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   BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 20/18   

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https://dejure.org/2018,28660
BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 20/18 (https://dejure.org/2018,28660)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2018 - 9 AZR 20/18 (https://dejure.org/2018,28660)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2018 - 9 AZR 20/18 (https://dejure.org/2018,28660)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Einstellungsanspruch - Auswahlentscheidung - Altersdiskriminierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmtheitsanforderungen im Antrag einer Klage auf Abgabe einer Willenserklärung

  • datenbank.nwb.de

    Einstellungsanspruch - Auswahlentscheidung - Altersdiskriminierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialauswahl - und ihre gerichtliche Überprüfung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Klage auf eine AGG-Entschädigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersdiskriminierung bei der Sozialauswahl

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinstellungsanspruch - und die Bestimmtheit des Klageantrags

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sozialauswahl bei Wiedereinstellung

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Sozialauswahl bei Wiedereinstellung - Gültigkeit der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 20/18
    Der dem Arbeitgeber einzuräumende Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer sich mit Erfolg auf einen Auswahlfehler berufen können (vgl. BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 11 mwN, BAGE 150, 330) .

    Die Gleichrangigkeit der Auswahlkriterien verlangt, die mit ihnen verbundenen konkreten Daten der betroffenen Arbeitnehmer in ein Verhältnis zueinander zu setzen (BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 25, BAGE 150, 330) .

    (b) Die Beklagte durfte zudem durch eine entsprechend hohe Bewertung der Unterhaltspflichten berücksichtigen, dass ältere Arbeitnehmer durch das Abstellen auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter überproportional begünstigt sein können (vgl. BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 150, 330) , denn eine lange Betriebszugehörigkeit geht regelmäßig mit einem höheren Lebensalter einher (vgl. BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - zu B III 5 der Gründe) .

    Dem konnte die Beklagte bei der Gewichtung der Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers Ö Rechnung tragen (vgl. zur Berücksichtigung eines Doppelverdiensts BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 22 f., BAGE 150, 330; vgl. auch zu den Auswirkungen eines Doppelverdiensts auf die Unterhaltspflicht gegenüber gemeinsamen Kindern KR/Griebeling/Rachor 11. Aufl. § 1 KSchG Rn. 677a) .

    Die Beklagte hat allerdings bei ihrer Auswahlentscheidung nicht allein auf Unterhaltspflichten, sondern als Korrektiv mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Lebensalter auf Kriterien abgestellt, die in der Regel ältere Arbeitnehmer begünstigen (vgl. BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 150, 330; APS/Kiel 5. Aufl. KSchG § 1 Rn. 643 mwN; KR/Griebeling/Rachor 11. Aufl. § 1 KSchG Rn. 678) , denn eine lange Betriebszugehörigkeit geht regelmäßig mit einem höheren Lebensalter einher (vgl. BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - zu B III 5 der Gründe) .

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft -

    Auszug aus BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 20/18
    Geht es hingegen um eine mittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 2 AGG, ist der Kausalzusammenhang dann gegeben, wenn, ohne dass es einer direkten Anknüpfung an einen Grund iSv. § 1 AGG oder eines darauf bezogenen Motivs bedarf, die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Halbs. 1 AGG erfüllt sind (vgl. BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 19 f.) .

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 21 f.) .

    Er hat keine Indizien iSv. § 22 AGG vorgetragen, die für sich allein betrachtet oder in der Gesamtschau aller Umstände mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass zwischen der benachteiligenden Behandlung und seinem Alter als Grund iSv. § 1 AGG der nach § 7 Abs. 1 AGG erforderliche Kausalzusammenhang bestand (vgl. BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 18) .

  • BAG, 27.04.2017 - 2 AZR 67/16

    Sozialauswahl - Bezug von Regelaltersrente

    Auszug aus BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 20/18
    Einer Auswahlentscheidung sollten danach die Wertungsmaßstäbe "analog" zugrunde gelegt werden, die für die personelle Konkretisierung einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen iSv. § 1 Abs. 2 KSchG in Fällen gelten, in denen die Zahl der vom Rückgang des Beschäftigungsbedarfs betroffenen Arbeitnehmer die der verbliebenen Arbeitsplätze übersteigt (vgl. BAG 27. April 2017 - 2 AZR 67/16 - Rn. 15, BAGE 159, 82) .

    Sie bilden jeweils typisierend die Merkmale einer besonderen Schutzbedürftigkeit aus (vgl. BAG 27. April 2017 - 2 AZR 67/16 - Rn. 15, BAGE 159, 82) .

    (aa) Das Gesetz erkennt mit § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG an, dass die Härte, die der Verlust des Arbeitsplatzes für einen Arbeitnehmer bedeutet, nicht ausschließlich durch sein Lebensalter und die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit, sondern daneben ua. durch die Unterhaltspflichten als weiteres Kriterium bestimmt wird (vgl. zum Lebensalter BAG 27. April 2017 - 2 AZR 67/16 - Rn. 17, BAGE 159, 82) .

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 20/18
    (b) Die Beklagte durfte zudem durch eine entsprechend hohe Bewertung der Unterhaltspflichten berücksichtigen, dass ältere Arbeitnehmer durch das Abstellen auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter überproportional begünstigt sein können (vgl. BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 150, 330) , denn eine lange Betriebszugehörigkeit geht regelmäßig mit einem höheren Lebensalter einher (vgl. BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - zu B III 5 der Gründe) .

    Die Beklagte hat allerdings bei ihrer Auswahlentscheidung nicht allein auf Unterhaltspflichten, sondern als Korrektiv mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Lebensalter auf Kriterien abgestellt, die in der Regel ältere Arbeitnehmer begünstigen (vgl. BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 150, 330; APS/Kiel 5. Aufl. KSchG § 1 Rn. 643 mwN; KR/Griebeling/Rachor 11. Aufl. § 1 KSchG Rn. 678) , denn eine lange Betriebszugehörigkeit geht regelmäßig mit einem höheren Lebensalter einher (vgl. BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - zu B III 5 der Gründe) .

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 476/10

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 20/18
    bb) Die Entscheidung des Berufungsgerichts, ob eine vom Arbeitgeber nach § 1 Abs. 3 KSchG getroffene Sozialauswahl den gesetzlichen Anforderungen genügt, ist revisionsrechtlich zwar nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. hierzu BAG 22. März 2012 - 2 AZR 167/11 - Rn. 22 mwN; 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - Rn. 44) .

    In der Gesamtschau lässt sich nicht sagen, dass der Kläger, bei dem aufgrund seines Alters von 57 Jahren typischerweise von verminderten Chancen auf dem Arbeitsmarkt auszugehen war, mit einer um 20 Jahre längeren Betriebszugehörigkeit und einem zwölf Jahre höheren Lebensalter vom Verlust des Arbeitsplatzes erheblich härter getroffen wurde als der mit vier Unterhaltspflichten belastete Herr Ö, der mit 45 Lebensjahren ein Alter überschritten hatte, bei dem bei typisierender Betrachtung von besseren Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt (vgl. BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - Rn. 52) auszugehen war.

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 20/18
    Mit der Abweisung des Hauptantrags ist der - auch ohne Anschlussrechtsmittel des Klägers in die Revision gelangte (vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 73, BAGE 157, 1) - Hilfsantrag auf Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zur Entscheidung angefallen.
  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 457/14

    Kündigung im Kleinbetrieb - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 20/18
    Zwar schließt allein die Vereinbarkeit einer unter mehreren Bewerbern getroffenen Auswahlentscheidung mit den Vorgaben des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG eine unzulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters nicht aus (vgl. BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14 - Rn. 40, BAGE 152, 134; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 47, BAGE 140, 169) , dies führt jedoch nicht zur Entbehrlichkeit des vom unterlegenen Bewerber unter Beachtung der Beweislastregelung in § 22 AGG zu erbringenden Nachweises einer Diskriminierung wegen des Alters.
  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 20/18
    Erforderlich ist allein, dass der Kläger Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, benennt und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angibt (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 23) .
  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 20/18
    Zwar schließt allein die Vereinbarkeit einer unter mehreren Bewerbern getroffenen Auswahlentscheidung mit den Vorgaben des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG eine unzulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters nicht aus (vgl. BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14 - Rn. 40, BAGE 152, 134; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 47, BAGE 140, 169) , dies führt jedoch nicht zur Entbehrlichkeit des vom unterlegenen Bewerber unter Beachtung der Beweislastregelung in § 22 AGG zu erbringenden Nachweises einer Diskriminierung wegen des Alters.
  • LAG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 15 Sa 33/17

    Grenzen des Wertungsspielraums des Arbeitgebers bei der Gewichtung der vier

    Auszug aus BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 20/18
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. Oktober 2017 - 15 Sa 33/17 - aufgehoben.
  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 53/13

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 688/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 647/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - Anspruch

  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 167/11

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Bildung von

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • LAG Niedersachsen, 01.08.2019 - 5 Sa 196/19

    Kausalzusammenhang und Beweislastverteilung zwischen Vergütungsunterschieden und

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhaltes zu berücksichtigen ( BAG vom 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 21, 22; vom 18. September 2019 - 9 AZR 20/18 - Rn. 40).
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18

    Elternzeit - Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers - Präklusion

    Zur Ermittlung des Inhalts einer mit der Klage erstrebten Willenserklärung kann - wie bei anderen auslegungsbedürftigen Klageanträgen - die Klagebegründung herangezogen werden (vgl. BAG 18. September 2018 - 9 AZR 20/18 - Rn. 18) .
  • BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 16/20

    Bestimmtheit einer Beschäftigungsklage

    Unabhängig von der Frage, welchen inhaltlichen Anforderungen ein Änderungsangebot im bestehenden Arbeitsverhältnis hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit und der Vergütung unterliegt, muss zumindest im Weg der Auslegung zu ermitteln sein, zu welchem Zeitpunkt die Änderung eintreten soll (zu dem Mindestinhalt einer auf Abschluss eines Arbeitsvertrags gerichteten Willenserklärung BAG 18. September 2018 - 9 AZR 20/18 - Rn. 18) .
  • BAG, 07.12.2021 - 1 AZR 562/20

    Klageverzichtsprämie - Sozialplanabfindung - Höchstbetrag -

    Eine längere Betriebszugehörigkeit geht wiederum - allein aufgrund der dafür erforderlichen Dauer des Erwerbslebens - regelmäßig mit einem relativ hohen Lebensalter einher (vgl. BAG 18. September 2018 - 9 AZR 20/18 - Rn. 31 mwN; 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 30, BAGE 131, 61) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2020 - 5 Sa 128/19

    Benachteiligung wegen Behinderung - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch -

    Geht es hingegen um eine mittelbare Benachteiligung im Sinne von § 3 Abs. 2 AGG, ist der Kausalzusammenhang dann gegeben, wenn, ohne dass es einer direkten Anknüpfung an einen Grund im Sinne von § 1 AGG oder eines darauf bezogenen Motivs bedarf, die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Halbs. 1 AGG erfüllt sind (BAG, Urteil vom 18. September 2018 - 9 AZR 20/18 - Rn. 38, juris = AP Nr. 16 zu § 22 AGG; BAG, Urteil vom 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 19, juris = NZA-RR 2018, 287).
  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 323/21

    Arbeitnehmerüberlassung - Werk- bzw. Dienstvertrag

    Die essentialia negotii des Arbeitsvertrags (vgl. dazu BAG 27. April 2021 - 9 AZR 343/20 - Rn. 41 mwN) können dem Klageantrag unter Berücksichtigung der Klagebegründung, die - wie bei anderen auslegungsbedürftigen Klageanträgen - zur Ermittlung des Inhalts des erstrebten Arbeitsverhältnisses herangezogen werden kann (vgl. BAG 18. September 2018 - 9 AZR 20/18 - Rn. 18) , entnommen werden.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2020 - 5 Sa 95/19

    Benachteiligung wegen Behinderung - Einladung zum Vorstellungsgespräch - Zugang

    Geht es hingegen um eine mittelbare Benachteiligung im Sinne von § 3 Abs. 2 AGG, ist der Kausalzusammenhang dann gegeben, wenn, ohne dass es einer direkten Anknüpfung an einen Grund im Sinne von § 1 AGG oder eines darauf bezogenen Motivs bedarf, die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Halbs. 1 AGG erfüllt sind (BAG, Urteil vom 18. September 2018 - 9 AZR 20/18 - Rn. 38, juris = AP Nr. 16 zu § 22 AGG; BAG, Urteil vom 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 19, juris = NZA-RR 2018, 287).
  • BAG, 28.01.2020 - 9 AZR 493/18

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs. 1 Satz 4 SGB II

    Dazu gehören neben der Art der Tätigkeit, dem Arbeitsumfang, der Vergütung und den übrigen Arbeitsbedingungen auch der Vertragsbeginn und die Angabe, ob der Vertrag befristet oder auf unbefristete Zeit abgeschlossen werden soll (vgl. etwa BAG 22. Oktober 2019 - 1 AZR 217/18 - Rn. 14; 18. September 2018 - 9 AZR 20/18 - Rn. 18) .

    Ein berechtigtes Interesse an der Abgabe eines Angebots durch die Beklagte, über dessen Annahme der Kläger sodann entscheiden kann, hat er bereits deshalb, weil es im Falle des Zustandekommens des Vertrages kein einseitiges, § 12 Satz 1 KSchG entsprechendes Lösungsrecht des Arbeitnehmers gibt (st. Rspr.; vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 AZR 217/18 - Rn. 16; 18. September 2018 - 9 AZR 20/18 - Rn. 20; 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 24, BAGE 148, 299; 13. Juni 2012 - 7 AZR 169/11 - Rn. 22 mwN) .

    a) Seit Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB idF des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001  (BGBl. I S. 3138)  kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der rückwirkend ein Arbeitsverhältnis begründet werden soll, auch wenn dieses in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (BAG 18. September 2018 - 9 AZR 20/18 - Rn. 22 ; 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 20, BAGE 152, 213; vgl. auch BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 688/12 - Rn. 25) .

  • LAG Hamm, 21.07.2022 - 18 Sa 21/22

    Kirche; Diskriminierung; Schwerbehinderung; Einladung zum Vorstellungsgespräch;

    Erforderlich ist, dass die Benachteiligung an einen Grund im Sinne von § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt ( BAG, Urteil vom 18.09.2018 - 9 AZR 20/18) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2019 - 5 Sa 82/18

    Benachteiligung wegen Behinderung - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch -

    Geht es hingegen um eine mittelbare Benachteiligung im Sinne von § 3 Abs. 2 AGG, ist der Kausalzusammenhang dann gegeben, wenn, ohne dass es einer direkten Anknüpfung an einen Grund im Sinne von § 1 AGG oder eines darauf bezogenen Motivs bedarf, die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Halbs. 1 AGG erfüllt sind (BAG, Urteil vom 18. September 2018 - 9 AZR 20/18 - Rn. 38, juris = AP Nr. 16 zu § 22 AGG; BAG, Urteil vom 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 19, juris = NZA-RR 2018, 287).
  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 373/19

    Rundfunk - Arbeitnehmerstatus einer Grafikdesignerin

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 343/20

    Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Beschäftigung als ständiger persönlicher Fahrer

  • BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 278/22

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Darlegungslast

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 340/19

    Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Zahlung des Pauschalentgelts für ständige

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 8 Sa 1641/21

    Weitgehende Parallelentscheidung zu LAG Berlin-Brandenburg 16 Sa 1586/21 v.

  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 324/21

    Arbeitnehmerüberlassung - Werk- bzw. Dienstvertrag

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2022 - 16 Sa 1587/21

    Parallelentscheidung zu LAG Berlin-Brandenburg 16 Sa 1586/21 v. 29.11.2022

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2022 - 16 Sa 1586/21

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Betriebsbedingte Kündigung i.S.d. § 1

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