Rechtsprechung
BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 449/87 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2169) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Soziale Rechtfertigung und Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung - Beachtung des Beratungsgeheimnisses - Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung - Entfernung von Zeugen aus Gerichtssaal - Gütliche Erledigung des Rechtsstreits ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässiger Ausschluss von Zeugen auch von der der Beweisaufnahme vorangehenden mündlichen Verhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 06.06.1986 - 3 Ca 1803/86
- LAG Düsseldorf, 23.04.1987 - 5 Sa 1142/86
- BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 449/87
Papierfundstellen
- NZA 1988, 706 (Ls.)
- BB 1988, 1330
- JR 1988, 396
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.01.1953 - 1 StR 626/52
Rechtsmittel
Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 449/87
Während die Literatur zu § 394 ZPO dieses Problem nicht behandelt, wird die mit § 394 ZPO übereinstimmende Vorschrift des § 58 StPO ebenso dahin ausgelegt, daß die Zeugen zu Beginn der Hauptverhandlung den Sitzungssaal zu verlassen haben, um ihre Aussagen ohne Kenntnis dessen machen zu können, was Angeklagte und andere Beweispersonen bekunden (BGHSt 3, 386;… Löwe-Rosenberg, StPO, 23. Aufl., § 58 Rz 3;… Kleinknecht/Meyer, StPO, 38. Aufl., § 58 Rz 2).
- BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 678/19
Außerordentliche Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats
Ob sich diese Annahmen in tatsächlicher (vgl. BAG 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - zu B II 3 e der Gründe, BAGE 30, 176) oder rechtlicher (vgl. BAG 21. Januar 1988 - 2 AZR 449/87 - zu C I der Gründe) Hinsicht als zutreffend erweisen, ist keine Frage der Ordnungsgemäßheit des Anhörungsverfahrens, sondern eine solche der richterlichen Bewertung im Kündigungsschutzprozess. - BFH, 11.02.2005 - IV B 66/03
Verstoß gegen den Inhalt der Akten; Zeugenvernehmung
Zwar hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens nicht verletzt sind, wenn der Vorsitzende einen potentiellen Zeugen unmittelbar nach Eröffnung der Verhandlung auffordert, den Sitzungssaal bis zu seiner Vernehmung zu verlassen (Urteil vom 21. Januar 1988 2 AZR 449/87, Betriebsberater 1988, 1330).