Rechtsprechung
   BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7399
BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15 (https://dejure.org/2017,7399)
BAG, Entscheidung vom 23.03.2017 - 6 AZR 705/15 (https://dejure.org/2017,7399)
BAG, Entscheidung vom 23. März 2017 - 6 AZR 705/15 (https://dejure.org/2017,7399)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,7399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (50)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Keine abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit bei unklarer Regelung im Arbeitsvertrag

  • IWW (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht - Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

  • faz.net (Kurzinformation)

    Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit - und die Kündigungsfristenregelung im Arbeitsvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsfrist in der Probezeit - und der Arbeitsvertrag

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung; Längere Kündigungsfrist schon während der Probezeit bei unklar formulierter Differenzierung zwischen unterschiedlich langen Kündigungsfristen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verkürzte Frist für Kündigungen in der Probezeit gilt nicht bei unklarer vertraglicher Fristenregelung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unklar formulierter Arbeitsvertrag zu Kündigungsfrist in der Probezeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bundesarbeitsgericht: Verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Unklare Regelung über Kündigungsfrist während der Probezeit im Arbeitsvertrag geht zulasten des Arbeitgebers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsfrist in der Probezeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vereinbarte, längere Kündigungsfrist kann auch in Probezeit gelten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit gilt nicht bei unklarer vertraglicher Fristenregelung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgekürzte Kündigungsfrist während der Probezeit nur bei eindeutiger Formulierung zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung des Arbeitnehmers in der Probezeit und Vertragsgestaltung

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Was Arbeitgeber bei der Formulierung eines Arbeitsvertrages mit Probezeit beachten müssen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geltende Kündigungsfrist in der Probezeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsfrist während der Probezeit - 2 Wochen-Frist nur bei eindeutige Regelung im Arbeitsvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Probezeitkündigung und Vertrag

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Kündigungsfrist während der Probezeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkürzte Kündigungsfrist in Probezeit gilt nur bei entsprechender Formulierung im Arbeitsvertrag!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Kündigungsfrist in der Probezeit

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Kürzere Kündigungsfrist während der Probezeit muss im Arbeitsvertrag deutlich erkennbar sein

  • karief.com (Kurzinformation)

    Die ungewollte Verlängerung der Kündigungsfrist durch die unglückliche Gestaltung des Arbeitsvertrags

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Kündigung in der Probezeit

  • esche.de (Kurzinformation)

    Keine kurze "Probezeit-Kündigungsfrist" ohne entsprechende Vereinbarung

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertragsgestaltung: Kündigungsfristen in der Probezeit

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Arbeitsvertrag: Kündigung während Probezeit klar regeln

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Keine zweiwöchige Kündigungsfrist in der Probezeit

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zur Kündigungsfrist in der Probezeit

  • datev.de (Kurzinformation)

    Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kündigungsfrist in der Probezeit

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Der Teufel steckt im Detail: Kündigungsfrist in der Probezeit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Abgekürzte Kündigungsfrist in Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit muss sich aus Arbeitsvertrag deutlich ergeben

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unklarheiten zur Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag während der Probezeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auslegung arbeitsvertraglicher Regelungen zu Probezeit und Kündigungsfrist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Probezeit im Arbeitsvertrag: Kurze Kündigungsfrist gilt nicht immer

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abgekürzte Kündigungsfrist während der Probezeit nur bei eindeutiger Formulierung in Vertrag zulässig - Bestimmungen eines vorformulierten Arbeitsvertrags müssen von durchschnittlichem, regelmäßig nicht rechtskundigem Arbeitnehmer zu verstehen sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    BGB § 305 Abs. 1 ; BGB § 307 ; BGB § 622 Abs. 3
    Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kündigungsfrist in der Probezeit und Arbeitsvertrag

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte, und Kurzinformation)

    Keine kurze "Probezeit-Kündigungsfrist" ohne entsprechende Vereinbarung!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 158, 349
  • NJW 2017, 1895
  • ZIP 2017, 1437
  • ZIP 2017, 29
  • MDR 2017, 15
  • MDR 2017, 772
  • NZA 2017, 773
  • BB 2017, 1267
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 25.02.2016 - VII ZR 156/13

    Wohnungseigentum: Gerichtliche Durchsetzung von kaufvertraglichen

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15
    Selbst wenn man der stillschweigenden Annahme des Landesarbeitsgerichts folgte, die Deutungsspielräume, die der Arbeitsvertrag der Parteien belässt, könnten nicht durch Auslegung geschlossen werden (zum Vorrang der Auslegung vor der Prüfung der Intransparenz vgl.: BGH 25. Februar 2016 - VII ZR 156/13 - Rn. 32; 9. März 2005 - VIII ZR 17/04 - zu II 2 der Gründe; Staudinger/Coester (2013) § 307 Rn. 172; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 12. Aufl. § 307 BGB Rn. 344) , wäre die Klage begründet.

    Ist das nicht der Fall und hat das die Folge, dass die Vertragsgestaltung objektiv dazu geeignet ist, den Arbeitnehmer hinsichtlich seiner Rechtsstellung irrezuführen, ist das Transparenzgebot verletzt (BGH 25. Februar 2016 - VII ZR 156/13 - Rn. 31; 29. April 2015 - VIII ZR 104/14 - Rn. 11 ff.) .

    Dann gölte grundsätzlich gemäß § 306 Abs. 2 BGB die gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB (vgl. BGH 25. Februar 2016 - VII ZR 156/13 - Rn. 33; 29. April 2015 - VIII ZR 104/14 - Rn. 26 f.; aA ausgehend von der Anwendbarkeit des § 305c BGB auf widersprüchliche Klauseln innerhalb eines AGB-Werks für die Unbeachtlichkeit nur der Klausel, die sich typischerweise ungünstiger für den Arbeitnehmer auswirkt, und für Anwendbarkeit des § 306 Abs. 2 BGB nur, wenn sich keine Günstigkeit feststellen lässt: Staudinger/Schlosser (2013) § 305c Rn. 124; Ulmer/Schäfer in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 12. Aufl. § 305c BGB Rn. 88; vgl. auch Däubler/Bonin/Deinert/Däubler 4. Aufl. § 305c Rn. 33; ebenso für die Rechtslage nach § 5 AGBG BGH 21. März 2002 - VII ZR 493/00 - zu II 2 b (1) der Gründe, BGHZ 150, 226) .

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15
    Das gilt insbesondere für widersprüchliche Klauseln (BAG in st. Rspr. seit 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 14, BAGE 124, 259) .

    Der Kläger dürfte sich auf die Wahrung dieser in der vorliegenden Konstellation seinem Schutz dienenden Frist verlassen (vgl. BGH 25. März 1987 - VIII ZR 71/86 - zu B I 2 c der Gründe; 27. Februar 1985 - VIII ZR 328/83 - zu I 1 der Gründe, BGHZ 94, 44; vgl. auch Staudinger/Schlosser (2013) § 306 Rn. 11; im Ergebnis ebenso für unwirksame Freiwilligkeitsvorbehalte bei Sonderzuwendungen BAG in st. Rspr. seit 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 14, BAGE 124, 259) .

  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 104/14

    Gebrauchtwagenhandel: Keine wirksame Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15
    Ist das nicht der Fall und hat das die Folge, dass die Vertragsgestaltung objektiv dazu geeignet ist, den Arbeitnehmer hinsichtlich seiner Rechtsstellung irrezuführen, ist das Transparenzgebot verletzt (BGH 25. Februar 2016 - VII ZR 156/13 - Rn. 31; 29. April 2015 - VIII ZR 104/14 - Rn. 11 ff.) .

    Dann gölte grundsätzlich gemäß § 306 Abs. 2 BGB die gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB (vgl. BGH 25. Februar 2016 - VII ZR 156/13 - Rn. 33; 29. April 2015 - VIII ZR 104/14 - Rn. 26 f.; aA ausgehend von der Anwendbarkeit des § 305c BGB auf widersprüchliche Klauseln innerhalb eines AGB-Werks für die Unbeachtlichkeit nur der Klausel, die sich typischerweise ungünstiger für den Arbeitnehmer auswirkt, und für Anwendbarkeit des § 306 Abs. 2 BGB nur, wenn sich keine Günstigkeit feststellen lässt: Staudinger/Schlosser (2013) § 305c Rn. 124; Ulmer/Schäfer in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 12. Aufl. § 305c BGB Rn. 88; vgl. auch Däubler/Bonin/Deinert/Däubler 4. Aufl. § 305c Rn. 33; ebenso für die Rechtslage nach § 5 AGBG BGH 21. März 2002 - VII ZR 493/00 - zu II 2 b (1) der Gründe, BGHZ 150, 226) .

  • BAG, 28.01.2015 - 5 AZR 122/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausschlussfristen -

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15
    a) Unterwerfen nicht tarifgebundene Arbeitsvertragsparteien ihr Arbeitsverhältnis nicht ausschließlich einem in Bezug genommenen Tarifvertrag, sondern enthält ein vom Arbeitgeber vorformulierter Arbeitsvertrag zu einzelnen, tariflich geregelten Arbeitsbedingungen selbst Bestimmungen, kann das aus Sicht des durchschnittlichen Arbeitnehmers so zu verstehen sein, dass insoweit allein diese Klauseln für das Arbeitsverhältnis maßgeblich sein sollen (vgl. für Ausschlussfristen BAG 28. Januar 2015 - 5 AZR 122/13 - Rn. 16 mwN; vgl. zur "gestaffelten" Einbeziehung mehrerer Klauselwerke BGH 22. Juli 2010 - I ZR 194/08 - Rn. 32 f.) .

    Etwas anderes ist nur dann anzunehmen, wenn eine Klausel als bloße Ausformulierung der bereits aufgrund der Bezugnahmeklausel anwendbaren Tarifregelung ohne eigenständigen Regelungsgehalt zu verstehen ist (vgl. BAG 28. Januar 2015 - 5 AZR 122/13 - Rn. 19) .

  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15

    Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15
    Die Regelungen des Arbeitsvertrags sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, die vom Senat als typische Erklärungen selbst ausgelegt werden können (dazu BAG 17. November 2016 - 6 AZR 487/15 - Rn. 20) .

    Dabei sind die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (BAG 17. November 2016 - 6 AZR 487/15 - Rn. 22 mwN) .

  • BGH, 30.10.1990 - IX ZR 9/90

    Bedingtheit einer Sicherungsübereignung

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15
    Ein Grund, die Beklagte als Verwenderin vor ihren eigenen Bedingungen zu schützen, bestünde nicht (vgl. BGH 30. Oktober 1990 - IX ZR 9/90 - zu II 3 der Gründe; Ermann/Roloff BGB 14. Aufl. § 306 Rn. 15) .
  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 493/00

    Formularmäßige Vereinbarung der vorrangigen Geltendmachung von

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15
    Dann gölte grundsätzlich gemäß § 306 Abs. 2 BGB die gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB (vgl. BGH 25. Februar 2016 - VII ZR 156/13 - Rn. 33; 29. April 2015 - VIII ZR 104/14 - Rn. 26 f.; aA ausgehend von der Anwendbarkeit des § 305c BGB auf widersprüchliche Klauseln innerhalb eines AGB-Werks für die Unbeachtlichkeit nur der Klausel, die sich typischerweise ungünstiger für den Arbeitnehmer auswirkt, und für Anwendbarkeit des § 306 Abs. 2 BGB nur, wenn sich keine Günstigkeit feststellen lässt: Staudinger/Schlosser (2013) § 305c Rn. 124; Ulmer/Schäfer in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 12. Aufl. § 305c BGB Rn. 88; vgl. auch Däubler/Bonin/Deinert/Däubler 4. Aufl. § 305c Rn. 33; ebenso für die Rechtslage nach § 5 AGBG BGH 21. März 2002 - VII ZR 493/00 - zu II 2 b (1) der Gründe, BGHZ 150, 226) .
  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 634/06

    Rückforderung einer Zuwendung

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15
    Ist das wie vorliegend nicht der Fall, widerspräche die uneingeschränkte Anwendung des dispositiven Rechts dem Ziel der AGB-Kontrolle, den Verwender an der einseitigen Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit zu seinen Gunsten zu hindern (zu diesem Ziel: BAG 25. April 2007 - 10 AZR 634/06 - Rn. 24, BAGE 122, 174; Krause in Clemenz/Kreft/Krause AGB-Arbeitsrecht Einführung Rn. 31 mwN) .
  • BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 328/83

    Gewährleistung bei einem Leasingvertrag; Geltung einer Wandelungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15
    Der Kläger dürfte sich auf die Wahrung dieser in der vorliegenden Konstellation seinem Schutz dienenden Frist verlassen (vgl. BGH 25. März 1987 - VIII ZR 71/86 - zu B I 2 c der Gründe; 27. Februar 1985 - VIII ZR 328/83 - zu I 1 der Gründe, BGHZ 94, 44; vgl. auch Staudinger/Schlosser (2013) § 306 Rn. 11; im Ergebnis ebenso für unwirksame Freiwilligkeitsvorbehalte bei Sonderzuwendungen BAG in st. Rspr. seit 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 14, BAGE 124, 259) .
  • BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 71/86

    Kündigung des Pachtverhältnisses wegen Zahlungsverzugs des Pächters

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15
    Der Kläger dürfte sich auf die Wahrung dieser in der vorliegenden Konstellation seinem Schutz dienenden Frist verlassen (vgl. BGH 25. März 1987 - VIII ZR 71/86 - zu B I 2 c der Gründe; 27. Februar 1985 - VIII ZR 328/83 - zu I 1 der Gründe, BGHZ 94, 44; vgl. auch Staudinger/Schlosser (2013) § 306 Rn. 11; im Ergebnis ebenso für unwirksame Freiwilligkeitsvorbehalte bei Sonderzuwendungen BAG in st. Rspr. seit 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 14, BAGE 124, 259) .
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 639/02

    Betriebsteilübergang - Wartezeit - treuwidrige Kündigung

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 17/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 188/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Zurückhaltung offener Warenlieferungen bis zur

  • LAG Düsseldorf, 20.10.1995 - 9 Sa 996/95

    Arbeitsverhältnis: Kündigungsfrist - Probezeit

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 194/08

    Luftfrachtbeförderungsvertrag: Vorrangige Einbeziehung der ADSp; Verzicht auf

  • LAG Hessen, 14.05.2012 - 17 Sa 15/12

    Formulararbeitsvertrag - Kündigungsfrist während der Probezeit;

  • LAG Düsseldorf, 07.10.2015 - 7 Sa 495/15

    Auslegung des Arbeitsvertrages hinsichtlich der Dauer der Kündigungsfrist in der

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 753/14

    Ausschlussfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verfall "vertraglicher"

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 430/15

    Ordentliche Kündigung eines durch "CRO-Vertrag" begründeten Rechtsverhältnisses

  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18

    Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt

    Die Grundsätze zur Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. hierzu BAG 23. März 2017 - 6 AZR 705/15 - Rn. 14, BAGE 158, 349) finden auch auf die Auslegung von typischerweise formularmäßigen Bezugnahmeklauseln auf kirchliche Regelungswerke Anwendung.
  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - unangemessene Benachteiligung

    Das gilt insbesondere für widersprüchliche Klauseln (vgl. etwa BAG 23. März 2017 - 6 AZR 705/15 - Rn. 31 mwN) .
  • LAG Hamm, 11.10.2019 - 1 Sa 503/19

    Rückforderung von Fortbildungskosten; Auslegung einer Rückforderungsklausel;

    Klauseln sind so auszulegen, wie sie von einem verständigen und redlichen Vertragspartner unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners zugrunde zu legen sind (BAG 23.03.2017 - 6 AZR 705/15; 19.03.2008 - 5 AZR 429/07; ErfKom/Preis, 19. Auflage 2019, §§ 305 - 310 BGB Rn 31).
  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher

    Dabei sind die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 705/15 - Rn. 14) .
  • LAG Thüringen, 06.12.2022 - 1 Sa 300/21

    Kündigungsfrist - Probezeit - uneindeutige Vertragsgestaltung

    Wird in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag in einer Klausel eine Probezeit und in einer anderen Klausel eine Kündigungsfrist festgelegt, ohne dass unmissverständlich deutlich wird, dass diese ausdrücklich genannte Frist erst nach dem Ende der Probezeit gelten soll, ist dies von einem durchschnittlichen Arbeitnehmer regelmäßig dahin zu verstehen, dass der Arbeitgeber schon von Beginn des Arbeitsverhältnisses an nur mit dieser Kündigungsfrist, nicht aber mit der zweiwöchigen Kündigungsfrist des § 622 Abs. 3 BGB kündigen kann (BAG 23.03.2017 - 6 AZR 705/15).(Rn.48).

    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.03.2017 (6 AZR 705/15) hat die Klägerin die Auffassung vertreten, das Arbeitsverhältnis habe nicht zum 16.03.2021, sondern erst zum 31.12.2021 sein Ende gefunden.

    Dabei sind die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (BAG 23.03.2017 - 6 AZR 705/15 - Rn. 14; BAG 17.11.2016 - 6 AZR 487/15 - Rn. 22).

    Vielmehr greift die gesetzliche Kündigungsfrist für die Probezeitkündigung auch ohne besondere Vereinbarung (BAG 23.03.2017 - 6 AZR 705/15, Rn. 22; APS-Linck, 6. Auflage 2021, § 622 BGB Rn. 69).

    Jedoch ist gleichzeitig anerkannt, dass es rechtlich zulässig ist, auch für eine Probezeitkündigung längere Kündigungsfristen in Abkehr von § 622 Abs. 3 BGB zu vereinbaren (BAG 23.03.2017 - 6 AZR 705/15 - Rn. 22; ErfK Müller-Glöge, 22. Auflage 2022, § 622 BGB Rn. 15).

    Mit dem Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 23.03.2017 - 6 AZR 705/15 - Rn. 26) ist die erkennende Kammer jedoch der Auffassung, dass dieses Leerlaufen der vereinbarten Probezeit die Folge der von der Beklagten selbst formulierten Vertragsklauseln ist.

    Zum gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die vertragliche Regelung als intransparent i. S. d. § 307 Abs. 2 BGB ansieht (vgl. BAG 23.03.2017 - 6 AZR 705/15 - Rn. 29 ff.).

    Die getroffene Entscheidung orientiert sich an den vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 23.03.2017 (6 AZR 705/15) aufgestellten Grundsätzen.

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 683/16

    Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht gilt auch

    Dabei sind die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 705/15 - Rn. 14) .
  • BAG, 21.06.2018 - 6 AZR 38/17

    Intransparenz eines Verzichts auf Entgeltsteigerungen nach kirchlichen

    Abzustellen ist dabei auf den typischerweise bei Arbeitsverträgen der geregelten Art zu erwartenden nicht rechtskundigen Arbeitnehmer (vgl. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 705/15 - Rn. 14, BAGE 158, 349; 21. April 2016 - 8 AZR 753/14 - Rn. 30 ) .

    Das gilt insbesondere für widersprüchliche Klauseln (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 705/15 - Rn. 31, BAGE 158, 349) .

  • BAG, 22.03.2018 - 6 AZR 835/16

    Geltung kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts

    Dabei sind die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 705/15 - Rn. 14) .
  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16

    Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und

    Ebenso offen bleiben kann, ob eine Regelung mit diesem Inhalt - wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat - wegen Verstoßes gegen § 202 Abs. 1 BGB gemäß § 134 BGB insgesamt nichtig wäre oder ob die Klägerin diese gleichwohl nach den Grundsätzen über die personale Teilunwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. hierzu BAG 23. März 2017 - 6 AZR 705/15 - Rn. 35, BAGE 158, 349; 18. Dezember 2008 - 8 AZR 105/08 - Rn. 42; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 16; BGH 5. April 2006 - VIII ZR 152/05 - Rn. 19) gegen sich gelten lassen müsste.
  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische

    Dabei sind die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 705/15 - Rn. 14) .
  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 474/16

    Theaterbetriebszulage für einen Betriebstechniker

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 6/20

    Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel

  • LAG Düsseldorf, 06.04.2017 - 11 Sa 1411/15

    Begriff der ungeminderten Rente i.S. von § 11 S. 2 TV ATZ

  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel -

  • LAG Düsseldorf, 22.05.2019 - 7 Sa 159/18

    Anforderungen an die Vereinbarung der Geltung des Abkommens über die ERA

  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 803/16

    Lehrereingruppierung - Eingruppierungserlass Niedersachsen - Intransparenz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 426/19

    Eintritt einer auflösenden Bedingung bei freigestelltem Betriebsratsmitglied im

  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 290/21

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel -

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2017 - 13 Sa 535/17

    Auslegung der Bezugnahme auf einen Tarifvertrag oder Teile eines solchen

  • LAG Hessen, 11.09.2020 - 14 Sa 349/20

    "Bestätigt" ein Schreiben des Arbeitgebers eine zuvor von einem nicht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2017 - 5 Sa 378/16

    Auflösende Bedingung - Bewachungsgewerbe - Entzug der Einsatzgenehmigung

  • ArbG Bamberg, 17.06.2020 - 4 Ca 300/19

    Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Betriebsrat, Leistungen, Arbeitgeber, Sonderzahlung,

  • LAG Köln, 27.06.2019 - 7 Sa 118/19

    Ausbildungskostenrückzahlung; AGB-Kontrolle; Reisekosten; Intransparenz;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2017 - 5 Sa 104/17

    Vertragsauslegung - Aufstockung der Abfindung aus einem Sozialtarifvertrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 254/17

    Eingruppierung eines als Lehrer beschäftigten Diplom-Handelslehrers nach den

  • ArbG Dortmund, 17.01.2022 - 8 Ca 1857/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht