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   BAG, 20.11.2018 - 10 ABR 12/18   

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BAG, 20.11.2018 - 10 ABR 12/18 (https://dejure.org/2018,38097)
BAG, Entscheidung vom 20.11.2018 - 10 ABR 12/18 (https://dejure.org/2018,38097)
BAG, Entscheidung vom 20. November 2018 - 10 ABR 12/18 (https://dejure.org/2018,38097)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Betriebs-Berater

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung über eine gemeinsame Einrichtung

  • bag-urteil.com

    Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 Abs. 1a TVG nF - Wirksamkeit - Tarifverträge des Baugewerbes

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 Abs. 1a TVG nF - Wirksamkeit -Tarifverträge des Baugewerbes

  • datenbank.nwb.de

    Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 Abs. 1a TVG nF - Wirksamkeit -Tarifverträge des Baugewerbes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag über Sozialkassenverfahren im Baugewerbe: Allgemeinverbindlicherklärung ist wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - und die Allgemeinverbindlichkeitserklärung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge des Baugewerbes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Allgemeinverbindlicherklärung vom 4. Mai 2016 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe ist wirksam

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe: Allgemeinverbindlicherklärung von Mai 2016 wirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Allgemeinverbindlicherklärung vom 04.05.2016 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe ist wirksam

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 Abs. 1a TVG nF - Wirksamkeit - Tarifverträge des Baugewerbes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    VTV i.d.F.v. 24.11.2015 §§ 1 ff.
    Die Funktionsweise des Sozialkassenverfahrens im Baugewerbe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 628
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 10 ABR 12/18
    Aus der Antragsbefugnis folgt grundsätzlich ein rechtliches Interesse an der begehrten Feststellung (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 35 ) .

    Die Antragsbefugnis besteht unabhängig davon, ob der jeweilige Antragsteller im Ausgangsverfahren leugnet, unter den Geltungsbereich der Tarifverträge des Baugewerbes zu fallen (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 37; 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 55, BAGE 156, 213) .

    bb) Der Senat hat bereits entschieden, dass durch das Inkrafttreten des SokaSiG das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 98 Abs. 1 ArbGG nicht entfallen ist (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 39 ff.) .

    Es ist nicht zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Aussetzung erfüllt waren, solange die Entscheidungserheblichkeit der AVE nicht offensichtlich fehlt (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 42) .

    Dagegen ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht von Amts wegen zu prüfen, ob alle in den Vorinstanzen beteiligten Personen, Vereinigungen und Stellen zu Recht angehört wurden (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 48) .

    Beteiligt sind ferner diejenigen, die einen eigenen Antrag gestellt haben, sowie die Tarifvertragsparteien, die den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag abgeschlossen haben (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 49) .

    Diese Grundsätze gelten nach § 98 Abs. 3 Satz 1 ArbGG entsprechend im Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit einer AVE oder Rechtsverordnung (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 50) .

    Auch eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Unterabs. 3 AEUV ist nicht geboten (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 51 ff.) .

    Die Neufassung des § 5 TVG ändert daran nichts (näher BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 53) .

    Neben ihrer formellen Wirksamkeit verlangt dies, dass die jeweiligen Tarifvertragsparteien tariffähig und tarifzuständig sind (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 55 mwN) .

    Die von der Beteiligten zu 1. angenommene Unwirksamkeit einzelner Tarifnormen, insbesondere des § 17 VTV, führt - auch wenn die Annahme zutreffen sollte - nicht zur Unwirksamkeit des betroffenen Tarifvertrags und lässt deshalb die Wirksamkeit der angegriffenen AVE unberührt (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 56 ff.) .

    Dies ist bei einem Tarifvertrag, der weiterhin eine in sich geschlossene Regelung bildet, regelmäßig auch ohne eine als rechtswidrig angesehene Norm der Fall (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 57) .

    Eine weitere Überprüfung von einzelnen Normen eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags ist nicht Gegenstand des Verfahrens nach § 2a Abs. 1 Nr. 5, § 98 ArbGG (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 58) .

    Die Aussetzungspflicht besteht im Fall der Entscheidungserheblichkeit auch in einem Verfahren nach § 98 ArbGG (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 60; grundlegend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 119 ff., BAGE 156, 213 ) .

    Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass vernünftige Zweifel, die zu einer Aussetzung des Verfahrens nach § 97 Abs. 5 ArbGG führen müssten, nicht bestehen (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 59 ff.) .

    Daran hat sich durch die Neufassung des § 5 TVG nichts geändert (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 85) .

    Hierdurch ist sichergestellt, dass der Antrag von allen tarifvertragsschließenden Parteien inhaltlich getragen wird (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 89) .

    Derartige Einschränkungsklauseln sind grundsätzlich zulässig (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 90 mwN) .

    Nur so ist sichergestellt, dass der Erlass der AVE vollständig vom Einvernehmen des Tarifausschusses gedeckt ist (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 92) .

    Für eine Verfassungswidrigkeit von § 11 TVG und der darauf beruhenden TVG-DVO gibt es keine Anhaltspunkte (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 94 mwN ) .

    Nur so können die Normunterworfenen erkennen, dass eine eigene anderweitige Tarifbindung durch die AVE ohne weitere Voraussetzungen verdrängt wird (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 96 mwN) .

    Durch § 5 TVG nF hat sich hieran nichts geändert (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 99) .

    Der Tarifvertrag kann dabei nach Abs. 1a Satz 2 alle mit dem Beitragseinzug und der Leistungsgewährung in Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten einschließlich der dem Verfahren zugrunde liegenden Ansprüche der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber regeln; er ist nicht auf die Errichtung der gemeinsamen Einrichtung und auf Verfahrensfragen beschränkt (grundlegend BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 133 ff.) .

    a) Erste Tatbestandsvoraussetzung für die Eröffnung des Anwendungsbereichs von § 5 Abs. 1a TVG ist bereits nach dem Wortlaut der Norm, dass es sich um einen Tarifvertrag über eine gemeinsame Einrichtung handelt, der die Einziehung von Beiträgen und die Gewährung von Leistungen hinsichtlich bestimmter Gegenstände zum Inhalt hat (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 134 mwN) .

    Der Tarifvertrag über die gemeinsame Einrichtung muss nicht alle vom Gesetz zugelassenen Gegenstände eines solchen Tarifvertrags erfassen (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 134 mwN) .

    Die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags muss deshalb das Ziel haben können, die (Fort-)Existenz der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien sicherzustellen (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 136 mwN) .

    Das kann nur verneint werden, wenn besonders gewichtige Umstände oder überragende entgegenstehende Interessen bestehen ( BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 137 ff . ; zustimmend Ulber NZA-Beilage 1/2018, 3, 7) .

    Umgekehrt bedarf es im Fall des Erlasses einer AVE nach Abs. 1a einer abschließenden Gesamtbeurteilung, ob ein öffentliches Interesse besteht (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 138; im Ergebnis ebenso BeckOK ArbR/Giesen TVG § 5 Rn. 17; Däubler/Lakies TVG 4. Aufl. § 5 Rn. 124; Löwisch/Rieble TVG 4. Aufl. § 5 Rn. 214; Preis/Povedano Peramato Das neue Recht der Allgemeinverbindlicherklärung im Tarifautonomiestärkungsgesetz S. 75; Prokop Die Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG Diss. 2017 S. 226 f., 249; Schaub ArbR-HdB/Treber 17. Aufl. § 205 Rn. 20; Sittard in Henssler/Moll/Bepler Der Tarifvertrag 2. Aufl. Teil 7 Rn. 78; Strippelmann Rechtsfragen der gemeinsamen Einrichtungen Diss. 2015 S. 181) .

    Die Ablehnung eines öffentlichen Interesses an der AVE eines Tarifvertrags über eine gemeinsame Einrichtung, der der Sicherung ihrer Funktionsfähigkeit dient, kommt daher nur in Betracht, wenn ganz besonders gewichtige Umstände oder überragende Interessen entgegenstehen (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 139) .

    d) Bestehen in ihrem fachlichen Geltungsbereich mindestens teilweise überschneidende Tarifverträge über gemeinsame Einrichtungen, hat das BMAS bei seiner Entscheidung über die AVE zusätzlich die Repräsentativität der jeweiligen Tarifverträge zu berücksichtigen (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 141 f.) .

    Als Ziel der Regelung wird allgemein gesehen, die Verdrängung konkurrierender gemeinsamer Einrichtungen zu vermeiden oder jedenfalls nur dann geschehen zu lassen, wenn eine hinreichende Bedeutung des für allgemeinverbindlich zu erklärenden Tarifvertrags besteht ( BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 141 ; Henssler RdA 2015, 43, 53; NK-GA/Forst § 5 TVG Rn. 121; Löwisch/Rieble TVG 4. Aufl. § 5 Rn. 217; Preis/Povedano Peramato S. 69 f.) .

    Da in einem solchen Fall keine konkurrierende Regelung verdrängt wird, kommt es auf die Repräsentativität des Tarifvertrags der beantragten AVE nicht an (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 142) .

    Daran ist auch für § 5 Abs. 1a TVG festzuhalten (eingehend hierzu BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 143 ff.) .

    Um eine ausreichende demokratische Legitimation herbeizuführen, bedarf es der zustimmenden Befassung durch den zuständigen Minister oder Staatssekretär ( BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 110, 146 ; 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 138 ff., BAGE 156, 213) .

    Die Sonderregelung für Tarifverträge über gemeinsame Einrichtungen verstößt auch nicht gegen das Verbot des Einzelfallgesetzes aus Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG (im Einzelnen BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 147) .

    Dies gilt insbesondere im Hinblick auf das Urlaubskassenverfahren und das Ausbildungsumlageverfahren einschließlich des Systems der überbetrieblichen Ausbildung und ihrer Finanzierung (für die AVE VTV 2015 BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 151) .

    Diese Erwägungen hat der Senat auch hinsichtlich der AVE VTV 2015 als tragfähig angesehen (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 153) .

    Eine effektive zusätzliche Zahlungsbelastung der nicht tarifgebundenen Arbeitgeber ergibt sich nur aus den eigenen Verwaltungskosten der ULAK sowie der gesetzlich nicht verpflichtend vorgeschriebenen zusätzlichen Altersversorgung für Arbeitnehmer (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 154) .

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 10 ABR 12/18
    Die Antragsbefugnis besteht unabhängig davon, ob der jeweilige Antragsteller im Ausgangsverfahren leugnet, unter den Geltungsbereich der Tarifverträge des Baugewerbes zu fallen (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 37; 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 55, BAGE 156, 213) .

    Ebenso wenig kam eine Vorlage unter dem Gesichtspunkt der Einschränkung unionsrechtlicher Grundfreiheiten in Betracht (grundlegend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 97 ff., BAGE 156, 213) .

    Die Aussetzungspflicht besteht im Fall der Entscheidungserheblichkeit auch in einem Verfahren nach § 98 ArbGG (BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 60; grundlegend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 119 ff., BAGE 156, 213 ) .

    Damit eine AVE über eine hinreichende demokratische Legitimation verfügt, muss sich der jeweilige Minister oder Staatssekretär vor ihrem Erlass zustimmend mit der AVE befasst haben (umfassend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 138 ff., BAGE 156, 213) .

    Dem hat sich das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (zB BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 95, BAGE 156, 213) .

    Um eine ausreichende demokratische Legitimation herbeizuführen, bedarf es der zustimmenden Befassung durch den zuständigen Minister oder Staatssekretär ( BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 110, 146 ; 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 138 ff., BAGE 156, 213) .

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 279/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 10 ABR 12/18
    Mit Blick auf die Grenzen der Tarifmacht bestehen zwar Bedenken gegen die Wirksamkeit dieser Normen (vgl. zu ähnlichen Tarifbestimmungen im Schornsteinfegerhandwerk BAG 31. Januar 2018 - 10 AZR 279/16 - Rn. 20 ff.) .
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 78/16

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 10 ABR 12/18
    (2) Soweit die Beteiligte zu 1. im Schriftsatz vom 28. September 2018 Ausführungen in tatsächlicher Hinsicht zu der Fluktuation der Arbeitnehmer im Baugewerbe im Vergleich zu anderen Branchen und zu den Verwaltungskosten der ULAK macht, handelt es sich um neuen Sachvortrag, der im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden darf (§ 98 Abs. 3 Satz 1, § 92 Abs. 2, § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 559 Abs. 1 ZPO; BAG 25. Januar 2017 - 10 ABR 78/16 (F) - Rn. 3 mwN) .
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 10 ABR 12/18
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifvertrags oder des jeweils letzten Änderungstarifvertrags (BAG 25. Januar 2017 - 10 ABR 34/15 - Rn. 93) , hier also der 24. November 2015.
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 10 ABR 12/18
    aa) Der Senat hat im Zusammenhang mit der - aus anderen Gründen unwirksamen - AVE VTV 2014 die damalige Annahme des BMAS, ein öffentliches Interesse iSv. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TVG aF habe vorgelegen, nicht beanstandet (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - Rn. 111 ff., BAGE 156, 289) .
  • EGMR, 02.06.2016 - 23646/09

    Keine Verletzung von Art. 11 EMRK (Recht auf Versammlungsfreiheit)

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 10 ABR 12/18
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat durch Urteil vom 2. Juni 2016 (- 23646/09 - Rn. 51 ff., 65 ff.) für den allgemeinverbindlich erklärten VTV in einer früheren Fassung rechtskräftig entschieden, dass die AVE von Tarifverträgen über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe weder gegen die durch Art. 11 EMRK geschützte Vereinigungsfreiheit verstößt noch zu einer Verletzung des durch Art. 1 Protokoll Nr. 1 zur EMRK geschützten Eigentumsrechts führt.
  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 1058/12

    Sonderzahlung - Dachdeckerhandwerk

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 10 ABR 12/18
    Bei dieser Sachlage müssen die Tarifgebundenen nicht nur mit einer AVE des Folgetarifvertrags, sondern auch mit der Rückbeziehung der AVE auf den Zeitpunkt seines Inkrafttretens rechnen (st. Rspr., zB BAG 13. November 2013 - 10 AZR 1058/12 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 24.07.2012 - 1 AZB 47/11

    Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit - Aussetzung

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 10 ABR 12/18
    Danach ist das Ausgangsverfahren nicht schon dann auszusetzen, wenn die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung nur von einer Partei ohne Angabe nachvollziehbarer Gründe infrage gestellt wird (vgl. BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 9, BAGE 142, 366) .
  • BVerfG, 10.09.1991 - 1 BvR 561/89

    Tarifverträge: Allgemeinverbindlicherklärung - Verstoß gegen die negative

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 10 ABR 12/18
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen über gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien nach § 5 TVG aF als unbedenklich angesehen (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - zu B III der Gründe, BVerfGE 55, 7; vgl. auch 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 856/09

    Unwirksamkeit einer Tarifbestimmung - (Teil-) Nichtigkeit eines Tarifvertrages

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 275/06

    Tarifliche Differenzierungsklausel

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 16 BVL 5012/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das

  • BAG, 20.09.2017 - 10 ABR 42/16

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Kleine Zahl - Schätzung

  • BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18

    SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß

    Das hat der Senat am 20. November 2018 in dem Verfahren nach § 98 ArbGG entschieden (BAG 20. November 2018 - 10 ABR 12/18 - Rn. 27 ff.) .

    Diesen Beschluss hat der Senat am 20. November 2018 bestätigt (- 10 ABR 12/18 - Rn. 26 ff.) .

  • BAG, 20.05.2020 - 10 AZR 576/18

    Hemmung der Verjährung - Nichtbetreiben - triftiger Grund

    Die gerichtliche Kontrolle von Allgemeinverbindlicherklärungen findet nach wie vor statt (zB BAG 20. November 2018 - 10 ABR 12/18 - Rn. 14 ff.; 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 21 ff., BAGE 162, 166) .
  • BAG, 23.02.2022 - 10 ABR 33/20

    Allgemeinverbindlicherklärung - Neuerlass - Heilung - Wach- und

    Dagegen ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht von Amts wegen zu prüfen, ob alle in den Vorinstanzen beteiligten Personen, Vereinigungen und Stellen zu Recht angehört wurden (BAG 20. November 2018 - 10 ABR 12/18 - Rn. 24 mwN) .

    Beteiligt sind ferner diejenigen, die einen eigenen Antrag gestellt haben, sowie die Tarifvertragsparteien, die den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag abgeschlossen haben (BAG 20. November 2018 - 10 ABR 12/18 - Rn. 25 mwN) .

    Vielmehr dürfte gerade dann, wenn ein Tarifvertrag bereits für allgemeinverbindlich erklärt wurde, sich diese AVE aber als unwirksam herausstellt, der Erlass einer neuen AVE unter Beachtung der Grenzen des Vertrauensschutzes und des Rückwirkungsverbots (vgl. dazu BAG 27. März 2019 - 10 AZR 211/18 - Rn. 48 ff., BAGE 166, 233; zur Rückwirkung von AVE zuletzt zB BAG 20. November 2018 - 10 ABR 12/18 - Rn. 52 mwN; vgl. auch BVerfG 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 - Rn. 17 [zum SokaSiG]) auch hinsichtlich eines abgelaufenen Tarifvertrags in Betracht kommen.

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