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   BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 266/16   

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BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 266/16 (https://dejure.org/2016,54364)
BAG, Entscheidung vom 21.12.2016 - 5 AZR 266/16 (https://dejure.org/2016,54364)
BAG, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 (https://dejure.org/2016,54364)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 362 Abs 1 BGB, § 41c Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, § 38 Abs 3 S 1 EStG, § 38 Abs 1 S 1 EStG
    Besonderer Erfüllungseinwand des Arbeitgebers bei Lohnsteuerabzug

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 314 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, § 559 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 539 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 362 Abs. 1 BGB, § 38 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 EStG, § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG, § 41a EStG, § 41a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 168 Satz 1 AO, § 43 Satz 2 AO, § 8 Abs. 1 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, § 41c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, LStR 2015 R 41

  • Wolters Kluwer

    Lohnsteuerabzug als Erfüllungseinwand ohne Erklärung der Aufrechnung; Lohnsteuerabzug als Erfüllungseinwand nur im abzurechnenden Kalendermonat, ggf. als Korrektur für den Vormonat; Abführung der Lohnsteuer als dem Arbeitgeber obliegende öffentlich-rechtliche Aufgabe

  • Betriebs-Berater

    Besonderer Erfüllungseinwand des Arbeitgebers bei Lohnsteuerabzug

  • bag-urteil.com

    Besonderer Erfüllungseinwand des Arbeitgebers bei Lohnsteuerabzug

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Besonderer Erfüllungseinwand des Arbeitgebers bei Lohnsteuerabzug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung des Vergütungsanspruchs durch Lohnsteuerabzug - Besonderer Erfüllungseinwand des Arbeitgebers bei Lohnsteuerabzug

  • rechtsportal.de

    Lohnsteuerabzug als Erfüllungseinwand ohne Erklärung der Aufrechnung

  • datenbank.nwb.de

    Besonderer Erfüllungseinwand des Arbeitgebers bei Lohnsteuerabzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lohnsteuerabzug - und der besondere Erfüllungseinwand des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tatsächliches Vorbringen einer Partei - und die Beweiskraft des Tatbestands

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Besonderer Erfüllungseinwand des Arbeitgebers bei Lohnsteuerabzug

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltendmachung des Erfüllungseinwands des Abzugs und der Abführung von Lohnsteuer durch den Arbeitgeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 157, 336
  • NJW 2017, 972
  • NZA 2017, 531
  • BB 2017, 500
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07

    Einbehalt von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 266/16
    Der Arbeitgeber kann zudem gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB iVm. § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG die Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer vom Arbeitnehmer verlangen, wenn er zu wenig Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - Rn. 16, BAGE 126, 325) .

    Erfüllt wird erst durch die Abführung nach § 41a EStG, wobei der Arbeitgeber in einer Art treuhänderischen Stellung für den Steuerfiskus tätig wird (BAG GS 7. März 2001 - GS 1/00 - zu III 3 b der Gründe, BAGE 97, 150; BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - Rn. 18, BAGE 126, 325) .

    Sie betrifft den jeweiligen Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer unmittelbar, weil er ihren Abzug vom Lohn zu dulden hat (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - Rn. 18, BAGE 126, 325) .

    Er ist Steuerentrichtungspflichtiger iSv. § 43 Satz 2 AO (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - Rn. 20, BAGE 126, 325; BFH 4. Februar 2003 - VI B 70/02 -) .

    Andernfalls tritt die Erfüllungswirkung ein (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - Rn. 21, aaO; vgl. auch BGH 12. Mai 2005 - VII ZR 97/04 - zu II 4 a der Gründe, BGHZ 163, 103) .

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 113/09

    Dienstwagenüberlassung - Widerrufsvorbehalt - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 266/16
    Die Beweiskraft des Tatbestands und damit die Bindungswirkung für das Revisionsgericht entfällt aber, soweit die Feststellungen Unklarheiten enthalten, Lücken aufweisen oder widersprüchlich sind (BAG 18. September 2003 - 2 AZR 498/02 - zu B I 1 der Gründe; 19. Juni 2007 - 2 AZR 599/06 - Rn. 14; 13. April 2010 - 9 AZR 113/09 - Rn. 16; BGH 9. Juli 1993 - V ZR 262/91 - zu III der Gründe) .

    Beruht die rechtliche Würdigung des Berufungsgerichts auf Feststellungen, die dem Revisionsgericht keine hinreichend sichere Beurteilung des Parteivorbringens erlauben, ist das Berufungsurteil schon wegen dieses Mangels aufzuheben (BAG 18. September 2003 - 2 AZR 498/02 - zu B I 1 der Gründe; 13. April 2010 - 9 AZR 113/09 - Rn. 16; 21. August 2013 - 5 AZR 581/11 - Rn. 54; BGH 9. Juli 1993 - V ZR 262/91 - zu III der Gründe) .

  • BGH, 09.07.1993 - V ZR 262/91

    Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes bei Grundstücksgeschäft

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 266/16
    Die Beweiskraft des Tatbestands und damit die Bindungswirkung für das Revisionsgericht entfällt aber, soweit die Feststellungen Unklarheiten enthalten, Lücken aufweisen oder widersprüchlich sind (BAG 18. September 2003 - 2 AZR 498/02 - zu B I 1 der Gründe; 19. Juni 2007 - 2 AZR 599/06 - Rn. 14; 13. April 2010 - 9 AZR 113/09 - Rn. 16; BGH 9. Juli 1993 - V ZR 262/91 - zu III der Gründe) .

    Beruht die rechtliche Würdigung des Berufungsgerichts auf Feststellungen, die dem Revisionsgericht keine hinreichend sichere Beurteilung des Parteivorbringens erlauben, ist das Berufungsurteil schon wegen dieses Mangels aufzuheben (BAG 18. September 2003 - 2 AZR 498/02 - zu B I 1 der Gründe; 13. April 2010 - 9 AZR 113/09 - Rn. 16; 21. August 2013 - 5 AZR 581/11 - Rn. 54; BGH 9. Juli 1993 - V ZR 262/91 - zu III der Gründe) .

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 498/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 266/16
    Die Beweiskraft des Tatbestands und damit die Bindungswirkung für das Revisionsgericht entfällt aber, soweit die Feststellungen Unklarheiten enthalten, Lücken aufweisen oder widersprüchlich sind (BAG 18. September 2003 - 2 AZR 498/02 - zu B I 1 der Gründe; 19. Juni 2007 - 2 AZR 599/06 - Rn. 14; 13. April 2010 - 9 AZR 113/09 - Rn. 16; BGH 9. Juli 1993 - V ZR 262/91 - zu III der Gründe) .

    Beruht die rechtliche Würdigung des Berufungsgerichts auf Feststellungen, die dem Revisionsgericht keine hinreichend sichere Beurteilung des Parteivorbringens erlauben, ist das Berufungsurteil schon wegen dieses Mangels aufzuheben (BAG 18. September 2003 - 2 AZR 498/02 - zu B I 1 der Gründe; 13. April 2010 - 9 AZR 113/09 - Rn. 16; 21. August 2013 - 5 AZR 581/11 - Rn. 54; BGH 9. Juli 1993 - V ZR 262/91 - zu III der Gründe) .

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 599/06

    Urteil mit mangelhaftem Tatbestand

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 266/16
    Die Beweiskraft des Tatbestands und damit die Bindungswirkung für das Revisionsgericht entfällt aber, soweit die Feststellungen Unklarheiten enthalten, Lücken aufweisen oder widersprüchlich sind (BAG 18. September 2003 - 2 AZR 498/02 - zu B I 1 der Gründe; 19. Juni 2007 - 2 AZR 599/06 - Rn. 14; 13. April 2010 - 9 AZR 113/09 - Rn. 16; BGH 9. Juli 1993 - V ZR 262/91 - zu III der Gründe) .
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 266/16
    Erfüllt wird erst durch die Abführung nach § 41a EStG, wobei der Arbeitgeber in einer Art treuhänderischen Stellung für den Steuerfiskus tätig wird (BAG GS 7. März 2001 - GS 1/00 - zu III 3 b der Gründe, BAGE 97, 150; BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - Rn. 18, BAGE 126, 325) .
  • BGH, 12.05.2005 - VII ZR 97/04

    Voraussetzungen der Befreiung von der Abzugspflicht bei Abtretung der

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 266/16
    Andernfalls tritt die Erfüllungswirkung ein (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - Rn. 21, aaO; vgl. auch BGH 12. Mai 2005 - VII ZR 97/04 - zu II 4 a der Gründe, BGHZ 163, 103) .
  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 581/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 266/16
    Beruht die rechtliche Würdigung des Berufungsgerichts auf Feststellungen, die dem Revisionsgericht keine hinreichend sichere Beurteilung des Parteivorbringens erlauben, ist das Berufungsurteil schon wegen dieses Mangels aufzuheben (BAG 18. September 2003 - 2 AZR 498/02 - zu B I 1 der Gründe; 13. April 2010 - 9 AZR 113/09 - Rn. 16; 21. August 2013 - 5 AZR 581/11 - Rn. 54; BGH 9. Juli 1993 - V ZR 262/91 - zu III der Gründe) .
  • BFH, 13.11.2012 - VI R 38/11

    Veruntreute Beträge kein Arbeitslohn; Änderung von Steueranmeldungen nach

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 266/16
    Die Lohnsteuerbescheinigung ist Beweispapier über den Lohnsteuerabzug, wie er tatsächlich stattgefunden hat (vgl. BFH 13. November 2012 - VI R 38/11 - Rn. 16, BFHE 239, 403) .
  • BFH, 04.02.2003 - VI B 70/02

    LSt-Haftung; Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 266/16
    Er ist Steuerentrichtungspflichtiger iSv. § 43 Satz 2 AO (vgl. BAG 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - Rn. 20, BAGE 126, 325; BFH 4. Februar 2003 - VI B 70/02 -) .
  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Ihr gegenüber kann sich der Arbeitnehmer nicht mehr darauf berufen, die Lohnsteuer hätte rechtmäßig anders, beispielsweise nicht unter Einrechnung sonstiger Bezüge, berechnet werden müssen (vgl BFH Urteil vom 24.8.2004 - VII R 50/03 - BFHE 207, 5; BAG Urteil vom 21.12.2016 - 5 AZR 266/16 - BAGE 157, 336; Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 166 AO RdNr 15, Stand der Einzelkommentierung September 2017).
  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 108/16

    Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der

    Weil erst die Abführung der Kapitalertragsteuer einen besonderen Erfüllungseinwand begründet (vgl. BAG, NJW 2017, 972 Rn. 17; offen BAG, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 5 AZR 273/16, juris Rn. 28), schließt § 392 BGB eine Aufrechnung nicht aus.
  • BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - verlängerte Vollstreckungsabwehrklage

    Der Arbeitgeber hat nach § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn für Rechnung des Arbeitnehmers, der alleiniger Steuerschuldner ist (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EStG) , einzubehalten (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 16 mwN, BAGE 157, 336) .

    Erfüllt wird der Anspruch erst durch die Abführung nach § 41a EStG, wobei der Arbeitgeber in einer Art treuhänderischen Stellung für den Steuerfiskus tätig wird (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 17, BAGE 157, 336; BAG GS 7. März 2001 - GS 1/00 - zu III 3 b der Gründe, BAGE 97, 150) .

    Sie betrifft den jeweiligen Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer unmittelbar, weil er deren Abzug vom Lohn zu dulden hat (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 17 mwN, aaO) .

    Verrechnungen wegen etwaiger Ansprüche auf Erstattung nachträglich abgeführter Lohnsteuer genießen dieses Vorrecht nicht, sondern sind mittels Aufrechnung nach den dafür bestehenden besonderen Regeln vorzunehmen (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 22, BAGE 157, 336) .

    a) Hat der Arbeitgeber von Einkünften des Arbeitnehmers zu wenig Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, kann er gemäß § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO iVm. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Arbeitnehmer die Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer verlangen (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 16 mwN, BAGE 157, 336) .

    Der Arbeitnehmer ist auf die steuerrechtlichen Rechtsbehelfe beschränkt, es sei denn, für den Arbeitgeber wäre aufgrund der für ihn zum Zeitpunkt des Abzugs bekannten Umstände eindeutig erkennbar gewesen, dass eine Steuerpflicht des Arbeitnehmers nicht besteht (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 20 mwN, BAGE 157, 336) .

  • BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17

    Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern

    Nach § 38 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 EStG hat der Arbeitgeber bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 16, BAGE 157, 336) .

    Dies betrifft den jeweiligen Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer unmittelbar, weil er den Abzug vom Lohn zu dulden hat (vgl. BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 17, aaO) .

    Ob die Festsetzungen in den Haftungsbescheiden steuerrechtlich zutreffend sind, ist von den Arbeitsgerichten nicht zu überprüfen (vgl. BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 20, BAGE 157, 336) .

  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Ihr gegenüber kann sich der Arbeitnehmer nicht mehr darauf berufen, die Lohnsteuer hätte rechtmäßig anders, beispielsweise nicht unter Einrechnung sonstiger Bezüge, berechnet werden müssen (vgl BFH Urteil vom 24.8.2004 - VII R 50/03 - BFHE 207, 5; BAG Urteil vom 21.12.2016 - 5 AZR 266/16 - BAGE 157, 336; Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 166 AO RdNr 15, Stand der Einzelkommentierung September 2017).
  • LAG Hessen, 17.07.2017 - 7 Sa 1352/16

    Nach § 38 Abs. 3 EStG hat der Arbeitgeber bei Einkünften des Arbeitnehmers aus

    Der Arbeitgeber kann zudem gem. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB iVm § 42 d Abs. 1 Nr. 1 EStG die Erstattung nach entrichteter Lohnsteuer vom Arbeitnehmer verlangen, wenn er zu wenig Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat (BAG vom 30.04.2008 - 5 AZR 725/07 - BAG vom 21.12.2016 - 5 AZR 266/16-).

    Er ist Steuerentrichtungspflichtiger im Sinne von § 43 S. 2 AO (BAG vom 30.04.2008 - 5 AZR 725/17-; BAG vom 21.12.2016 - 5 AZR 266/16-).

    Andernfalls tritt die Erfüllungswirkung ein (BAG vom 30.04.2008 - 5 AZR 725/17-; BGH vom 12.05.2005 - VII ZR 97/04-; BAG vom 21.12.2016 - 5 AZR 266/16-).

    Eine Pflichtverletzung ist allenfalls für den vorliegenden Zusammenhang dann anzunehmen, wenn für den Arbeitgeber aufgrund der für ihn zum Zeitpunkt des Abzugs bekannten Umstände eindeutig erkennbar gewesen ist, dass eine Verpflichtung zum Abzug nicht bestand (BAG vom 30.04.2008 - 5 AZR 725/07-; BAG vom 21.12.2016 - 5 AZR 266/16-).

  • LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 324/19

    Abfindung; Abführen von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag; Abrechnung;

    Erfüllt wird der Anspruch erst durch die Abführung nach § 41a EStG, wobei der Arbeitgeber in einer Art treuhänderischen Stellung für den Steuerfiskus tätig wird (BAG, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16, Rn. 17, BAGE 157, 336).

    Sie betrifft den jeweiligen Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer unmittelbar, weil er deren Abzug vom Lohn zu dulden hat (BAG, Urteil vom 17.Oktober 2018 - 5 AZR 538/17, Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16, Rn. 17, juris).

  • LAG Hamm, 29.11.2017 - 6 Sa 620/17

    Erfüllung des Mindestlohnanspruchs durch Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen;

    Darüber hinaus hat die Klägerin unabhängig davon, ob die Berechtigung von Abzügen für Steuern oder Sozialversicherungsabgaben überhaupt durch die Kammer überprüft werden könnte (vgl. hierzu BAG 21.12.2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 17, 20; 09.08.2016 - 9 AZR 417/15 - Rn. 14 f.), jedenfalls nicht dargelegt, insgesamt in den einzelnen Monaten lediglich einen Netto-Betrag erhalten zu haben, der unterhalb des Betrags liegt, den sie bei korrekter Berechnung erhalten hätte.
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2023 - 5 Sa 185 öD/22

    Altenpfleger, freier Mitarbeiter, Dienstleistungsvertrag, Arbeitsverhältnis,

    aa) Sowohl die Lohnsteuer als auch die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung sind aus dem Vermögen des Arbeitnehmers zu erbringen, § 38 Abs. 2 EStG bzw. § 28e Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 28g SGB IV. Der Arbeitgeber ist zum Einbehalt der Beträge vom Arbeitslohn und zur Abführung an die zuständigen Stellen verpflichtet, § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG bzw. § 28e Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 28g S. 2 SGB IV. Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nach, erfüllt er damit grundsätzlich seine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Arbeitnehmer (BAG GS, BAG, Beschl. v. 07.03.2001 - GS 1/00 - Rn. 25, juris; BAG, Urt. v. 30.04.2008 - 5 AZR 725/07 -, Rn. 18, juris; BAG, Urt. v. 21.12.2016 - 5 AZR 266/16 -, Rn. 17, juris).

    Die Erfüllungswirkung tritt nur dann nicht ein, wenn es für den Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Abführung eindeutig erkennbar war, dass eine Verpflichtung zur Abführung tatsächlich nicht bestand (BAG, Urt. v. 30.04.2008 - 5 AZR 725/07 - Rn. 21, juris; BAG, Urt. v. 21.12.2016 - 5 AZR 266/16 -, Rn. 20, juris).

    Hierzu sind die Arbeitsgerichte nicht befugt (BAG, Urt. v. 21.12.2016 - 5 AZR 266/16 -, Rn. 20, juris).

    Einwendungen gegen die Richtigkeit der abgeführten Beträge muss der Arbeitnehmer selbst im Wege der sozial- und steuerrechtlichen Rechtsbehelfe geltend machen (BAG, Urt. v. 21.12.2016 - 5 AZR 266/16 -, Rn. 20, juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 10.02.2023 - 12 Sa 50/22

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - Haftungsbescheid - Gesamtschuld -

    Nach § 38 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 EStG hat der Arbeitgeber bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 16, BAGE 157, 336).

    Dies betrifft den jeweiligen Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer unmittelbar, weil er den Abzug vom Lohn zu dulden hat (vgl. BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 17, aaO).

    Er ist vielmehr auf die steuer- und sozialrechtlichen Rechtsbehelfe beschränkt, es sei denn, für den Arbeitgeber wäre aufgrund der für ihn zum Zeitpunkt des Abzugs bekannten Umstände eindeutig erkennbar gewesen, dass eine Verpflichtung zum Abzug nicht bestand (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - BAGE 157, 336 ff, Rn. 20 mwN).

  • BAG, 14.05.2018 - 9 AS 2/18

    Rechtswegbestimmung - Mindestanforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung des

  • LAG Baden-Württemberg, 09.04.2021 - 12 Sa 15/20

    Illegale Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug

  • ArbG Stuttgart, 06.12.2022 - 25 Ca 7031/21

    Wörtliches Angebot - rechtswidrige Anordnung von Kurzarbeit - COVID-19-Pandemie -

  • OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 387/21

    Nachzahlung von Bezügen nach Aufhebung der Zurruhesetzung - Aufrechnung;

  • LAG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 21 Sa 74/18

    Vollstreckungsgegenklage - Scheinselbstständigkeit -

  • LSG Bayern, 26.02.2019 - L 9 EG 36/18

    Bindungswirkung einer Lohnsteuer-Anmeldung im Eltergeldrecht

  • ArbG Detmold, 01.09.2021 - 3 Ca 732/20
  • LSG Bayern, 26.02.2019 - L 9 EG 40/18

    Bindungswirkung einer Lohnsteuer-Anmeldung im Elterngeldrecht

  • OLG Zweibrücken, 02.09.2022 - 7 U 57/21

    Weder Krankheit noch Lockdown rechtfertigen Kündigung eines Pachtvertrags

  • ArbG Detmold, 01.09.2021 - 3 Ca 696/20
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2019 - 3 Sa 338/19

    Nachzuentrichtende Lohnsteuer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 11 Sa 2070/16

    Arbeitsvertrag - Vertragsschluss - Form - Annahme

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 5 Sa 218/19

    Berechnung von Verzugslohn, Entgeltfortzahlung und Urlaubsentgelt

  • LAG Köln, 16.08.2017 - 11 Sa 557/16

    Schadensersatz; Lohnsteuerabzug; Einzelfall

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.06.2021 - 1 Sa 356/20

    Betriebsbedingte Kündigung - Prüfingenieur - Darlegungslast - Entfall des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2021 - 1 Sa 241/20

    Besonderer Erfüllungseinwand - freiwillige vorzeitige Rückgabe eines Dienstwagens

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