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   BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16   

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https://dejure.org/2017,38263
BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16 (https://dejure.org/2017,38263)
BAG, Entscheidung vom 11.10.2017 - 5 AZR 591/16 (https://dejure.org/2017,38263)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 (https://dejure.org/2017,38263)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW

    § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG, § 611 Abs. 1 BGB, § 362 Abs. 1 BGB, § 3 Satz 1 MiLoG, § 1 Abs. 1 MiLoG, § 3 MiLoG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Gesetzlicher Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten; Gesetzlicher Mindestlohnanspruch als selbstständige Anspruchsgrundlage; Führende Entscheidung zu BAG; 5 AZR 591/16; v. 11.10.2017

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten bei monatlicher Betrachtungsweise

  • bag-urteil.com

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten?

  • Betriebs-Berater

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestlohn; Vergütung von Bereitschaftszeiten

  • rechtsportal.de

    Gesetzlicher Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten

  • datenbank.nwb.de

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mindestlohn: An monatsbezogener Betrachtungsweise festgehalten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifliche Vergütungsregelungen - und der Mindestlohn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestlohn - und die Vergütung von Bereitschaftszeiten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergütung von Bereitschaftszeiten: Mindestlohn muss eingehalten werden!

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn gilt auch für Bereitschaftszeiten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Für Zeiten der Bereitschaft ist Mindestlohn zu zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Für Zeiten der Bereitschaft ist Mindestlohn zu zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Für Bereitschaftszeiten muss gesetzlicher Mindestlohn gezahlt werden - Mindestlohn gilt für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 489
  • NZA 2018, 32
  • BB 2017, 2996
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 716/15

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16
    Leistet der Arbeitnehmer vergütungspflichtige Arbeit, gibt das Gesetz einen ungeschmälerten Anspruch auf den Mindestlohn (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 27 ff. mwN, BAGE 155, 318; zust. ErfK/Franzen 17. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 4; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 17; Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 17. Aufl. § 66 Rn. 23; krit. Riechert/Nimmerjahn Mindestlohngesetz 2. Aufl. § 1 Rn. 60 ff., die zwischen "Bereitschaftsruhezeiten" und Zeiten der Vollarbeit in der Bereitschaft differenzieren; Wank Anm. zu BAG AP MiLoG § 1 Nr. 2: Es fehle an einer gesetzlichen Festlegung, dass Zeiten des Bereitschaftsdienstes Arbeitszeit iSd. Mindestlohngesetzes sind) .

    Der gesetzliche Mindestlohnanspruch aus § 1 Abs. 1 MiLoG tritt eigenständig neben die sonstigen Grundlagen der Vergütung (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22 mwN, BAGE 155, 202; 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 18 f., BAGE 155, 318) und überlagert diese (MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 15; Riechert/Nimmerjahn Mindestlohngesetz 2. Aufl. § 3 Rn. 3 ff.) .

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16
    Unterschreitet die (tarif-)vertragliche Vergütung den gesetzlichen Mindestlohn, führt § 3 MiLoG zu einem Differenzanspruch (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 16 mwN, st. Rspr.) .
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16
    Der gesetzliche Mindestlohnanspruch aus § 1 Abs. 1 MiLoG tritt eigenständig neben die sonstigen Grundlagen der Vergütung (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22 mwN, BAGE 155, 202; 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 18 f., BAGE 155, 318) und überlagert diese (MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 15; Riechert/Nimmerjahn Mindestlohngesetz 2. Aufl. § 3 Rn. 3 ff.) .
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Zumutbarkeit eines

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16
    Diese Gleichbehandlung ist angesichts des weiten Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien bei der Lohnfindung (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 92/15 - Rn. 24 mwN) nicht zu beanstanden, zumal nach § 13 Abs. 3 Satz 2 DRK-RTV Bereitschaftsdienst nur angeordnet werden darf, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen.
  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 231/12

    Überstundenvergütung - Wechselschichtzulage

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16
    Für den betroffenen Personenkreis wird die verlängerte Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit (BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 231/12 - Rn. 12) .
  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16
    Der Arbeitnehmer kann während des Bereitschaftsdienstes nicht frei über die Nutzung dieses Zeitraumes bestimmen, sondern muss sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort (innerhalb oder außerhalb des Betriebs) bereithalten, um im Bedarfsfalle die Arbeit aufzunehmen (vgl. BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16 mwN, BAGE 150, 82) .
  • LAG Niedersachsen, 28.07.2016 - 5 Sa 182/16

    Abgeltung tariflicher Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst als mit dem

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. Juli 2016 - 5 Sa 182/16 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20

    Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in

    aa) Mit dem Mindestlohn zu vergütende Arbeit ist nicht nur die Vollarbeit, sondern auch die Bereitschaft (BAG 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - Rn. 13; 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 27 ff., BAGE 155, 318) .

    Die gesetzliche Vergütungspflicht des Mindestlohngesetzes differenziert nicht nach dem Grad der tatsächlichen Inanspruchnahme und gibt damit auch für Bereitschaft einen ungeschmälerten Anspruch auf den Mindestlohn (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 29, BAGE 155, 318; 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - Rn. 14; 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 27; ebenso die herrschende Meinung im Schrifttum, sh.

  • LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 9/18

    Nachtbereitschaft - Kinder- und Jugendpflege - Caritasverband - Abgrenzung

    Somit sind auch für Bereitschaftszeiten der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn 29; BAG 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - Rn 14).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17

    Mindestlohnklage eines Taxifahrers - abgestufte Darlegungslast - Folgen der

    Der Arbeitnehmer kann während solcher Zeiten nicht frei über die Nutzung dieses Zeitraumes bestimmen, sondern muss sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort bereithalten, um im Bedarfsfalle die Arbeit aufzunehmen (vgl. BAG 11.10.2017 - 5 AZR 591/16, Rn. 13).

    Leistet der Arbeitnehmer vergütungspflichtige Arbeit, gibt das Gesetz einen ungeschmälerten Anspruch auf den Mindestlohn (vgl. BAG 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16, Rn. 13 f.).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2021 - 2 Sa 326/20

    Familiäre Mitarbeit - Arbeitsverhältnis

    Der Arbeitgeber schuldet den gesetzlichen Mindestlohn für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde und damit für alle Stunden, während derer der Arbeitnehmer die gemäß § 611 a Abs. 1 BGB geschuldete Arbeit erbringt (BAG, Urteil vom 11.10.2017 - 5 AZR 591/16 - Rn. 13, juris).
  • BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18

    Bereitschaftsdienst in einer Betreuungseinrichtung

    Aus diesem Grund sind die Tarifvertragsparteien frei darin, die Zeit des Bereitschaftsdienstes vergütungsrechtlich in ein bestimmtes Verhältnis zur regulären Arbeitszeit zu setzen und eine gesonderte Vergütungsregelung für diese besondere Form der Arbeit vorzusehen (BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 58; zum Mindestlohn vgl.: BAG 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - Rn. 12 ff.; 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 13 ff., BAGE 153, 248; 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 11 ff., BAGE 150, 82) .
  • BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 250/18

    Rettungsdienst - Vergütung von 24-Stunden-Diensten

    aa) Im Ansatz zutreffend nimmt die Klägerin an, nicht nur Vollarbeit, sondern auch Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst seien vergütungspflichtige Arbeit iSd. § 611 Abs. 1 BGB (st. Rspr., vgl. zB BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16 mwN, BAGE 150, 82; 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - Rn. 13) .

    Zwar schuldet der Arbeitgeber kraft Gesetzes auch für Bereitschaft den gesetzlichen Mindestlohn (BAG 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - Rn. 13 f.) .

  • BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 13/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Die arbeitszeitrechtliche Definition des Bereitschaftsdienstes und die - auch von der individual- und der tarifvertraglichen Ausgestaltung abhängige - Frage, ob ein solcher Bereitschaftsdienst ebenso wie Vollarbeit oder nur mit einem reduzierten Stundensatz zu vergüten ist (vgl BAG Urteil vom 12.12.2012 - 5 AZR 918/11 - juris RdNr 23 mwN; BAG Urteil vom 11.10.2017 - 5 AZR 591/16 - NJW 2018, 489 = juris RdNr 18) , hat jedoch keinen unmittelbaren Bezug zu der hier maßgebenden Auslegung der GOP 01100 EBM-Ä und dabei insbesondere des Begriffs der unvorhergesehen Inanspruchnahme.
  • ArbG Dortmund, 03.04.2019 - 1 Ca 2631/18
    Dabei ist vergütungspflichtige Arbeit nicht nur die Vollarbeit, sondern auch die Bereitschaft (BAG Urteil vom 11.10.2017 - 5 AZR 591/16).

    Leistet der Arbeitnehmer vergütungspflichtige Arbeit, gibt das Gesetz einen ungeschmälerten Anspruch auf den Mindestlohn (BAG Urteil vom 11.10.2017 - 5 AZR 591/16; BAG Urteil vom 29.06.2016 - 5 AZR 716/15 m. w. N.).

  • OLG Naumburg, 29.04.2021 - 2 U 91/20

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Klagebefugnis der Gesellschafter; Darlegungs-

    Zwar war es zulässig, für Vollarbeit und Bereitschaftsdienst unterschiedliche Vergütungen vorzusehen (vgl. BAG, Urteil v. 28.01.2004, 5 AZR 530/02, BAGE 109, 254); seit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 16.08.2014 (BGBl. I S. 1348) war die Vergütung jedoch so auszurichten, dass auch der Bereitschaftsdienst zumindest mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet wurde (vgl. BAG, Urteil v. 29.06.2016, 5 AZR 716/15, BAGE 155, 318; bestätigt BAG, Urteil v. 11.10.2017, 5 AZR 591/16, nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2019 - 7 Sa 312/18

    Rufbereitschaft einer Betreuerin und Hauswirtschafterin - Abgrenzung zum

    Der Arbeitnehmer kann während des Bereitschaftsdienstes nicht frei über die Nutzung dieses Zeitraums bestimmen, sondern muss sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort (innerhalb oder außerhalb des Betriebs) bereithalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen (BAG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - NZA 2018, 32 Rz. 13).
  • BSG, 14.07.2020 - B 6 KA 13/19 R
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 177/20

    Abrufarbeitsverhältnis - Berichtigung bereits erteilter Abrechnungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2018 - 1 Sa 361/17

    Pausenzeiten eines Taxifahrers

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2020 - 5 Sa 365/19

    Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Motorradladen -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2019 - 6 Sa 363/18

    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers: Darlegungs- und Beweislast

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