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   BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 12/15   

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https://dejure.org/2017,5963
BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 12/15 (https://dejure.org/2017,5963)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2017 - 1 ABR 12/15 (https://dejure.org/2017,5963)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 1 ABR 12/15 (https://dejure.org/2017,5963)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG
    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Gehaltsanpassung

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 89 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Fragen betrieblicher Lohngestaltung

  • bag-urteil.com

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Gehaltsanpassung

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung

  • rewis.io

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Gehaltsanpassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung; Gehaltsanpassung

  • rechtsportal.de

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Fragen betrieblicher Lohngestaltung

  • datenbank.nwb.de

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Gehaltsanpassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gehaltsanpassung - und die Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Herausnahme von Arbeitnehmern von Gehaltserhöhung führt zu Mitbestimmung des Betriebrats

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Herausnahme einer Arbeitnehmer-Gruppe von Gehaltserhöhung führt zu Mitbestimmung des Betriebrats

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Was bei Änderung der Entlohnungsgrundsätze gilt

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei jährlichen Gehaltsanpassungen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat: Lohnhöhe kein Mitbestimmungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 801
  • BB 2017, 1076
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91

    Einigungsstellenspruch über Jahressondervergütung

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 12/15
    Zwar kann der Arbeitgeber bei einer freiwilligen Leistung grundsätzlich mitbestimmungsfrei darüber entscheiden kann, ob er die Leistung gewährt, welchen Dotierungsrahmen er dafür zur Verfügung stellen will und an welchen Empfängerkreis er diese zu erbringen bereit ist (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 454/06 - Rn. 23, BAGE 123, 152; 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - zu B II der Gründe) .
  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 12/15
    Zwar kann der Arbeitgeber bei einer freiwilligen Leistung grundsätzlich mitbestimmungsfrei darüber entscheiden kann, ob er die Leistung gewährt, welchen Dotierungsrahmen er dafür zur Verfügung stellen will und an welchen Empfängerkreis er diese zu erbringen bereit ist (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 454/06 - Rn. 23, BAGE 123, 152; 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - zu B II der Gründe) .
  • BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 64/11

    Unzulässige Beschwerde

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 12/15
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (vgl. BAG 30. Oktober 2012 - 1 ABR 64/11 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11

    Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels - gesetzlicher Urlaub -

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 12/15
    Ob die Argumentation des Betriebsrats schlüssig ist, ist für die Zulässigkeit der Beschwerde unerheblich (vgl. BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 855/11 - Rn. 12) .
  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12

    Betriebliche Lohngestaltung - Durchführungsanspruch

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 12/15
    Dabei unterliegt nicht nur die Einführung, sondern auch die Änderung der im Betrieb für die Verteilung der Gesamtvergütung aufgestellten Entlohnungsgrundsätze dem Mitbestimmungsrecht (BAG 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 - Rn. 17 mwN, BAGE 147, 313) .
  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - 14 TaBV 5/14
    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 12/15
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 24. Februar 2015 - 14 TaBV 5/14 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 12/15
    Die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts wird nicht vom Beteiligungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst (vgl. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14

    Einigungsstellenspruch über Unzuständigkeit - Inhalt einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 12/15
    Er lässt erkennen, hinsichtlich welcher konkreten betrieblichen Angelegenheit das Nichtbestehen eines Mitbestimmungsrechts festgestellt werden soll (zu diesem Erfordernis BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 18) .
  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

    bb) Soweit hier überhaupt eine zwingende Wirkung der Betriebsvereinbarung auf die vertragliche Abrede bzgl. der Anwendung der Vergütungsordnung des BAT in Betracht kommt, wäre sie als die Höhe des vertraglichen Entgelts unmittelbar bestimmende Regelung nicht einem Tatbestand des Katalogs von § 87 Abs. 1 BetrVG, insbesondere der Nr. 10, zuzuordnen (bspw. BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 12/15 - Rn. 23; 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 15, jeweils mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 22.08.2017 - 14 TaBV 25/17

    Mitbestimmung des Betriebsrats

    Der Verfahrensgegenstand muss so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraftwirkung entschieden werden kann (BAG, Beschl. v. 21.02.2017 - 1 ABR 12/15, AP Nr. 150 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG, Beschl. v. 03.05.2006 - 1 ABR 63/04, AP Nr. 61 zu § 81 ArbGG 1979; BAG, Beschl. v. 03.06.2003 - 1 ABR 19/02, AP Nr. 1 zu § 89 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 24.01.2001 - 7 ABR 2/00, AP Nr. 50 zu § 81 ArbGG 1979; BAG, Beschl. v. 17.06.1997 - 1 ABR 10/97 - juris).

    b) Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere bei der Aufstellung und Änderung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung (BAG, Beschl. v. 21.02.2017 - 1 ABR 12/15, AP Nr. 150 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung), mitzubestimmen.

    Entlohnungsgrundsätze sind damit die allgemeinen Vorgaben, aus denen sich die Vergütung der Arbeitnehmer des Betriebs in abstrakter Weise ergibt (BAG, Beschl. v. 21.02.2017 - 1 ABR 12/15, AP Nr. 150 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Schließlich ist anerkannt, dass ein Mitbestimmungsrecht bei der Verteilung eines vom Arbeitgeber generell oder für bestimmte Zwecke oder Arbeitnehmergruppen (vgl. z.B. BAG, Beschl. v. 13.2.1990 - 1 ABR 13/89, AP Nr. 45 zu § 118 BetrVG 1972) zur Verfügung gestellten "Dotierungsrahmens" besteht (BAG, Beschl. v. 21.02.2017 - 1 ABR 12/15, AP Nr. 150 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG GS, Beschl. v. 3.12.1991 - GS 1/90, AP Nr. 52 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Mitbestimmungspflichtig ist in diesem Rahmen auch die Änderung bestehender Grundsätze durch den Arbeitgeber (BAG, Beschl. v. 21.02.2017 - 1 ABR 12/15, AP Nr. 150 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG, Urt. v. 15.04.2008 - 1 AZR 65/07, AP Nr. 133 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Ein kollektiver Tatbestand wird von der Rechtsprechung regelmäßig bejaht, wenn den zu betrachtenden Entgeltvereinbarungen eine Differenzierung nach Leistungsgesichtspunkten zugrunde liegt (BAG, Beschl. v. 21.02.2017 - 1 ABR 12/15, AP Nr. 150 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG, Beschl. v. 14.06.1994 - 1 ABR 63/93, AP Nr. 69 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 1 ABR 17/92, AP Nr. 61 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 333/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

    Die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts wird nicht vom Beteiligungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 12/15 - Rn. 23 mwN) .
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