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   BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 905/11   

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BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 905/11 (https://dejure.org/2014,6296)
BAG, Entscheidung vom 21.01.2014 - 3 AZR 905/11 (https://dejure.org/2014,6296)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 2014 - 3 AZR 905/11 (https://dejure.org/2014,6296)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen

  • openjur.de

    DO-Angestellte; Versorgung bei Fusion von Krankenkassen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 905/11
    Dem ist genügt, wenn - wie vorliegend - für die allgemeinen Krankenhausleistungen nach § 2 Abs. 2 der Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Bundespflegesatzverordnung) Beihilfe gewährt wird (vgl. für Beamte BVerfG 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - zu C I 2 a aa der Gründe, BVerfGE 106, 225).

    Er kann daher ohne Verstoß gegen die Fürsorgepflicht darauf verwiesen werden, entweder auf die Inanspruchnahme von Wahlleistungen zu verzichten (vgl. für Beamte BVerfG 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - zu C I 2 a aa und bb der Gründe, aaO) oder - wenn eine zusätzliche Eigenvorsorge durch Abschluss einer ergänzenden Krankenversicherung wie im Fall des Klägers nicht möglich ist - die durch die Inanspruchnahme von Wahlleistungen entstehenden Aufwendungen selbst zu tragen .

    Genügt - wie vorliegend - die Ausgestaltung der Beihilfe auch nach Wegfall der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für stationäre Wahlleistungen diesen Anforderungen, so kann eine verfassungswidrige Lücke in der amtsangemessenen Alimentation nicht entstehen (BVerfG 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - zu C I 2 b aa der Gründe, BVerfGE 106, 225) .

    Die so begründeten finanziellen Einbußen sind nur die Kehrseite seiner Freiheit, seine Dienstbezüge so zu verwenden, wie er möchte (vgl. nur BVerfG 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - aaO) .

    Der Wegfall der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung entspricht der ergänzenden Funktion der Beihilfe (vgl. BVerfG 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - zu C III der Gründe, BVerfGE 106, 225) .

  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 382/00

    DO-Angestellte - Lohnkürzung - Alimentationsprinzip

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 905/11
    Die Dienstordnungen der Sozialversicherungsträger sind dem öffentlichen Recht angehöriges, aufgrund gesetzlicher Ermächtigung erlassenes autonomes Satzungsrecht (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 391/04 - zu B II 1 der Gründe; 22. Juli 2010 - 6 AZR 82/09 - Rn. 11; 15. November 2001 -  6 AZR 382/00  - zu II 1 der Gründe, BAGE 99, 348) .

    a) Die von der Krankenkasse erlassene Dienstordnung für die Dienstordnungsangestellten muss sich als autonomes Satzungsrecht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften halten, andernfalls ist sie als sekundäre Rechtsquelle unwirksam (vgl. BAG 15. November 2001 - 6 AZR 382/00 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 99, 348) .

    Für die Beurteilung der Angemessenheit ihrer Bezüge gelten diese Grundsätze jedoch entsprechend, weil die Rechtsverhältnisse der Dienstordnungsangestellten nach den gesetzlichen Vorgaben trotz der Statusunterschiede materiell weitgehend so auszugestalten sind wie Beamtenverhältnisse (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 82/09 - Rn. 19; 30. August 2005 - 3 AZR 391/04 - zu B II 3 a der Gründe; 15. November 2001 - 6 AZR 382/00 - zu II 1 der Gründe, BAGE 99, 348) .

    Dienstordnungen, die dagegen verstoßen, sind daher unwirksam (vgl. BAG 15. November 2001 - 6 AZR 382/00 - zu II der Gründe, aaO) .

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 391/04

    Betriebsrente eines Dienstordnungs-Angestellten

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 905/11
    Die Dienstordnungen der Sozialversicherungsträger sind dem öffentlichen Recht angehöriges, aufgrund gesetzlicher Ermächtigung erlassenes autonomes Satzungsrecht (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 391/04 - zu B II 1 der Gründe; 22. Juli 2010 - 6 AZR 82/09 - Rn. 11; 15. November 2001 -  6 AZR 382/00  - zu II 1 der Gründe, BAGE 99, 348) .

    Sobald der Vertrag geschlossen ist, wirkt die Dienstordnung in ihrer jeweiligen Fassung gesetzesgleich auf das Dienstverhältnis ein (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 391/04 - zu B II 1 der Gründe; 22. Juli 2010 - 6 AZR 82/09 - Rn. 11) .

    Für die Beurteilung der Angemessenheit ihrer Bezüge gelten diese Grundsätze jedoch entsprechend, weil die Rechtsverhältnisse der Dienstordnungsangestellten nach den gesetzlichen Vorgaben trotz der Statusunterschiede materiell weitgehend so auszugestalten sind wie Beamtenverhältnisse (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 82/09 - Rn. 19; 30. August 2005 - 3 AZR 391/04 - zu B II 3 a der Gründe; 15. November 2001 - 6 AZR 382/00 - zu II 1 der Gründe, BAGE 99, 348) .

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 82/09

    DO-Angestellter - Alimentationsdefizit

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 905/11
    Die Dienstordnungen der Sozialversicherungsträger sind dem öffentlichen Recht angehöriges, aufgrund gesetzlicher Ermächtigung erlassenes autonomes Satzungsrecht (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 391/04 - zu B II 1 der Gründe; 22. Juli 2010 - 6 AZR 82/09 - Rn. 11; 15. November 2001 -  6 AZR 382/00  - zu II 1 der Gründe, BAGE 99, 348) .

    Sobald der Vertrag geschlossen ist, wirkt die Dienstordnung in ihrer jeweiligen Fassung gesetzesgleich auf das Dienstverhältnis ein (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 391/04 - zu B II 1 der Gründe; 22. Juli 2010 - 6 AZR 82/09 - Rn. 11) .

    Für die Beurteilung der Angemessenheit ihrer Bezüge gelten diese Grundsätze jedoch entsprechend, weil die Rechtsverhältnisse der Dienstordnungsangestellten nach den gesetzlichen Vorgaben trotz der Statusunterschiede materiell weitgehend so auszugestalten sind wie Beamtenverhältnisse (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 82/09 - Rn. 19; 30. August 2005 - 3 AZR 391/04 - zu B II 3 a der Gründe; 15. November 2001 - 6 AZR 382/00 - zu II 1 der Gründe, BAGE 99, 348) .

  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 440/07

    Sonderzahlung - Dienstordnungsangestellter

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 905/11
    Die gesetzliche Ermächtigung in § 351 Abs. 1 RVO erstreckt sich nicht nur auf die Regelung der Arbeitsverhältnisse von aktiven Dienstordnungsangestellten, sondern auch auf die Rechtsverhältnisse der bereits im Ruhestand befindlichen Dienstordnungsangestellten (in diesem Sinne auch BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 440/07 - Rn. 13).

    Hierbei handelt sich um zwingende gesetzliche Vorgaben, von denen der Sozialversicherungsträger nicht - auch nicht zugunsten der Dienstordnungsangestellten und Versorgungsempfänger - abweichen darf (vgl. BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 440/07 - Rn. 16).

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 289/10

    Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 905/11
    Da hierüber zwischen den Parteien Streit besteht, hat der Kläger auch ein Interesse an alsbaldiger gerichtlicher Feststellung (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 19).

    Ein Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße einfache Erledigung der auftretenden Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 20).

  • BVerwG, 17.07.2010 - 6 PB 6.10

    Deutsche Rentenversicherung Nord; Geltung des Mitbestimmungsgesetzes

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 905/11
    Nicht maßgeblich ist hingegen, wohin die Versicherungsleistungen erbracht werden (BVerwG 17. Juli 2010 - 6 PB 6/10 - Rn.11; Ibler in Maunz/Dürig Komm. z. GG Stand Mai 2013 Art. 87 Rn. 211) .
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03

    Verfassungsbeschwerden gegen niedersächsische Kostendämpfungspauschale ohne

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 905/11
    (2) Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (vgl. BVerfG 2. Oktober 2007 - 2 BvR 1715/03, 2 BvR 1716/03, 2 BvR 1717/03 - Rn. 30, BVerfGK 12, 253; 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - Rn. 70, BVerfGE 119, 247; 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - Rn. 64, BVerfGE 117, 330) .
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 34.01

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 905/11
    Art. 33 Abs. 5 GG gilt nicht nur für die Besoldung während der aktiven Dienstzeit, sondern auch für die Versorgung während des Ruhestandes und nach dem Ableben (vgl. BVerwG 19. Dezember 2002 - 2 C 34.01 - BVerwGE 117, 305).
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 558/10

    Betriebliche Altersversorgung - Reduzierung der Sonderzahlung eines

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 905/11
    Das bedeutet, dass auch die Alters- und Hinterbliebenenversorgung so zu bemessen ist, dass sie einen angemessenen Lebensunterhalt garantiert (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 558/10 - Rn. 37).
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

  • BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 86/11

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Regelungen zur Eigenbeteiligung im

  • BSG, 16.12.1965 - 3 RK 33/62

    Sozialversicherungsträger - Örtliche Zuständigkeit des Sozialversicherers -

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

  • LAG Niedersachsen, 01.11.2011 - 3 Sa 865/11

    In der Satzung festgelegter Zuständigkeitsbereich gibt Auskunft über die

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