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   BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 593/07   

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https://dejure.org/2010,1651
BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 593/07 (https://dejure.org/2010,1651)
BAG, Entscheidung vom 21.01.2010 - 6 AZR 593/07 (https://dejure.org/2010,1651)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 6 AZR 593/07 (https://dejure.org/2010,1651)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 387 BGB, § 389 BGB, § 488 Abs 1 BGB, § 728 Abs 2 BGB
    Aufrechnung in der Insolvenz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückerstattung eines zur Finanzierung einer Mitarbeiterbeteiligung gewährten (Arbeitgeber-) Darlehens; Anwendbarkeit tarifvertraglicher Ausschlussfristen; Aufrechnungsausschluss in der Insolvenz

  • bag-urteil.com

    Aufrechnung in der Insolvenz

  • rewis.io

    Aufrechnung in der Insolvenz

  • ra.de
  • rewis.io

    Aufrechnung in der Insolvenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückerstattung eines zur Finanzierung einer Mitarbeiterbeteiligung gewährten [Arbeitgeber-] Darlehens; Anwendbarkeit tarifvertraglicher Ausschlussfristen; Aufrechnungsausschluss in der Insolvenz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 687
  • NZI 2010, 25
  • NZI 2010, 334
  • NZI 2010, 675
  • BB 2010, 2772
  • DB 2010, 678
  • NZA-RR 2010, 646
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 147/03

    Voraussetzungen der Aufrechnung in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 593/07
    c) Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Rechtsgrund für den Anspruch des Gesellschafters auf Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens bereits mit Wirksamwerden des Gesellschaftsvertrags gelegt und verschafft diesem eine Erwerbsaussicht, die ohne sein weiteres Zutun zu einem vollwertigen Anspruch erstarkt (BGH 29. Juni 2004 - IX ZR 147/03 - BGHZ 160, 1).

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 2004 (- IX ZR 147/03 - BGHZ 160, 1), wonach der Ausschluss der Aufrechnung nach § 95 Abs. 1 Satz 3 InsO nicht auf Fälle anwendbar ist, in denen zunächst lediglich die Forderung der Masse bedingt oder nicht fällig war, hilft dem Beklagten nicht weiter.

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07

    Arbeitgeberdarlehen - Mitarbeiterbeteiligung - Ausgleichsklausel in

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 593/07
    Jedes wirtschaftliche Risiko der Arbeitnehmer mit Ausnahme des Insolvenzrisikos sollte ausgeschlossen sein (Senat 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - Rn. 29 f., AP BGB § 611 Arbeitgeberdarlehen Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 17).

    Der zur Masse zu ziehende Darlehensrückzahlungsanspruch ist entgegen der vom Kläger zuletzt vertretenen Ansicht nicht erst mit Ablauf des 31. Dezember 2004, sondern bereits am 17. Dezember 2003 mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig geworden (Senat 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - Rn. 37, AP BGB § 611 Arbeitgeberdarlehen Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 17).

  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 263/82

    Erstattungsberechtigter - Verrechnungsvertrag - Schuldtilgende Wirkung -

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 593/07
    In der ersten Konstellation kann man plakativ von einer "Aufrechnung durch Vertrag", in der zweiten von einem "Vertrag über die Aufrechnung" sprechen (zu dieser Terminologie ausführlich Klaus-Peter Berger Der Aufrechnungsvertrag S. 17 ff.; der BFH 11. Dezember 1984 - VIII R 263/82 - BFHE 143, 1 spricht von einem "verfügenden" bzw. einem "obligatorischen" Aufrechnungsvertrag; BAG 17. Februar 2009 - 9 AZR 676/07 - Rn. 23, EzA BGB 2002 § 394 Nr. 2 und Mikosch AR-Blattei SD 270 Rn. 220 verwenden nur für die erstgenannte Gestaltung die Bezeichnung "Aufrechnungsvertrag").

    a) Dies folgt schon daraus, dass die Vereinbarungen nur einzelne, genau bezeichnete wechselseitige Forderungen betrafen (vgl. BFH 11. Dezember 1984 - VIII R 263/82 - BFHE 143, 1), nämlich den Darlehensrückzahlungsanspruch der Schuldnerin, die Kapitaleinlage des Arbeitnehmers bei der AMB und deren Guthaben bei der Schuldnerin.

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 622/06

    Schadensersatzanspruch gemäß § 113 Satz 3 InsO - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 593/07
    Zwar hat der Kläger das Arbeitsverhältnis ungeachtet des tariflich bis zum 31. Dezember 2004 vereinbarten Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen bereits zum 31. März 2004 gekündigt (vgl. zum Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers aufgrund vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Insolvenz Senat 25. April 2007 - 6 AZR 622/06 - BAGE 122, 197).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04

    Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 593/07
    Es kann dahinstehen, ob hier überhaupt eine Aufklärungspflicht bestand (für das Bestehen einer solchen Pflicht bei Gewährung des Darlehens unter Bindung an einen bestimmten, im Interesse des Arbeitgebers liegenden Verwendungszweck BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - Rn. 58, BAGE 116, 104).
  • BGH, 21.03.1983 - II ZR 139/82

    Möglichkeit der Geltendmachung einer gezahlten Einlage eines Gesellschafters im

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 593/07
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (21. März 1983 - II ZR 139/82 - ZIP 1983, 561) zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten der InsO am 1. Januar 1999 angenommen, dass der typisch stille Gesellschafter einer GmbH in deren Konkurs gegenüber einer gegen ihn bestehenden Forderung der GmbH mit seinem Anspruch auf Rückzahlung der erbrachten Einlage aufrechnen kann, soweit nicht wegen besonderer Umstände die Einlage der Haftungsmasse zuzurechnen ist.
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 194/05

    Verrechnung im Wege der Angleichung der Konten der Gesellschafter in der

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 593/07
    Anders als im Fall, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Dezember 2006 (- IX ZR 194/05 - BGHZ 170, 206) zugrunde lag, geht es hier nicht um die Verrechnung unselbständiger Rechnungsposten im Wege der Kontenangleichung, die von der Vorschrift des § 95 InsO nicht erfasst wird, sondern um die Verrechnung selbständiger Forderungen.
  • BAG, 14.12.1966 - 5 AZR 168/66

    Zessionar einer Lohnforderung - Lohnabtretung - Grundgeschäft - Allgemeine

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 593/07
    Die Aufrechnung sollte sich vielmehr im Interesse der Arbeitnehmer unmittelbar und automatisch mit Entstehung der Forderungen vollziehen, bei zeitlichem Auseinanderfall dieser Forderungen mit dem zeitlich später entstehenden Recht (vgl. Klaus-Peter Berger Der Aufrechnungsvertrag S. 174, 152; vgl. BAG 14. Dezember 1966 - 5 AZR 168/66 - AP BGB § 138 Nr. 26, wonach die Abrede, ein Arbeitgeberdarlehen durch Verrechnung mit dem Lohn zu tilgen, einen vorweggenommenen Aufrechnungsvertrag darstellt).
  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1789/06
    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 593/07
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. März 2007 - 17 Sa 1789/06 - aufgehoben.
  • BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 676/07

    Berufskleidung - Aufrechnung - Pfändungsschutz

    Auszug aus BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 593/07
    In der ersten Konstellation kann man plakativ von einer "Aufrechnung durch Vertrag", in der zweiten von einem "Vertrag über die Aufrechnung" sprechen (zu dieser Terminologie ausführlich Klaus-Peter Berger Der Aufrechnungsvertrag S. 17 ff.; der BFH 11. Dezember 1984 - VIII R 263/82 - BFHE 143, 1 spricht von einem "verfügenden" bzw. einem "obligatorischen" Aufrechnungsvertrag; BAG 17. Februar 2009 - 9 AZR 676/07 - Rn. 23, EzA BGB 2002 § 394 Nr. 2 und Mikosch AR-Blattei SD 270 Rn. 220 verwenden nur für die erstgenannte Gestaltung die Bezeichnung "Aufrechnungsvertrag").
  • BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84

    Verrechnungsvereinbarung

  • BGH, 04.05.1979 - I ZR 127/77

    Kontokorrentverhältnis im Konkurs

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