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   BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10   

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https://dejure.org/2012,305
BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10 (https://dejure.org/2012,305)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2012 - 9 AZR 487/10 (https://dejure.org/2012,305)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 (https://dejure.org/2012,305)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

  • openjur.de

    Doppelarbeitsverhältnis nach unwirksamer Kündigung und Begründung eines anderweitigen Arbeitsverhältnisses; Anrechnung von Urlaub

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Doppelarbeitsverhältnis nach unwirksamer Kündigung und Begründung eines anderweitigen Arbeitsverhältnisses - Anrechnung von Urlaub

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 3 BUrlG, § 6 Abs 1 BUrlG, § 1 BUrlG, § 11 Nr 1 KSchG, § 615 S 2 BGB
    Doppelarbeitsverhältnis nach unwirksamer Kündigung und Begründung eines anderweitigen Arbeitsverhältnisses - Anrechnung von Urlaub

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urlaub; Ausschluss von Doppelansprüchen bei unwirksamer Kündigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsrechtstreit - entstehende Urlaubsansprüche

  • bag-urteil.com

    Doppelarbeitsverhältnis nach unwirksamer Kündigung und Begründung eines anderweitigen Arbeitsverhältnisses - Anrechnung von Urlaub

  • hensche.de

    Urlaub, Urlaubsabgeltung, Urlaub und Kündigung

  • Betriebs-Berater

    Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Doppelarbeitsverhältnis nach unwirksamer Kündigung und Begründung eines anderweitigen Arbeitsverhältnisses - Anrechnung von Urlaub

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen bei unwirksamer Kündigung

  • datenbank.nwb.de

    Doppelarbeitsverhältnis nach unwirksamer Kündigung und Begründung eines anderweitigen Arbeitsverhältnisses - Anrechnung von Urlaub

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitsverhältnis bei weiterem Arbeitgeber während des Kündigungsschutzprozesses: Entstehen des Urlaubsanspruchs nach § 6 Abs. 1 BurlG nicht ausgeschlossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    60 Arbeitstage Urlaub im Jahr? Nicht mit dem BAG!

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein doppelter Urlaubsanspruch bei zwei Arbeitsverhältnissen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschluss von Urlaubs-Doppelansprüchen bei unwirksamer Kündigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein doppelter Urlaubsanspruch bei unwirksamer Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen bei unwirksamer Kündigung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein doppelter Urlaubsanspruch bei zwei gleichzeitigen Arbeitsverhältnissen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Doppelarbeitsverhältnis wegen unwirksamer Kündigung begründet keinen doppelten Urlaubsanspruch

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ausschluss von Doppelansprüchen bei unwirksamer Kündigung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ausschluss von doppeltem Urlaub bei unwirksamer Kündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen bei unwirksamer Kündigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von gewährtem Urlaub

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Sonderfall Doppelarbeitsverhältnis - Urlaubsanspruch bei Jobwechsel

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kein doppelter Urlaubsanspruch bei unwirksamer Kündigung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kein doppelter Urlaubsanspruch bei unwirksamer Kündigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Urlaub: Keine Doppelansprüche wegen unwirksamer Kündigung

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Doppelter Urlaub bei unwirksamer Kündigung?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen bei unwirksamer Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine doppelten Ansprüche bei Klageerfolg

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine doppelten Urlaubsansprüche bei unwirksamer Kündigung - Arbeitnehmer muss sich Urlaub aus vorherigem Arbeitsverhältnis anrechnen lassen

Besprechungen u.ä. (3)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Auswirkungen eines unterjährigen Arbeitgeberwechsels - Doppelansprüche sind ausgeschlossen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein doppelter Urlaub nach unwirksamer Kündigung

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen bei unwirksamer Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 141, 27
  • NJW 2012, 2989
  • MDR 2012, 1102
  • NZA 2012, 793
  • BB 2012, 1728
  • BB 2013, 1973
  • DB 2012, 1513
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 196/90

    Aufeinanderfolgende Arbeitsverhältnisse - Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10
    Bei aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen wird durch § 6 Abs. 1 BUrlG nur dann der Anspruch im neuen Arbeitsverhältnis ganz oder teilweise ausgeschlossen, wenn Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers bereits im früheren Arbeitsverhältnis erfüllt worden sind und auch im neuen Arbeitsverhältnis kein Urlaubsanspruch auf eine höhere Anzahl von Urlaubstagen als im früheren Arbeitsverhältnis entsteht (BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 196/90 - zu II 4 b aa der Gründe, BAGE 67, 283) .

    Soweit der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 28. Februar 1991 (- 8 AZR 196/90 - zu II 4 b bb der Gründe, BAGE 67, 283) eine Anrechnungsbefugnis des Arbeitgebers mit der Begründung verneint hat, der Urlaub sei keine Vergütung, hält der nunmehr für das Urlaubsrecht allein zuständige Neunte Senat daran nicht fest.

    Der Urlaubsanspruch entsteht unabhängig von erbrachten Arbeitsleistungen und ist auf die Freistellung von Arbeitspflichten gerichtet (BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 196/90 - zu II 4 b bb der Gründe mwN, BAGE 67, 283) .

  • BAG, 19.06.1959 - 1 AZR 565/57

    Doppelarbeitsverhältnisse - Zeitliche Kollision - Anspruch auf bezahlten Urlaub -

    Auszug aus BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10
    Der Regelungsbereich des § 6 Abs. 1 BUrlG erfasst Doppelarbeitsverhältnisse nicht (vgl. zu § 2 des Urlaubsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen vom 4. Mai 1948/29. April 1949: BAG 19. Juni 1959 - 1 AZR 565/57 - BAGE 8, 47; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 6 BUrlG Rn. 11; Neufeld/Beyer NZA 2008, 1157, 1161) .

    bb) Diese Frage ist bei Doppelarbeitsverhältnissen zu verneinen, wenn der Arbeitnehmer die Pflichten aus beiden Arbeitsverhältnissen erfüllen kann (BAG 19. Juni 1959 - 1 AZR 565/57 - BAGE 8, 47; ErfK/Gallner § 6 BUrlG Rn. 2) .

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10

    Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10
    Eine Feststellungsklage ist zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 17. Mai 2011 - 9 AZR 189/10 - Rn. 39 mwN, EzA BUrlG § 7 Nr. 124; 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 12, EzA BUrlG § 7 Nr. 123) .

    In einer solchen Situation ist ein Feststellungsbegehren gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (vgl. BAG 17. Mai 2011 - 9 AZR 189/10 - Rn. 40, aaO) .

  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Auszug aus BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10
    Die Vorschrift ist nur einschlägig für den Verdienst, den der Arbeitnehmer deshalb erzielen konnte, weil er die Arbeitsleistung beim Arbeitgeber, der das Arbeitsverhältnis unwirksam gekündigt hat, nicht erbracht hat (BAG 6. September 1990 - 2 AZR 165/90 - zu III 3 a aa der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 47 = EzA BGB § 615 Nr. 67; ErfK/Kiel 12. Aufl. § 11 KSchG Rn. 4) .
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10
    Dem Erholungszweck wurde genüge getan (vgl. zu diesem: EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 31, AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 6 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 7; BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - zu II 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 95, 104) .
  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10
    Dem Erholungszweck wurde genüge getan (vgl. zu diesem: EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 31, AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 6 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 7; BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - zu II 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 95, 104) .
  • BAG, 25.11.1982 - 6 AZR 1254/79

    Erlöschen des Resturlaubsanspruchs bei Ausscheiden aus dem und anschließendem

    Auszug aus BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10
    Dem entspricht es, dass die Regelung in § 6 Abs. 1 BUrlG, wonach der Anspruch auf Urlaub nicht besteht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist, bei einem Wechsel des Arbeitgebers während des Urlaubsjahres keine Anrechnungsbefugnis des neuen Arbeitgebers begründet, wenn der frühere Arbeitgeber Urlaub nicht erteilt oder nicht abgegolten hat (vgl. BAG 25. November 1982 - 6 AZR 1254/79 - zu 3 c der Gründe, BAGE 40, 379; Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 104 Rn. 38) .
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10
    Es ist zu fragen, ob das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht, unvollständig ist (BAG 13. Februar 2003 - 8 AZR 654/01 - zu II 1 a bb der Gründe mwN, BAGE 104, 358) .
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06

    Abschlussprüfung nach Ablauf der Berufsausbildungszeit

    Auszug aus BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10
    Sie ist nur bei einer planwidrigen Unvollständigkeit gegeben (BAG 13. März 2007 - 9 AZR 494/06 - Rn. 26, AP BBiG § 14 Nr. 13 = EzA BBiG § 14 Nr. 14) .
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10
    Eine Feststellungsklage ist zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 17. Mai 2011 - 9 AZR 189/10 - Rn. 39 mwN, EzA BUrlG § 7 Nr. 124; 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 12, EzA BUrlG § 7 Nr. 123) .
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

  • LAG Sachsen, 26.01.2010 - 7 Sa 442/09

    Anspruch auf Ersatzurlaub infolge Arbeitgeberverzugs;

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18

    Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

    Damit korrespondierend verhindert § 6 Abs. 1 BUrlG bei aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen, dass ein Arbeitnehmer, dem der volle Jahresurlaub bereits von seinem früheren Arbeitgeber gewährt worden ist, für denselben Zeitraum zweimal Urlaub verlangen kann (vgl. BT-Drs. IV/785 S. 3; BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 295/13 - Rn. 37, BAGE 150, 207; 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - Rn. 16, BAGE 141, 27) .
  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

    Es kann dahinstehen, ob sich die Beklagte auf die Urlaubsgewährung durch einen anderen Arbeitgeber in einem anderen Arbeitsverhältnis hätte berufen können (vgl. zur Anrechnung von gewährtem Urlaub im Doppelarbeitsverhältnis nach Kündigung: BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - BAGE 141, 27) .

    Soweit die Beklagte erstmals in ihrer Revisionsbegründungsschrift geltend macht, die Klägerin sei in der Zeit ab 1. Januar 2011 für einen anderen Arbeitgeber als Arbeitnehmerin tätig gewesen und habe von diesem Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung erhalten, kann dieser Vortrag ungeachtet des Fehlens entsprechender Feststellungen des Landesarbeitsgerichts auch deshalb nicht berücksichtigt werden, weil die Beklagte keine hinreichend konkreten Angaben zu diesem Arbeitsverhältnis und zu dem von ihr behaupteten Erholungsurlaub der Klägerin bzw. der von ihr behaupteten Urlaubsabgeltung gemacht hat (vgl. zu Doppelarbeitsverhältnissen, bei denen der Arbeitnehmer die Pflichten aus beiden Arbeitsverhältnissen erfüllen kann: BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - Rn. 19, aaO) .

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

    Bei aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen wird durch § 6 Abs. 1 BUrlG der Anspruch im neuen Arbeitsverhältnis ganz oder teilweise ausgeschlossen, wenn Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers bereits im früheren Arbeitsverhältnis erfüllt worden sind und auch im neuen Arbeitsverhältnis kein Anspruch auf eine höhere Anzahl von Urlaubstagen als im früheren Arbeitsverhältnis entsteht (BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - Rn. 16, BAGE 141, 27) .
  • BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 179/15

    Wartezeit iSd. § 4 BUrlG

    Die gesetzliche Regelung geht damit nicht davon aus, dass ein Arbeitnehmer, der bei einem Arbeitgeber vom 1. Januar bis zum 30. Juni und bei einem anderen Arbeitgeber vom 1. Juli bis zum 31. Dezember desselben Jahres beschäftigt war, zweimal einen vollen Urlaubsanspruch im Umfang von jeweils 24 Werktagen erwirbt (vgl. BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - Rn. 23, BAGE 141, 27) .
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Damit korrespondierend verhindert § 6 Abs. 1 BUrlG bei aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen, dass ein Arbeitnehmer, dem der volle Jahresurlaub bereits von seinem früheren Arbeitgeber gewährt worden ist, für denselben Zeitraum zweimal Urlaub verlangen kann (vgl. BT-Drs. IV/785 S. 3; BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 295/13 - Rn. 37, BAGE 150, 207; 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - Rn. 16, BAGE 141, 27) .
  • BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 314/20

    Vergütung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Dann wird der Urlaubsanspruch im neuen Arbeitsverhältnis ganz oder teilweise ausgeschlossen, wenn Urlaubsansprüche schon im früheren Arbeitsverhältnis erfüllt worden sind und im neuen Arbeitsverhältnis kein Anspruch auf eine höhere Anzahl von Urlaubstagen entsteht (BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - Rn. 16, BAGE 141, 27; ErfK/Gallner 21. Aufl. BUrlG § 6 Rn. 2; Schaub ArbR-HdB/Linck 18. Aufl. § 104 Rn. 38) .

    Unter diesen Voraussetzungen muss er sich, wenn die Unwirksamkeit der Kündigung später festgestellt wird, den vom neuen Arbeitgeber gewährten Urlaub auf den im gekündigten Arbeitsverhältnis entstandenen Urlaub anrechnen lassen (BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - Rn. 22, aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 857/21

    COVID-19-Quarantäne: Nichtanrechnung auf den Urlaub nur mit ärztlicher

    Der gewählte Klageantrag war auch geeignet, das Rechtsschutzziel zu erreichen (vgl. BAG 14.02.2017 - 9 AZR 207/16, ZTR 2017, 366; 14.02.2017 - 9 AZR 386/16, NZA 2017, 655; 05.08.2014 - 9 AZR 77/13, NZA 2015, 625; 21.02.2012 - 9 AZR 487/10, NZA 2012, 793).
  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 98/19

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten

    Die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses zu einem anderen Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2014 ließ die Mitwirkungsobliegenheiten des Beklagten bei der Verwirklichung der Urlaubsansprüche des Klägers aus den Jahren 2011 bis 2013 nicht entfallen und stand deren Erfüllung nicht entgegen (vgl. BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - Rn. 14 ff., BAGE 141, 27) .
  • LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17

    1. Aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG verfallen

    In dieser Situation ist ein Feststellungsbegehren gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zulässig ( BAG, Urteil vom 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10, nach juris).
  • BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 230/22

    Urlaubsabgeltung - Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

    Bei einem Wechsel des Arbeitgebers während des Urlaubsjahres steht dem neuen Arbeitgeber keine Anrechnungsbefugnis zu, wenn der frühere Arbeitgeber Urlaub nicht erteilt oder nicht abgegolten hat (BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - Rn. 15, BAGE 141, 27) .

    In einem solchen Fall liegt ein Doppelarbeitsverhältnis vor, das von dem Regelungsbereich des § 6 Abs. 1 BUrlG nicht erfasst wird (vgl. BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - Rn. 16, BAGE 141, 27) .

    Der auf die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht gerichtete Urlaubsanspruch gegen einen Arbeitgeber, der eine unwirksame Kündigung erklärt hat, beruht nicht auf § 615 Satz 1 BGB, sondern folgt unmittelbar aus dem Bundesurlaubsgesetz (vgl. BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - Rn. 20, BAGE 141, 27) .

    Wäre der frühere Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer im Hinblick auf die in seinem Arbeitsverhältnis entstandenen Urlaubsansprüche freizustellen, obwohl der spätere Arbeitgeber ihm bereits bezahlten Jahresurlaub gewährt hat, läge eine nach den Wertungen des Bundesurlaubsgesetzes nicht vorgesehene Verdopplung des Urlaubsanspruchs vor (vgl. BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - Rn. 23, BAGE 141, 27) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2017 - 1 Sa 29/17

    Urlaub, Urlaubsabgeltung, Verfall, Übertragung, Arbeitgeber, Gewährungspflicht,

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19

    Prozessvergleich - Auslegung

  • LAG Hamm, 13.05.2020 - 6 Sa 1940/19

    Freistellung, Anrechnung anderweitigen Verdienstes, Sprinterklausel

  • BAG, 02.10.2018 - 5 AZR 376/17

    Fortbildungskosten eines Flugzeugführers für die Schulung auf anderen Flugmustern

  • LAG Niedersachsen, 02.05.2022 - 15 Sa 885/21

    Regelungslücke als Voraussetzung einer Gesetzesanalogie; Anrechnung von

  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 758/12

    Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen - Gebäudereinigerhandwerk

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2013 - 6 Sa 559/12

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug während

  • LAG Sachsen, 04.01.2024 - 1 Ta 82/23

    Prozesskostenhilfe für Urlaubsabgeltung bei Doppelarbeitsverhältnis

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 3 Sa 1267/12

    Insolvenzanfechtung - Arbeitsentgelt - tarifliche Ausschussfrist

  • LAG Düsseldorf, 08.05.2014 - 5 Sa 223/14

    Rückzahlungsansprüche nach Insolvenzanfechtung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2014 - 10 Sa 1748/13

    Analogie - erfolglose Bewerbung - Höhe der Entschädigung - Darlegungslast

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