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   BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 258/06   

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BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 258/06 (https://dejure.org/2007,7387)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2007 - 4 AZR 258/06 (https://dejure.org/2007,7387)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - 4 AZR 258/06 (https://dejure.org/2007,7387)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Differenzlohnansprüchen nach dem Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk (TV Mindestlohn Dachdeckerhandwerk); Fehlen einer Regelung der Verfallfrist in dem TV Mindestlohn Dachdeckerhandwerk; Geltung einer in einem ...

  • Judicialis

    TV Mindestlohn Dachdeckerhandwerk § 1 Abs. 2; ; RTV Dachdeckerhandwerk § 1; ; RTV Dachdeckerhandwerk § 54; ; TVG § 8; ; NachwG § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht; Tarifauslegung - Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk; betrieblicher Geltungsbereich des TV Mindestlohn Dachdeckerhandwerk/RTV Dachdeckerhandwerk; zweistufige tarifliche Ausschlussfrist; § 8 TVG als Ordnungsvorschrift?

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.11.1963 - 1 AZR 17/63

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Schuldhaftes Unterlassen - Hinweis auf

    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 258/06
    aa) Insoweit kommt es nicht darauf an, ob mit dem Landesarbeitsgericht an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts festzuhalten ist, wonach § 8 TVG nicht als Schutzgesetz iSv. § 823 Abs. 2 BGB, sondern nur als Ordnungsvorschrift angesehen wird, deren Verletzung keine Rechtsfolgen nach sich zieht (vgl. 23. Januar 2002 - 4 AZR 56/01 - BAGE 100, 225; so auch 22. November 1963 - 1 AZR 17/63 - AP BGB § 611 Öffentlicher Dienst Nr. 6; 8. Januar 1970 - 5 AZR 124/69 - BAGE 22, 241; ablehnend ua. Däubler/Reinecke TVG 2. Aufl. § 8 Rn. 18 mwN; Koch FS Schaub S. 421 ff.).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 258/06
    das Erlöschen seiner möglichen Ansprüche durch Zeitablauf durch die Schutzpflichtverletzung des Arbeitgebers verursacht worden ist, die Vermutung des aufklärungsgemäßen Verhaltens zugute; danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Betroffene bei ausreichender Information seine Eigeninteressen in vernünftiger Weise gewahrt hätte (vgl. BAG 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - BAGE 101, 75, 81).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.12.2005 - 4 Sa 471/05
    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 258/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. Dezember 2005 - 4 Sa 471/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 527/99

    Lohnwucher

    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 258/06
    Ein solcher Anspruch setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - EzA BGB § 138 Nr. 29) voraus, dass ein grobes Missverhältnis zwischen dem vereinbarten und dem ortsüblichen Lohn für die vereinbarte Arbeit festzustellen ist.
  • BAG, 08.01.1970 - 5 AZR 124/69

    Fälligkeit von Lohnansprüchen eines Zeitlohnarbeiters - schriftliche

    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 258/06
    aa) Insoweit kommt es nicht darauf an, ob mit dem Landesarbeitsgericht an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts festzuhalten ist, wonach § 8 TVG nicht als Schutzgesetz iSv. § 823 Abs. 2 BGB, sondern nur als Ordnungsvorschrift angesehen wird, deren Verletzung keine Rechtsfolgen nach sich zieht (vgl. 23. Januar 2002 - 4 AZR 56/01 - BAGE 100, 225; so auch 22. November 1963 - 1 AZR 17/63 - AP BGB § 611 Öffentlicher Dienst Nr. 6; 8. Januar 1970 - 5 AZR 124/69 - BAGE 22, 241; ablehnend ua. Däubler/Reinecke TVG 2. Aufl. § 8 Rn. 18 mwN; Koch FS Schaub S. 421 ff.).
  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 56/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz - Auslage im Betrieb

    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 258/06
    aa) Insoweit kommt es nicht darauf an, ob mit dem Landesarbeitsgericht an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts festzuhalten ist, wonach § 8 TVG nicht als Schutzgesetz iSv. § 823 Abs. 2 BGB, sondern nur als Ordnungsvorschrift angesehen wird, deren Verletzung keine Rechtsfolgen nach sich zieht (vgl. 23. Januar 2002 - 4 AZR 56/01 - BAGE 100, 225; so auch 22. November 1963 - 1 AZR 17/63 - AP BGB § 611 Öffentlicher Dienst Nr. 6; 8. Januar 1970 - 5 AZR 124/69 - BAGE 22, 241; ablehnend ua. Däubler/Reinecke TVG 2. Aufl. § 8 Rn. 18 mwN; Koch FS Schaub S. 421 ff.).
  • BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 4/21

    Schadensersatz im Zusammenhang mit der Eingruppierung eines als Küster und

    Ebenso kann dahinstehen, ob § 8 TVG ein Schutzgesetz iSv. § 823 Abs. 2 BGB ist oder eine bloße Ordnungsvorschrift (offenlassend BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 258/06 - Rn. 20) .
  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 369/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Ausschlussfrist

    Die Regelung dient insoweit auch dem Schutz der Arbeitnehmer und soll verhindern, dass diese ihre Ansprüche nicht rechtzeitig iSd. tariflichen Ausschlussfrist geltend machen, weil ihnen die Ausschlussfrist unbekannt ist (zur Aushangpflicht nach § 8 TVG offenlassend, ob es sich um ein Schutzgesetz iSv. § 823 Abs. 2 BGB handelt BAG 22. September 2022 - 8 AZR 4/21 - Rn. 28; 21. Februar 2007 - 4 AZR 258/06 - Rn. 20) .
  • LAG Hessen, 12.10.2011 - 18 Sa 563/11

    Herausgabe Arbeitsaufzeichnungen - Tachometerdaten - Überstundenvergütung

    § 8 TVG ist kein Schutzgesetz nach § 823 Abs. 2 BGB, so dass ein möglicher Anspruch des Klägers auf Ersatz des Schadens, der ihm durch die Versäumung einer Ausschlussfrist zustehen könnte, nicht auf einen Verstoß gegen § 8 TVG gestützt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 21. Februar 2007 - 4 AZR 258/06 - veröffentlicht in juris ).
  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 131/13

    Eingruppierung eines Spezialmechanikers bei den US-Stationierungsstreitkräften

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Bestimmung eines Berufsbilds in Eingruppierungsrechtsstreitigkeiten (vgl. zB BAG 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 44; 15. Juni 2011 - 4 ABR 115/09 - Rn. 34 ff.; 21. Februar 2007 - 4 AZR 258/06 - Rn. 12; 4. Juli 2012 - 4 AZR 694/10 - Rn. 15; 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 40; auch zu den "Blättern zur Berufskunde" der Bundesagentur für Arbeit) .
  • LAG Niedersachsen, 21.02.2008 - 7 Sa 659/07

    Notwendigkeit der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach der

    Dieser Schadensersatzanspruch setzt jedoch zum einen voraus, dass der unterlassene Nachweis kausal für den eingetretenen Schaden geworden ist (BAG vom 21.02.2007, 4 AZR 258/06).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.09.2014 - 5 Sa 228/11

    Vergütung nach dem Tarifwerk des Öffentlichen Dienstes aufgrund früherem

    Denn das BAG steht bis heute auf dem Standpunkt, dass es sich bei § 8 TVG um eine reine Ordnungsvorschrift handele, deren Verletzung keine Folgen insbesondere keinen Schadensersatzanspruch nach sich ziehe (vgl. zuletzt noch BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 258/06 - nicht amtlich veröffentlicht).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2014 - 5 Sa 230/11

    Vergütung nach dem Tarifwerk des Öffentlichen Dienstes aufgrund früherem

    Denn das BAG steht bis heute auf dem Standpunkt, dass es sich bei § 8 TVG um eine reine Ordnungsvorschrift handele, deren Verletzung keine Folgen insbesondere keinen Schadensersatzanspruch nach sich ziehe (vgl. zuletzt noch BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 258/06 - nicht amtlich veröffentlicht).
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