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   BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 139/00   

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BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 139/00 (https://dejure.org/2001,1347)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2001 - 2 AZR 139/00 (https://dejure.org/2001,1347)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 2 AZR 139/00 (https://dejure.org/2001,1347)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 626; ; BAT § 54

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kirchliche Mitarbeiter - Außerordentliche Kündigung; Arbeitnehmerin in Leitungsfunktion in kirchlichem Kindergarten; Mitglied der Mitarbeitervertretung; Mitgliedschaft in der "Universalen Kirche/Bruderschaft der Menschheit"; Lehrtätigkeit für diese Organisation

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626; BAT § 54
    Kirchliche Mitarbeiter: Außerordentliche Kündigung wegen öffentlichen Eintretens für andere Glaubensgemeinschaft (Universale Kirche/Bruderschaft der Menschheit)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Außerordentliche Kündigung einer kirchlichen Mitarbeiterin wegen Loyalitätspflichtverletzung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung einer kirchlichen Mitarbeiterin wegen Loyalitätspflichtverletzung

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung einer kirchlichen Mitarbeiterin

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Evangelische Kirche darf Sektenmitglieder entlassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 1453 (Ls.)
  • NZA 2001, 1136
  • BB 2001, 1854
  • DB 2001, 2254
  • JR 2002, 132
  • JR 2002, 44
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Baden-Württemberg, 30.09.1999 - 21 Sa 33/99

    Kirchliche Mitarbeiter - Außerordentliche Kündigung; Arbeitnehmerin in

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 139/00
    2 AZR 139/00 21 Sa 33/99.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 30. September 1999 - 21 Sa 33/99 - aufgehoben.

  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 274/85

    Außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen die katholische Glaubenslehre

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 139/00
    a) Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 1985 (- 2 BvR 1718/83 ua. - BVerfGE 70, 138), dem das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung gefolgt ist (vgl. ua. BAG 18. November 1986 - 7 AZR 274/85 - AP GG Art. 140 Nr. 35 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 26; 24. April 1997 - 2 AZR 268/96 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 27 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 43), gewährleistet die Verfassungsgarantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts den Kirchen, darüber zu befinden, welche Dienste es in ihren Einrichtungen geben soll und in welchen Rechtsformen sie wahrzunehmen sind.
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 139/00
    Ob in den Fällen, in denen eine fristlose (oder mit einer gegenüber der ordentlichen Kündigungsfrist abgekürzten sozialen Auslauffrist ausgesprochene) Kündigung gegenüber einem Mitglied der Mitarbeitervertretung unwirksam ist, mit Rücksicht auf die lange Bindungsdauer - etwa in Anlehnung an die Senatsrechtsprechung zu tariflich unkündbaren Arbeitnehmern - eine außerordentliche Kündigung unter Gewährung einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist in Betracht zu ziehen ist (vgl. dazu KR-Etzel 5. Aufl. § 15 KSchG Rn. 22; Senat 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30), um das Mitglied der Mitarbeitervertretung gegenüber einem vergleichbaren, tariflich unkündbaren Arbeitnehmer auch nicht zu bevorzugen (vgl. § 78 Satz 2 BetrVG), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 268/96

    Außerordentliche Kündigung eines Kirchenbediensteten

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 139/00
    a) Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 1985 (- 2 BvR 1718/83 ua. - BVerfGE 70, 138), dem das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung gefolgt ist (vgl. ua. BAG 18. November 1986 - 7 AZR 274/85 - AP GG Art. 140 Nr. 35 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 26; 24. April 1997 - 2 AZR 268/96 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 27 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 43), gewährleistet die Verfassungsgarantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts den Kirchen, darüber zu befinden, welche Dienste es in ihren Einrichtungen geben soll und in welchen Rechtsformen sie wahrzunehmen sind.
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 139/00
    Die Anwendung des § 626 Abs. 1 BGB bzw. des inhaltsgleichen § 54 Abs. 1 BAT durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (ständige Senatsrechtsprechung vgl. ua. 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95 und 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 139/00
    Die Anwendung des § 626 Abs. 1 BGB bzw. des inhaltsgleichen § 54 Abs. 1 BAT durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (ständige Senatsrechtsprechung vgl. ua. 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95 und 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 139/00
    a) Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 1985 (- 2 BvR 1718/83 ua. - BVerfGE 70, 138), dem das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung gefolgt ist (vgl. ua. BAG 18. November 1986 - 7 AZR 274/85 - AP GG Art. 140 Nr. 35 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 26; 24. April 1997 - 2 AZR 268/96 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 27 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 43), gewährleistet die Verfassungsgarantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts den Kirchen, darüber zu befinden, welche Dienste es in ihren Einrichtungen geben soll und in welchen Rechtsformen sie wahrzunehmen sind.
  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 543/10

    Kirchlicher Arbeitnehmer - Kündigung - Loyalitätsverstoß

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 1985 (- 2 BvR 1718/83 ua. - BVerfGE 70, 138) , dem das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung gefolgt ist (so zB BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 139/00 - Rn. 53, AP BGB Kirchendienst § 611 Nr. 29 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 47; 24. April 1997 - 2 AZR 268/96 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 27 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 43; 18. November 1986 - 7 AZR 274/85 - AP GG Art. 140 Nr. 35 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 26) , kommt das durch Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 WRV verfassungsrechtlich verbürgte Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht neben den verfassten Kirchen auch den ihnen zugeordneten, insbesondere karitativen Einrichtungen zu (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1718/83 ua. - Rn. 59, aaO) .

    Dagegen kommt es weder auf die Auffassung der einzelnen betroffenen kirchlichen Einrichtungen, bei denen die Meinungsbildung von verschiedenen Motiven beeinflusst sein kann, noch auf diejenige breiter Kreise unter Kirchenmitgliedern oder gar einzelner, bestimmten Tendenzen verbundener Mitarbeiter an (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 139/00 - Rn. 53, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 29 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 47) .

    Auch die Entscheidung darüber, ob und wie innerhalb der im kirchlichen Dienst tätigen Mitarbeiter eine Abstufung der Loyalitätsanforderungen eingreifen soll (vgl. Art. 5 Abs. 3 und Abs. 4 GrO) , ist grundsätzlich eine dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht unterliegende Angelegenheit (vgl. BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 139/00 - aaO; bestätigend: EGMR 3. Februar 2011 - 18136/02 - EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 17) .

    Diese unterliegen als für alle geltendes Gesetz iSd. Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV umfassender arbeitsgerichtlicher Anwendungskompetenz (BVerfG 7. März 2002 - 1 BvR 1962/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 47a; BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 139/00 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 29 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 47).

  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12

    Kündigung wegen Kirchenaustritts

    Auch die Entscheidung darüber, ob und wie innerhalb der im kirchlichen Dienst tätigen Mitarbeiter eine Abstufung der Loyalitätsanforderungen eingreifen soll (vgl. Art. 5 Abs. 3 und Abs. 4 GrO) , ist grundsätzlich eine dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht unterliegende Angelegenheit (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE   70, 138; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - BAGE 139, 144; 21. Februar 2001 - 2 AZR 139/00 -; bestätigend EGMR 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 45) .

    Es kommt weder auf die Auffassung der einzelnen betroffenen kirchlichen Einrichtungen, bei denen die Meinungsbildung von verschiedenen Motiven beeinflusst sein kann, noch auf diejenige breiter Kreise unter Kirchenmitgliedern oder gar einzelner, bestimmten Tendenzen verbundener Mitarbeiter an (BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 24, BAGE 139, 144; 21. Februar 2001 - 2 AZR 139/00 - Rn. 53) .

  • BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 1962/01

    Außerordentliche Kündigung einer bei einer evangelischen Kirchengemeinde

    a) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Februar 2001 - 2 AZR 139/00 -,.

    Die Beschwerdeführerin, eine zuletzt bei einer evangelischen Kirchengemeinde beschäftigte Erzieherin, wendet sich gegen die arbeitsgerichtliche Abweisung ihrer Kündigungsschutzklage und die Bestätigung dieser Entscheidung im Revisionsverfahren (vgl. NZA 2001, S. 1136).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner das Ausgangsverfahren abschließenden Entscheidung bei der von ihm vorgenommenen Interessenabwägung auch die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit der Beschwerdeführerin nach Art. 4 Abs. 1 GG berücksichtigt (vgl. NZA 2001, S. 1136 ).

  • LAG Hamm, 14.06.2013 - 10 Sa 18/13

    Außereheliche geschlechtliche Beziehung eines katholischen Kirchenmusikers

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 1985 (- 2 BvR 1718/83 ua. - BVerfGE 70, 138) , dem das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung gefolgt ist (zB BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 139/00 - NZA 2001, 1136; 24. April 1997 - 2 AZR 268/96 - NZA 1998, 145; 18. November 1986 - 7 AZR 274/85 - AP GG Art. 140 Nr. 35) , gewährleistet das durch Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 WRV verfassungsrechtlich verbürgte Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht den verfassten Kirchen im Sinne eines Selbstbestimmungsrechts darüber zu befinden, welche Dienste es in ihren Einrichtungen geben soll und in welchen Rechtsformen sie wahrzunehmen sind.

    Dagegen kommt es weder auf die Auffassung der einzelnen betroffenen kirchlichen Einrichtungen, bei denen die Meinungsbildung von verschiedenen Motiven beeinflusst sein kann, noch auf diejenige breiter Kreise unter Kirchenmitgliedern oder gar einzelner, bestimmten Tendenzen verbundener Mitarbeiter an (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 139/00 - Rn. 53, NZA 2011, 1136).

    Auch die Entscheidung darüber, ob und wie innerhalb der im kirchlichen Dienst tätigen Arbeitnehmer eine Abstufung der Loyalitätsanforderungen eingreifen soll (vgl. Art. 5 Abs. 3 und Abs. 4 GrO) ist grundsätzlich eine dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht unterliegende Angelegenheit (vgl. BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 139/00 - Rn. 53, NZA 2001, 1136; 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 24, NZA 2012, 443; bestätigend: EGMR 3. Februar 2011 - 18136/02 - NZA 2012, 199) .

  • ArbG Hagen, 14.08.2018 - 4 Ca 1055/18

    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen eines schwerwiegenden

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 1985 (- 2 BvR 1718/83 ua. - BVerfGE 70, 138), dem das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung gefolgt ist (so zB BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 139/00 - Rn. 53, AP BGB Kirchendienst § 611 Nr. 29 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 47; 24. April 1997 - 2 AZR 268/96 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 27 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 43; 18. November 1986 - 7 AZR 274/85 - AP GG Art. 140 Nr. 35 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 26), kommt das durch Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 WRV verfassungsrechtlich verbürgte Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht neben den verfassten Kirchen auch den ihnen zugeordneten, insbesondere karitativen Einrichtungen zu (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1718/83 ua. - Rn. 59, aaO).

    Dagegen kommt es weder auf die Auffassung der einzelnen betroffenen kirchlichen Einrichtungen, bei denen die Meinungsbildung von verschiedenen Motiven beeinflusst sein kann, noch auf diejenige breiter Kreise unter Kirchenmitgliedern oder gar einzelner, bestimmten Tendenzen verbundener Mitarbeiter an ( BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 139/00 - Rn. 53, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 29 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 47).

    Auch die Entscheidung darüber, ob und wie innerhalb der im kirchlichen Dienst tätigen Mitarbeiter eine Abstufung der Loyalitätsanforderungen eingreifen soll (vgl. Art. 5 Abs. 3 und Abs. 4 GrO), ist grundsätzlich eine dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht unterliegende Angelegenheit (vgl. BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 139/00 - aaO; bestätigend: EGMR 3. Februar 2011 - 18136/02 - EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 17).

  • LAG Brandenburg, 13.11.2003 - 2 Sa 410/03

    Wirksame ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters der Diakonie bei

    Nach der einschlägigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.06.1985 (2 BvR 1718/83 u. a., Bundesverfassungsgericht E 70, 138 ff.) und der dieser Entscheidung folgenden jüngeren Entscheidungspraxis des Bundesarbeitsgerichts (vgl. vor allem BAG AP Nr. 35 zu Art. 140 GG; AP Nr. 27 zu § 611 BGB Kirchendienst; AP Nr. 29 zu § 611 BGB Kirchendienst) "gewährleistet die Verfassungsgarantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts den Kirchen, darüber zu befinden, welche Dienste es in ihren Einrichtungen geben soll und in welchen Rechtsformen sie wahrzunehmen sind.

    Diese unterliegen als für alle geltendes Gesetz i. S. d. Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV umfassender arbeitsgerichtlicher Anwendungskompetenz" (vgl. BAG, Urt. v. 21.02.2001 - 2 AZR 139/00 -, AP Nr. 29 zu § 611 BGB Kirchendienst).

    Denn insoweit begrenzt § 626 BGB als Schranke mit seiner umfassenden arbeitsgerichtlichen Anwendungskompetenz die Verfassungsgarantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts als für alle geltendes Gesetz gemäß Artikel 137 Abs. 3 Satz 1 WRV (BVerfG, a. a. O.; BAG, Urt. v. 21.02.2001, a. a. O.).

  • ArbG Mönchengladbach, 21.05.2008 - 7 Ca 71/08

    Arbeitsgericht Mönchengladbach entscheidet über "Schließung" eines Kindergartens

    Diese Rechtsprechung ist auf den hier vorliegenden Fall zu übertragen (vgl. auch BAG, Urt. v. 21.2.2001 - 2 AZR 139/00, AP Nr. 29 zu § 611 BGB Kirchendienst).
  • ArbG Mönchengladbach, 21.05.2008 - 7 Ca 162/08

    Arbeitsgericht Mönchengladbach entscheidet über "Schließung" eines Kindergartens

    Diese Rechtsprechung ist auf den hier vorliegenden Fall zu übertragen (vgl. auch BAG, Urt. v. 21.2.2001 - 2 AZR 139/00, AP Nr. 29 zu § 611 BGB Kirchendienst).
  • ArbG Mönchengladbach, 21.05.2008 - 7 Ca 133/08

    Arbeitsgericht Mönchengladbach entscheidet über "Schließung" eines Kindergartens

    Diese Rechtsprechung ist auf den hier vorliegenden Fall zu übertragen (vgl. auch BAG, Urt. v. 21.2.2001 - 2 AZR 139/00, AP Nr. 29 zu § 611 BGB Kirchendienst).
  • ArbG Mönchengladbach, 21.05.2008 - 7 Ca 132/08

    Arbeitsgericht Mönchengladbach entscheidet über "Schließung" eines Kindergartens

    Diese Rechtsprechung ist auf den hier vorliegenden Fall zu übertragen (vgl. auch BAG, Urt. v. 21.2.2001 - 2 AZR 139/00, AP Nr. 29 zu § 611 BGB Kirchendienst).
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