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   BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16   

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BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16 (https://dejure.org/2017,40525)
BAG, Entscheidung vom 26.10.2017 - 6 AZR 158/16 (https://dejure.org/2017,40525)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 (https://dejure.org/2017,40525)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beiderseitige Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist als unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers; Einseitige Vertragsgestaltung und unangemessene Benachteiligung; Inhalt und Reichweite des Grundrechts auf freie Berufswahl

  • bag-urteil.com

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Dreijährige Kündigungsfrist ohne angemessene Gegenleistung unwirksam

  • Betriebs-Berater

    Unangemessene Verlängerung Kündigungsfrist in AGB

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unzulässige Verlängerung der Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers; § 307 BGB

  • rewis.io

    Unangemessene Verlängerung der Kündigungsfrist in AGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsrecht; Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Unangemessene Benachteiligung durch Verlängerung der Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sog. Einmalbedingungen

  • rechtsportal.de

    Beiderseitige Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist als unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de

    Unangemessene Verlängerung der Kündigungsfrist in AGB

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch Verlängerung seiner Kündigungsfrist in AGB oder sog. Einmalbedingungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unangemessene Benachteiligung durch Verlängerung der Kündigungsfrist in AGB auf drei Jahre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (35)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Beiderseitige Kündigungsfrist von drei Jahren kann den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    In AGB vereinbarte Kündigungsfrist von drei Jahren ist unwirksam

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Verlängerung einer beidseitigen Kündigungsfrist auf drei Jahre in AGB kann unwirksam sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kündigung des Arbeitnehmers - und eine unangemessen lange Kündigungfrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unangemessene Verlängerung der Kündigungsfrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche oder ordentliche Kündigung?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertrag: Dreijährige Kündigungsfrist ist unwirksam

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist in AGB

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verlängerung der Kündigungsfrist auf drei Jahre unwirksam

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unangemessene Benachteiligung durch Verlängerung der Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sog. Einmalbedingungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drum prüfe, wer sich lange bindet ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Verlängerung der Kündigungsfrist in Formular-Arbeitsvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lange Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Drei Jahre können unangemessen sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eine in den AGB des Arbeitgebers enthaltene dreijährige Kündigungsfrist ist unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit überlanger Kündigungsfristen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist kann wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers unwirksam sein

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Drei Jahre Kündigungsfrist sind zuviel

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Drei-Jahres-Frist ist unwirksam

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Verlängerung der Kündigungsfrist im Arbeitsrecht (BAG, Urt. v. 26.10.2017 - 6 AZR 158/16)

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Drei Jahre Kündigungsfrist? Zu lang

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Kündigungsfristen: Vertraglich für immer gebunden?

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Lange Kündigungsfristen zur Mitarbeiterbindung sind unwirksam

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Verlängerung der Kündigungsfrist in Formular-Arbeitsvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Zu lang ist unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der Kündigungsfrist in AGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist eine 3-jährige Kündigungsfrist in einem Arbeitsvertrag rechtens?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwirksame vertragliche Kündigungsfristen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der Kündigungsfristen in AGB kann für Arbeitnehmer unangemessene Benachteiligung darstellen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unagemessene Verlängerung der Kündigungsfrist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verlängerte Kündigungsfristen für Arbeitnehmer durch AGB

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung des Arbeitnehmers durch Verlängerung der Kündigungsfrist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verlängerung der Kündigungsfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann für Arbeitnehmer unangemessene Benachteiligung darstellen - BAG zur unangemessenen Benachteiligung von Arbeitnehmern entgegen den Geboten von Treu und Glauben

Besprechungen u.ä. (4)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Dreijährige Kündigungsfrist ist unwirksam

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis - Gibt es eine Höchstgrenze?

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerte Kündigungsfristen für Arbeitnehmer

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Vertragliche Kündigungsfrist von drei Jahren unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 161, 9
  • NJW 2018, 891
  • ZIP 2017, 86
  • ZIP 2018, 500
  • MDR 2018, 347
  • NZA 2018, 297
  • BB 2017, 2675
  • BB 2018, 435
  • BB 2018, 636
  • DB 2018, 517
  • NZA-RR 2018, 187
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14

    Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay

    Auszug aus BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16
    Die Klägerin bot dem Beklagten die Zusatzvereinbarung in der von ihr gewählten Form an und stellte sie damit im Rechtssinn (vgl. BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 22, BAGE 154, 178) .

    Er hat konkret darzulegen, wie er Klauseln zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die im Streit stehende Klausel freiwillig akzeptiert (vgl. BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 23, BAGE 154, 178 ; 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - Rn. 17, BAGE 152, 228) .

    a) Formularmäßige Abreden zu den Hauptleistungspflichten sind aus Gründen der Vertragsfreiheit nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB regelmäßig von der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgenommen (st. Rspr., vgl. nur BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 37, BAGE 154, 178) .

    Vielmehr regelt sie lediglich eine im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehende Frage und unterliegt damit als Nebenabrede der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 38, BAGE 154, 178 ) .

    a) Eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB wird angenommen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zu gewähren (vgl. BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 39 mwN, BAGE 154, 178; 25. September 2008 - 8 AZR 717/07 - Rn. 36) .

  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 717/07

    Vertragsstrafenabrede - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16
    § 15 Abs. 4 TzBfG macht deutlich, dass sogar eine Bindung von bis zu fünf Jahren ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit zuzüglich einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zulässig ist (vgl. BAG 25. September 2008 - 8 AZR 717/07 - Rn. 34 ) .

    a) Eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB wird angenommen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zu gewähren (vgl. BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 39 mwN, BAGE 154, 178; 25. September 2008 - 8 AZR 717/07 - Rn. 36) .

    Der unangemessene Nachteil wird wegen der konkreten Umstände des Einzelfalls nicht bereits dadurch ausgeglichen, dass sich der Beklagte langfristig auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses einrichten konnte (vgl. in diesem Sinn ohne besondere Umstände BAG 25. September 2008 - 8 AZR 717/07 - Rn. 38) .

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14

    Kündigung - Klageverzicht - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16
    Der Arbeitnehmer handelt als Verbraucher iSv. § 13 BGB, der Arbeitgeber als Unternehmer iSv. § 14 Abs. 1 BGB (vgl. BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 13, BAGE 153, 1) .

    Die Klausel benachteiligt den Arbeitnehmer auch dann unangemessen iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn die Verlängerung der Kündigungsfrist nicht angemessen kompensiert wird (vgl. für den Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 16, BAGE 153, 1) .

    Der Nachteil und die gewährten Vorteile sind gegeneinander abzuwägen (vgl. BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 18 mwN zu der Kontroverse, BAGE 153, 1) .

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16
    Die freie Arbeitsplatzwahl besteht neben der Entscheidung für eine konkrete Beschäftigung auch in dem Willen des Einzelnen, die Beschäftigung beizubehalten oder aufzugeben (st. Rspr., vgl. zB BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 69 mwN, BVerfGE 128, 157) .

    Die durch das Recht auf freie Arbeitsplatzwahl begründete Schutzpflicht ist im Begriff der unangemessenen Benachteiligung des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB zu berücksichtigen (vgl. zu der Ausstrahlungswirkung etwa BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 73, aaO) .

  • BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 829/12

    Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16
    aa) Vorformuliert iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB sind Bedingungen schon dann, wenn sie von einer Seite vor Vertragsabschluss aufgezeichnet oder in sonstiger Weise fixiert worden sind (BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 29; 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - Rn. 21) .

    Vielmehr hätte die Klägerin darlegen müssen, dass sie dem Beklagten die reale Möglichkeit gegeben hat, die Ausgestaltung der Bestimmungen in Nr. 2 der Zusatzvereinbarung mit zu beeinflussen (vgl. BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 31) .

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16
    Zu den konkret-individuellen Begleitumständen gehören bei richtlinienkonformer Auslegung des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unter Berücksichtigung des 16. Erwägungsgrundes der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. EG L 95 vom 21. April 1993 S. 29) insbesondere die persönlichen Eigenschaften der individuellen Vertragspartner, die sich auch auf die Verhandlungsstärke auswirken (vgl. BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 115, 372) .
  • Drs-Bund, 11.05.1993 - BT-Drs 12/4902
    Auszug aus BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16
    Für Arbeitgeber führen die längeren gestaffelten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB zu zusätzlichen Belastungen, die nach Auffassung des Gesetzgebers angesichts der vom Arbeitnehmer gezeigten Betriebstreue hinzunehmen sind (vgl. BT-Drs. 12/4902 S. 7) .
  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13

    Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?

    Auszug aus BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16
    Die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB bei zunehmender Betriebszugehörigkeit sollen den Bestandsschutz nur zugunsten von Arbeitnehmern erhöhen (vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 21, BAGE 149, 125) .
  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11

    Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die

    Auszug aus BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16
    Dabei müssen Vor- und Nachteile in einem inneren Zusammenhang stehen (vgl. BAG 23. August 2012 - 8 AZR 804/11 - Rn. 45, BAGE 143, 62) .
  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist

    Auszug aus BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16
    Der Wille, aus wichtigem Grund zu kündigen, muss erkennbar werden (vgl. BAG 21. September 2017 - 2 AZR 57/17 - Rn. 50; 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 25, BAGE 116, 336) .
  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15

    Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

  • LAG Sachsen, 19.01.2016 - 3 Sa 406/15

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch Kündigungsfrist von drei

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14

    Verbotswidrige Arbeitsvergütung - Privatschule in Sachsen

  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

  • BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf

  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 530/11

    Überstunden - Vergütungserwartung

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 81/08

    Vertragsstrafe - AGB-Kontrolle

  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

    (2) Arbeitsverträge zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind Verbraucherverträge iSv. § 310 Abs. 3 BGB (st. Rspr., BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 30; 26. Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 17, BAGE 161, 9) .

    Er hat konkret darzulegen, wie er die Klausel zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die im Streit stehende Klausel freiwillig akzeptiert (BAG 26. Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 23, BAGE 161, 9; 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 23, BAGE 154, 178) .

  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 300/18

    Sonderzahlung - tarifvertragliche Stichtagsklausel

    Art. 12 Abs. 1 GG garantiert die freie Wahl des Arbeitsplatzes und schützt den Entschluss, eine konkrete Beschäftigungsmöglichkeit in dem gewählten Beruf zu ergreifen, ein Arbeitsverhältnis beizubehalten oder es aufzugeben (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 38, BVerfGE 149, 126; BAG 26. Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 39, BAGE 161, 9) .

    Nach der gesetzlichen Wertung des § 622 Abs. 6 BGB ist ein angemessener Interessenausgleich regelmäßig dann gewährleistet, wenn der Arbeitnehmer durch die Kündigungsfrist nicht länger gebunden wird als der Arbeitgeber (vgl. zu sehr langen Kündigungsfristen für beide Seiten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen BAG 26. Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 34 ff., BAGE 161, 9) .

  • BAG, 20.06.2023 - 1 AZR 265/22

    Vermittlungsprovision - Erstattungspflicht des Arbeitnehmers

    Ihrem Bedürfnis, einen solchen Arbeitnehmer zu einer längeren Betriebstreue anzuhalten, kann sie lediglich dadurch Rechnung tragen, dass sie im Rahmen des jeweils Zulässigen das Recht zur ordentlichen Kündigung ausschließt, die Kündigungsfrist für solche Kündigungen verlängert (vgl. zu den Grenzen der Verlängerung BAG 26. Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 33 ff., BAGE 161, 9) oder einen befristeten Arbeitsvertrag abschließt, der nicht nach § 15 Abs. 4 TzBfG der ordentlichen Kündigung unterliegt.
  • LAG Baden-Württemberg, 10.05.2021 - 1 Sa 12/21

    Ausschluss der ordentlichen Kündigung - AGB-Kontrolle - Weiterbildung zum

    1 S. 1 BGB (ebenso zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist BAG 26. Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 30).

    Die Grundkündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB stellt das Ergebnis einer Abwägung zwischen den grundrechtlichen Positionen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers aus Art. 12 Abs. 1 GG dar (BAG 26. Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 35).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 5 Sa 485/17

    AGB-Kontrolle - Pflicht zur Übernahme eines Dienstfahrzeugs nebst Darlehensschuld

    Gemäß § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB finden neben den § 305c Abs. 2 und § 306 auch die §§ 307 bis 309 BGB auf solche vorformulierten Vertragsbedingungen selbst dann Anwendung, wenn diese nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind, soweit der Arbeitnehmer aufgrund der Vorformulierung auf deren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte (sog. Einmalbedingungen: zB BAG 26.10.2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 16 mwN).

    Vorformuliert sind Bedingungen schon dann, wenn sie von der einen Seite vor Vertragsschluss aufgezeichnet oder in sonstiger Weise fixiert worden sind (vgl. BAG 26.10.2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 20; 12.12.2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 29 mwN).

    Er hat konkret darzulegen, wie er Klauseln zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die im Streit stehende Klausel freiwillig akzeptiert (vgl. BAG 26.10.2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 23 mwN).

  • BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 410/13

    Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 6c Abs. 1 SGB II

    (1) Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG garantiert neben der freien Wahl des Berufs auch die freie Wahl des Arbeitsplatzes (vgl. BVerfG 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - Rn. 58, BVerfGE 139, 19; BAG 26. Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 39, BAGE 161, 9; 19. Oktober 2017 - 8 AZR 63/16 - Rn. 29, BAGE 160, 345) .

    Dazu zählt bei abhängig Beschäftigten auch die Wahl des Vertragspartners (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 69, BVerfGE 128, 157; 10. März 1992 - 1 BvR 454/91 ua. - zu C III 1 a der Gründe, BVerfGE 85, 360; BAG 26. Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 - aaO; 19. Oktober 2017 - 8 AZR 63/16 - aaO; 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 35, BAGE 160, 70) .

    Ebenso wie die freie Berufswahl sich nicht in der Entscheidung zur Aufnahme eines Berufs erschöpft, sondern auch die Fortsetzung und Beendigung eines Berufs umfasst, bezieht sich die freie Arbeitsplatzwahl neben der Entscheidung für eine konkrete Beschäftigung auch auf den Willen des Einzelnen, diese beizubehalten oder aufzugeben (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG 15. Januar 2015 - 1 BvR 2796/13 - Rn. 7; 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 69 mwN, aaO; BAG 26. Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 - aaO; 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - aaO) .

  • BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 1073/12

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 6c Abs. 1 SGB II -

    (1) Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG garantiert neben der freien Wahl des Berufs auch die freie Wahl des Arbeitsplatzes (vgl. BVerfG 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - Rn. 58, BVerfGE 139, 19; BAG 26. Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 39, BAGE 161, 9; 19. Oktober 2017 - 8 AZR 63/16 - Rn. 29, BAGE 160, 345) .

    Dazu zählt bei abhängig Beschäftigten auch die Wahl des Vertragspartners (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 69, BVerfGE 128, 157; 10. März 1992 - 1 BvR 454/91 ua - zu C III 1 a der Gründe, BVerfGE 85, 360; BAG 26. Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 - aaO; 19. Oktober 2017 - 8 AZR 63/16 - aaO; 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 35, BAGE 160, 70) .

    Ebenso wie die freie Berufswahl sich nicht in der Entscheidung zur Aufnahme eines Berufs erschöpft, sondern auch die Fortsetzung und Beendigung eines Berufs umfasst, bezieht sich die freie Arbeitsplatzwahl neben der Entscheidung für eine konkrete Beschäftigung auch auf den Willen des Einzelnen, diese beizubehalten oder aufzugeben (st. Rspr. vgl. etwa BVerfG 15. Januar 2015 - 1 BvR 2796/13 - Rn. 7; 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 69 mwN, aaO; BAG 26. Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 - aaO; 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - aaO) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 7 Sa 380/18

    Anspruch auf eine Sozialplanabfindung bei Ausscheiden vor Ablauf der ordentlichen

    Nach § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB findet § 307 BGB bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher auf vorformulierte Arbeitsbedingungen auch dann Anwendung, wenn sie nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind und der Verbraucher auf ihre Formulierung keinen Einfluss nehmen konnte (sog. Einmalbedingungen, zum Beispiel BAG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 - NJW 2018, 891, 892 Rn. 17).

    Der Arbeitnehmer handelt als Verbraucher im Sinn von § 13 BGB, der Arbeitgeber als Unternehmer im Sinn von § 14 Abs. 1 BGB (BAG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 - NJW 2018, 891, 892 Rn. 17 m. w. N.).

    Dabei sind Bedingungen schon dann vorformuliert im Sinn von § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB, wenn sie von einer Seite vor Vertragsabschluss aufgezeichnet oder in sonstiger Weise fixiert worden sind (BAG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 - NJW 2018, 891, 892 Rn. 20).

    § 15 Abs. 4 TzBfG macht deutlich, das sogar eine Bindung von bis zu fünf Jahren ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit zuzüglich einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zulässig ist (BAG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 - NJW 2018, 891, 892 Rn. 31 m. w. N.).

    Die Klausel benachteiligt den Arbeitnehmer auch dann unangemessen im Sinn von § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn die Verlängerung der Kündigungsfrist nicht angemessen kompensiert wird (BAG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 - NJW 2018, 891, 892 Rn. 33 m. w. N.).

  • ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18

    Beitrag des Redakteurs eines Wirtschaftsmagazins ohne Einwilligung des Verlags in

    Da ein Arbeitnehmer auch Verbraucher ist, reicht eine einmalige Verwendung aus (Vgl. BAG Urteil vom 26.Oktober 2017 - 6 AZR 158/16 - , juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2019 - 1 Sa 108/19

    Zahlungsklage, objektive Klagehäufung, Streitgegenstand, Zulässigkeit,

    Die freie Arbeitsplatzwahl besteht neben der Entscheidung für eine konkrete Beschäftigung auch in dem Willen des einzelnen, die Beschäftigung beizubehalten oder aufzugeben (BAG, Urteil vom 26.10.2017 - 6 AZR 158/16 - juris, Rn 39).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2019 - 5 Sa 287/18

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Leistung an Erfüllungsstatt

  • LAG Sachsen, 24.01.2022 - 1 Sa 345/21

    Vertragsstrafe - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Intransparenz - unangemessene

  • BAG, 28.01.2020 - 9 AZR 493/18

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs. 1 Satz 4 SGB II

  • LAG Düsseldorf, 29.09.2022 - 5 Sa 398/22
  • LAG Nürnberg, 28.03.2019 - 3 SaGa 3/19

    Wettbewerbsverbot - unwiderrufliche Freistellung - zweijährige Kündigungsfrist -

  • ArbG Bamberg, 17.06.2020 - 4 Ca 300/19

    Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Betriebsrat, Leistungen, Arbeitgeber, Sonderzahlung,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 488/17

    Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - einzelvertragliche Ausschlussfristen -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 489/17

    Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des Alters - einzelvertragliche

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 15 Sa 1415/17

    Verkürzung der Arbeitszeit für 30 Monate durch Betriebsvereinbarung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2021 - 5 Sa 99/20

    Versetzung - befristete Übertragung einer Stelle zur Erprobung

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