessen Finanzierung zwar größtenteils aus öffentlichen Mitteln erfolgt, der jedoch nicht mit besonderen Rechten ausgestattet ist, die über diejenigen hinausgehen, die nach den Vorschriften für die Beziehungen zwischen Privaten gelten (vgl. EuGH 12. Juli 1990 - C-188/89 - [Foster ua.] Rn. 20, Slg. 1990, I-3313) .
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15
    Richtlinien wirken zwischen Privatpersonen grundsätzlich nicht unmittelbar (vgl. EuGH 14. Juli 1994 - C-91/92 - [Faccini Dori] Rn. 20 ff., Slg. 1994, I-3325) .
  • BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 266/20

    Verjährung von Urlaubsansprüchen nur nach Belehrung

    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat über die mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 (- 9 AZR 541/15 (A) -) gestellten Vorlagefragen des Senats mit Urteil vom 6. November 2018 (- C-684/16 - [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften]) entschieden.
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16

    Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfiel nicht genommener Urlaub unabhängig davon, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor in die Lage versetzt hatte, den Urlaub zu nehmen, nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG mit Ablauf des Urlaubsjahres, sofern kein Übertragungsgrund iSv. § 7 Abs. 3 Satz 2 und Satz 4 BUrlG gegeben war (vgl. BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 14; 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) - Rn. 13) .

    Mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 (- 9 AZR 541/15 (A) -) hat der Senat den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung ersucht, ob Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG oder Art. 31 Abs. 2 GRC einer nationalen Regelung entgegenstehen, die vorsieht, dass der Arbeitnehmer Urlaub unter Angabe seiner Wünsche zu dessen zeitlicher Festlegung beantragen muss, damit der Urlaubsanspruch am Ende des Bezugszeitraums nicht ersatzlos untergeht, und die den Arbeitgeber damit nicht verpflichtet, von sich aus einseitig und für den Arbeitnehmer verbindlich die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des Bezugszeitraums festzulegen.

    b) Auf den Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Vorabentscheidungsersuchens des Senats mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 (- 9 AZR 541/15 (A) -) kommt es angesichts der Ex-tunc-Wirkung der gemäß Art. 267 AEUV ergehenden Entscheidungen des Gerichtshofs nicht an (hierauf noch abstellend BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 26 ff. mwN, BAGE 142, 64) .

  • LAG Köln, 09.04.2019 - 4 Sa 242/18

    Arbeitgeber müssen auf den drohenden Verfall von Urlaub aus vergangenen Jahren

    Insofern verweist der Kläger auf die Rechtsprechung mehrerer Landesarbeitsgerichte sowie den Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.2016 (9 AZR 541/15 (A)) an den Gerichtshof der Europäischen Union.

    Bei einer richtlinienkonformen Auslegung des § 7 BUrlG kann der Verfall von Urlaub daher in der Regel nur eintreten, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt (vgl. BAG, Pressemitteilung Nr.: 9/19 zu dem noch nicht veröffentlichen Urteil vom 19.02.2019 - 9 AZR 541/15).

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    (2) Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob die Beklagte - auch ohne ausdrückliches Urlaubsverlangen des Klägers - gemäß Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Richtlinie 2003/88/EG) oder Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) verpflichtet gewesen wäre, von sich aus einseitig und für den Kläger verbindlich innerhalb des Bezugszeitraums die zeitliche Lage des Urlaubs festzulegen, um zu gewährleisten, dass der Kläger über den vom 7. bis zum 10. April 2015 an vier Arbeitstagen bereits genommenen Urlaub hinaus im Jahr 2015 weitere 16 Urlaubstage und damit insgesamt einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen in Anspruch nehmen würde (vgl. hierzu den Vorlagebeschluss des Senats vom 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) -) .

    Allein die vom Arbeitnehmer angestrebte Auflösung des Arbeitsverhältnisses lässt weder dessen - nach nationalem Recht bestehende - Obliegenheit, die Gewährung des Urlaubs zu verlangen (vgl. hierzu BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) - Rn. 13) , noch die Pflicht des Arbeitgebers, den verlangten Urlaub zu gewähren, entfallen.

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 321/16

    Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Kündigung

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfiel nicht genommener Urlaub unabhängig davon, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor in die Lage versetzt hatte, den Urlaub zu nehmen, nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG mit Ablauf des Urlaubsjahres, sofern kein Übertragungsgrund iSv. § 7 Abs. 3 Satz 2 und Satz 4 BUrlG gegeben war (vgl. BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 14; 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) - Rn. 13) .

    b) Mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 (- 9 AZR 541/15 (A) -) hat der Senat den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung ersucht, ob Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG oder Art. 31 Abs. 2 GRC einer nationalen Regelung entgegenstehen, die vorsieht, dass der Arbeitnehmer Urlaub unter Angabe seiner Wünsche zu dessen zeitlicher Festlegung beantragen muss, damit der Urlaubsanspruch am Ende des Bezugszeitraums nicht ersatzlos untergeht, und die den Arbeitgeber damit nicht verpflichtet, von sich aus einseitig und für den Arbeitnehmer verbindlich die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des Bezugszeitraums festzulegen.

  • BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 251/16

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug - Schadensersatz wegen verfallenen

    c) Ob diese Rechtsprechung, wonach ein Schadensersatzanspruch aufgrund Verfall von Urlaubsansprüchen nur nach erfolgloser rechtzeitiger Geltendmachung des Urlaubs durch den Arbeitnehmer anzunehmen ist, aufrechterhalten werden kann, hängt von der Antwort des Gerichtshofs der Europäischen Union auf den Vorlagebeschluss des Neunten Senats ab (BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) -) .
  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Das Landesarbeitsgericht hat - im Kern der früheren Rechtsprechung des Senats zum Verfall von Urlaubsansprüchen folgend (vgl. BAG 23. Januar 2018 - 9 AZR 200/17 - Rn. 21, BAGE 161, 347; 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) - Rn. 13)  - angenommen, der Klageantrag zu 1.
  • LAG Niedersachsen, 16.01.2019 - 2 Sa 567/18

    Ansprüche eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei unterbliebenen Hinweis des

    Mit Vorlage vom 13. Dezember 2016 (- 9 AZR 541/15 (A) -) hat das Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob Artikel 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG oder Artikel 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) einer nationalen Regelung wie der in § 7 BUrlG entgegenstehen, die als Modalität für die Wahrnehmung des Anspruchs auf Erholungsurlaub vorsieht, dass der Arbeitnehmer unter Angabe seiner Wünsche bezüglich der zeitlichen Festlegung des Urlaubs diesen beantragen muss, damit der Urlaubsanspruch am Ende des Bezugszeitraums nicht ersatzlos untergeht, und die den Arbeitgeber damit nicht verpflichtet, von sich aus einseitig und für den Arbeitnehmer verbindlich die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des Bezugszeitraums festzulegen.
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 278/16

    Urlaubsabgeltung - Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs -

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfiel nicht genommener Urlaub unabhängig davon, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor in die Lage versetzt hatte, den Urlaub zu nehmen, nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG mit Ablauf des Urlaubsjahres, sofern kein Übertragungsgrund iSv. § 7 Abs. 3 Satz 2 und Satz 4 BUrlG gegeben war (vgl. BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 14; 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) - Rn. 13) .

    c) Mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 (- 9 AZR 541/15 (A) -) hat der Senat den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung ersucht, ob Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG oder Art. 31 Abs. 2 GRC einer nationalen Regelung entgegenstehen, die vorsieht, dass der Arbeitnehmer Urlaub unter Angabe seiner Wünsche zu dessen zeitlicher Festlegung beantragen muss, damit der Urlaubsanspruch am Ende des Bezugszeitraums nicht ersatzlos untergeht, und die den Arbeitgeber damit nicht verpflichtet, von sich aus einseitig und für den Arbeitnehmer verbindlich die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des Bezugszeitraums festzulegen.

  • LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17

    1. Aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG verfallen

    (a) Nach einer neueren Entscheidung des EuGH ( EuGH, Urteil vom 6. November 2018 - C-684/16, nach juris - auf den Vorlagebeschluss des BAG vom 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A), nach juris) sind Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung und Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie § 7 Abs. 3 BUrlG entgegenstehen, nach der ein Arbeitnehmer, der im betreffenden Bezugszeitraum keinen Antrag auf Wahrnehmung seines Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub gestellt hat, am Ende des Bezugszeitraums die ihm gemäß diesen Bestimmungen für den Bezugszeitraum zustehenden Urlaubstage und entsprechend seinen Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für den bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommenen Urlaub verliert, und zwar automatisch und ohne vorherige Prüfung, ob er vom Arbeitgeber z. B. durch angemessene Aufklärung tatsächlich in die Lage versetzt wurde, diesen Anspruch wahrzunehmen.
  • BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17

    Urlaub - Vereinbarung von Verfallsfristen - Mitwirkungsobliegenheiten des

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2017 - 1 Sa 29/17

    Urlaub, Urlaubsabgeltung, Verfall, Übertragung, Arbeitgeber, Gewährungspflicht,

  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer

  • LAG Sachsen, 07.03.2017 - 3 Sa 528/16

    Urlaubsabgeltung nach Schwangerschaft und weiteren Elternzeiten

  • LAG Düsseldorf, 13.07.2018 - 6 Sa 272/18

    Entstehung des Urlaubsanspruchs während der Freistellungsphase einer

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 119/16

    Altersdiskriminierung durch altersabhängige Schichtfreizeittage?

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16

    Zusatzurlaub nach § 27 TVöD-K

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 260/18

    Urlaubsanspruch - vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - unzulässige

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 367/17

    Insolvenzverwalterhaftung - Urlaubsabgeltung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2020 - 7 Sa 169/19

    Verjährung Urlaubsabgeltungsanspruch - anspruchsfeindliche Rechtsprechung -

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.02.2018 - 5 Sa 425/17

    Urlaubsabgeltung, Eigenkündigung, ordentliche, Freistellung von der Arbeit,

  • VG Köln, 31.08.2020 - 15 K 8349/18
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2018 - 9 Sa 1504/17

    Entstehen und Erlöschen von Urlaubsansprüchen bei Sonderurlaub - falsche Angaben

  • LAG Hessen, 10.04.2017 - 7 Sa 650/16

    Begründet der Insolvenzverwalter (IV) durch eine Rechtshandlung eine

  • LAG Nürnberg, 28.09.2017 - 5 Sa 133/17

    Urlaubsabgeltung - Schadensersatzanspruch - Ausschlussfrist

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.02.2017 - 5 Sa 195/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Fortsetzungserkrankung - Urlaubsabgeltung

  • ArbG Gera, 18.11.2021 - 2 Ca 332/20

    Verfall tariflichen Mehrurlaubs

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2018 - 2 Sa 404/17

    Anforderungen an die Berufungsbegründung - Urlaubsabgeltung bei mehrjähriger

  • ArbG Berlin, 16.11.2016 - 60 Ca 6930/16
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