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   BAG, 14.02.2017 - 9 AZB 49/16   

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https://dejure.org/2017,5619
BAG, 14.02.2017 - 9 AZB 49/16 (https://dejure.org/2017,5619)
BAG, Entscheidung vom 14.02.2017 - 9 AZB 49/16 (https://dejure.org/2017,5619)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - 9 AZB 49/16 (https://dejure.org/2017,5619)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Arbeitszeugnis

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Arbeitszeugnis - vollstreckungsfähiger Inhalt des Vollstreckungstitels

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 794 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 109 GewO
    Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Arbeitszeugnis - vollstreckungsfähiger Inhalt des Vollstreckungstitels

  • IWW

    § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 362 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Zwangsvollstreckung aus Prozessvergleichen nur bei vollstreckungsfähigem Inhalt; Vollstreckungstitel und Arbeitszeugnis

  • hensche.de

    Zeugnis

  • bag-urteil.com

    Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Arbeitszeugnis - vollstreckungsfähiger Inhalt des Vollstreckungstitels

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Arbeitszeugnis - vollstreckungsfähiger Inhalt des Vollstreckungstitels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsvollstreckung; Prozessvergleich; Arbeitszeugnis

  • rechtsportal.de

    Zwangsvollstreckung aus Prozessvergleichen nur bei vollstreckungsfähigem Inhalt

  • datenbank.nwb.de

    Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Arbeitszeugnis - vollstreckungsfähiger Inhalt des Vollstreckungstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitsrecht: Vollstreckung der vergleichsweise vereinbarten Erteilung eines Arbeitszeugnisses

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitsrecht: Vollstreckung der vergleichsweise vereinbarten Erteilung eines Arbeitszeugnisses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozessvergleich über ein Arbeitszeugnis - und die Zwangsvollstreckung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestimmtheit eines Vollstreckungstitels bei Verpflichtung zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Vollstreckbare Zeugnistitel

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Arbeitsgerichtliche Vergleiche über ein Arbeitszeugnis mit bestimmter Leistungsbeurteilung sind nicht vollstreckbar

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Trotz vereinbarter Notenstufe im Prozessvergleich - Formulierung des Arbeitszeugnisses Ermessenssache

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis aus Prozessvergleich mit bestimmter Leistungsbeurteilung nicht vollstreckbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Formulierung eines Arbeitszeugnisses

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtssicherheit beim Arbeitszeugnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11

    Zwangsvollstreckung - Zeugnis - Prozessvergleich

    Auszug aus BAG, 14.02.2017 - 9 AZB 49/16
    Aufgabe des Vollstreckungsgerichts ist es zu klären, ob der Vollstreckungsschuldner seiner festgelegten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin diese besteht (vgl. BAG 9. September 2011 - 3 AZB 35/11 - Rn. 13) .

    Dieses verlangt, dass für den Schuldner erkennbar sein muss, in welchen Fällen er mit einem Zwangsmittel zu rechnen hat (vgl. BAG 9. September 2011 - 3 AZB 35/11 - Rn. 14) .

    Anders als bei der Verpflichtung, ein Zeugnis gemäß einem Entwurf des Arbeitnehmers zu erteilen (vgl. hierzu BAG 9. September 2011 - 3 AZB 35/11 - Rn. 15 ff.; LAG Hamm 14. November 2016 - 12 Ta 475/16 - zu II 2 b bb der Gründe) , lässt die Vereinbarung einer bestimmten Notenstufe dem Arbeitgeber einen derart weiten Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung einzelner Gesichtspunkte, des Umfangs des Zeugnistextes sowie der Formulierung der Leistungs- und Führungsbeurteilung, dass von einem konkreten Leistungsbefehl, der die Grundlage einer mit staatlichen Zwangsmitteln zu vollziehenden Vollstreckung bildet, nicht die Rede sein kann.

  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 246/99

    Arbeitszeugnis - Klageantrag

    Auszug aus BAG, 14.02.2017 - 9 AZB 49/16
    a) Verlangt ein Arbeitnehmer nicht nur ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis, sondern außerdem auch einen bestimmten Zeugnisinhalt, so hat er im Klageantrag genau zu bezeichnen, was das Zeugnis in welcher Form enthalten soll (BAG 14. März 2000 - 9 AZR 246/99 - zu II 2 der Gründe) .

    Denn nur wenn der Entscheidungsausspruch bereits eine hinreichend klare Zeugnisformulierung enthält, wird verhindert, dass sich der Streit über den Inhalt des Zeugnisses vom Erkenntnis- in das Vollstreckungsverfahren verlagert (in diesem Sinne BAG 14. März 2000 - 9 AZR 246/99 - aaO) .

  • LAG Hessen, 19.02.2004 - 16 Ta 515/03

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses mit

    Auszug aus BAG, 14.02.2017 - 9 AZB 49/16
    b) In Anwendung dieser Grundsätze geht die herrschende Meinung sowohl in der Rechtsprechung (vgl. LAG Nürnberg 3. Mai 2016 - 2 Ta 50/16 - zu II 2 a der Gründe; Hessisches LAG 19. Februar 2004 - 16 Ta 515/03 - zu II der Gründe) als auch im arbeitsrechtlichen Schrifttum (vgl. HWK/Gäntgen 7. Aufl. § 109 GewO Rn. 54; ErfK/Müller-Glöge 17. Aufl. § 109 GewO Rn. 76a; sh. ferner Weuster/Scheer Arbeitszeugnisse in Textbausteinen 13. Aufl. S. 190; in diese Richtung auch Schaub/Linck 16. Aufl. ArbR-HdB § 147 Rn. 34) zu Recht davon aus, dass ein Vollstreckungstitel, der den Arbeitgeber zur Erteilung eines Zeugnisses verpflichtet, dessen Inhalt einer bestimmten Notenstufe entspricht, nicht den zwangsvollstreckungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen genügt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2009 - 3 Ta 40/09

    Vollstreckungstitel - kein vollstreckungsfähiger Inhalt bei Bezugnahme auf eine

    Auszug aus BAG, 14.02.2017 - 9 AZB 49/16
    Ob der zur Vollstreckung anstehende Titel hinreichend bestimmt ist, ist unter Rückgriff auf die für das Erkenntnisverfahren maßgebliche Regelung des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu bestimmen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 1. April 2009 - 3 Ta 40/09 - zu II 3 a der Gründe; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 75. Aufl. Grundz. § 704 Rn. 19 mwN) .
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Auszug aus BAG, 14.02.2017 - 9 AZB 49/16
    Fehlt es an einer hinreichenden Konkretisierung der den Schuldner treffenden Leistungspflicht, scheidet eine Vollstreckung aus (vgl. BGH 4. März 1993 - IX ZB 55/92 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 122, 16) .
  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus BAG, 14.02.2017 - 9 AZB 49/16
    c) Der Hinweis des Gläubigers auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes, dem zufolge es möglich sein muss, materiell-rechtliche Ansprüche - auch in der Zwangsvollstreckung - effektiv durchzusetzen (vgl. BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 17, BAGE 130, 195) , verhilft der Rechtsbeschwerde nicht zum Erfolg.
  • LAG Hamm, 14.11.2016 - 12 Ta 475/16

    Ironisches Arbeitszeugnis

    Auszug aus BAG, 14.02.2017 - 9 AZB 49/16
    Anders als bei der Verpflichtung, ein Zeugnis gemäß einem Entwurf des Arbeitnehmers zu erteilen (vgl. hierzu BAG 9. September 2011 - 3 AZB 35/11 - Rn. 15 ff.; LAG Hamm 14. November 2016 - 12 Ta 475/16 - zu II 2 b bb der Gründe) , lässt die Vereinbarung einer bestimmten Notenstufe dem Arbeitgeber einen derart weiten Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung einzelner Gesichtspunkte, des Umfangs des Zeugnistextes sowie der Formulierung der Leistungs- und Führungsbeurteilung, dass von einem konkreten Leistungsbefehl, der die Grundlage einer mit staatlichen Zwangsmitteln zu vollziehenden Vollstreckung bildet, nicht die Rede sein kann.
  • LAG Nürnberg, 03.05.2016 - 2 Ta 50/16

    Zwangsvollstreckung - Schulnote "gut" - Bestimmtheit

    Auszug aus BAG, 14.02.2017 - 9 AZB 49/16
    b) In Anwendung dieser Grundsätze geht die herrschende Meinung sowohl in der Rechtsprechung (vgl. LAG Nürnberg 3. Mai 2016 - 2 Ta 50/16 - zu II 2 a der Gründe; Hessisches LAG 19. Februar 2004 - 16 Ta 515/03 - zu II der Gründe) als auch im arbeitsrechtlichen Schrifttum (vgl. HWK/Gäntgen 7. Aufl. § 109 GewO Rn. 54; ErfK/Müller-Glöge 17. Aufl. § 109 GewO Rn. 76a; sh. ferner Weuster/Scheer Arbeitszeugnisse in Textbausteinen 13. Aufl. S. 190; in diese Richtung auch Schaub/Linck 16. Aufl. ArbR-HdB § 147 Rn. 34) zu Recht davon aus, dass ein Vollstreckungstitel, der den Arbeitgeber zur Erteilung eines Zeugnisses verpflichtet, dessen Inhalt einer bestimmten Notenstufe entspricht, nicht den zwangsvollstreckungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen genügt.
  • LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16

    1. Die Regelung in einem gerichtlichen Vergleich, in der sich der Schuldner zur

    Auszug aus BAG, 14.02.2017 - 9 AZB 49/16
    Die Rechtsbeschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 26.11.2004 - V ZR 83/04

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrages; Pflicht des

    Auszug aus BAG, 14.02.2017 - 9 AZB 49/16
    Die Vollstreckung aus einem Titel kann daher nur in den Fällen erfolgen, in denen hinreichend klar ist, welche konkrete Leistung von dem Schuldner gefordert wird (vgl. BGH 26. November 2004 - V ZR 83/04 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2017 - 5 Sa 314/17

    Form eines Arbeitszeugnisses

    Auch wenn sich der Arbeitgeber zur Erteilung eines Zeugnisses verpflichtet, dessen Inhalt einer bestimmten Notenstufe entspricht, bleibt es seine Sache, das Zeugnis im Einzelnen abzufassen (vgl. BAG 14.02.2017 - 9 AZB 49/16 - Rn. 11).
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20

    Rechtsanspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis

    Insoweit ist für eine Zeugnisberichtigungsklage als auf einen bestimmten Zeugnisinhalt gerichtete Klage erforderlich, im Klageantrag genau zu bezeichnen, was das Zeugnis in welcher Form enthalten soll, also die begehrte Zeugnisformulierung konkret anzugeben (BAG vom 14.02.2017 - 9 AZB 49/16, juris, Rz. 10).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2019 - 2 Sa 187/18

    Zeugnisberichtigung - Stichwortartige Aufzählung der übertragenen Aufgaben in

    - Hat der Arbeitgeber - wie vorliegend - ein Zeugnis erteilt und verlangt der Arbeitnehmer Berichtigungen, muss er den Antrag bestimmt fassen (§ 253 Absatz 2 Nr. 2 ZPO) und die zu ändernden Passagen selbst formulieren (vgl. nur BAG 14. Februar 2017 - 9 AZB 49/16 - JurBüro 2017, 497).
  • LAG Düsseldorf, 18.01.2021 - 13 Ta 364/20

    Zwangsvollstreckung; Zeugnis; Bestimmtheit

    Die Formulierung in einem Vollstreckungstitel, wonach sich die Arbeitgeberin zur Erteilung eines Zeugnisses verpflichtet, dessen Inhalt einer bestimmten Notenstufe entspricht ("gute Beurteilung von Leistung und Verhalten"), erfüllt die vorgenannten Voraussetzungen (entgegen BAG 14.02.2017 - 9 AZB 49/16 - JurBüro 2017, 497).

    (3) Anders als das Arbeitsgericht unter zutreffender Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 14.02.2017 - 9 AZB 49/16 - JurBüro 2017, 497) angenommen hat, ist auch die Wendung "gute Beurteilung von Leistung und Verhalten" hinreichend bestimmt.

    Von einer Überprüfbarkeit anhand der Notenskala geht letztlich auch das Bundesarbeitsgericht aus, wenn es meint, dem Arbeitnehmer stehe es frei, bei einem wie hier formulierten Vergleich seine Ansprüche in einem erneuten Erkenntnisverfahren durch die Gerichte für Arbeitssachen vollstreckungsfähig titulieren zu lassen (BAG 14.02.2017 aaO RN 12 a.E).

    (3) Eine Teilerfüllung, wie sie womöglich das Bundesarbeitsgericht (14.02.2017 aaO RN 14) ohne weitere Begründung anzunehmen scheint, hält die Beschwerdekammer für ausgeschlossen.

  • LAG Hessen, 28.01.2019 - 8 Ta 396/18

    Wird in einem gerichtlichen Vergleich die Beurteilung "gut' betreffend Führungs-

    Damit fehlt es an sich an der für eine Zwangsvollstreckung notwendigen Bestimmtheit der von der Beklagten vorzunehmenden Handlung (vgl. BAG 14. Februar 2017 - 9 AZB 49/16 - RDV 2017, 197 ff.; Hess. LAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - Juris; Hess. LAG 17. November 2016 - 8 Ta 456/16 - Juris; HessLAG 19. Februar 2004 - 16 Ta 515/03 - nv.) .
  • BAG, 23.10.2019 - 7 ABR 7/18

    Betriebsrat - Zwangsvollstreckung - Klauselerteilung

    Das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und das daraus folgende Gebot effektiven Rechtsschutzes erfordern, dass materiell-rechtliche Ansprüche - auch in der Zwangsvollstreckung - effektiv durchgesetzt werden können (vgl. BAG 25. Januar 2018 - 8 AZR 524/16 - Rn. 67; 14. Februar 2017 - 9 AZB 49/16 - Rn. 12; 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 17, BAGE 130, 195) .
  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.2023 - 4 Sa 54/22

    Verwirkung eines Anspruchs auf Zeugnisberichtigung

    cc) Die Formulierungshoheit obliegt zwar grundsätzlich dem Arbeitgeber, gebunden durch ein pflichtgemäßes Ermessen (BAG 27. April 2021 - 9 AZR 262/20 - BAG 14. Februar 2017 - 9 AZB 49/16 -).
  • LAG Hamm, 17.03.2021 - 6 Sa 602/20

    Zustandekommen eines Arbeitsvertrags Keine Arbeitgebergemeinschaft aus § 1357 BGB

    Verlangt der Arbeitnehmer nicht nur eine Bescheinigung oder ein Zeugnis, sondern auch einen konkreten Inhalt, so hat er im Klageantrag genau zu bezeichnen, was die Bescheinigung oder das Zeugnis in welcher Form enthalten soll (vgl. BAG vom 14.02.2017 - 9 AZB 49/16).
  • LAG Hessen, 10.08.2018 - 8 Ta 246/18

    Ein Vergleich, in dem die Erteilung eines qualifizierten Endzeugnisses mit

    Damit fehlt es an der für eine Zwangsvollstreckung notwendigen Bestimmtheit der von dem Beklagten vorzunehmenden Handlungen (vgl. auch BAG 14. Februar 2017 - 9 AZB 49/16 - RDV 2017, 197 ff.; HessLAG 17. November 2016 - 8 Ta 456/16 - juris; HessLAG 19. Februar 2004 - 16 Ta 515/03 - nv.; HessLAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - juris.; LAG Nürnberg 3. Mai 2016 - 2 Ta 50/16 - BB 2016, 1908; LAG Köln 4. Juli 2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490; ErfK/Müller-Glöge 18. Aufl. § 109 GewO Rn. 76a; Hamacher Antragslexikon Arbeitsrecht 2. Aufl. S. 271) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2018 - 9 Ta 1625/17

    Bestimmtheit - Vergleich - Zeugnis - Zwangsvollstreckung

    Die Vollstreckung aus einem Titel kann daher nur in den Fällen erfolgen, in denen hinreichend klar ist, welche konkrete Leistung von dem Schuldner gefordert wird (BAG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 9 AZB 49/16 -, Rn. 9, juris m.w.N.) .

    Entsprechend geht auch das Bundesarbeitsgericht von einem teilweisen Erlöschen von Ansprüchen auf Formulierungen im Zeugnis aus, die zwischen den Parteien nicht mehr streitig sind (BAG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 9 AZB 49/16 -, Rn. 14, juris) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2018 - 5 Sa 324/17

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Verstoßes gegen das

  • LAG Hessen, 16.02.2021 - 10 Ta 350/20

    1. Die Einwendung der Unmöglichkeit ist auch in dem Verfahren nach § 888 ZPO zu

  • ArbG Krefeld, 20.10.2020 - 1 Ca 1740/19

    Zwangsvollstreckung; Zeugnis; Bestimmtheit

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.02.2020 - 1 Ta 6/20

    Beschlussverfahren, sofortige Beschwerde, Zwangsvollstreckung, Zwangsgeld,

  • LAG Düsseldorf, 07.01.2020 - 14 Sa 505/19
  • LAG Hessen, 08.10.2019 - 8 Ta 319/19

    Der Schuldner ist nicht gehalten, mit der Vollstreckung zuzuwarten, weil der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2019 - 15 Ta 317/19

    Anspruch auf qualifiziertes Zeugnis nicht hinreichend vollstreckungsfähig;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.07.2022 - 21 Ta 392/22

    Einseitige Erledigungserklärung - Zwangsvollstreckungsverfahren - Unterlassene

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2019 - 7 Ta 780/19

    Zwangsvollstreckung Vergleich - Bestimmtheit des Titels "Schlussformel"

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