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   BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11   

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https://dejure.org/2013,8230
BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11 (https://dejure.org/2013,8230)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2013 - 8 AZR 877/11 (https://dejure.org/2013,8230)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 8 AZR 877/11 (https://dejure.org/2013,8230)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

  • openjur.de

    Betriebsübergang; Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 613a Abs 5 BGB, § 613a Abs 6 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 242 BGB
    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsstellung der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang; Zuordnung der Arbeitnehmer zu übernommenen Betriebsteilen; Ansprüche gegen den früheren Arbeitgeber auf Änderung der Zuordnung

  • bag-urteil.com

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Betriebsübergang - Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einem Betrieb oder Betriebsteil

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Betriebsübergang - Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einem Betrieb oder Betriebsteil

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

  • rewis.io

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang; Zuordnung der Arbeitnehmer zu übernommenen Betriebsteilen; Ansprüche gegen den früheren Arbeitgeber auf Änderung der Zuordnung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsaufspaltung: Zuordnung von Arbeitnehmern zu Betrieb oder Betriebsteil vorrangig nach Arbeitsvertrag, sodann Direktionsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einem Betrieb bei Betriebsübergang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 617
  • BB 2013, 1203
  • BB 2013, 1853
  • DB 2013, 1178
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11
    Dies folgt aus § 97 Abs. 2 ArbGG, wonach ua. § 83 Abs. 3 ArbGG entsprechend anzuwenden ist (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 18, BAGE 129, 322).

    aa) In zeitlicher Hinsicht erfasst der auf die Feststellung der fehlenden Tarifzuständigkeit gerichtete Antrag die Entscheidung über die Tarif(un)zuständigkeit einer Vereinigung von seiner Rechtshängigkeit bis zum Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung (vgl. BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322).

    Zulässig ist es auch, die Tarifzuständigkeit für die Arbeitnehmer bestimmter, konkret bezeichneter Unternehmen zu beanspruchen (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 26 f., BAGE 129, 322).

    Diese müssen für die handelnden Organe der Vereinigung selbst, für den sozialen Gegenspieler und für Dritte zuverlässig zu ermitteln sein, weil sie die Grenze wirksamen Handelns der Vereinigung bilden (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 38, BAGE 129, 322).

    Das gebietet die Rechtssicherheit (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 27, 38, BAGE 129, 322).

    Der DHV bleibe es jedoch unbenommen, ihre Zuständigkeit durch eine Satzungsänderung unter Benennung des erfassten Personenkreises zu erstrecken (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 36, 39, BAGE 129, 322).

    Der Organisationsbereich einer Gewerkschaft muss sich nach objektiven Kriterien aus der Satzung ergeben und darf sich nicht abhängig vom Betätigungswillen der handelnden Organe oder der Arbeitgeberseite bestimmen (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 39, BAGE 129, 322).

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11
    Hingegen ist in den darauf hin eingeleiteten Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG nicht zu prüfen, ob die Vorfrage, wegen derer das Verfahren ausgesetzt wurde, tatsächlich vorgreiflich ist (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 18, BAGE 119, 103).

    Im Zweifelsfall gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem gesetzeskonformen und praktikablen Satzungsverständnis führt (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 41 mwN, BAGE 119, 103).

    Eine solche Satzungsbestimmung ist mit den Erfordernissen eines funktionierenden Tarifvertragssystems und der darauf bezogenen Ausgestaltung der Tarifautonomie unvereinbar (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 45, BAGE 119, 103).

  • BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06

    Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11
    Deren Spitzenverbände sind daher von den Vorinstanzen zu Unrecht angehört worden (vgl. BAG 13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 12, BAGE 121, 362).

    Ein Betriebsrat ist in seiner Rechtsstellung nach dem Betriebsverfassungsgesetz nicht von der Tarifzuständigkeit einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft betroffen (BAG 13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 14, BAGE 121, 362).

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11
    Entsprechend diesem Ordnungszweck soll eine nach § 97 Abs. 1 ArbGG antragsbefugte Vereinigung oder Stelle klären können, ob die Vereinigung, deren Tariffähigkeit oder -zuständigkeit im Arbeitsleben in Zweifel gezogen wird, die Eigenschaft besitzt, für ihre Mitglieder eine normative Regelung von Arbeitsbedingungen herbeiführen zu können (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 48, AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 6 = EzA TVG § 2 Nr. 31).

    Dies kann anders zu beurteilen sein, wenn die antragstellende Vereinigung ihren Antragswortlaut entsprechend formuliert oder aus ihrem zu seiner Begründung gegebenen Vorbringen deutlich wird, dass sie ihr Begehren in zeitlicher Hinsicht beschränken will (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 33, aaO).

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 181/11

    Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11
    b) Für die Frage, welchem Betrieb oder Betriebsteil ein Arbeitnehmer zugeordnet ist, kommt es zunächst auf den Willen der Arbeitsvertragsparteien an (st. Rspr., vgl. BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 181/11 - Rn. 78, BB 2012, 3144).

    Wäre nämlich keine wirksame (frühere) Zuordnung des Klägers zum Betrieb "Backoffice" erfolgt gewesen, so wäre die (nachträgliche) Zuordnung zu diesem Betrieb mittels eines Interessenausgleichs wegen Verstoßes gegen § 613a BGB unwirksam (vgl. BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 181/11 - Rn. 81, BB 2012, 3144).

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt diese anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit auch ohne einen diesbezüglichen Widerspruch des Betriebsrats zur Unwirksamkeit der Kündigung (BAG 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - BAGE 46, 191 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 21 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 32).
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05

    Beschäftigungsanspruch - Schulleitung - vorübergehende Übertragung -

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11
    Eine neuerliche Prüfung bei Eintritt der Beendigung der Personalmaßnahme, die sich im Streitfalle als der Zeitpunkt des Widerspruches des Klägers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf die b GmbH darstellt, erfolgt nicht (vgl. BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 226/05 - Rn. 48, AP BAT-O § 24 Nr. 6).
  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 422/06

    Annahmeverzug - Böswilliges Unterlassen von Erwerb

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11
    Dieser hat nur Anspruch auf vertragsgemäße Arbeit zu vertragsgemäßen Bedingungen (vgl. BAG 7. Februar 2007 - 5 AZR 422/06 - Rn. 18, BAGE 121, 133 = AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 19), nicht auf eine Beschäftigung auf einem bestimmten Arbeitsplatz oder in einem bestimmten Arbeitsbereich, außer wenn die Tätigkeit sich entsprechend konkretisiert hatte.
  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03

    Antragsbefugnis bei Streit über Tarifzuständigkeit einer Vereinigung

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11
    Unerheblich sind auch der tatsächliche Abschluss von Tarifverträgen oder die Praxis der Aufnahme von Mitgliedern als solche (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - zu B II 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 111, 164).
  • BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 74/98

    Zuständigkeitsbereich der IG Metall

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11
    Selbst wenn die DHV nicht über die von ihr in Anspruch genommene Tarifzuständigkeit verfügt, wird hierdurch eine durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Rechtsposition nicht beeinträchtigt, denn kein tariffähiger Verband oder Arbeitgeber hat Anspruch darauf, dass ihm bei künftigen Tarifverhandlungen ein bestimmter Tarifpartner zur Verfügung steht (BAG 14. Dezember 1999 - 1 ABR 74/98 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 93, 83).
  • BAG, 25.11.1986 - 1 ABR 22/85

    Tarifautonomie: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

  • BAG, 24.07.1990 - 1 ABR 46/89

    Tarifzuständigkeit der ÖTV für Tauchereigewerbe

  • BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07

    Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation

  • BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 72/06

    Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 27/08

    Betriebsverfassung - Tarifvertrag - Mehrheit von Gewerkschaften - Wahlanfechtung

  • LAG Hamburg, 23.12.2010 - 2 TaBV 3/10
  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG - Unterweisung zum

  • ArbG Hamburg, 15.12.2009 - 20 BV 17/08
  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung

  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90

    Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens

  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99

    Freistellung während der Kündigungsfrist - keine mitbestimmungspflichtige

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 102/02

    Altersversorgungsansprüche nach Betriebsübergang

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 230/10

    Betriebsübergang - Betriebsfortführung durch Zwangsverwalter

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

  • LAG Thüringen, 14.11.2011 - 6 Sa 50/11
  • BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

    bb) Das zivilrechtliche Vertragsrecht, wozu auch das Arbeitsvertragsrecht zählt, kennt grundsätzlich keinen Kontrahierungszwang und damit auch keinen Anspruch, das seitens eines Vertragspartners unterbreitete Änderungsangebot anzunehmen (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 877/11 - Rn. 43) .
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Das Arbeitsverhältnis der Klägerin war keinem ggf. übergegangenen Betriebsteil zuzuordnen (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 877/11 - Rn. 33) .

    Für die Frage, welchem Betrieb oder Betriebsteil ein Arbeitnehmer zugeordnet ist, kommt es zunächst auf den Willen der Vertragsparteien an (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 877/11 - Rn. 35) .

  • BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 763/12

    Betriebsteilübergang - Zuordnung zu einem Betriebsteil

    Liegt ein solcher weder in ausdrücklicher noch in konkludenter Form vor, so erfolgt die Zuordnung grundsätzlich - ausdrücklich oder konkludent - durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts (st. Rspr., vgl. BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 877/11 - Rn. 35) .
  • BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15

    Unlauterer Wettbewerb - Schadensersatz - Teilklage

    Liegt ein solcher weder in ausdrücklicher noch in konkludenter Form vor, erfolgt die Zuordnung grundsätzlich - ebenfalls ausdrücklich oder konkludent - durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts (BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 877/11 - Rn. 35 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2015 - 2 Sa 586/14

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betriebsteil

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 8 AZR 877/11 - angeführt habe, dass der Schutz des Arbeitnehmers durch die Regelungen des § 613 a BGB und des Kündigungsschutzgesetzes gewährleistet werde und darüber hinausgehende besondere Fürsorgepflichten den Arbeitgeber als Betriebsveräußerer gegenüber den vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmern nicht treffen würden, habe es allerdings auch ausgeführt, dass dies nur "im Regelfall" gelte.

    Liegt ein solcher weder in ausdrücklicher noch in konkludenter Form vor, so erfolgt die Zuordnung grundsätzlich - ausdrücklich oder konkludent - durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts ( BAG 17. Oktober 2013 - 8 AZR 763/12 - Rn. 23 und 24, NZA-RR 2014, 175; BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 877/11 - Rn. 35, DB 2013, 1178 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 877/11 - Rn. 43, DB 2013, 1178 ) hat ein Arbeitnehmer, der einem gemäß § 613 a BGB übergegangenen Betrieb oder Betriebsteils zugeordnet war, selbst dann keinen Anspruch auf Zuordnung zu einem anderen Betrieb oder Betriebsteil, wenn er dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber widersprochen hat, weil der Schutz des Arbeitnehmers durch die Regelung des § 613 a BGB und des Kündigungsschutzgesetzes gewährleistet wird und den Arbeitgeber als Betriebsveräußerer darüber hinausgehende besondere Fürsorgepflichten im Regelfall nicht treffen.

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 563/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang

    Auf die Revisionen beider Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 21. Februar 2013 (- 8 AZR 877/11 -) das erstinstanzliche Urteil hinsichtlich der Hauptanträge wiederhergestellt.
  • LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen

    Das Bundesarbeitsgericht hat schon wiederholt darauf erkannt, dass Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber wirksam gemäß § 613a Abs. 6 BGB widersprochen haben, nicht "automatisch" in den vom Arbeitgeber eventuell weitergeführten Bereich fallen, sondern die Zuordnung des Arbeitnehmers zu einem bestimmten Betrieb oder Betriebsteil entweder einer entsprechenden Willensübereinkunft der Arbeitsvertragsparteien oder mangels einer solchen doch zumindest einer einseitigen Festlegung des Arbeitgebers in Ausübung des im zustehenden Direktionsrechtes bedarf (BAG, Urteil vom 21. Februar 2013 - 8 AZR 877/11 -, Rn. 35, 41, juris, m.w.N.).

    Wie sich dem vierten Orientierungssatz der zitierten Entscheidung entnehmen lässt, ist auch aus dem gesetzlichen Schutz des Arbeitnehmers vor betriebsbedingten Arbeitgeberkündigungen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b KSchG (Möglichkeit der Weiterbeschäftigung u.a. auch in einem anderen Betrieb des Unternehmens) nicht die Verpflichtung des Arbeitgebers abzuleiten, einen Arbeitnehmer, der einem gemäß § 613a Abs. 1 BGB auf einen Erwerber übergegangen Betrieb zugeordnet war, einem anderen Betrieb zuzuordnen, wenn er dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber widersprochen hat (BAG, Urteil vom 21. Februar 2013 - 8 AZR 877/11 -, juris, 4. Orientierungssatz).

  • ArbG Hamburg, 19.11.2015 - 5 Ca 234/15
    Ob es sich bei der Bildung der Betriebsteile Hamburg und N. um eine Aufspaltung auf der Rechtsträgerebene iSd. §§ 123 ff. UmwG handelte oder lediglich um eine Aufspaltung des bisher von der L1 unterhaltenen einheitlichen Betriebes in zwei neue selbständige Betriebe bzw. Betriebsteile, also um eine unternehmensinterne Betriebsaufspaltung durch Änderung der Organisationsstrukturen, musste die Kammer nicht entscheiden (vgl. hierzu BAG, Urteil v. 21. Februar 2013, 8 AZR 877/11, juris).

    Liegt ein solcher weder in ausdrücklicher noch in konkludenter Form vor, so erfolgt die Zuordnung grundsätzlich - ebenfalls ausdrücklich oder konkludent - durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts (BAG, Urteil v. 21. Februar 2013, 8 AZR 877/11, juris; BAG, Urteil v. 24. Mai 2005, 8 AZR 398/04, juris).

  • ArbG Hamburg, 23.03.2016 - 13 Ca 205/15

    Betriebsübergang: betriebsmittelarmer Betrieb - Betriebsteil

    Ob es sich bei der Bildung der Betriebsteile Hamburg und N. um eine Aufspaltung auf der Rechtsträgerebene iSd. §§ 123 ff. UmwG handelte oder lediglich um eine Aufspaltung des bisher von der L2 unterhaltenen einheitlichen Betriebes in zwei neue selbständige Betriebe bzw. Betriebsteile, also um eine unternehmensinterne Betriebsaufspaltung durch Änderung der Organisationsstrukturen, musste die Kammer nicht entscheiden (vgl. hierzu BAG, Urteil v. 21. Februar 2013, 8 AZR 877/11, juris).

    Liegt ein solcher weder in ausdrücklicher noch in konkludenter Form vor, so erfolgt die Zuordnung grundsätzlich - ebenfalls ausdrücklich oder konkludent - durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts (BAG, Urteil v. 21. Februar 2013, 8 AZR 877/11, juris; BAG, Urteil v. 24. Mai 2005, 8 AZR 398/04, juris).

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1581/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

    Wird der Arbeitnehmer zeitnah vor einem Betriebsübergang durch eine Versetzung des Arbeitgebers dem übergehenden Betriebsteil zugeordnet, ist die Zuordnungsmaßnahme nur verbindlich, wenn sie rechtlich wirksam ist (vgl. BAG 21.02.2013 - 8 AZR 877/11 - Rn. 37 f, zitiert nach Juris).
  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1465/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 6.10.2022

  • LAG Düsseldorf, 27.01.2017 - 6 TaBV 60/16

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Änderung der Zuordnung einer Filiale zu

  • ArbG Hamburg, 19.11.2015 - 5 Ca 231/15

    Weiterbeschäftigungsanspruch bei Betriebsaufspaltung und Stilllegung

  • LAG München, 07.12.2020 - 4 TaBV 39/20

    Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Beschwerde, Betriebsrat, Mitbestimmungsrecht,

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1473/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1493/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1466/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1471/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1579/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1586/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1494/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1650/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1488/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1490/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1589/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1577/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1669/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1652/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1655/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1580/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1674/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 06.10.2022 - 5 Sa 1675/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Thüringen, 23.07.2014 - 6 Sa 200/13

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    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1583/21

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  • LAG München, 24.02.2021 - 5 Sa 774/20

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  • LAG Hessen, 09.03.2015 - 16 Sa 843/14

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  • LAG Nürnberg, 24.02.2015 - 7 Sa 468/14

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