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   BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17   

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https://dejure.org/2018,16424
BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17 (https://dejure.org/2018,16424)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2018 - 5 AZR 262/17 (https://dejure.org/2018,16424)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 (https://dejure.org/2018,16424)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ausschlussfrist - Hemmung wegen Vergleichsverhandlungen

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 203 Satz 1 BGB, § 212 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 212 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 203 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 214 BGB, § 202 Abs. 1 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 852 Abs. 2 BGB, § 639 Abs. 2, § 651g Abs. 2 Satz 3 BGB, § 209 BGB, § 203 Satz 2 BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG

  • Wolters Kluwer

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

  • bag-urteil.com

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

  • Betriebs-Berater

    Hemmung von Ausschlussfristen während Vergleichsverhandlungen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ist §203 S.1 BGB auf eine einzelvertragliche Ausschlussfrist anwendbar?

  • rewis.io

    Ausschlussfrist - Hemmung wegen Vergleichsverhandlungen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist wird durch Vergleichsverhandlungen gehemmt

  • ra.de
  • rabüro.de

    Zur Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

  • datenbank.nwb.de

    Ausschlussfrist - Hemmung wegen Vergleichsverhandlungen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ausschlussfristen und Mindestlohn

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist bei Vergleichsverhandlungen gehemmt

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsvertrag - Vorsicht Falle: Bei Vergleichsverhandlungen läuft die Ausschlussfrist nicht weiter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergleichsverhandlungen - und die Hemmung einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die arbeitsvertragliche Ausschlussfrist - und ihre Hemmung wegen Vergleichsverhandlungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ausschlussfristen ohne Mindestlohnregelung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ausschlussfrist bleibt während vorgerichtlicher Vergleichsverhandlungen gehemmt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Selbst erfolglose Vergleichsverhandlungen können sich auszahlen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Vergleichsverhandlungen hemmen arbeitsvertragliche Ausschlussfristen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Verfall von Ansprüchen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Vergleichsverhandlungen hemmen Ausschlussfrist

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Hemmung arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen durch Vergleichsverhandlungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auschlussfristen: Verjährung von Ansprüchen im Arbeitsverhältnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist während vorgerichtlicher Vergleichsverhandlungen gehemmt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gehemmte Verjährung bei Vergleichsverhandlungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vergleichsverhandlungen hemmen gerichtliche Ausschlussfrist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausschlussfristen im Arbeitsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    BGB § 202 Abs. 1 ; BGB § 203 S. 1; BGB § 214
    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

Besprechungen u.ä. (5)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen werden durch vorgerichtliche Vergleichsverhandlungen gehemmt

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Ausschlussfristen nach gescheitertem Vergleich

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hemmung von Ausschlussfristen durch Mediation

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Vergleichsverhandlungen führen zur Hemmung der arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Hemmung einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist durch Vergleichsverhandlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 326
  • ZIP 2017, 2375
  • ZIP 2018, 2287
  • MDR 2019, 108
  • MDR 2019, 149
  • NZA 2018, 1402
  • BB 2018, 2936
  • DB 2018, 2882
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17
    cc) Im Arbeitsrecht ist anerkannt, dass eine einzelvertragliche Ausschlussfrist, die eine gerichtliche Geltendmachung verlangt, von dem gesetzlichen Verjährungsrecht abweicht (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 7 a der Gründe, BAGE 115, 19) und dieses bei der Inhaltskontrolle von Ausschlussfristen ein gesetzliches Leitbild nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist (vgl. nur BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 24, BAGE 116, 66; ErfK/Preis 18. Aufl. §§ 194 - 218 BGB Rn. 46; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 611 BGB Rn. 1170) .

    Doch geht es bei beiden im Kern darum, dass der Anspruchsinhaber seinen Anspruch gegen den Willen des Anspruchsgegners nur innerhalb bestimmter Fristen verwirklichen kann (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 7 a der Gründe, BAGE 115, 19) .

    (2) Wie beim Verjährungsrecht soll mit einer Ausschlussfrist das im Interesse des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit anzuerkennende Klarstellungsinteresse des Schuldners in Einklang gebracht werden mit dem berechtigten Anliegen des Vertragspartners, vor Beschreiten des Rechtswegs die Sach- und Rechtslage abschließend prüfen zu können und nicht zu einer voreiligen Klageerhebung gezwungen zu sein (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 7 a der Gründe, BAGE 115, 19) .

  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17
    Ist für den Kläger ein Arbeitszeitkonto geführt worden, würde dem Beklagten im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast die Pflicht obliegen, im Einzelnen vorzutragen, aufgrund welcher Umstände der ausgewiesene Saldo unzutreffend ist oder sich bis zur vereinbarten Schließung des Arbeitszeitkontos reduziert hat (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 23, BAGE 152, 315) .

    b) Ist zugunsten des Klägers ein Saldo auf dem Arbeitszeitkonto vorbehaltlos ausgewiesen und bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch bezahlte Freizeit oder zusätzliches Entgelt abgebaut worden, sind die Guthabenstunden streitlos gestellt und mussten - unbeschadet der Frage, ob die Verfallklausel überhaupt wirksam ist - nicht innerhalb von Ausschlussfristen geltend gemacht werden (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 34, BAGE 152, 315) .

  • BAG, 16.05.2017 - 9 AZR 572/16

    Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17
    Insoweit kommt (auch) ein bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugeltender Ersatzurlaubsanspruch in Betracht (vgl. BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 12 ff., BAGE 159, 106) .

    b) Der Anspruch auf Urlaub und Ersatzurlaub entsteht mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 15, BAGE 159, 106) und kann frühestens zu diesem Zeitpunkt fällig sein.

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17
    cc) Im Arbeitsrecht ist anerkannt, dass eine einzelvertragliche Ausschlussfrist, die eine gerichtliche Geltendmachung verlangt, von dem gesetzlichen Verjährungsrecht abweicht (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 7 a der Gründe, BAGE 115, 19) und dieses bei der Inhaltskontrolle von Ausschlussfristen ein gesetzliches Leitbild nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist (vgl. nur BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 24, BAGE 116, 66; ErfK/Preis 18. Aufl. §§ 194 - 218 BGB Rn. 46; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 611 BGB Rn. 1170) .

    Faktisch verkürzt eine Ausschlussfrist die Verjährungsfrist, weshalb sie den Anforderungen des § 202 Abs. 1 BGB, der eine Erleichterung der Verjährung bei Haftung wegen Vorsatz im Voraus durch Rechtsgeschäft untersagt, genügen muss (st. Rspr., vgl. nur BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 22; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 20, BAGE 116, 66) .

  • BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75

    Ausschlußfristen - Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch einfachen Brief

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17
    (2) Des Weiteren hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen, eine Klage wahre zwar das Erfordernis einer schriftlichen Geltendmachung in einer tariflichen Ausschlussfristenregelung, der Kläger trage in diesem Fall indes die Gefahr der nicht fristgerechten Klagezustellung (BAG 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 4 der Gründe; vgl. dazu nunmehr auch BAG 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 - BAGE 154, 252) .

    Eine Grenze dafür hat der Senat nur in höherer Gewalt gesehen und dabei § 203 Abs. 2 BGB aF entsprechend angewendet, weil diese Vorschrift als allgemeingültiges Rechtsprinzip auch für tarifliche Ausschlussfristen gelten müsse (BAG 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 4 a der Gründe) .

  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 429/02

    Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17
    Frühestens zu diesem Zeitpunkt hat der Beklagte die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert iSd. § 203 Satz 1 BGB, wobei dahingestellt bleiben kann, ob der Hinweis, das unterbreitete Angebot sei "nicht verhandelbar", den Abbruch der Verhandlungen klar und deutlich zum Ausdruck brachte (zu diesem Erfordernis vgl. BGH 17. Februar 2004 - VI ZR 429/02 - zu II 2 der Gründe mwN; MüKoBGB/Grothe 7. Aufl. § 203 Rn. 8; zum "Einschlafen" der Verhandlungen BGH 5. Juni 2014 - VII ZR 285/12 - Rn. 16) .
  • BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 120/99

    Aufrechnung des Arbeitnehmers mit Bruttoentgeltdifferenzen

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17
    Zudem ist eine Aufrechnung mit Nettozahlungsansprüchen gegen eine Bruttoentgeltforderung nicht statthaft (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 93/12 - Rn. 42; 22. März 2000 - 4 AZR 120/99 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12

    Erstattung einer Übergangsversorgung bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17
    Zudem ist eine Aufrechnung mit Nettozahlungsansprüchen gegen eine Bruttoentgeltforderung nicht statthaft (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 93/12 - Rn. 42; 22. März 2000 - 4 AZR 120/99 - zu II der Gründe) .
  • BGH, 05.06.2014 - VII ZR 285/12

    Vergütungsanspruch des Bauunternehmers nach Bestellerkündigung:

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17
    Frühestens zu diesem Zeitpunkt hat der Beklagte die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert iSd. § 203 Satz 1 BGB, wobei dahingestellt bleiben kann, ob der Hinweis, das unterbreitete Angebot sei "nicht verhandelbar", den Abbruch der Verhandlungen klar und deutlich zum Ausdruck brachte (zu diesem Erfordernis vgl. BGH 17. Februar 2004 - VI ZR 429/02 - zu II 2 der Gründe mwN; MüKoBGB/Grothe 7. Aufl. § 203 Rn. 8; zum "Einschlafen" der Verhandlungen BGH 5. Juni 2014 - VII ZR 285/12 - Rn. 16) .
  • BGH, 07.11.2014 - V ZR 309/12

    Anspruchsverjährung: Verjährungsbeginn bei Kenntnis anspruchsbegründender

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17
    Verhandlungen schweben schon dann, wenn eine der Parteien Erklärungen abgibt, die der jeweils anderen die Annahme gestatten, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs oder dessen Umfang ein (BGH 7. November 2014 - V ZR 309/12 - Rn. 20; NK-GA/Boemke § 203 BGB Rn. 8; MüKoBGB/Grothe 7. Aufl. § 203 Rn. 5; Erman/Schmidt-Räntsch BGB 15. Aufl. § 203 Rn. 5a) .
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Hamburg, 20.02.2018 - 4 Sa 69/17

    Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist - Mindestlohn - Urlaubsabgeltung

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 735/00

    Annahmeverzug - Ausschlußfrist - Verfassungsbeschwerde

  • BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 609/89

    Tarifliche Ausschlußfrist; Klagerücknahme

  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91

    Tarifliche Ausschlußfrist - Klagerücknahme

  • BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 84/07

    Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch

  • BGH, 09.07.1990 - II ZR 69/89

    Feststellungsklage eines Gläubigers im seerechtlichen Verteilungsverfahren;

  • BAG, 24.05.1973 - 5 AZR 21/73

    Ausschlußfristen - Lohnfortzahlungsanspruch - Tarifliche Ausschlußfristen -

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

  • LAG Nürnberg, 09.05.2017 - 7 Sa 560/16

    Ausschlussfrist - Mindestlohn - Überstunden

  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18

    Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos - Freistellung in gerichtlichem

    Ist - wie im Streitfall - zugunsten des Arbeitnehmers ein Saldo auf dem Arbeitszeitkonto vorbehaltlos ausgewiesen und bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch bezahlte Freizeit oder zusätzliches Entgelt abgebaut worden, sind die Guthabenstunden streitlos gestellt und müssen nicht innerhalb von Ausschlussfristen geltend gemacht werden (BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 - Rn. 39, BAGE 163, 89) .
  • BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 331/18

    Entgeltansprüche - Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei schwebenden Vergleichsverhandlungen der Lauf einer Ausschlussfrist zur gerichtlichen Geltendmachung für die Dauer dieser Verhandlungen in entsprechender Anwendung des § 203 Satz 1 BGB gehemmt (BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 - Rn. 14 ff.) .

    Die Entscheidung des Senats vom 20. Juni 2018 (- 5 AZR 262/17 -) zur zweiten Stufe einer vertraglichen Ausschlussfrist zur gerichtlichen Geltendmachung ist hierauf nicht übertragbar.

    Der Senat hat angenommen, eine einzelvertragliche Verfallklausel nehme mit dem Erfordernis einer gerichtlichen Geltendmachung auf einen vom Verjährungsrecht zur Hemmung der Verjährung zur Verfügung gestellten Tatbestand (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) Bezug, weshalb die Ähnlichkeit von Funktion und faktischer Wirkung es gebieten, auf die Ausschlussfrist diejenigen Verjährungsvorschriften entsprechend anzuwenden, deren Zweck dem Wesen der Ausschlussfrist nicht widerspricht (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 - Rn. 22) .

    Danach ist § 203 Satz 1 BGB auf eine einzelvertragliche Ausschlussfrist, die zur Vermeidung des Verfalls eines Anspruchs seine gerichtliche Geltendmachung verlangt, entsprechend anwendbar mit der Folge, dass ihr Lauf für die Dauer von Vergleichsverhandlungen über den streitigen Anspruch gehemmt ist (BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 - Rn. 23) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 5 Sa 485/17

    AGB-Kontrolle - Pflicht zur Übernahme eines Dienstfahrzeugs nebst Darlehensschuld

    Unabhängig davon, dass die Beklagte keine Gegenforderung gegen den Kläger hat, wäre eine Aufrechnung mit Nettozahlungsansprüchen gegen eine Bruttoentgeltforderung nicht statthaft (vgl. BAG 20.06.2018 - 5 AZR 262/17 - Rn. 44 mwN).
  • LG Köln, 19.12.2019 - 22 O 117/18
    Die analoge Anwendung ist insoweit von der Rechtsprechung bereits für arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelungen anerkannt worden, obgleich es sich auch hierbei um "starre" Fristen handelt (BAG, Urt. V. 20.06.2018 - 5 AZR 262/17, Tz. 23 ff bei juris).

    Dies würde bereits dem auf zügige Schaffung von Klarheit gerichteten Zweck der starren gesellschaftsvertraglichen Frist zuwiderlaufen (so auch das BAG, Urt. v. 20.06.2018 - 5 AZR 262/17, Tz. 30 bei juris).

  • LAG Hamburg, 10.11.2021 - 9 Sa 39/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

    Es wird zwar vertreten, dass § 203 Satz 1 BGB auf eine einzelvertragliche Ausschlussfrist, die zur Vermeidung des Verfalls eines Anspruchs seine gerichtliche Geltendmachung verlangt, entsprechend anwendbar ist mit der Folge, dass ihr Lauf für die Dauer von Vergleichsverhandlungen über den streitigen Anspruch gehemmt ist (BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 -, juris, Rn. 23).

    Voraussetzung ist, dass die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist oder der Schuldner es pflichtwidrig unterlassen hat, dem Gläubiger die Umstände mitzuteilen, die diesen zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 -, juris, Rn. 11 - 12; BAG, Urteil vom 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 -, juris, Rn. 34).

  • ArbG Hamburg, 27.04.2021 - 24 Ca 28/21
    In der Rechtsprechung wird zwar vertreten, dass § 203 Satz 1 BGB auf eine einzelvertragliche Ausschlussfrist, die zur Vermeidung des Verfalls eines Anspruchs seine gerichtliche Geltendmachung verlangt, entsprechend anwendbar ist mit der Folge, dass ihr Lauf für die Dauer von Vergleichsverhandlungen über den streitigen Anspruch gehemmt ist (BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 -, juris, Rn. 23).

    Voraussetzung ist, dass die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist oder der Schuldner es pflichtwidrig unterlassen hat, dem Gläubiger die Umstände mitzuteilen, die diesen zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 -, juris, Rn. 11 - 12; BAG, Urteil vom 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 -, juris, Rn. 34).

  • ArbG Hamburg, 04.02.2021 - 15 Ca 92/18
    In der Rechtsprechung wird zwar vertreten, daß § 203 Satz 1 BGB auf eine einzelvertragliche Ausschlussfrist, die zur Vermeidung des Verfalls eines Anspruchs seine gerichtliche Geltendmachung verlangt, entsprechend anwendbar sei mit der Folge, dass ihr Lauf für die Dauer von Vergleichsverhandlungen über den streitigen Anspruch gehemmt sei (BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 -, juris, Rn. 23).

    Voraussetzung ist, dass die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist oder der Schuldner es pflichtwidrig unterlassen hat, dem Gläubiger die Umstände mitzuteilen, die diesen zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 -, juris, Rn. 11 - 12; BAG, Urteil vom 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 -, juris, Rn. 34).

  • ArbG Hamburg, 18.08.2021 - 16 Ca 286/18
    In der Rechtsprechung wird zwar vertreten, dass § 203 Satz 1 BGB auf eine einzelvertragliche Ausschlussfrist, die zur Vermeidung des Verfalls eines Anspruchs seine gerichtliche Geltendmachung verlangt, entsprechend anwendbar ist mit der Folge, dass ihr Lauf für die Dauer von Vergleichsverhandlungen über den streitigen Anspruch gehemmt ist (BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 -, juris, Rn. 23).

    Voraussetzung ist, dass die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist oder der Schuldner es pflichtwidrig unterlassen hat, dem Gläubiger die Umstände mitzuteilen, die diesen zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 -, juris, Rn. 11 - 12; BAG, Urteil vom 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 -, juris, Rn. 34).

  • ArbG Hamburg, 04.02.2021 - 15 Ca 90/18
    In der Rechtsprechung wird zwar vertreten, daß § 203 Satz 1 BGB auf eine einzelvertragliche Ausschlussfrist, die zur Vermeidung des Verfalls eines Anspruchs seine gerichtliche Geltendmachung verlangt, entsprechend anwendbar sei mit der Folge, dass ihr Lauf für die Dauer von Vergleichsverhandlungen über den streitigen Anspruch gehemmt sei (BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 -, juris, Rn. 23).

    Voraussetzung ist, dass die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist oder der Schuldner es pflichtwidrig unterlassen hat, dem Gläubiger die Umstände mitzuteilen, die diesen zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 -, juris, Rn. 11 - 12; BAG, Urteil vom 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 -, juris, Rn. 34).

  • ArbG Hamburg, 19.08.2021 - 4 Ca 49/18
    § 203 Satz 1 BGB ist zwar auf eine einzelvertragliche Ausschlussfrist, die zur Vermeidung des Verfalls eines Anspruchs seine gerichtliche Geltendmachung verlangt, entsprechend anwendbar mit der Folge, dass ihr Lauf für die Dauer von Vergleichsverhandlungen über den streitigen Anspruch gehemmt ist (BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 - Rn. 23 mwN).

    Voraussetzung ist, dass die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist oder der Schuldner es pflichtwidrig unterlassen hat, dem Gläubiger die Umstände mitzuteilen, die diesen zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 - Rn. 11 mwN).

  • ArbG Hamburg, 04.02.2021 - 15 Ca 96/18
  • BAG, 28.10.2021 - 6 AZR 450/20

    Überbrückungsbeihilfe - TV SozSich - Rechtsmissbrauch

  • ArbG Hamburg, 25.08.2021 - 23 Ca 53/18
  • ArbG Hamburg, 18.01.2021 - 1 Ca 71/18
  • ArbG Hamburg, 04.02.2021 - 15 Ca 95/18
  • ArbG Hamburg, 15.06.2021 - 11 Ca 199/18
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 5 Sa 493/17

    Stufenklage - Auskunftsanspruch - geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2022 - 7 Sa 395/21

    Tarifvertragsauslegung - kommunaler Nahverkehr - Urlaubsabgeltung - Sonderzahlung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 250/20

    Außerordentliche Kündigung wegen Schlechtleistung und Verwertung von

  • ArbG Hamburg, 18.01.2022 - 1 Ca 109/18
  • ArbG Hamburg, 18.08.2021 - 16 Ca 180/18
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2020 - 2 Sa 228/19

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 Sa 307/19

    Verjährung von Vergütungsansprüchen

  • ArbG Bonn, 07.11.2018 - 4 Ca 1314/18

    Schadensersatzklage der Stadt Bonn gegen Naujoks abgewiesen

  • LAG Düsseldorf, 23.11.2022 - 12 Sa 462/22

    Rückzahlung; überzahlter Versorgungsbezüge einer ehemaligen Ersatzschullehrerin

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2019 - 5 Sa 311/18

    Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Aufrechnung gegen Arbeitsentgelt

  • ArbG Freiburg, 08.05.2019 - 4 Ca 26/19

    Zur begrenzten Tarifbindung von Mitgliedern eines Arbeitgeberverbands (sog.

  • LAG Hamm, 30.06.2022 - 5 Sa 1367/21

    Aufrechnung gegen Bruttolohnforderung Berechnung und Darlegung von

  • LAG Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 19 Sa 26/20

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage Verwirkung eines Anspruchs auf

  • LAG Köln, 09.02.2023 - 6 Sa 497/22

    Teilzeit; Vollzeitvergütung; Irrtum; Rückforderung; Kenntnis der Bereicherung;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2023 - 2 Sa 167/22

    Vergütungsanspruch - Schadensersatz - Aufrechnung

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 08.05.2019 - 4 Ca 26/19

    Zur begrenzten Tarifbindung von Mitgliedern eines Arbeitgeberverbands (sog.

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