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   BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18   

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https://dejure.org/2018,42682
BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18 (https://dejure.org/2018,42682)
BAG, Entscheidung vom 19.12.2018 - 10 AZR 231/18 (https://dejure.org/2018,42682)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 (https://dejure.org/2018,42682)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

  • IWW

    § 288 Abs. 5 BGB, § 4 Nr. 4 Abs. 2 Satz 4 MTV, § 4 Nr. 4... Abs. 5 MTV, § 4 Nr. 3 MTV, § 4 Nr. 4 Abs. 1 MTV, § 4 Nr. 1 MTV, § 4 Nr. 4 Abs. 2 MTV, § 5 Nr. 4 Satz 2 MTV, § 4 Nr. 3 Abs. 3, Abs. 4 MTV, § 4 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 MTV, § 4 Nr. 3 Abs. 1 Satz 3 MTV, § 5 Nr. 5 MTV, § 5 MTV, § 4 Nr. 8 MTV, § 5 Nr. 2 MTV, § 4 MTV, § 4 Nr. 3 Abs. 4 MTV, § 5 Nr. 4 MTV, Art. 9 Abs. 3 GG, § 4 Nr. 5 MTV, § 4 Nr. 6 MTV, § 4 Nr. 7 MTV, § 6 ArbZG, § 4 Nr. 4 Abs. 2 Satz 2 MTV, § 4 Nr. 3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 MTV, § 4 Abs. 1 TzBfG, § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, § 4 TzBfG, § 22 TzBfG, Richtlinie 97/81/EG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG, § 45 Abs. 2 ArbGG, § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG, Art. 3 Abs. 1 GG, §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • bag-urteil.com

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

  • Wolters Kluwer

    Dispositions- und Regelungsfreiheit der Tarifvertragsparteien; Auslegung von Tarifnormen; Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten; Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei Differenzierung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen von Vollzeitkräften; Prüfung ...

  • Betriebs-Berater

    Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte

  • datenbank.nwb.de

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (33)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Tarifrecht: Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Tarifrecht: Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit schon ab der ersten Überstunde

  • IWW (Kurzinformation)

    Tarifrecht - Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überstundenzuschläge bei Teilzeitarbeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrarbeitszuschläge von Teilzeitbeschäftigten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    BAG:: Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Überstundenzuschläge auch für Teilzeit-Arbeitnehmer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte mit Jahresarbeitszeit - Vergleich von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten - isolierte Betrachtung der Entgeltbestandteile

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Mehrarbeitszuschläge für Beschäftigte in der Systemgastronomie

  • spiegel.de (Pressebericht, 20.12.2018)

    Überstunden: Wer Teilzeit arbeitet, kommt künftig leichter an Zuschläge

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Änderung der Rechtsprechung zu Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mehr Geld für Mehrarbeit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Tarifliche Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeittätigkeit im Rahmen einer Jahresarbeitszeitvereinbarung

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte immer ab der ersten Stunde

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Tarifliche Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Teilzeitarbeit und Mehrarbeitszuschlag: Ab sofort immer ab der ersten Stunde

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Mehr Teilzeitbeschäftigte haben künftig bei Überstunden Anspruch auf Zuschlag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zuschläge für Überstunden auch bei Teilzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überstundenzuschlag bei Teilzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte ab der ersten Überstunde

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge für über die Teilzeitquote hinausgehende Arbeitszeiten - Teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Dispositions- und Regelungsfreiheit der Tarifvertragsparteien

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Überstundenzuschläge bei Teilzeitarbeit

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Tarifliche Mehrarbeitszuschläge auch bei Teilzeitarbeit!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 165, 1
  • MDR 2019, 875
  • NZA 2019, 790
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (39)

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18
    Es kommt nicht auf die denkbaren Zwecke an, die mit der Leistung verfolgt werden können, sondern auf diejenigen, um die es den Tarifvertragsparteien bei der Leistung nach ihrem im Tarifvertrag selbst zum Ausdruck gekommenen, durch die Tarifautonomie geschützten Willen geht (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 28; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 55 mwN, BAGE 158, 360) .

    Die Tarifvertragsparteien hätten die Belastung der zeitweisen Überschreitung der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten nur unter der Voraussetzung eines rechtzeitigen Freizeitausgleichs hingenommen (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 59, BAGE 158, 360) .

    Die damit einhergehenden Belastungen haben die Tarifvertragsparteien hingenommen, zumal ein Ausgleich während des Zwölfmonatszeitraums nicht zwingend vorgesehen ist (vgl. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 59, BAGE 158, 360) .

    Lässt eine Tarifnorm eine Auslegung zu, die zu einem mit höherrangigem Recht zu vereinbarenden Ergebnis führt, ist sie in diesem Sinn anzuwenden (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 42 mwN, BAGE 158, 360) .

    Die in dieser Vorschrift geregelten Diskriminierungsverbote stehen nach § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (vgl. für die st. Rspr. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 44, BAGE 158, 360; 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 14; 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 (F) - Rn. 16 mwN, BAGE 150, 345) .

    Teilzeitbeschäftigte werden wegen der Teilzeitarbeit ungleichbehandelt, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (vgl. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 46, BAGE 158, 360; 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 15; 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 32, BAGE 148, 1) .

    § 4 Abs. 1 TzBfG schützt vor einer unmittelbaren Benachteiligung ebenso wie vor einer mittelbaren (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - aaO) .

    Eine geringere Arbeitszeit darf grundsätzlich nur quantitativ, nicht qualitativ anders vergütet werden als Vollzeitarbeit (vgl. BVerfG 27. November 1997 - 1 BvL 12/91 - zu B II 2 a aa der Gründe, BVerfGE 97, 35; BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 50 mwN, BAGE 158, 360; 23. Februar 2011 - 10 AZR 299/10 - Rn. 21 mwN) .

    § 4 Abs. 1 TzBfG verbietet eine Abweichung vom Pro-rata-temporis-Grundsatz zum Nachteil Teilzeitbeschäftigter, ohne dass dafür ein sachlicher Grund besteht (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - aaO; vgl. 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - Rn. 21, BAGE 128, 21) .

    Dadurch käme es für Teilzeitbeschäftigte zu nachteiligen Auswirkungen auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung und damit zu einer unmittelbaren Ungleichbehandlung (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 51, 53, BAGE 158, 360) .

    Die Anforderung, dass Teilzeitbeschäftigte erst die gesamte Differenz zur Vollzeitarbeitszeit über ihre Teilzeitquote hinaus arbeiten müssten, um für die nächste Stunde einen Überstundenzuschlag zu erhalten, sei mit einer höheren Belastungsgrenze von Teilzeit- gegenüber Vollzeitbeschäftigten verbunden (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 53, BAGE 158, 360; ebenso HWK/Schmalenberg 8. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 9; MHdB ArbR/Schüren 4. Aufl. § 50 Rn. 202) .

    Entgelte für die Regelarbeitszeit und für Mehr- oder Überarbeitsvergütungen sind gesondert zu vergleichen (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 45, 53, BAGE 158, 360) .

    Teilzeitkräfte würden damit unmittelbar benachteiligt (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 53, BAGE 158, 360) .

    Es kommt nicht auf die denkbaren Zwecke an, die mit der betreffenden Leistung verfolgt werden können, sondern auf diejenigen, um die es den Tarifvertragsparteien bei der betreffenden Leistung nach ihrem im Tarifvertrag selbst zum Ausdruck gekommenen, durch die Tarifautonomie geschützten Willen geht (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 55 mwN, BAGE 158, 360) .

    Sie erhalten für die gleiche Belastung, die durch die überobligatorische Inanspruchnahme ihrer Arbeitsleistung und den Eingriff in ihre Freizeit eintritt, die gleichen Mehrarbeitszuschläge (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 61, BAGE 158, 360) .

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18
    Es kommt nicht auf die denkbaren Zwecke an, die mit der Leistung verfolgt werden können, sondern auf diejenigen, um die es den Tarifvertragsparteien bei der Leistung nach ihrem im Tarifvertrag selbst zum Ausdruck gekommenen, durch die Tarifautonomie geschützten Willen geht (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 28; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 55 mwN, BAGE 158, 360) .

    Ohne Anhaltspunkte im Tarifvertrag könne nicht davon ausgegangen werden, dass es den Tarifvertragsparteien darum gehe, durch Verteuerung der über die individuell geschuldete Arbeitsleistung hinausgehenden Arbeitszeiten den individuellen Freizeitbereich zu schützen (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 28; 14. September 2011 - 10 AZR 358/10 - Rn. 26; 27. August 2008 - 5 AZR 647/07 - Rn. 12 mwN; 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 4 c der Gründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu III 1 der Gründe; 30. Januar 1996 - 3 AZR 275/94 - zu II 2 a der Gründe; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 80, 173; 21. November 1991 - 6 AZR 551/89 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 69, 85) .

    Da geleistete Überstunden durch Freizeitausgleich ohne Mehrarbeitszuschläge kompensiert werden könnten, hätten die Tarifvertragsparteien Eingriffe in den individuellen Freizeitbereich hingenommen (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 30) .

    Bei Nachtarbeitszuschlägen, die eine Tätigkeit betreffen, die vom Gesetzgeber als gesundheitlich belastend eingestuft wird (§ 1 Nr. 1 iVm. § 6 ArbZG) , geht es um den Gesundheitsschutz, während Sonn- und Feiertagszuschläge die individuelle Freizeit schützen könnten (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 29; vgl. für die Sonntagsarbeit EuGH 12. November 1996 - C-84/94 - [Vereinigtes Königreich/Rat] Rn. 37, Slg. 1996, I-5755) .

    Insgesamt könnte auch der Ausgleich von Erschwernissen für Arbeit zu ungünstigen Zeiten angestrebt sein (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - aaO; 17. Juni 2015 - 10 AZR 518/14 - Rn. 28) .

    b) Die monatsbezogene oder - bei vereinbarter Jahresarbeitszeit - jahresbezogene Betrachtung und Ausgleichsmöglichkeit könnten jedoch gegen den Schutz des individuellen Freizeitbereichs sprechen (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 30) .

    Es handle sich um keine Ungleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, wenn für die gleiche Anzahl von Arbeitsstunden für Vollzeit- und Teilzeitkräfte die gleiche Vergütung geschuldet werde (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 33; 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 3 c der Gründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu II 2 b aa der Gründe; 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 91, 262; 23. April 1998 - 6 AZR 558/96 - zu II 1 b der Gründe; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 83, 327; 30. Januar 1996 - 3 AZR 275/94 - zu II 1 d der Gründe; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 80, 173; 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - zu II 1 c der Gründe; so auch ErfK/Preis 19. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 30 ff.; Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath/Ahrendt/Tillmanns ArbR 4. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 16; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 22; Joussen in Boecken/Joussen TzBfG 5. Aufl. § 4 Rn. 52; Herms in Meinel/Heyn/Herms TzBfG 5. Aufl. § 4 Rn. 77; Laux in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 4 Rn. 138 f.) .

    dd) Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts gibt seine bisherige, zuletzt mit Urteil vom 26. April 2017 geäußerte Rechtsprechung auf, wonach für die Prüfung, ob Teilzeitbeschäftigte benachteiligt werden, auf die Gesamtvergütung abzustellen ist (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 33) .

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18
    c) Diese Auslegung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (zu der Beachtung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Tarifvertragsparteien BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 44, BAGE 162, 230; 29. Juni 2017 - 6 AZR 364/16 - Rn. 22, BAGE 159, 294) .

    aa) Aus Art. 3 Abs. 1 GG folgt das Gebot, wesentlich Gleiches gleich- und wesentlich Ungleiches ungleichzubehandeln (vgl. nur BVerfG 13. Dezember 2016 - 1 BvR 713/13 - Rn. 18 mwN; BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 44, BAGE 162, 230; 25. Januar 2018 - 6 AZR 791/16 - Rn. 26, BAGE 161, 356) .

    Die aus dem Gleichheitssatz folgenden Grenzen sind überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfG 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07 - Rn. 76, BVerfGE 133, 377; BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - aaO; 26. April 2017 - 10 AZR 856/15 - Rn. 31) .

    Vielmehr wäre für die hier in der Vergangenheit liegenden Zeiten eine Anpassung "nach oben" vorzunehmen (vgl. BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 58, BAGE 162, 230) .

  • EuGH, 06.12.2007 - C-300/06

    DIE VERGÜTUNG VON MEHRARBEIT ZU EINEM NIEDRIGEREN SATZ ALS DEM, DER FÜR REGULÄRE

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18
    Der Gerichtshof hat die Methoden der Gesamt- und der Einzelbetrachtung gegenübergestellt und die Vergütungsbestandteile untersucht, im Einzelfall den negativen Entgeltbestandteil eines Vergütungsabschlags (EuGH 6. Dezember 2007 - C-300/06 - [Voß] Rn. 36, Slg. 2007, I-10573) .

    Die Rechtsfrage, welche Methode für die Prüfung, ob Teilzeitbeschäftigte hinsichtlich des Entgelts benachteiligt werden, anzuwenden ist, stellt sich spätestens seit der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 6. Dezember 2007 (- C-300/06 - [Voß] Slg. 2007, I-10573) nicht mehr.

    Spätestens nachdem der Gerichtshof in der Entscheidung vom 6. Dezember 2007 wiederholt hatte, dass für die Prüfung einer Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten die Vergütungsbestandteile zu untersuchen sind (EuGH 6. Dezember 2007 - C-300/06 - [Voß] Rn. 36, aaO) , war die rechtliche Grundlage der früheren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts entfallen (vgl. BVerfG 2. Juli 1992 - 2 BvR 972/92 - zu II 1 a der Gründe) .

  • EuGH, 27.05.2004 - C-285/02

    Elsner-Lakeberg

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18
    Der Gerichtshof hat eine Benachteiligung angenommen, weil bei Teilzeitkräften die Anzahl zusätzlicher Stunden, von der an ein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung entstehe, nicht proportional zu ihrer Arbeitszeit vermindert werde (EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 15, 17, Slg. 2004, I-5861; vgl. auch 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 35, Slg. 2001, I-4961; 17. Mai 1990 - C-262/88 - [Barber] Rn. 34 f., Slg. 1990, I-1889) .

    Schon die Entscheidung vom 27. Mai 2004 (- C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Slg. 2004, I-5861) markiert eine Zäsur im Verständnis der Vergleichsmethoden.

    Damit ginge eine wegen ihrer Teilzeitquote höhere Belastungsgrenze einher (vgl. EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 17, Slg. 2004, I-5861) .

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 8/03

    Teilzeitarbeit - Überstunden - Mehrflugstundenvergütung

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18
    Ohne Anhaltspunkte im Tarifvertrag könne nicht davon ausgegangen werden, dass es den Tarifvertragsparteien darum gehe, durch Verteuerung der über die individuell geschuldete Arbeitsleistung hinausgehenden Arbeitszeiten den individuellen Freizeitbereich zu schützen (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 28; 14. September 2011 - 10 AZR 358/10 - Rn. 26; 27. August 2008 - 5 AZR 647/07 - Rn. 12 mwN; 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 4 c der Gründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu III 1 der Gründe; 30. Januar 1996 - 3 AZR 275/94 - zu II 2 a der Gründe; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 80, 173; 21. November 1991 - 6 AZR 551/89 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 69, 85) .

    Gleiches gilt für den Umstand, dass zwar die Verlängerung der Arbeitszeit Zuschläge auslösen kann, nicht aber die ebenfalls den Freizeitbereich berührende Veränderung der Lage der Arbeitszeit (vgl. BAG 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu III 2 e der Gründe) .

    Es handle sich um keine Ungleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, wenn für die gleiche Anzahl von Arbeitsstunden für Vollzeit- und Teilzeitkräfte die gleiche Vergütung geschuldet werde (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 33; 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 3 c der Gründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu II 2 b aa der Gründe; 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 91, 262; 23. April 1998 - 6 AZR 558/96 - zu II 1 b der Gründe; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 83, 327; 30. Januar 1996 - 3 AZR 275/94 - zu II 1 d der Gründe; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 80, 173; 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - zu II 1 c der Gründe; so auch ErfK/Preis 19. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 30 ff.; Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath/Ahrendt/Tillmanns ArbR 4. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 16; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 22; Joussen in Boecken/Joussen TzBfG 5. Aufl. § 4 Rn. 52; Herms in Meinel/Heyn/Herms TzBfG 5. Aufl. § 4 Rn. 77; Laux in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 4 Rn. 138 f.) .

  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 564/14

    Altersteilzeit im Blockmodell - keine Anpassung des Arbeitsentgelts bei

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18
    Die in dieser Vorschrift geregelten Diskriminierungsverbote stehen nach § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (vgl. für die st. Rspr. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 44, BAGE 158, 360; 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 14; 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 (F) - Rn. 16 mwN, BAGE 150, 345) .

    Teilzeitbeschäftigte werden wegen der Teilzeitarbeit ungleichbehandelt, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (vgl. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 46, BAGE 158, 360; 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 15; 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 32, BAGE 148, 1) .

  • BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 275/94

    Überstundenzuschläge nach tarifvertraglichen Bestimmungen - Leistung von

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18
    Ohne Anhaltspunkte im Tarifvertrag könne nicht davon ausgegangen werden, dass es den Tarifvertragsparteien darum gehe, durch Verteuerung der über die individuell geschuldete Arbeitsleistung hinausgehenden Arbeitszeiten den individuellen Freizeitbereich zu schützen (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 28; 14. September 2011 - 10 AZR 358/10 - Rn. 26; 27. August 2008 - 5 AZR 647/07 - Rn. 12 mwN; 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 4 c der Gründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu III 1 der Gründe; 30. Januar 1996 - 3 AZR 275/94 - zu II 2 a der Gründe; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 80, 173; 21. November 1991 - 6 AZR 551/89 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 69, 85) .

    Es handle sich um keine Ungleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, wenn für die gleiche Anzahl von Arbeitsstunden für Vollzeit- und Teilzeitkräfte die gleiche Vergütung geschuldet werde (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 33; 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 3 c der Gründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu II 2 b aa der Gründe; 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 91, 262; 23. April 1998 - 6 AZR 558/96 - zu II 1 b der Gründe; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 83, 327; 30. Januar 1996 - 3 AZR 275/94 - zu II 1 d der Gründe; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 80, 173; 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - zu II 1 c der Gründe; so auch ErfK/Preis 19. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 30 ff.; Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath/Ahrendt/Tillmanns ArbR 4. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 16; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 22; Joussen in Boecken/Joussen TzBfG 5. Aufl. § 4 Rn. 52; Herms in Meinel/Heyn/Herms TzBfG 5. Aufl. § 4 Rn. 77; Laux in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 4 Rn. 138 f.) .

  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 684/93

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte - Chemie

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18
    Ohne Anhaltspunkte im Tarifvertrag könne nicht davon ausgegangen werden, dass es den Tarifvertragsparteien darum gehe, durch Verteuerung der über die individuell geschuldete Arbeitsleistung hinausgehenden Arbeitszeiten den individuellen Freizeitbereich zu schützen (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 28; 14. September 2011 - 10 AZR 358/10 - Rn. 26; 27. August 2008 - 5 AZR 647/07 - Rn. 12 mwN; 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 4 c der Gründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu III 1 der Gründe; 30. Januar 1996 - 3 AZR 275/94 - zu II 2 a der Gründe; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 80, 173; 21. November 1991 - 6 AZR 551/89 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 69, 85) .

    Es handle sich um keine Ungleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, wenn für die gleiche Anzahl von Arbeitsstunden für Vollzeit- und Teilzeitkräfte die gleiche Vergütung geschuldet werde (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 33; 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 3 c der Gründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu II 2 b aa der Gründe; 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 91, 262; 23. April 1998 - 6 AZR 558/96 - zu II 1 b der Gründe; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 83, 327; 30. Januar 1996 - 3 AZR 275/94 - zu II 1 d der Gründe; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 80, 173; 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - zu II 1 c der Gründe; so auch ErfK/Preis 19. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 30 ff.; Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath/Ahrendt/Tillmanns ArbR 4. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 16; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 22; Joussen in Boecken/Joussen TzBfG 5. Aufl. § 4 Rn. 52; Herms in Meinel/Heyn/Herms TzBfG 5. Aufl. § 4 Rn. 77; Laux in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 4 Rn. 138 f.) .

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 448/03

    Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18
    Ohne Anhaltspunkte im Tarifvertrag könne nicht davon ausgegangen werden, dass es den Tarifvertragsparteien darum gehe, durch Verteuerung der über die individuell geschuldete Arbeitsleistung hinausgehenden Arbeitszeiten den individuellen Freizeitbereich zu schützen (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 28; 14. September 2011 - 10 AZR 358/10 - Rn. 26; 27. August 2008 - 5 AZR 647/07 - Rn. 12 mwN; 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 4 c der Gründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu III 1 der Gründe; 30. Januar 1996 - 3 AZR 275/94 - zu II 2 a der Gründe; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 80, 173; 21. November 1991 - 6 AZR 551/89 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 69, 85) .

    Es handle sich um keine Ungleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, wenn für die gleiche Anzahl von Arbeitsstunden für Vollzeit- und Teilzeitkräfte die gleiche Vergütung geschuldet werde (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 33; 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 3 c der Gründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu II 2 b aa der Gründe; 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 91, 262; 23. April 1998 - 6 AZR 558/96 - zu II 1 b der Gründe; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 83, 327; 30. Januar 1996 - 3 AZR 275/94 - zu II 1 d der Gründe; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 80, 173; 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - zu II 1 c der Gründe; so auch ErfK/Preis 19. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 30 ff.; Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath/Ahrendt/Tillmanns ArbR 4. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 16; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 22; Joussen in Boecken/Joussen TzBfG 5. Aufl. § 4 Rn. 52; Herms in Meinel/Heyn/Herms TzBfG 5. Aufl. § 4 Rn. 77; Laux in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 4 Rn. 138 f.) .

  • LAG Niedersachsen, 06.11.2017 - 8 Sa 672/17

    Zuschlagspflichtige Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung in der Systemgastronomie

  • LAG Düsseldorf, 11.07.2017 - 14 Sa 340/17

    Auslegung des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

  • BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 791/16

    Stufenzuordnung - Inländerdiskriminierung

  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 856/15

    MRTV für Sicherheitsdienstleistungen in der BRD vom 30. August 2011 -

  • BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

  • BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 299/10

    Theaterbetriebszulage - Voraussetzungen - anteilige Zahlung

  • BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 558/96

    Rechtmäßigkeit von Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte -

  • BVerfG, 02.07.1992 - 2 BvR 972/92

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Vorlagepflicht des BGH an den Großen

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 634/07

    Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit

  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 539/93

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte -Nährmittelindustrie

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 138/94

    Überstundenvergütung bei Teilzeit im öffentlichen Dienst

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

  • EuGH, 15.12.1994 - C-399/92

    Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.

  • EuGH, 26.06.2001 - C-381/99

    Brunnhofer

  • BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 200/98

    Gleichbehandlung teilzeit- und vollbeschäftigter Lehrer

  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2018 - 2 Sa 1365/17

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte in der Systemgastronomie

  • BAG, 17.06.2015 - 10 AZR 518/14

    Tariflicher Lohnzuschlag - Personen- und Warenkontrolle

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 358/10

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag - Geld- und Werttransport Niedersachsen

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 647/07

    Tariflicher Überstundenzuschlag - Begriff "Arbeit leisten

  • BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 551/89

    Bereitschaftsdienst nichtvollbeschäftigter Angestellter

  • EuGH, 12.11.1996 - C-84/94

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG

  • BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22

    Vergütung - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

    cc) Das Verbot der Diskriminierung gilt auch, wenn sich die Ungleichbehandlung lediglich mittelbar ergibt (vgl. BAG 23. März 2021 - 3 AZR 24/20 - Rn. 11; 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 37; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 48 mwN, BAGE 165, 1; aA MüKoBGB/Müller-Glöge 9. Aufl. TzBfG § 4 Rn. 16) .
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 481/18

    Altersteilzeit im Blockmodell - Urlaub für die Freistellungsphase

    (2) Die Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs in der Altersteilzeit nach § 3 Abs. 1 BUrlG verstößt nicht gegen das in § 4 Nr. 1 und Nr. 2 der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit geregelte Verbot der Diskriminierung von Teilzeitkräften, das mit § 4 Abs. 1 TzBfG in nationales Recht umgesetzt wurde (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 52, BAGE 165, 1) .
  • BAG, 11.11.2020 - 10 AZR 185/20

    Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?

    c) Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich mit Urteil vom 19. Dezember 2018 dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen und seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 58 ff., BAGE 165, 1) .

    In beiden Fällen bestand der Zweck der zusätzlichen Vergütung darin, den Eingriff in den geschützten Freizeitbereich auszugleichen (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 65 ff., BAGE 165, 1; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 58 ff., BAGE 158, 360) .

    Das Schrifttum nimmt aufgrund dessen an, es sei weiterhin fraglich, ob eine Bestimmung, die die Vergütung von Mehrarbeit an die für einen Vollzeitbeschäftigten geltende Arbeitszeit knüpfe, eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten beinhalte (Günther in Sponer/Steinherr TVöD/TV-L Gesamtausgabe Stand 1. März 2020 § 7 TVöD Rn. 105.2; vgl. auch Bayer GWR 2019, 200) .

    Die in dieser Vorschrift geregelten Diskriminierungsverbote stehen nach § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (st. Rspr., zB BAG 22. Oktober 2019 - 9 AZR 71/19 - Rn. 22; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 47 mwN, BAGE 165, 1) .

    Teilzeitbeschäftigte werden wegen der Teilzeitarbeit ungleichbehandelt, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG 29. Januar 2020 - 4 ABR 26/19 - Rn. 30; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 48 mwN, aaO) .

    a) Im Urteil vom 19. Dezember 2018 hat der vorlegende Senat die einzelnen Entgeltbestandteile gesondert betrachtet (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 51 ff., BAGE 165, 1) .

    Dadurch käme es für Teilzeitbeschäftigte zu nachteiligen Auswirkungen auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung und damit zu einer unmittelbaren Ungleichbehandlung (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 50 mwN, aaO) .

    Spätestens nachdem der Gerichtshof in der Entscheidung vom 6. Dezember 2007 wiederholt hatte, dass für die Prüfung einer Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten die Vergütungsbestandteile zu untersuchen seien, sei die Rechtsfrage aus Sicht des Zehnten Senats geklärt gewesen (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 62, BAGE 165, 1 mit Bezug auf EuGH 6. Dezember 2007 - C-300/06 - [Voß] Rn. 36) .

    Unabhängig davon, dass er an seiner im Urteil vom 19. Dezember 2018 geäußerten Rechtsauffassung festhält (- 10 AZR 231/18 - Rn. 62, BAGE 165, 1) , ist die Annahme einer geklärten Rechtslage nicht mehr gerechtfertigt.

    Eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeitbeschäftigten kann nur gerechtfertigt sein, wenn sich ihr Grund aus dem Verhältnis von Leistungszweck und Umfang der Teilzeitarbeit herleiten lässt (BAG 22. Oktober 2019 - 9 AZR 71/19 - Rn. 32; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 66, BAGE 165, 1; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 55 mwN, BAGE 158, 360) .

    Der Zweck ist der von den Tarifvertragsparteien vorgenommenen ausdrücklichen Zweckbestimmung der Leistung zu entnehmen oder durch Auslegung der Tarifnorm - anhand von Anspruchsvoraussetzungen, Ausschließungs- und Kürzungsregelungen - zu ermitteln (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 34 mwN, BAGE 165, 1) .

  • EuGH, 19.10.2023 - C-660/20

    Arbeitszeit: Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn

    Das Bundesarbeitsgericht stellt klar, dass es diesem zweiten Ansatz seit der Verkündung seines Urteils vom 19. Dezember 2018, 10 AZR 231/18, gefolgt sei.
  • BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 372/18

    Tarifliche Altersfreizeit - Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter

    Das in § 4 Abs. 1 TzBfG geregelte Diskriminierungsverbot steht gemäß § 22 Abs. 1 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (vgl. für die st. Rspr. BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 47 mwN) .

    Vielmehr bestimmen die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer Normsetzungskompetenz aus Art. 9 Abs. 3 GG nicht nur den Zweck einer tariflichen Leistung (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 34; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 55, BAGE 158, 360) .

    (a) Die Gewährung bezahlter Altersfreizeit nach § 2a Ziffer 1 Abs. 1 und Abs. 5 MTV dient, wie die Auslegung der Regelung ergibt (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. etwa BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 564/17 - Rn. 17; zur Zweckbestimmung vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 34) , der Entlastung älterer Arbeitnehmer durch eine Reduzierung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit.

    Der Tarifvertrag bestimmt in Abhängigkeit von der geschuldeten Wochenarbeitszeit differenzierte Regelungen und legt damit für Arbeitnehmer, die das 57. Lebensjahr vollendet haben, unterschiedliche individuelle Belastungsgrenzen fest (vgl. hierzu BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 50; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 51, 53, BAGE 158, 360) .

  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 334/20

    Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit

    (4) Dem steht nicht entgegen, dass Mehrarbeitszuschläge nach der Rechtsprechung des Senats den zulässigen Zweck verfolgen können, Arbeitgeber von Eingriffen in den geschützten Freizeitbereich der Arbeitnehmer abzuhalten (vgl. BAG 11. November 2020 - 10 AZR 185/20 (A) - Rn. 34 mwN; 17. Juni 2020 - 10 AZR 210/19 (A) - Rn. 26; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 65 ff., BAGE 165, 1) .
  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 332/20

    Gleichbehandlung bei Nachtarbeit

    Der Zweck ist der von den Tarifvertragsparteien vorgenommenen ausdrücklichen Zweckbestimmung der Leistung zu entnehmen oder durch Auslegung der Tarifnorm - anhand von Anspruchsvoraussetzungen, Ausschließungs- und Kürzungsregelungen - zu ermitteln (BAG 11. November 2020 - 10 AZR 185/20 (A) - Rn. 68, vor dem Gerichtshof anhängig unter - C-660/20 - [Lufthansa CityLine]; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 34 mwN, BAGE 165, 1) .
  • BAG, 17.06.2020 - 10 AZR 210/19

    Sind Urlaubszeiten für Mehrarbeitszuschläge zu berücksichtigen?

    aa) Die Tarifvertragsparteien sind grundsätzlich frei darin, den Zweck einer tariflichen Leistung in Ausübung ihrer durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie zu bestimmen (BAG 29. Januar 2020 - 4 ABR 26/19 - Rn. 28; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 34, BAGE 165, 1) .

    Zweck von Mehrarbeitszuschlägen kann auch sein, Arbeitgeber von Eingriffen in den geschützten Freizeitbereich der Arbeitnehmer abzuhalten (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 36 ff., BAGE 165, 1) .

    MTV gegen § 4 Abs. 1 TzBfG verstößt, weil Teilzeitbeschäftigte erst dann Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge haben, wenn sie die für eine Vollzeittätigkeit maßgebliche Stundenzahl überschreiten (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 50 ff., BAGE 165, 1) .

  • LAG Nürnberg, 13.06.2019 - 3 Sa 348/18

    Teilzeit - Überstundenzuschlag - öffentlicher Dienst - kommunale Krankenhäuser

    Die Klägerin verweist unter Bezugnahme auf ihr erstinstanzliches Vorbringen auf die Entscheidungen des BAG vom 23.03.2017 (Az. 6 AZR 161/16) und vom 19.12.2018 (Az. 10 AZR 231/18).

    Es kommt nicht auf die denkbaren Zwecke an, die mit der Leistung verfolgt werden können, sondern auf diejenigen, um die es den Tarifvertragsparteien bei der Leistung nach ihrem im Tarifvertrag selbst zum Ausdruck gekommenen, durch die Tarifautonomie geschützten Willen geht (BAG vom 19.12.2018 - 10 AZR 231/18, Rn.34 mwN, juris).

    Ohne Anhaltspunkte im Tarifvertrag könne nicht davon ausgegangen werden, dass es den Tarifvertragsparteien darum gehe, durch Verteuerung der über die individuell geschuldete Arbeitsleistung hinausgehenden Arbeitszeiten den individuellen Freizeitbereich zu schützen (vgl. die Nachweise bei BAG vom 19.12.2018 - 10 AZR 231/18, Rn.35, juris).

    Die in dieser Vorschrift geregelten Diskriminierungsverbote stehen nach § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (vgl. etwa BAG vom 19.12.2018 - 10 AZR 231/18, Rn.47 mwN, juris).

    b) Es spricht viel dafür, dass hier - auch bei richtlinienkonformer Auslegung - bereits keine Ungleichbehandlung vorliegt, weil für die gleiche Anzahl von Arbeitsstunden für Teilzeit- und Vollzeitarbeitnehmer die gleiche Gesamtvergütung geschuldet wird (so noch BAG vom 26.04.2017 - 10 AZR 589/15, Rn.33, juris; inzwischen ausdrücklich aufgegeben von BAG vom 19.12.2018 - 10 AZR 231/18, Rn.58, juris).

    Es kommt nicht auf die denkbaren Zwecke an, die mit der betreffenden Leistung verfolgt werden können, sondern auf diejenigen, um die es den Tarifvertragsparteien bei der betreffenden Leistung nach ihrem im Tarifvertrag selbst zum Ausdruck gekommenen, durch die Tarifautonomie geschützten Willen geht (vgl. etwa BAG vom 19.12.2018 - 10 AZR 231/18, Rn.66, juris).

    Wird demgegenüber der Zweck verfolgt, die Einbuße der Dispositionsmöglichkeit über die Freizeit zu belohnen und Arbeitgeber von Eingriffen in den geschützten Freizeitbereich der Arbeitnehmer abzuhalten, ist eine Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt, weil sich dieser Zweck in gleicher Weise auf Teilzeit- und Vollzeitkräfte bezieht (BAG vom 19.12.2018 - 10 AZR 231/18, Rn. 67).

  • LAG Nürnberg, 30.04.2019 - 7 Sa 346/18

    Überstundenzuschlag - Teilzeit - Schichtarbeit - TVöD

    Die Klägerin verweist unter Bezugnahme auf ihr erstinstanzlichen Vorbringen auf die Entscheidungen des BAG vom 23.03.2017 (Az. 6 AZR 161/16) und vom 19.12.2018 (Az. 10 AZR 231/18).

    Es kommt nicht auf die denkbaren Zwecke an, die mit der Leistung verfolgt werden können, sondern auf diejenigen, um die es den Tarifvertragsparteien bei der Leistung nach ihrem im Tarifvertrag selbst zum Ausdruck gekommenen, durch die Tarifautonomie geschützten Willen geht (BAG vom 19.12.2018 - 10 AZR 231/18, Rn.34 mwN, juris).

    Ohne Anhaltspunkte im Tarifvertrag könne nicht davon ausgegangen werden, dass es den Tarifvertragsparteien darum gehe, durch Verteuerung der über die individuell geschuldete Arbeitsleistung hinausgehenden Arbeitszeiten den individuellen Freizeitbereich zu schützen (vgl. die Nachweise bei BAG vom 19.12.2018 - 10 AZR 231/18, Rn.35, juris).

    Die in dieser Vorschrift geregelten Diskriminierungsverbote stehen nach § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (vgl. etwa BAG vom 19.12.2018 - 10 AZR 231/18, Rn.47 mwN, juris).

    b) Es spricht viel dafür, dass vorliegend - auch bei richtlinienkonformer Auslegung - bereits keine Ungleichbehandlung vorliegt, weil für die gleiche Anzahl von Arbeitsstunden für Teilzeit- und Vollzeitarbeitnehmer die gleiche Gesamtvergütung geschuldet wird (so noch BAG vom 26.04.2017 - 10 AZR 589/15, Rn.33 juris; inzwischen ausdrücklich aufgegeben von BAG vom 19.12.2018 - 10 AZR 231/18, Rn.58, juris).

    Es kommt nicht auf die denkbaren Zwecke an, die mit der betreffenden Leistung verfolgt werden können, sondern auf diejenigen, um die es den Tarifvertragsparteien bei der betreffenden Leistung nach ihrem im Tarifvertrag selbst zum Ausdruck gekommenen, durch die Tarifautonomie geschützten Willen geht (vgl. etwa BAG vom 19.12.2018 - 10 AZR 231/18, Rn.66, juris).

    Wird demgegenüber der Zweck verfolgt, die Einbuße der Dispositionsmöglichkeit über die Freizeit zu belohnen und Arbeitgeber von Eingriffen in den geschützten Freizeitbereich der Arbeitnehmer abzuhalten, ist eine Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt, weil sich dieser Zweck in gleicher Weise auf Teilzeit- und Vollzeitkräfte bezieht (BAG vom 19.12.2018 - 10 AZR 231/18, Rn. 67).

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug

  • LAG Nürnberg, 03.05.2019 - 8 Sa 340/18

    Überstundenzuschlag - Teilzeit - Schichtarbeit - TVöD

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19

    Urlaubsanspruch - Altersteilzeit - Freistellungsphase

  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 332/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 364/19

    Tariflicher Mehrurlaub - Gleichbehandlung - Behinderung

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 618/19

    Betriebliche Altersversorgung - allgemeiner Gleichheitssatz

  • BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 106/22

    Corona-Sonderzahlung - Altersteilzeit

  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 293/18

    Ersatz vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten

  • ArbG Düsseldorf, 04.03.2020 - 15 Ca 19/20
  • BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 24/20

    Höhe einer betrieblichen Altersversorgung - Auswirkung von Teilzeitbeschäftigung

  • LAG Sachsen, 17.07.2019 - 2 Sa 364/18

    Kein ausdrückliches Leistungsangebot des Schuldners bei unwiderruflicher

  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 71/19

    Tarifliche Altersfreizeit - Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 332/22

    Anspruch auf tarifvertragliche Jahressonderzahlung sowie Corona-Sonderzahlung in

  • ArbG München, 29.05.2019 - 12 Ca 13601/18

    Mehrflugdienststundenvergütung - Ungleichbehandlung eines Teilzeitbeschäftigten

  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 397/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 278/18

    Schadensersatz - vorgerichtliche Anwaltskosten des Geschädigten - Ausschluss

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 553/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 473/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 23.08.2023 - 10 AZR 108/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 600/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 29.01.2020 - 4 ABR 26/19

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - Berechnung der

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 163/23

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 499/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 369/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Ausschlussfrist

  • BAG, 23.08.2023 - 10 AZR 384/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2019 - 12 Sa 615/18

    Begriff der Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit i.S. von § 4 Abs. 1 TzBfG

  • BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 591/17

    Verzugspauschale - Beschwerdewert

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 587/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 379/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 461/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 482/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.10.2020 - 8 AZR 412/19

    Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB - Anspruch nach § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO

  • BAG, 28.06.2023 - 10 AZR 471/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 333/20

    Gleichbehandlung bei Nachtarbeit

  • LAG Hamm, 02.05.2019 - 17 Sa 62/19

    Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Wechselschichtarbeitnehmer durch Ausschluss

  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 528/18

    Berufungsbegründung bei voneinander abhängigen prozessualen Ansprüchen -

  • BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 330/22

    Corona-Sonderzahlung - Altersteilzeit

  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 335/20

    Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 351/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 81/23

    Höhe des Anspruchs auf Corona-Sonderzahlung in der Ansparphase der Teilzeit im

  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 423/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 119/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • ArbG Gelsenkirchen, 17.07.2019 - 2 Ca 58/18

    Verzugspauschale, Anwendbarkeit im Arbeitsrecht

  • BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 217/22

    Corona-Sonderzahlung - Altersteilzeit

  • LAG München, 19.11.2019 - 6 Sa 370/19

    Mehrflugdienststundenvergütung

  • BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 132/22

    Corona-Sonderzahlung - Altersteilzeit

  • BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 133/22

    Corona-Sonderzahlung - Altersteilzeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2022 - 7 Sa 352/19

    Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte im Geltungsbereich des TVöD-K

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2022 - 23 Sa 905/21

    Anpassung nach oben - sachlicher Grund - Tarifauslegung - Überzeitzulage bei

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 507/18

    Einseitige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit - vergangenheitsbezogene

  • BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 107/22

    Corona-Sonderzahlung - Altersteilzeit

  • ArbG Nürnberg, 03.08.2021 - 14 Ca 5198/20

    Mehrarbeitszuschlag, Abrechnungszeitraum, Teilzeitbeschäftigte, Stundung,

  • LAG Düsseldorf, 19.12.2019 - 13 Sa 269/19

    Teilzeitausbildung; Abrechnung künftiger Zahlungen

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 05.03.2019 - 6 Ca 6294/18

    Verzugskostenpauschale 40,00 EUR - Anwendbarkeit Arbeitsrecht

  • ArbG Cottbus, 22.04.2021 - 3 Ca 876/20

    Die Tarifvertragsparteien können die Zahlung einer tariflichen Überzeitzulage bei

  • ArbG Essen, 23.10.2023 - 6 Ca 1687/23
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 509/18

    Berufungsbegründung bei voneinander abhängigen prozessualen Ansprüchen -

  • LAG Hessen, 22.05.2019 - 6 Sa 393/18

    Berechnung rentenfähigen Einkommens in Tarifvertrag Lufthansa Bodenpersonal nicht

  • VG Freiburg, 07.05.2019 - 13 K 2060/18

    Gewährung einer Erschwerniszulage für Vollzugsbeamte des Bundes für Dienst zu

  • ArbG Dortmund, 02.11.2023 - 6 Ca 2854/23
  • ArbG München, 28.04.2021 - 20 Ca 14019/20

    Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Einkommen, Tarifvertrag, Arbeitsleistung, Berufung,

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2020 - 4 S 2123/19

    Gewährung einer Erschwerniszulage - Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten;

  • LAG Hamburg, 19.08.2019 - 8 Sa 56/18

    Höhe betriebliches Ruhegehalt - Benachteiligung Teilzeitkraft

  • LAG Nürnberg, 18.02.2020 - 7 Sa 202/19

    Tarifauslegung - Vergütung -Heiligabend - Filmtheater

  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2021 - 11 Sa 17/20

    Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit - Gleichbehandlung - Zuschlagshöhe -

  • LAG Düsseldorf, 17.01.2020 - 6 Sa 465/19

    Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags; Keine Kürzung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2019 - 8 Sa 332/18

    Mehrarbeitszuschlag - Sicherheitsgewerbe

  • LAG Nürnberg, 11.08.2022 - 5 Sa 316/21

    Arbeitszeit, Arbeitnehmer, Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Mehrarbeit,

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