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   BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 791/95   

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BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 791/95 (https://dejure.org/1997,1775)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1997 - 9 AZR 791/95 (https://dejure.org/1997,1775)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1997 - 9 AZR 791/95 (https://dejure.org/1997,1775)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erkrankung nach Urlaubsantritt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 275; BUrlG § ... 7 Abs. 1 und 3; Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation (Postneuordnungsgesetz) vom 14.9.1994 Art. 4 § 21; Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost vom 6.1.1955 in der am 30.6.1994 gelt. F. (TV Arb.) § 23 Abs. 1, Abs. 10, 17.
    Erkrankung im Übertragungszeitraum: Keine Nachgewährung von Urlaubstagen nach Ablauf des Übertragungszeitraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 889
  • BB 1997, 1592
  • DB 1997, 1622
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 67/95

    Nachgewährung von Urlaub außerhalb des Übertragungszeitraums

    Auszug aus BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 791/95
    Derartige Tarifbestimmungen sind nicht ungewöhnlich (vgl. zu § 52 MTB II BAG Urteil vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 184/88 - AP Nr. 12 zu § 9 BUrlG; für § 49 MTW Senatsurteil vom 19. März 1996 - 9 AZR 67/95 - AP Nr. 13 zu § 9 BUrlG).
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Auszug aus BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 791/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats geht der durch die Leistungshandlung des Arbeitgebers konkretisierte Urlaubsanspruch gemäß § 243 Abs. 2, § 275 Abs. 1, § 300 Abs. 2 BGB ersatzlos unter, wenn die Freistellung nachträglich unmöglich wird, ohne daß der Arbeitgeber die Unmöglichkeit zu vertreten hat (Senatsurteile vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 65/90 - BAGE 73, 221 = AP Nr. 3 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - BAGE 77, 296, 301 = AP Nr. 19 zu § 7 BUrlG, zu 2b der Gründe).
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 65/90

    Nachträgliche Unmöglichkeit einer Freistellung nach dem AWbG NW

    Auszug aus BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 791/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats geht der durch die Leistungshandlung des Arbeitgebers konkretisierte Urlaubsanspruch gemäß § 243 Abs. 2, § 275 Abs. 1, § 300 Abs. 2 BGB ersatzlos unter, wenn die Freistellung nachträglich unmöglich wird, ohne daß der Arbeitgeber die Unmöglichkeit zu vertreten hat (Senatsurteile vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 65/90 - BAGE 73, 221 = AP Nr. 3 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - BAGE 77, 296, 301 = AP Nr. 19 zu § 7 BUrlG, zu 2b der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 26.07.1995 - 11 Sa 454/95

    Urlaub: Nachgewährung infolge Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 791/95
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Juli 1995 - 11 Sa 454/95 - aufgehoben.
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04

    Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs

    Der durch die Festlegung des Arbeitgebers konkretisierte Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers ist in einem solchen Falle nach § 243 Abs. 2, § 275 Abs. 1 BGB ersatzlos untergegangen (st. Rspr., vgl. BAG 21. Januar 1997 - 9 AZR 791/95 - AP BUrlG § 9 Nr. 15 = EzA BUrlG § 7 Nr. 104).
  • BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 285/22

    Tariflicher Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Aufgrund des fehlenden Gleichlaufs zum gesetzlichen Fristenregime des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG käme eine Nachgewährung des tariflichen Mehrurlaubs nach dem 31. März des Folgejahres ohnehin nicht in Betracht (vgl. zur Auslegung von § 9 BUrlG vor EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff]: BAG 21. Januar 1997 - 9 AZR 791/95 - zu I 2 d der Gründe; 19. März 1996 - 9 AZR 67/95 - zu 4 der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 Sa 183/03

    Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Zurückweisung der Arbeitsleistung ohne

    Demnach kann kein Erfüllungserfolg eintreten, wenn infolge der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers keine Arbeitspflicht bestanden hat (z. B. BAG 21.01.1997 - 9 AZR 791/95 - EzA § 7 BUrlG Nr. 104).
  • LAG München, 02.02.2016 - 6 Sa 937/15

    Verfall tariflichen Urlaubs

    Nach Satz 3 dieser Bestimmung muss ein übertragener Urlaub bis 31. März des Folgejahres geltend gemacht sein, während das Bundesarbeitsgericht § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG dahingehend versteht, dass der Urlaub bis 31. März des Folgejahres vollständig eingebracht sein muss (BAG v. 21.1. 1997 - 9 AZR 791/95, NZA 1997, 889, unter I 1 c der Gründe; Leinemann/Linck, BUrlG 2. Aufl., § 7 Rz. 126, 128 m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 17.02.2011 - 11 Sa 1542/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsänderung bei Verstoß gegen

    Die Spaltung kann auch mit der Veräußerung eines Betriebsteils i. S. von § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB verbunden sein (BAG 10.12.1996 - 1 ABR 32/96 - NZA 1997, 889, 899; BAG 18.03.2008 - 1 ABR 77/06 - Rz. 12 a.a.O.; LAG Düsseldorf 11.01.2011 - 17 Sa 828/10 - Rz. 69 juris).

    Die Spaltung kann auch mit der Veräußerung eines Betriebsteils i. S. von § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB verbunden sein (BAG 10.12.1996 - 1 ABR 32/96 - NZA 1997, 889, 899; BAG 18.03.2008 - 1 ABR 77/06 - Rz. 12 a.a.O.; LAG Düsseldorf 11.01.2011 - 17 Sa 828/10 - Rz. 69 juris).

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