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   BAG, 21.01.2011 - 9 AZR 565/08   

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BAG, 21.01.2011 - 9 AZR 565/08 (https://dejure.org/2011,7826)
BAG, Entscheidung vom 21.01.2011 - 9 AZR 565/08 (https://dejure.org/2011,7826)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 2011 - 9 AZR 565/08 (https://dejure.org/2011,7826)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für den Anspruch auf tarif-vertragliches Beurlaubungsgeld - Anrechnung der ungekürzten, nicht durch den Zugangsfaktor nach § 77 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a SGB VI verringerten gesetzlichen Altersrente bei Gesamtversorgungsansprüchen

  • openjur.de

    MTV Techniker Krankenkasse; Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für den Anspruch auf tarifvertragliches Beurlaubungsgeld; Grundsatz der Entgeltgleichheit; Anrechnung der ungekürzten, nicht durch den Zugangsfaktor nach § 77 Abs 2 Nr 2 Buchst a SGB VI verringerten ...

  • Bundesarbeitsgericht

    MTV Techniker Krankenkasse - Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für den Anspruch auf tarifvertragliches Beurlaubungsgeld - Grundsatz der Entgeltgleichheit - Anrechnung der ungekürzten, nicht durch den Zugangsfaktor nach § 77 Abs 2 Nr 2 Buchst a SGB VI verringerten ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 77 Abs 2 Nr 2 Buchst a SGB 6, § 612 Abs 3 S 1 BGB vom 02.01.2002, § 4 KSchG, § 7 KSchG, § 17 S 1 TzBfG
    MTV Techniker Krankenkasse - Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für den Anspruch auf tarifvertragliches Beurlaubungsgeld - Grundsatz der Entgeltgleichheit - Anrechnung der ungekürzten, nicht durch den Zugangsfaktor nach § 77 Abs 2 Nr 2 Buchst a SGB VI verringerten ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 77 Abs 2 Nr 2 Buchst a SGB 6, § 612 Abs 3 S 1 BGB vom 02.01.2002, § 4 KSchG, § 7 KSchG, § 17 S 1 TzBfG
    MTV Techniker Krankenkasse - Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für den Anspruch auf tarifvertragliches Beurlaubungsgeld - Grundsatz der Entgeltgleichheit - Anrechnung der ungekürzten, nicht durch den Zugangsfaktor nach § 77 Abs 2 Nr 2 Buchst a SGB VI verringerten ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Für einen Anspruch auf tarifvertragliches Beurlaubungsgeld gemäß Nr. 17 Abs. 1 Buchst. a Anlage 6 Buchst. a TKT ist ein fortbestehendes Arbeitsverhältnis notwendig; Fortbestehendes Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für den Anspruch auf tarifvertragliches ...

  • rewis.io

    MTV Techniker Krankenkasse - Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für den Anspruch auf tarifvertragliches Beurlaubungsgeld - Grundsatz der Entgeltgleichheit - Anrechnung der ungekürzten, nicht durch den Zugangsfaktor nach § 77 Abs 2 Nr 2 Buchst a SGB VI verringerten ...

  • ra.de
  • rewis.io

    MTV Techniker Krankenkasse - Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für den Anspruch auf tarifvertragliches Beurlaubungsgeld - Grundsatz der Entgeltgleichheit - Anrechnung der ungekürzten, nicht durch den Zugangsfaktor nach § 77 Abs 2 Nr 2 Buchst a SGB VI verringerten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortbestehendes Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für den Anspruch auf tarifvertragliches Beurlaubungsgeld [Nr. 17 Abs. 1 Buchst. a Anlage 6a TKT]; Beendigung des Arbeitsverhältnisses als auflösende Bedingung; Anrechnung der tatsächlich bezogenen Altersrente auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2011, 439
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel

    Auszug aus BAG, 21.01.2011 - 9 AZR 565/08
    Im Zweifel ist die Auslegung vorzugswürdig, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (Senat 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 35, BAGE 129, 131) .

    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist bei der Auslegung von Tarifverträgen nur zu berücksichtigen, wenn und soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. Senat 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 35, BAGE 129, 131) .

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 21.01.2011 - 9 AZR 565/08
    Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer geltend macht, die Tarifvorschrift sei wegen einer unzulässigen Benachteiligung bestimmter Arbeitnehmergruppen unwirksam (vgl. BAG 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 - Rn. 31 ff., NZA 2010, 1409) .

    Eine dreiwöchige Frist zur Klageerhebung erschwert den Kündigungsschutz des Arbeitnehmers nicht übermäßig, zumal §§ 21, 17 Satz 2 TzBfG iVm. § 5 KSchG die nachträgliche Klagezulassung eröffnen, wenn ein Arbeitnehmer nach Eintritt einer das Arbeitsverhältnis auflösenden Bedingung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert war, fristgerecht Rechtsschutz zu suchen (vgl. BAG 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 - Rn. 33, NZA 2010, 1409) .

  • BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 654/87

    Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung anderer Leistungen - Konkretisierung

    Auszug aus BAG, 21.01.2011 - 9 AZR 565/08
    An versorgungsrechtliche Anrechnungsvorschriften legt die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung von jeher einen strengen Maßstab an: Anrechnungen von anderweitigen Bezügen auf Versorgungsansprüche sind nur insoweit möglich, als die maßgeblichen Bestimmungen die Anrechnungstatbestände für den Versorgungsberechtigten erkennbar und eindeutig beschreiben (st. Rspr. seit BAG 5. September 1989 - 3 AZR 654/87 - zu 1 der Gründe, AP BetrAVG § 5 Nr. 32) .
  • BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgungssystem - Anrechnung der

    Auszug aus BAG, 21.01.2011 - 9 AZR 565/08
    Übernimmt ein Tarifvertrag ohne eigene Definition einen Begriff, der in einem Gesetz verwandt wird mit dem ein Sachzusammenhang besteht, so ist grundsätzlich die fachspezifische gesetzliche Bedeutung zugrunde zu legen (BAG 29. Juli 2003 - 3 AZR 425/02 - zu I der Gründe, AP BetrAVG § 1 Gesamtversorgung Nr. 4) .
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

    Auszug aus BAG, 21.01.2011 - 9 AZR 565/08
    Eine Feststellungsklage ist zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (Senat 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07  - Rn. 19, BAGE 129, 72) .
  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 440/03

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BAG, 21.01.2011 - 9 AZR 565/08
    Knüpft eine Tarifnorm die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Eintritt einer Bedingung, hat der Arbeitnehmer, der die Wirksamkeit der Tarifvorschrift überprüfen lassen will, die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG zu beachten (vgl. BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu I 1 der Gründe, BAGE 111, 148) .
  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

    Auszug aus BAG, 21.01.2011 - 9 AZR 565/08
    Die Festlegung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung aus Gründen der Rechtssicherheit ist mit dem europäischen Unionsrecht vereinbar, sofern damit die Ausübung eines Rechts nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird (vgl. EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 36, 42, EzA AGG § 15 Nr. 8) .
  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

    Auszug aus BAG, 21.01.2011 - 9 AZR 565/08
    Denn mit dem Versäumen der Klagefrist werden alle Voraussetzungen einer rechtswirksamen Bedingung fingiert (vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 109, 110) .
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 370/08

    Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten -

    Auszug aus BAG, 21.01.2011 - 9 AZR 565/08
    Feststellungsklagen müssen sich nicht auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern können einzelne daraus entstehende Rechte, Pflichten oder Folgen zum Gegenstand haben (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 370/08 - Rn. 20, EzA GG Art. 3 Nr. 109) .
  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BAG, 21.01.2011 - 9 AZR 565/08
    Die zeitliche Begrenzung der Klagemöglichkeit bezweckt, alsbald Klarheit über den Fortbestand von Arbeitsverhältnissen zu erhalten (vgl. BAG 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - Rn. 31, BAGE 129, 32) .
  • EuGH, 09.11.1993 - C-132/92

    Birds Eye Walls / Roberts

  • LAG Hessen, 14.02.2008 - 14 Sa 682/06

    Mittelbare Diskriminierung von Frauen durch § 30 des Manteltarifvertrags der

  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 145/14

    Anzahl der Urlaubstage bei Schichtarbeit

    Feststellungsklagen brauchen sich nicht auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern können einzelne daraus entstehende Rechte, Pflichten oder Folgen - wie hier den Umfang des Urlaubsanspruchs - zum Gegenstand haben (vgl. BAG 21. Januar 2011 - 9 AZR 565/08 - Rn. 15) .
  • LAG Düsseldorf, 22.10.2014 - 12 Sa 617/14

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Ersatz eines Unfallschadens an seinem mit

    Im Zweifel ist die Auslegung vorzugswürdig, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 21.01.2011 - 9 AZR 565/08, NZA-RR 2011, 439 Rn. 39).
  • LAG Düsseldorf, 19.03.2014 - 12 Sa 1326/13

    Gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Im Zweifel ist die Auslegung vorzugswürdig, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 21.01.2011 - 9 AZR 565/08, NZA-RR 2011, 439 Rn. 39).

    Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen eine Versorgungsordnung die Anrechnung einer ungekürzten, nicht durch den Zugangsfaktor nach § 77 SGB VI verringerten gesetzlichen Rente vorsieht (vgl. BAG 21.01.2011 a.a.O. Rn. 39 zu der vorzeitigen gesetzlichen Altersrente mit dem gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a SGB VI verringerten Zugangsfaktor).

    Dies hat das Bundesarbeitsgerichts zu Nr. 11 Ziffer 1 Buchstabe a Anlage 6a des Tarifvertrags für die Arbeitnehmer/innen der Technikerkrankenkasse begründet (BAG 21.01.2011 a.a.O. Rn. 41 ff.).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Tarifparteien den Begriff mit einem anderen als dem fachspezifischen Inhalt verwenden wollten (vgl. dazu BAG 21.01.2011 a.a.O. Rn. 42), bestehen nicht.

    Eine durchgängige Systematik der fiktiven Anrechnung ergibt sich daducrh in Nr. 11 Ziffer 1 Buchstabe a Anlage 7a DAK-TV jedoch nicht, weil z.B. die Versorgungsbezüge nach den Beamtengesetzten oder aus sonstigen öffentlichen Kassen gemäß Nr. 11 Ziffer 1 Buchstabe c Anlage 7a DAK-TV nicht mit fiktiven Beträgen angerechnet werden (vgl. auch BAG 21.01.2011 a.a.O. Rn. 46).

    Die Anrechnung von fiktiven sozialrechtlichen Ansprüche ist dabei nicht der Regelfall, sondern die Ausnahme (vgl. BAG 21.01.2011 a.a.O. Rn. 47).

  • BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 341/14

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Wird - wie vorliegend - in einem Tarifvertrag ohne eigene Definition ein Begriff übernommen, der in einem Gesetz verwandt wird, mit dem ein Sachzusammenhang besteht, so ist grundsätzlich die fachspezifische gesetzliche Bedeutung zugrunde zu legen (BAG 21. Januar 2011 - 9 AZR 565/08 - Rn. 42; 29. Juli 2003 - 3 AZR 425/02 - zu I der Gründe) .

    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob sich die in Nr. 11 Ziff. 1 Buchst. a Unterabs. 1 der Anlage 7a zum DAK-TV verwendete Formulierung "in voller Höhe" lediglich auf die im nachfolgenden Halbsatz geregelte Situation bezieht, dass die gesetzliche Rente infolge des Bezugs anderer Leistungen ruht oder nur gemindert gezahlt wird, oder ob die Tarifvertragsparteien damit - unabhängig von den Voraussetzungen im nachfolgenden Halbsatz - an den vom Gesetzgeber in Abgrenzung zur sog. Teilrente verwendeten Begriff der "Rente ... in voller Höhe" in § 42 Abs. 1, § 96a Abs. 1a Nr. 1 und Nr. 2 SGB VI anknüpfen wollten (vgl. zu einem ähnlich lautenden Tarifvertrag BAG 21. Januar 2011 - 9 AZR 565/08 - Rn. 42) .

  • BAG, 19.09.2017 - 9 AZR 36/17

    Kein Anspruch auf ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor Vollendung des 55.

    Wird in einem Tarifvertrag ohne eigene Definition ein Begriff übernommen, der in einem Gesetz verwandt wird, mit dem ein Sachzusammenhang besteht, so ist grundsätzlich die fachspezifische gesetzliche Bedeutung zugrunde zu legen (BAG 19. April 2016 - 3 AZR 341/14 - Rn. 12; 21. Januar 2011 - 9 AZR 565/08 - Rn. 42) .
  • LAG Hessen, 18.03.2013 - 17 Sa 1445/12

    Tarifvertragliche Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer; Tarifvertragliche

    Die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG gilt hierbei auch für Fälle, in denen der Arbeitnehmer geltend macht, eine Tarifvorschrift sei wegen Benachteiligung bestimmter Arbeitnehmergruppen unwirksam (BAG 21. Januar 2011 - 9 AZR 565/08 - AP TzBfG § 17 Nr. 9).

    Die Dreiwochenfrist erschwert den Kündigungsschutz und den Befristungsschutz des Arbeitnehmers auch nicht übermäßig, zumal § 5 KSchG die nachträgliche Klagezulassung eröffnet, wenn ein Arbeitnehmer trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert war, rechtzeitig Klage zu erheben (BAG 01. September 2010 - 5 AZR 700/09 - aaO; BAG 21. Januar 2011 - 9 AZR 565/08 - aaO).

  • LAG Hessen, 18.03.2013 - 17 Sa 1157/12

    Tarifvertragliche Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer; Tarifvertragliche

    Die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG gilt hierbei auch für Fälle, in denen der Arbeitnehmer geltend macht, eine Tarifvorschrift sei wegen Benachteiligung bestimmter Arbeitnehmergruppen unwirksam (BAG 21. Januar 2011 - 9 AZR 565/08 - AP TzBfG § 17 Nr. 9).

    Die Dreiwochenfrist erschwert den Kündigungsschutz und den Befristungsschutz des Arbeitnehmers auch nicht übermäßig, zumal § 5 KSchG die nachträgliche Klagezulassung eröffnet, wenn ein Arbeitnehmer trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert war, rechtzeitig Klage zu erheben (BAG 01. September 2010 - 5 AZR 700/09 - aaO; BAG 21. Januar 2011 - 9 AZR 565/08 - aaO).

  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 854/16

    Ausschlussfrist des § 16 Abs. 1 Satz 1 BBTV - Beendigung des

    Wird in einem Tarifvertrag ohne eigene Definition ein Begriff übernommen, der in einem Gesetz verwandt wird, mit dem ein Sachzusammenhang besteht, ist grundsätzlich die fachspezifische gesetzliche Bedeutung zugrunde zu legen (BAG 19. April 2016 - 3 AZR 341/14 - Rn. 12; 21. Januar 2011 - 9 AZR 565/08 - Rn. 42) .
  • LAG Hessen, 18.03.2013 - 17 Sa 1156/12

    Tarifvertragliche Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer; Tarifvertragliche

    Die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG gilt hierbei auch für Fälle, in denen der Arbeitnehmer geltend macht, eine Tarifvorschrift sei wegen Benachteiligung bestimmter Arbeitnehmergruppen unwirksam (BAG 21. Januar 2011 - 9 AZR 565/08 - AP TzBfG § 17 Nr. 9).

    Die Dreiwochenfrist erschwert den Kündigungsschutz und den Befristungsschutz des Arbeitnehmers auch nicht übermäßig, zumal § 5 KSchG die nachträgliche Klagezulassung eröffnet, wenn ein Arbeitnehmer trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert war, rechtzeitig Klage zu erheben (BAG 01. September 2010 - 5 AZR 700/09 - aaO; BAG 21. Januar 2011 - 9 AZR 565/08 - aaO).

  • LAG Hessen, 18.03.2013 - 17 Sa 1444/12

    Tarifvertragliche Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer; Tarifvertragliche

    Die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG gilt hierbei auch für Fälle, in denen der Arbeitnehmer geltend macht, eine Tarifvorschrift sei wegen Benachteiligung bestimmter Arbeitnehmergruppen unwirksam (BAG 21. Januar 2011 - 9 AZR 565/08 - AP TzBfG § 17 Nr. 9).

    Die Dreiwochenfrist erschwert den Kündigungsschutz und den Befristungsschutz des Arbeitnehmers auch nicht übermäßig, zumal § 5 KSchG die nachträgliche Klagezulassung eröffnet, wenn ein Arbeitnehmer trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert war, rechtzeitig Klage zu erheben (BAG 01. September 2010 - 5 AZR 700/09 - aaO; BAG 21. Januar 2011 - 9 AZR 565/08 - aaO).

  • BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 272/14

    Ruhezeiten vor "Doppelvorstellungen" von Orchestern

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