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   BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 458/90   

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BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 458/90 (https://dejure.org/1991,1885)
BAG, Entscheidung vom 21.02.1991 - 2 AZR 458/90 (https://dejure.org/1991,1885)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 1991 - 2 AZR 458/90 (https://dejure.org/1991,1885)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf eines Prozessvergleichs - Bestimmung des Widerrufsempfängers bei Prozessvergleichen - Widerruf gegenüber dem Prozessgegner - Berufung auf verfristeten Widerruf als treuewidriges Verhalten

  • archive.org
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 133, 157; ZPO § 794
    Widerruf eines Prozeßvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1127 (Ls.)
  • NZA 1992, 134
  • BB 1991, 1200
  • DB 1991, 2680
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 31.05.1989 - 2 AZR 548/88

    Anforderungen an den Widerruf eines Prozessvergleiches - Auswirkung eines

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 458/90
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob hinsichtlich der Rechtsnatur des gerichtlichen Vergleichs nach wie vor von der auch vom Senat vertretenen Lehre von der Doppelnatur (vgl. u.a. Urteil vom 5. August 1982 - 2 AZR 199/80 - BAGE 40, 17 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 199/80] = AP Nr. 31 zu § 794 ZPO) auszugehen ist und ob jedenfalls die Widerrufserklärung als solche materiell-rechtliche und zugleich prozeßrechtliche Wirkung entfaltet (vgl. im einzelnen Senatsurteil vom 31. Mai 1989 - 2 AZR 548/88 - EzA § 794 ZPO Nr. 8; siehe ferner MünchKomm-Pecher, BGB, 2. Aufl., § 779 Rz. 58; Staudinger/Marburger, BGB, 12. Aufl., § 779, 2. Aufl., Rz. 96).

    Ein Prozeßvergleich unterliegt wegen der darin enthaltenen privatrechtlichen Regelungen unstreitig den hierfür geltenden Auslegungsgrundsätzen (BAG, a.a.O.; BGH Urteil vom 16. November 1979 - I ZR 3/78 - AP Nr. 28 zu § 794 ZPO); dies gilt auch für eine im Vergleich vereinbarte Widerrufsklausel (Senatsurteil vom 31. Mai 1989 - 2 AZR 548/88 - EzA § 794 ZPO Nr. 8, zu 3 der Gründe).

  • BAG, 01.07.1968 - 3 AZR 50/68

    Prozeßvergleich unter Widerrufsvorbehalt - Widerrufserklärung - Büroversehen -

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 458/90
    Denn im Unterschied zu dem vom Bundesarbeitsgericht am 1. Juli 1968 entschiedenen Fall (- 3 AZR 50/68 - AP Nr. 15 zu § 794 ZPO) sei hier der Klägerin nur eine Abschrift des Vergleichswiderrufs zugegangen, wobei es durchaus denkbar gewesen sei, daß diese Durchschrift abgesandt worden sei, obwohl der Widerrufsschriftsatz selbst nicht dem Adressaten zugeleitet werden sollte, wenn die Partei letztlich den Vergleich doch nicht habe widerrufen wollen.

    Dies unterscheidet - worauf das Landesarbeitsgericht zutreffend hinweist - die vorliegende Fallkonstellation von derjenigen, die das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 1. Juli 1968 - 3 AZR 50/68 - AP Nr. 15 zu § 794 ZPO) zu entscheiden hatte, als nämlich der für das Gericht bestimmte Widerrufsschriftsatz nebst Kopien irrtümlich dem Prozeßgegner statt dem Gericht übermittelt wurde.

  • BAG, 22.04.1960 - 5 AZR 494/59

    Prozeßvergleich - Widerruf - Befristete Möglichkeit - Geschäftsstelle des

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 458/90
    Rechtlich möglich wäre indessen genauso die Vereinbarung eines Widerrufs gegenüber dem Prozeßgegner (vgl. BAG Urteil vom 22. April 1960 - 5 AZR 494/59 - AP Nr. 7 zu S. 794 ZPO, zu 3 der Gründe; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., § 132 III, S. 818; Wieczorek/Schütze, ZPO, 2. Aufl., § 794 Anm. C IV a 8; Zöller, ZPO, 15. Aufl., S. 794 Rz. 10, m. w. N.), was bei Unwirksamkeit des Vergleichs im Zweifel dieselben prozessualen Wirkungen auslösen würde.
  • BAG, 21.12.1972 - 5 AZR 324/72

    Prozeßvergleich - Außergerichtlicher Vergleich - Nicht beteiligter Dritter -

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 458/90
    Bei der fraglichen Vergleichsklausel ("... behält sich den Widerruf dieses Vergleichs durch schriftliche Anzeige an das Gericht bis 22. Juni 1989 vor") handelt es sich um eine typische Klausel, die hinsichtlich ihrer Auslegung nicht nur wie bei atypischen Vertragsklauseln einer eingeschränkten Überprüfung dahin zugänglich ist, ob das Berufungsgericht Denkgesetze verletzt oder in sich widersprüchlich argumentiert hat (so für eine atypische Vergleichsklausel BAG Urteil vom 21. Dezember 1972 - 5 AZR 324/72 - AP Nr. 21 zu § 794 ZPO).
  • BGH, 16.11.1979 - I ZR 3/78

    Anforderung an die Form bei einem Vergleichswiderruf - Anforderungen an

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 458/90
    Ein Prozeßvergleich unterliegt wegen der darin enthaltenen privatrechtlichen Regelungen unstreitig den hierfür geltenden Auslegungsgrundsätzen (BAG, a.a.O.; BGH Urteil vom 16. November 1979 - I ZR 3/78 - AP Nr. 28 zu § 794 ZPO); dies gilt auch für eine im Vergleich vereinbarte Widerrufsklausel (Senatsurteil vom 31. Mai 1989 - 2 AZR 548/88 - EzA § 794 ZPO Nr. 8, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 199/80

    Prozeßvergleich

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 458/90
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob hinsichtlich der Rechtsnatur des gerichtlichen Vergleichs nach wie vor von der auch vom Senat vertretenen Lehre von der Doppelnatur (vgl. u.a. Urteil vom 5. August 1982 - 2 AZR 199/80 - BAGE 40, 17 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 199/80] = AP Nr. 31 zu § 794 ZPO) auszugehen ist und ob jedenfalls die Widerrufserklärung als solche materiell-rechtliche und zugleich prozeßrechtliche Wirkung entfaltet (vgl. im einzelnen Senatsurteil vom 31. Mai 1989 - 2 AZR 548/88 - EzA § 794 ZPO Nr. 8; siehe ferner MünchKomm-Pecher, BGB, 2. Aufl., § 779 Rz. 58; Staudinger/Marburger, BGB, 12. Aufl., § 779, 2. Aufl., Rz. 96).
  • BGH, 19.01.1955 - IV ZR 160/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 458/90
    Der Revision ist grundsätzlich zuzugeben, daß auch die zweite Lesart denkmöglich ist (ebenso Bergerfurth, NJW 1969, 1797, 1798; vgl. auch BGH Urteil vom 19. Januar 1955 - IV ZR 160/54 - LM Nr. 2 zu § 130 BGB).
  • BAG, 24.06.1955 - 1 AZR 2/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Widerruf eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 458/90
    Welche dieser Formen die Parteien gewählt haben, ob also das im Vergleich als Adressat benannte Gericht ausschließlich zuständig oder ob der Widerruf wahlweise auch gegenüber dem Prozeßgegner möglich sein sollte, ist eine Frage der Auslegung des Vergleichsinhalts (BAG Urteil vom 24. Juni 1955 - 1 AZR 2/53 - AP Nr. 1 zu § 794 ZPO; BGH LM Nr. 2 zu § 130 BGB; ebenso Staudinger/Marburger, a.a.O., Rz. 96).
  • LAG Hessen, 30.04.1990 - 11 Sa 1542/89

    Widerruf eines Prozessvergleiches durch schriftliche Anzeige an das Gericht;

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 458/90
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. April 1990 - 11 Sa 1542/89 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • OLG München, 01.07.1992 - 21 U 5917/91

    Telefaxübermittlung der im Original unterzeichneten Erklärung beim Widerruf eines

    Gegen die Versäumung der in einem Prozeßvergleich vereinbarten Widerrufsfrist ist nach der Rechtssprechung insbesondere des Bundesgerichtshofs, und dem überwiegenden Teil des Schrifttums die Wiedereinsetzung nicht möglich (vgl. BGHZ 61, 394 ff. m.w.N.; BAG NZA 92, 134 ff.; Thomas/Putzo, ZPO , 17. Auflage § 794 Anm. II 4 e; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 50. Auflage, Anhang § 307 Anm. 3 B und 6 C; Zöller/Stöber, ZPO , 17. Auflage, § 794 RdNr. 10).

    Der "durch Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht" vorbehaltene Vergleichswiderruf, kann im Zweifel nicht wirksam auch gegenüber dem Prozeßgegner ausgeübt werden (vgl. BAG, Urteil vom 21. Februar 1991 2 AzR 458/90 NZA 92 -, 134 ff. = NJW. 92, 1127 (Leitsatz); OLG Köln NJW 90, 1369; Thomas/Putzo a.a.O. , 794 Anm. II 4 e m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann Anhang § 307 Anm. 6 C).

    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 21. Februar 1991 (NZA 92, 134 ff.) für einen ähnlich wie hier gelagert Sachverhalt darauf hingewiesen, daß es nicht rechtsmißbräuchlich ist, wenn sich eine Partei auf die Einhaltung der auch in ihrem Interesse ausbedungenen Widerrufsregelung beruft, sowie darauf, daß für den Prozeßgegner schon dann ein Rest an Ungewißheit besteht, ob der Widerruf wirklich gelten sollte, wenn ihm lediglich eine beglaubigte Abschrift des an das Gericht zu richtenden Widerrufsschreiben zugeht.

  • BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 305/03

    Prozessvergleich - rechtzeitiger Widerruf

    Prozessvergleiche können vom Revisionsgericht unbeschränkt und selbstständig gemäß §§ 133, 157 BGB ausgelegt werden (BAG 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 249; 28. April 1983 - 2 AZR 446/81 - AP AFG § 117 Nr. 3 = EzA AFG § 117 Nr. 3; 21. Februar 1991 - 2 AZR 458/90 - AP ZPO § 794 Nr. 41 = EzA ZPO § 794 Nr. 9; 9. Oktober 1996 - 5 AZR 246/95 - AP SGB X § 115 Nr. 9 = EzA AFG § 117 Nr. 11; 21. Januar 1998 - 2 AZR 367/97 - BAGE 87, 352; zuletzt 16. Januar 2003 - 2 AZR 316/01 -).

    a) Zwar steht es den Prozessparteien frei, den Adressaten des Widerrufsschriftsatzes konkret festzulegen (BAG 21. Februar 1991 - 2 AZR 458/90 - AP ZPO § 794 Nr. 41 = EzA ZPO § 794 Nr. 9; 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - BAGE 17, 352).

  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 367/97

    Verspäteter Widerruf eines Vergleichs - Unbeachtlichkeit der Fristversäumung nach

    Bei der vorliegend in dem Vergleich verwendeten Widerrufsklausel handelt es sich um eine typische Klausel, deren Auslegung nicht nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, sondern uneingeschränkt von diesem selbst gemäß §§ 133, 157 BGB auszulegen ist (BAG Urteil vom 21. Februar 1991 - 2 AZR 458/90 - AP Nr. 41 zu § 794 ZPO, zu II 2 a der Gründe).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 U 64/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Bedeutung des "OK-Vermerk" auf einem

    18 Unterstellt, der Nachweis des rechtzeitigen Eingangs des Vergleichswiderrufs kann auch nach ergänzender Aufklärung nicht erbracht werden, ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass gegen die Versäumung der in einem Prozessvergleich vereinbarten Widerrufsfrist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1973, Az. VII ZR 56/73; BAG, Urteil vom 22.01.1998, Az. 2 AZR 367/97 und Urteil vom 21.02.1991, Az. 2 AZR 458/90).
  • LAG Düsseldorf, 08.04.1997 - 6 Sa 120/97

    Arbeitsgerichtsverfahren: Vergleichswiderruf - Verspätung

    Die insbesondere aus der materiellen Rechtsnatur des Prozeßvergleichs abgeleiteten Argumente, die einerseits den Ausschluß der Prozeßregeln über die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zur Folge haben, zwingen andererseits zur Anwendung der im Vertragsrecht geltenden Grundsätze bei der Überprüfung des Inhalts sowie der Bindungswirkung der getroffenen Regelung (vgl. hierzu insbesondere BAG Urteil vom 21.02.1991 - 2 AZR 458/90 - EzA § 794 ZPO Nr. 9 n. d. N.).
  • OLG Naumburg, 16.11.2004 - 11 U 44/04

    Widerrufsadressat bei einem unter Widerrufsvorbehalt geschlossenen

    Da die Auslegung des Vergleichs häufig zu einem anderen Ergebnis führt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18. Dezember 1989, 13 U 150/89 = NJW 1990, 1369; OLG Brandenburg, Urteil vom 13. Juni 1995, 6 U 36/95 = NJW-RR 1996, 123) und das Landgericht nach den aus der Akte ersichtlichen Verfügungen selbst zunächst auch von einem wirksamen Widerruf ausging, geht diese Annahme mit großer Wahrscheinlichkeit bereits an der Prozesswirklichkeit vorbei (vgl. zur Üblichkeit auch BGH, Urteil vom 25. Januar 1980, I ZR 60/78 = NJW 1980, 1753; BAG, Urteil vom 21. Februar 1991, 2 AZR 458/90 = NZA 1992, 134-136; OLG Koblenz a.a.O.).
  • LAG Hamm, 25.06.1998 - 4 Sa 1207/97

    Streitigkeit über die Frage, ob ein Kündigungsschutzrechtsstreit durch einen

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  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 916/98

    Zurücknahme des Widerrufs - Auslegung einer Erklärungen aus Sicht des Empfängers

    Der Vergleich war damit - vorbehaltlich der obigen Prämisse - hinfällig (ebenso Senatsurteil vom 21. Februar 1991 - 2 AZR 458/90 - AP Nr. 41 zu § 794 ZPO, zu II 2 der Gründe).
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