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   BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 797/13   

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https://dejure.org/2015,25531
BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 797/13 (https://dejure.org/2015,25531)
BAG, Entscheidung vom 21.01.2015 - 4 AZR 797/13 (https://dejure.org/2015,25531)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 (https://dejure.org/2015,25531)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der Geltungsbereichsbestimmung eines Tarifvertrags

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der Geltungsbereichsbestimmung eines Tarifvertrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 9 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 3 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG
    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der Geltungsbereichsbestimmung eines Tarifvertrags

  • IWW

    § 3 Abs. 1, § ... 4 Abs. 1 TVG, § 3 Abs. 1 TVG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 26 BGB, § 33 Abs. 1 BGB, § 2 Abs. 1 TVG, § 4 Abs. 4 Satz 2 TVG, § 3 Abs. 3 TVG, § 5 TVG, § 7 AEntG, § 77 Abs. 3 BetrVG, §§ 305 ff. BGB, § 622 Abs. 4 BGB, § 5 Abs. 3 ArbZG, § 4 Abs. 4 EFZG, § 13 Abs. 1 BUrlG, § 613a Abs. 1 Satz 4 BGB, § 559 Abs. 1 ZPO, § 286 Abs. 1, § 288 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Begründung einer OT-Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband

  • Betriebs-Berater

    Anforderung an eine Verbandssatzung bezüglich OT-Mitgliedschaften

  • rewis.io

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der Geltungsbereichsbestimmung eines Tarifvertrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Begründung einer OT-Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    OT-Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband - und die Anforderungen an die Verbandssatzung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auslegung der Geltungsbereichsbestimmung eines Tarifvertrags

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderung an die Verbandssatzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gebundenheit an vom Verband abgeschlossene Tarifverträge kann in Satzung ausgeschlossen werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der Geltungs-bereichsbestimmung eines Tarifvertrags

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    DGB Rechtsschutz setzt Jahressonderzahlung durch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tariflohnanspruch trotz Austritt aus dem Arbeitgeberverband (hier: des BDE)?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 150, 304
  • NZA 2015, 1521
  • BB 2015, 2547
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 797/13
    Arbeitgeberverbände sind aufgrund der ihnen durch Art. 9 Abs. 3 GG verliehenen Satzungsautonomie (BVerfG 1. März 1979 - 1 BvR 532/77, 1 BvR 533/77, 1 BvR 419/78, 1 BvL 21/78 - zu C IV 1 der Gründe, BVerfGE 50, 290) grundsätzlich befugt, in ihren Satzungen eine Mitgliedschaft ohne Tarifgebundenheit vorzusehen (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 16, BAGE 142, 98; 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 27, BAGE 130, 264; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 25 ff., BAGE 127, 27; 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103) .

    Eine Satzungsbestimmung, welche den Umfang der Tarifzuständigkeit einer Vereinigung vom Ein- und Austritt einzelner Mitglieder abhängig macht, ist mit den Erfordernissen eines funktionierenden Tarifvertragssystems und der darauf bezogenen Ausgestaltung der Tarifautonomie durch die gesetzlichen Regelungen unvereinbar (ausf. BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 43 ff. mwN, BAGE 119, 103) .

    Die bloße Bereitstellung der Möglichkeit einer OT-Mitgliedschaft oder ein solcher Versuch stellt keine eigenständige Regelung der Tarifzuständigkeit, sondern allein der Tarifgebundenheit dar (grdl. BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - zu B II 2 a ee und b der Gründe, BAGE 119, 103) .

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 797/13
    Arbeitgeberverbände sind aufgrund der ihnen durch Art. 9 Abs. 3 GG verliehenen Satzungsautonomie (BVerfG 1. März 1979 - 1 BvR 532/77, 1 BvR 533/77, 1 BvR 419/78, 1 BvL 21/78 - zu C IV 1 der Gründe, BVerfGE 50, 290) grundsätzlich befugt, in ihren Satzungen eine Mitgliedschaft ohne Tarifgebundenheit vorzusehen (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 16, BAGE 142, 98; 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 27, BAGE 130, 264; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 25 ff., BAGE 127, 27; 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103) .

    Eine solche Regelung widerspricht regelmäßig weder einfachem Recht noch Verfassungsrecht (dazu ausf. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 26 ff., 33 ff., aaO) .

    Es kann sich in diesem Zusammenhang nicht auf eine Wertung des Senats im Urteil vom 4. Juni 2008 (- 4 AZR 419/07 - Rn. 56, BAGE 127, 27) stützen.

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08

    Unwirksamkeit einer OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 797/13
    Arbeitgeberverbände sind aufgrund der ihnen durch Art. 9 Abs. 3 GG verliehenen Satzungsautonomie (BVerfG 1. März 1979 - 1 BvR 532/77, 1 BvR 533/77, 1 BvR 419/78, 1 BvL 21/78 - zu C IV 1 der Gründe, BVerfGE 50, 290) grundsätzlich befugt, in ihren Satzungen eine Mitgliedschaft ohne Tarifgebundenheit vorzusehen (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 16, BAGE 142, 98; 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 27, BAGE 130, 264; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 25 ff., BAGE 127, 27; 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103) .

    Wegen des im Hinblick auf die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie erforderlichen Gleichlaufs von Verantwortlichkeit und Betroffenheit hinsichtlich tarifpolitischer Entscheidungen muss die Satzung eine klare und eindeutige Trennung der Befugnisse von Mitgliedern mit und solchen ohne Tarifgebundenheit vorsehen (vgl. nur BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 27 f., BAGE 130, 264; bestätigt durch BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 2593/09 -) .

    Es kommt regelmäßig nicht auf die praktizierte Übung, sondern auf die Rechtslage nach der Satzung an (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 45, BAGE 130, 264) .

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 797/13
    cc) Bei der Auslegung einer solchen Geltungsbereichsbestimmung ist zunächst zu beachten, dass die Tarifvertragsparteien mit einer mitgliederbezogenen Bereichsbestimmung regelmäßig Abgrenzungsprobleme und Streitigkeiten vermeiden, die sich aus einer branchenbezogenen Festlegung insbesondere für Mischbetriebe und beim Herauswachsen eines Betriebs aus dem bisherigen Wirtschaftszweig ergeben (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (3) (c) der Gründe mwN, BAGE 114, 162) .

    Fehlt es daran, geht die übereinstimmende Interessenlage der Tarifvertragsparteien typischerweise dahin, den Geltungsbereich des Tarifvertrags auf diejenigen branchenangehörigen Unternehmen zu erstrecken, die durch den Beitritt zum tarifschließenden Arbeitgeberverband eine Tarifgebundenheit herbeiführen können (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (3) (c) der Gründe, BAGE 114, 162) .

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 467/09

    Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen - Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 797/13
    Der Schuldner soll anhand der Geltendmachung erkennen können, welche Forderung gegen ihn erhoben wird, damit er in die Lage versetzt wird, zu prüfen, ob er der Forderung entsprechen will oder welche Einwände ihm dagegen zur Verfügung stehen (BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - zu II 3 b der Gründe; 20. April 2011 - 4 AZR 467/09 - Rn. 33 mwN, BAGE 138, 1) .

    Demgegenüber kann sich die Beklagte nicht auf die Entscheidung des Senats vom 20. April 2011 (- 4 AZR 467/09 -) stützen.

  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 797/13
    (a) Nach ständiger Rechtsprechung sind die das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen als "Verfassung" des Vereins in die Satzung aufzunehmen (arg. § 33 Abs. 1 BGB; vgl. BGH 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87 - zu I 2 a der Gründe mwN, BGHZ 105, 306) .

    Auf diese vom Gesetz verlangte Publikation kann nicht nach den Umständen des Einzelfalls verzichtet werden (BGH 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87 - zu I 2 a der Gründe mwN, BGHZ 105, 306) .

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 27/11

    Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 797/13
    Die Mitwirkung von OT-Mitgliedern bei tarifpolitischen Fragen mit nur beratender Stimme ist hingegen unbedenklich (vgl. BAG 21. November 2012 - 4 AZR 27/11 - Rn. 14 mwN; BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 17, BAGE 142, 98) .

    cc) Dabei kann es - je nach Regelungsdichte der Satzung - ausreichen, einen allgemein formulierten Grundsatz des generellen Ausschlusses von OT-Mitgliedern von jeglichen tarifpolitischen Entscheidungen des Verbandes zu formulieren (vgl. zB BAG 12. Februar 2014 - 4 AZR 450/12 - Rn. 15; 21. November 2012 - 4 AZR 27/11 - Rn. 18; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 256/09 - Rn. 31) , so dass es nicht zwingend erforderlich ist, die Einschränkung der Mitwirkungsbefugnisse in den jeweiligen, den Einzelfall besonderer tarifpolitischer Tätigkeiten des Verbandes regelnden Satzungsvorschriften erneut festzuschreiben.

  • BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10

    Arbeitskampf - Wechsel in OT-Mitgliedschaft vor Warnstreik - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 797/13
    Arbeitgeberverbände sind aufgrund der ihnen durch Art. 9 Abs. 3 GG verliehenen Satzungsautonomie (BVerfG 1. März 1979 - 1 BvR 532/77, 1 BvR 533/77, 1 BvR 419/78, 1 BvL 21/78 - zu C IV 1 der Gründe, BVerfGE 50, 290) grundsätzlich befugt, in ihren Satzungen eine Mitgliedschaft ohne Tarifgebundenheit vorzusehen (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 16, BAGE 142, 98; 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 27, BAGE 130, 264; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 25 ff., BAGE 127, 27; 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103) .

    Die Mitwirkung von OT-Mitgliedern bei tarifpolitischen Fragen mit nur beratender Stimme ist hingegen unbedenklich (vgl. BAG 21. November 2012 - 4 AZR 27/11 - Rn. 14 mwN; BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 17, BAGE 142, 98) .

  • BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 256/09

    Tarifgebundenheit - Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 797/13
    bb) Die Satzung des Verbandes kann selbst definieren, auf welche Weise eine Mitgliedschaft iSv. § 3 Abs. 1 TVG begründet und beendet werden kann (BAG 15. Dezember 2010 - 4 AZR 256/09 - Rn. 25) .

    cc) Dabei kann es - je nach Regelungsdichte der Satzung - ausreichen, einen allgemein formulierten Grundsatz des generellen Ausschlusses von OT-Mitgliedern von jeglichen tarifpolitischen Entscheidungen des Verbandes zu formulieren (vgl. zB BAG 12. Februar 2014 - 4 AZR 450/12 - Rn. 15; 21. November 2012 - 4 AZR 27/11 - Rn. 18; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 256/09 - Rn. 31) , so dass es nicht zwingend erforderlich ist, die Einschränkung der Mitwirkungsbefugnisse in den jeweiligen, den Einzelfall besonderer tarifpolitischer Tätigkeiten des Verbandes regelnden Satzungsvorschriften erneut festzuschreiben.

  • BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 62/98

    Außerordentliche Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband und Tarifgebundenheit

    Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 797/13
    Insoweit beruft sich die Beklagte zu Unrecht auf die Entscheidung des Senats vom 24. Februar 1999 (- 4 AZR 62/98 -) .
  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00

    Ausschlußfrist - Geltendmachung des Anspruchs

  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 41/04

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags-verhältnisses -

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 295/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

  • BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 78/11

    Auslegung einer tarifvertraglichen Kündigungsregelung

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

  • BGH, 07.12.2006 - VII ZR 166/05

    Berücksichtigung nachträglichen Verhaltens der Parteien bei Auslegung eines

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 2593/09

    Zur Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden

  • BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 450/12

    OT-Mitgliedschaft - Anforderungen an die Satzung eines Arbeitgeberverbands

  • LAG Sachsen, 06.08.2013 - 7 Sa 666/12
  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 294/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Allgemein wird darunter die Festlegung des räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereichs verstanden, die von den Tarifvertragsparteien grundsätzlich - gegebenenfalls unter Beachtung (mittelbarer) grundrechtlicher Bindungen - autonom vorzunehmen ist (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 63, BAGE 150, 304; 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 57, BAGE 122, 134; allgemein dazu ErfK/Franzen § 4 TVG Rn. 8 ff.) .

    Dies verhindert, dass eine Allgemeinverbindlicherklärung den Tarifvertrag auf solche Arbeitsverhältnisse erstreckt, die nicht in seinem Geltungsbereich liegen (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 65, BAGE 150, 304) .

    Dieser beinhaltet die Festlegung der vom Tarifvertrag erfassten Unternehmen (BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 57 mwN, BAGE 122, 134) und erlaubt die Beschränkung des (persönlichen) Geltungsbereichs eines Tarifvertrags auf einen bestimmten Teil der Mitglieder einer Tarifvertragspartei (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 63, aaO) .

    Ist ein Arbeitgeber bereits vom Geltungsbereich des Tarifvertrags nicht erfasst, tritt beispielsweise bei einem Wechsel des Arbeitgeberverbandes die ansonsten gesetzlich vorgesehene Nachbindung gemäß § 3 Abs. 3 TVG nicht ein, weil damit der Geltungsbereich des Tarifvertrags verlassen wird (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 65 [auch zu weiteren Folgen], BAGE 150, 304) und auch eine Nachwirkung (§ 4 Abs. 5 TVG) scheidet aus, wenn ein Betrieb - wie etwa durch die Regelung in § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV geschehen - vom betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrags ausgenommen wird.

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Allgemein wird darunter die Festlegung des räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereichs verstanden, die von den Tarifvertragsparteien grundsätzlich - gegebenenfalls unter Beachtung (mittelbarer) grundrechtlicher Bindungen - autonom vorzunehmen ist (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 63, BAGE 150, 304; 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 57, BAGE 122, 134; allgemein dazu ErfK/Franzen § 4 TVG Rn. 8 ff.) .

    Dies verhindert, dass eine Allgemeinverbindlicherklärung den Tarifvertrag auf solche Arbeitsverhältnisse erstreckt, die nicht in seinem Geltungsbereich liegen (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 65, BAGE 150, 304) .

    Dieser beinhaltet die Festlegung der vom Tarifvertrag erfassten Unternehmen (BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 57 mwN, BAGE 122, 134) und erlaubt die Beschränkung des (persönlichen) Geltungsbereichs eines Tarifvertrags auf einen bestimmten Teil der Mitglieder einer Tarifvertragspartei (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 63, aaO) .

    Ist ein Arbeitgeber bereits vom Geltungsbereich des Tarifvertrags nicht erfasst, tritt beispielsweise bei einem Wechsel des Arbeitgeberverbandes die ansonsten gesetzlich vorgesehene Nachbindung gemäß § 3 Abs. 3 TVG nicht ein, weil damit der Geltungsbereich des Tarifvertrags verlassen wird (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 65 [auch zu weiteren Folgen], BAGE 150, 304) und auch eine Nachwirkung (§ 4 Abs. 5 TVG) scheidet aus, wenn ein Betrieb - wie etwa durch die Regelung in § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV geschehen - vom betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrags ausgenommen wird.

  • BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe

    Vielmehr stellt sich im Fall der Abgabe einer solchen Erklärung durch einen Mitgliedsverband nur die Frage, ob - ähnlich wie bei einer OT-Mitgliedschaft - die Tarifgebundenheit von dessen Mitgliedern entfällt (vgl. zur OT-Mitgliedschaft zB BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 17 ff., 59, BAGE 150, 304; zur Abgrenzung von Tarifzuständigkeit und Tarifgebundenheit grundlegend BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 43 ff., BAGE 119, 103) .
  • BAG, 13.04.2016 - 4 AZR 13/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Zusammenfassend hat der Senat im Urteil vom 21. Januar 2015 (- 4 AZR 797/13 - Rn. 14 bis 73, BAGE 150, 304, vgl. dazu Stein Anm. zu AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 30; Gaul/Jessen/Müller ArbRB 2015, 372; Niklas/de Diego/Weishaupt ArbR 2016, 158) die Erklärung der Beklagten vom 22. April 2002 auch im Zusammenhang mit den folgenden Ereignissen als nicht geeignet angesehen, den Status eines tarifgebundenen Vollmitglieds des BDE zu beenden.

    Weiterhin sah die Satzung nicht vor, dass der Präsident des Verbands, der satzungsgemäß die Große Tarifkommission führt, zwingend ein tarifgebundenes Mitgliedsunternehmen repräsentiert, was auch in mindestens zwei Fällen dazu geführt hat, dass ein Tarifvertrag durch einen Präsidenten unterzeichnet wurde, dessen Unternehmen an den Tarifvertrag selbst nicht gebunden war (vgl. dazu ausf. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 16 bis 33 mwN, BAGE 150, 304) .

    Auch diese Geschäftsordnung sieht im Übrigen eine hinreichende Trennung der beiden Mitgliedsbereiche nicht vor (vgl. dazu ausf. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 35 bis 44 mwN, BAGE 150, 304) .

    cc) Die Änderungen der Satzung in den Jahren 2006/2007 sind für die Tarifgebundenheit der Beklagten ohne Bedeutung, weil sie an den für die mangelnde Trennung der Mitgliedsbereiche des BDE maßgebenden Satzungsregelungen substantiell nichts geändert haben (vgl. dazu ausf. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 45 bis 50 mwN, BAGE 150, 304) .

    dd) Die Erklärung der Beklagten vom 22. April 2002 kann auch nicht dahingehend ausgelegt werden, dass mit ihr zumindest hilfsweise der vollständige Austritt aus dem BDE erklärt werden sollte (vgl. dazu ausf. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 52 bis 55 mwN, BAGE 150, 304) .

    Für eine solche Annahme fehlt es an jeder Rechtsgrundlage (vgl. dazu ausf. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 56 bis 60, BAGE 150, 304) .

    Eine solche liegt hier nicht vor (vgl. dazu ausf. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 61 bis 70 mwN, BAGE 150, 304) .

    Hierzu gehört auch die Beklagte als ordentliches Mitglied des BDE (vgl. dazu ausf. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 71 bis 73 mwN, BAGE 150, 304) .

  • BAG, 14.09.2022 - 4 AZR 83/21

    Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte Überlassungsdauer

    Dessen autonome Festlegung ist Ausdruck der in Art. 9 Abs. 1 und Abs. 3 GG verfassungsrechtlich garantierten Vereins- und Koalitionsfreiheit (vgl. hierzu BAG 31. Januar 2018 - 10 AZR 695/16 (A) - Rn. 32; 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 33, BAGE 158, 205; 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 72, BAGE 150, 304) .
  • BAG, 14.09.2022 - 4 AZR 26/21

    Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte Überlassungsdauer

    Dessen autonome Festlegung ist Ausdruck der in Art. 9 Abs. 1 und Abs. 3 GG verfassungsrechtlich garantierten Vereins- und Koalitionsfreiheit (vgl. hierzu BAG 31. Januar 2018 - 10 AZR 695/16 (A) - Rn. 32; 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 33, BAGE 158, 205; 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 72, BAGE 150, 304) .
  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 867/16

    Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

    Damit ist sie an die Gehaltstarifverträge, auf die die Klägerin ihren Anspruch stützt, nicht gebunden iSd. § 3 TVG (vgl. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 16 ff. mwN, BAGE 150, 304) .
  • BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 23.14

    Handwerksinnung; Tarifbindung; Tarifbefugnis; Tarifautonomie; Mitgliedschaft ohne

    Jegliche nach der Satzung auch nur möglichen unmittelbaren Einflussnahmen von OT-Mitgliedern auf tarifpolitische Entscheidungen des Verbandes müssen ausgeschlossen werden, um einen Gleichlauf von Verantwortlichkeit und Betroffenheit hinsichtlich tarifpolitischer Entscheidungen zu gewährleisten (vgl. BAG, Urteile vom 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - BAGE 127, 27 Rn. 37 ff., vom 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - BAGE 130, 264 Rn. 28 f., vom 21. November 2012 - 4 AZR 27/11 - NZA-RR 2014, 545 Rn. 14 und vom 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - BAGE 150, 304 Rn. 18 ff.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat für Arbeitgeberverbände entschieden, dass die nicht tarifgebundenen Mitglieder deshalb auf die Auswahlentscheidung für die konkrete Besetzung eines tarifpolitischen Gremiums durch ein anderes Organ des jeweiligen Verbandes keinen Einfluss haben dürfen und nicht nur das passive, sondern auch das aktive Wahlrecht insoweit den tarifgebundenen Mitgliedern vorzubehalten ist, weil nur sie von den Tarifverträgen ihres Verbandes betroffen sind (vgl. BAG, Urteil vom 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - BAGE 150, 304 Rn. 20).

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 322/14

    Geltung des BLTV GaLaBau Ost iVm. BRTV GaLaBau: "Unterliegen" des Betriebs der

    c) Vielmehr sprechen die bei der Tarifauslegung wichtigen Aspekte der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, denen die Tarifvertragsparteien bei der Abfassung von Tarifnormen typischerweise gerecht werden wollen (st. Rspr., zB BAG 25. August 2010 - 4 ABR 104/08 - Rn. 35; 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 27 mwN, BAGE 129, 238; vgl. zum Gesichtspunkt der Vermeidung von Abgrenzungsproblemen 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 65, BAGE 150, 304; 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (3) (c) der Gründe mwN, BAGE 114, 162) , dafür, dass nach ihrem Willen dieses in §§ 136, 137 SGB VII zum Ausdruck kommende Vorrangprinzip berücksichtigt und mit den Tarifregelungen umgesetzt werden sollte.

    Ein vergleichbares Interesse an Kontinuität haben die Tarifvertragsparteien in Bezug auf den Geltungsbereich eines Tarifvertrags (vgl. zum Interesse an der Vermeidung von Abgrenzungsproblemen, insbesondere für Mischbetriebe und beim Herauswachsen eines Betriebs aus dem bisherigen Wirtschaftszweig BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 65, BAGE 150, 304; 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (3) (c) der Gründe mwN, BAGE 114, 162) .

    cc) Dass der Geltungsbereich des Tarifvertrags aufgrund der Einschränkungen nicht alle Mitglieder der Mitgliedsverbände des tarifschließenden Arbeitgeberverbands erfasst, ist aufgrund des weiten Gestaltungsspielraums, der auch die Festlegung der vom Tarifvertrag erfassten Unternehmen beinhaltet (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 63 mwN, BAGE 150, 304) , zulässig.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2020 - 7 Sa 217/19

    Weitergabe von Tariflohnerhöhungen - OT-Mitgliedschaft - Darlegungs- und

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG vom 4 AZR 797/13 - mwN) , der sich die erkennende Kammer anschließt, kann ein Arbeitgeberverband jedoch aufgrund der ihm durch Art. 9 Abs. 3 GG verliehenen Satzungsautonomie (BVerfG 1. März 1979 - 1 BvR 532/77, 1 BvR 533/77, 1 BvR 419/78, 1 BvL 21/78 - zu C IV 1 der Gründe, BVerfGE 50, 290) in seiner Satzung einen gesondert geregelten Status der Mitgliedschaft vorsehen, der eine Gebundenheit an die vom Verband abgeschlossenen Tarifverträge ausschließt (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 16, BAGE 142, 98; 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 27, BAGE 130, 264; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 25 ff., BAGE 127, 27; 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103) .

    Dazu muss die Satzung wegen des im Hinblick auf die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie erforderlichen Gleichlaufs von Verantwortlichkeit und Betroffenheit hinsichtlich tarifpolitischer Entscheidungen eine klare und eindeutige Trennung der Befugnisse von Mitgliedern mit und solchen ohne Tarifgebundenheit vorsehen (vgl. nur BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 27 f., BAGE 130, 264; bestätigt durch BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 2593/09 - BAG 21.01.2015 - 4 AZR 797/13).

    Die Mitwirkung von OT-Mitgliedern bei tarifpolitischen Fragen mit nur beratender Stimme ist hingegen unbedenklich ( BAG 21.01.2015 - 4 AZR 797/13 - Rn 19 - BAGE 150, 304-329 mwN ).

  • ArbG Freiburg, 08.05.2019 - 4 Ca 26/19

    Zur begrenzten Tarifbindung von Mitgliedern eines Arbeitgeberverbands (sog.

  • BAG, 16.03.2023 - 6 AZR 124/22

    Dienstzeit iSv. § 15 Tarifvertrag für die Musiker in Konzert- und

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 08.05.2019 - 4 Ca 26/19

    Zur begrenzten Tarifbindung von Mitgliedern eines Arbeitgeberverbands (sog.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2016 - 10 BVL 5005/15

    Allgemeinverbindlicherklärung, Rechtsverordnung

  • ArbG Dortmund, 26.03.2019 - 2 Ca 4232/18
  • ArbG Dortmund, 26.03.2019 - 2 Ca 4242/18

    Weitergabe von Tariflohnerhöhungen bei Übergang des Arbeitsverhältnisses eines

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