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   BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 947/11   

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https://dejure.org/2014,6298
BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 947/11 (https://dejure.org/2014,6298)
BAG, Entscheidung vom 21.01.2014 - 3 AZR 947/11 (https://dejure.org/2014,6298)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 2014 - 3 AZR 947/11 (https://dejure.org/2014,6298)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 947/11
    Dem ist genügt, wenn - wie vorliegend - für die allgemeinen Krankenhausleistungen nach § 2 Abs. 2 der Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Bundespflegesatzverordnung) Beihilfe gewährt wird (vgl. für Beamte BVerfG 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - zu C I 2 a aa der Gründe, BVerfGE 106, 225).

    Er kann daher ohne Verstoß gegen die Fürsorgepflicht darauf verwiesen werden, entweder auf die Inanspruchnahme von Wahlleistungen zu verzichten oder aber selbst zusätzliche Vorsorge durch Abschluss einer ergänzenden Krankenversicherung zu treffen (vgl. für Beamte BVerfG 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - zu C I 2 a aa und bb der Gründe, aaO).

    Ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip wäre erst dann gegeben, wenn die zur Abwendung von krankheitsbedingten Belastungen erforderlichen Krankenversicherungsprämien einen solchen Umfang erreichten, dass der angemessene Lebensunterhalt der Beamten und Versorgungsempfänger nicht mehr gewährleistet wäre (vgl. BVerfG 16. August 2011 - 2 BvR 287/10 - Rn. 20 f.; 13. Februar 2008 - 2 BvR 613/06 - Rn. 10, BVerfGK 13, 278; 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - unter C I 1 c der Gründe, BVerfGE 106, 225) .

    Verwendet er einen Teil seiner Bezüge für eine auch Wahlleistungen umfassende Krankenversicherung, die dann insoweit gegenüber einer "beihilfekonformen" Versicherung erhöht ist, kann er die ihm daraus erwachsende Belastung nicht seinem Dienstherrn unter Berufung auf das Alimentationsprinzip "in Rechnung stellen" (vgl. nur BVerfG 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - zu C I 2 b aa der Gründe, aaO) .

    Der Wegfall der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung entspricht der ergänzenden Funktion der Beihilfe (vgl. BVerfG 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - zu C III der Gründe, BVerfGE 106, 225) .

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 391/04

    Betriebsrente eines Dienstordnungs-Angestellten

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 947/11
    Die Dienstordnungen der Sozialversicherungsträger sind dem öffentlichen Recht angehöriges, aufgrund gesetzlicher Ermächtigung erlassenes autonomes Satzungsrecht (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 391/04 - zu B II 1 der Gründe; 22. Juli 2010 - 6 AZR 82/09 - Rn. 11; 15. November 2001 -  6 AZR 382/00  - zu II 1 der Gründe, BAGE 99, 348) .

    Sobald der Vertrag geschlossen ist, wirkt die Dienstordnung in ihrer jeweiligen Fassung gesetzesgleich auf das Dienstverhältnis ein (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 391/04 - zu B II 1 der Gründe; 22. Juli 2010 - 6 AZR 82/09 - Rn. 11) .

    Bei vertraglichen Bezugnahmen auf Regelwerke außerhalb des Anstellungsvertrags handelt es sich im Zweifel um dynamische Verweisungen auf das jeweils geltende Regelwerk (vgl. etwa BAG 30. August 2005 - 3 AZR 391/04 - zu B II 1 der Gründe mwN).

    Die normative Wirkung der jeweils geltenden Dienstordnung kann arbeitsvertraglich nicht beseitigt werden (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 391/04 - zu B II 1 der Gründe).

    Für die Beurteilung der Angemessenheit ihrer Bezüge gelten diese Grundsätze jedoch entsprechend, weil die Rechtsverhältnisse der Dienstordnungsangestellten nach den gesetzlichen Vorgaben trotz der Statusunterschiede materiell weitgehend so auszugestalten sind wie Beamtenverhältnisse (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 82/09 - Rn. 19; 30. August 2005 - 3 AZR 391/04 - zu B II 3 a der Gründe; 15. November 2001 - 6 AZR 382/00 - zu II 1 der Gründe, BAGE 99, 348) .

  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 382/00

    DO-Angestellte - Lohnkürzung - Alimentationsprinzip

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 947/11
    Die Dienstordnungen der Sozialversicherungsträger sind dem öffentlichen Recht angehöriges, aufgrund gesetzlicher Ermächtigung erlassenes autonomes Satzungsrecht (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 391/04 - zu B II 1 der Gründe; 22. Juli 2010 - 6 AZR 82/09 - Rn. 11; 15. November 2001 -  6 AZR 382/00  - zu II 1 der Gründe, BAGE 99, 348) .

    a) Die von der Krankenkasse erlassene Dienstordnung für die Dienstordnungsangestellten muss sich als autonomes Satzungsrecht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften halten, andernfalls ist sie als sekundäre Rechtsquelle unwirksam (vgl. BAG 15. November 2001 - 6 AZR 382/00 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 99, 348) .

    Für die Beurteilung der Angemessenheit ihrer Bezüge gelten diese Grundsätze jedoch entsprechend, weil die Rechtsverhältnisse der Dienstordnungsangestellten nach den gesetzlichen Vorgaben trotz der Statusunterschiede materiell weitgehend so auszugestalten sind wie Beamtenverhältnisse (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 82/09 - Rn. 19; 30. August 2005 - 3 AZR 391/04 - zu B II 3 a der Gründe; 15. November 2001 - 6 AZR 382/00 - zu II 1 der Gründe, BAGE 99, 348) .

    Dienstordnungen, die dagegen verstoßen, sind daher unwirksam (vgl. BAG 15. November 2001 - 6 AZR 382/00 - zu II der Gründe, aaO) .

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 82/09

    DO-Angestellter - Alimentationsdefizit

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 947/11
    Die Dienstordnungen der Sozialversicherungsträger sind dem öffentlichen Recht angehöriges, aufgrund gesetzlicher Ermächtigung erlassenes autonomes Satzungsrecht (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 391/04 - zu B II 1 der Gründe; 22. Juli 2010 - 6 AZR 82/09 - Rn. 11; 15. November 2001 -  6 AZR 382/00  - zu II 1 der Gründe, BAGE 99, 348) .

    Sobald der Vertrag geschlossen ist, wirkt die Dienstordnung in ihrer jeweiligen Fassung gesetzesgleich auf das Dienstverhältnis ein (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 391/04 - zu B II 1 der Gründe; 22. Juli 2010 - 6 AZR 82/09 - Rn. 11) .

    Für die Beurteilung der Angemessenheit ihrer Bezüge gelten diese Grundsätze jedoch entsprechend, weil die Rechtsverhältnisse der Dienstordnungsangestellten nach den gesetzlichen Vorgaben trotz der Statusunterschiede materiell weitgehend so auszugestalten sind wie Beamtenverhältnisse (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 82/09 - Rn. 19; 30. August 2005 - 3 AZR 391/04 - zu B II 3 a der Gründe; 15. November 2001 - 6 AZR 382/00 - zu II 1 der Gründe, BAGE 99, 348) .

  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 440/07

    Sonderzahlung - Dienstordnungsangestellter

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 947/11
    Die gesetzliche Ermächtigung in § 351 Abs. 1 RVO erstreckt sich nicht nur auf die Regelung der Arbeitsverhältnisse von aktiven Dienstordnungsangestellten, sondern auch auf die Rechtsverhältnisse der bereits im Ruhestand befindlichen Dienstordnungsangestellten (in diesem Sinne auch BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 440/07 - Rn. 13).

    Hierbei handelt sich um zwingende gesetzliche Vorgaben, von denen der Sozialversicherungsträger nicht - auch nicht zugunsten der Dienstordnungsangestellten und Versorgungsempfänger - abweichen darf (vgl. BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 440/07 - Rn. 16).

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 289/10

    Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 947/11
    Da hierüber zwischen den Parteien Streit besteht, hat die Klägerin auch ein Interesse an alsbaldiger gerichtlicher Feststellung (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 19).

    Ein Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße einfache Erledigung der auftretenden Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 20).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 947/11
    Die bloße allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, genießt, soweit nicht besondere - vorliegend nicht ersichtliche - Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfG 7. Juli 2010 - 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 - Rn. 46, BVerfGE 127, 61) .
  • BSG, 16.12.1965 - 3 RK 33/62

    Sozialversicherungsträger - Örtliche Zuständigkeit des Sozialversicherers -

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 947/11
    (b) Der Zuständigkeitsbereich iSd. Art. 87 Abs. 2 GG ist räumlich gemeint und nach dem Gebiet zu beurteilen, innerhalb dessen die für die jeweils relevante Sozialversicherung maßgeblichen Anknüpfungspunkte bestehen (so bereits BSG 16. Dezember 1965 - 3 RK 33/62 - BSGE 24, 171) .
  • BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 86/11

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Regelungen zur Eigenbeteiligung im

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 947/11
    Eine in Ergänzung der zumutbaren Eigenvorsorge lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen verlangt die Fürsorgepflicht dagegen nicht (BVerfG 27. September 2011 - 2 BvR 86/11 - Rn. 10 mwN) .
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 34.01

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 947/11
    Art. 33 Abs. 5 GG gilt nicht nur für die Besoldung während der aktiven Dienstzeit, sondern auch für die Versorgung während des Ruhestandes und nach dem Ableben (vgl. BVerwG 19. Dezember 2002 - 2 C 34.01 - BVerwGE 117, 305).
  • BVerwG, 17.07.2010 - 6 PB 6.10

    Deutsche Rentenversicherung Nord; Geltung des Mitbestimmungsgesetzes

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 558/10

    Betriebliche Altersversorgung - Reduzierung der Sonderzahlung eines

  • BVerfG, 16.08.2011 - 2 BvR 287/10

    Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche - Beihilferecht: keine

  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03

    Verfassungsbeschwerden gegen niedersächsische Kostendämpfungspauschale ohne

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 613/06

    Keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG oder Art 3 Abs 1 GG durch Beschränkung

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

  • LAG Niedersachsen, 01.11.2011 - 3 Sa 608/11

    In der Satzung festgelegter Zuständigkeitsbereich gibt Auskunft über die

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