Rechtsprechung
BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 548/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Parallelentscheidung zu führender Sache; 3 AZR 538/11 -
- Bundesarbeitsgericht
Eintrittspflicht eines Treuhänders für Versorgungsansprüche - Auslegung eines Trustvertrags
- rechtsprechung-im-internet.de
Eintrittspflicht eines Treuhänders für Versorgungsansprüche - Auslegung eines Trustvertrags
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintrittspflicht eines Treuhänders für Versorgungsansprüche; Auslegung eines Trustvertrags
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 25.06.2010 - 13 Ca 2358/10
- LAG Düsseldorf, 28.02.2011 - 14 Sa 1338/10
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 548/11
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 638/10
Anpassung der Betriebsrente - Berechnungsdurchgriff
Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 548/11
Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10 - Rn. 15) . - LAG Düsseldorf, 28.02.2011 - 14 Sa 1338/10
Auslegung eines Trustvertrages zur Absicherung der Versorgungspflichten durch …
Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 548/11
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Februar 2011 - 14 Sa 1338/10 - wird zurückgewiesen. - BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12
Sicherung durch Treuhandvereinbarung
Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 548/11
a) Die Regelungen des Trustvertrags GBV betreffen eine Vielzahl von Fällen, so dass es sich um sog. typische Willenserklärungen handelt, deren Auslegung durch das Berufungsgericht in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachprüfbar ist (vgl. etwa BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 26; 18. Mai 2010 - 3 AZR 102/08 - Rn. 26) . - BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
Zinsvergünstigung bei Bauspardarlehen an Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 548/11
a) Die Regelungen des Trustvertrags GBV betreffen eine Vielzahl von Fällen, so dass es sich um sog. typische Willenserklärungen handelt, deren Auslegung durch das Berufungsgericht in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachprüfbar ist (vgl. etwa BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 26; 18. Mai 2010 - 3 AZR 102/08 - Rn. 26) . - BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 380/10
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Pensionszusage
Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 548/11
Hierdurch soll ein Anreiz zum vorzeitigen Ausscheiden geschaffen und der Mitarbeiter für die Aufgabe seines Arbeitsplatzes entschädigt werden (vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 380/10 - Rn. 32).
- ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 17 Ca 514/16
Unwirksame Vereinbarung zur Anpassung einer Gesamtversorgungszusage
Es bestand auch keine Notwendigkeit, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig gewordenen Teilbeträge vom Antrag auf wiederkehrende Leistung auszunehmen und gesondert in einen Zahlungsantrag umzustellen (ebenso: BAG vom 21. Januar 2014, 3 AZR 548/11, Rn. 20, zit. nach juris). - ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 17 Ca 511/16
Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Anpassung von Bezügen der …
Es bestand auch keine Notwendigkeit, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig gewordenen Teilbeträge vom Antrag auf wiederkehrende Leistung auszunehmen und gesondert in einen Zahlungsantrag umzustellen (ebenso: BAG vom 21. Januar 2014, 3 AZR 548/11, Rn. 20, zit. nach juris). - ArbG Hamburg, 08.02.2017 - 17 Ca 377/16
Auslegung einer die Betriebsrente betreffenden tariflichen Versorgungsordnung
Es bestand auch keine Notwendigkeit, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig gewordenen Teilbeträge vom Antrag auf wiederkehrende Leistung auszunehmen und gesondert in einen Zahlungsantrag umzustellen (ebenso: BAG vom 21. Januar 2014, 3 AZR 548/11, Rn. 20, zit. nach juris).
- ArbG Hamburg, 31.07.2018 - 25 Ca 6/18 Es bestand auch keine Notwendigkeit, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig gewordenen Teilbeträge vom Antrag auf wiederkehrende Leistung auszunehmen und gesondert in einen Zahlungsantrag umzustellen (ebenso: BAG vom 21. Januar 2014, 3 AZR 548/11).
- ArbG Hamburg, 16.03.2017 - 29 Ca 443/16 Es bestand auch keine Notwendigkeit, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig gewordenen Teilbeträge vom Antrag auf wiederkehrende Leistung auszunehmen und gesondert in einen Zahlungsantrag umzustellen (BAG vom 21. Januar 2014, 3 AZR 548/11, Rn. 20, zit. nach juris).
- ArbG Hamburg, 08.02.2017 - 17 Ca 387/16 Es bestand auch keine Notwendigkeit, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig gewordenen Teilbeträge vom Antrag auf wiederkehrende Leistung auszunehmen und gesondert in einen Zahlungsantrag umzustellen (ebenso: BAG vom 21. Januar 2014, 3 AZR 548/11, Rn. 20, zit. nach juris).
- ArbG Hamburg, 16.03.2017 - 29 Ca 384/16 Es bestand auch keine Notwendigkeit, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig gewordenen Teilbeträge vom Antrag auf wiederkehrende Leistung auszunehmen und gesondert in einen Zahlungsantrag umzustellen (BAG vom 21. Januar 2014, 3 AZR 548/11, Rn. 20, zit. nach juris).