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   BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12   

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https://dejure.org/2017,3397
BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12 (https://dejure.org/2017,3397)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2017 - 1 ABR 62/12 (https://dejure.org/2017,3397)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 (https://dejure.org/2017,3397)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gestellungsverträge mit DRK-Schwestern sind Arbeitnehmerüberlassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmerüberlassung - durch die Rotkreuz-Schwesternschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschlussverfahren - und die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmerüberlassung - durch die Gestellung von Vereinsmitgliedern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerüberlassung: Schwesternschaften stellen Leiharbeiterinnen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerüberlassung - DRK-Schwester

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    DRK-Schwestern sind auch (Leih)arbeitnehmer

  • templin-thiess.de (Kurzinformation)

    DRK Schwestern

  • templin-thiess.de (Kurzinformation)

    Die dauerhafte Überlassung von DRK-Schwestern ist verboten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einsatz von Rotkreuzschwestern in Krankenhäusern ist Arbeitnehmerüberlassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerüberlassung auch bei Gestellung von Vereinsmitgliedern?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 22.02.2017)

    Schwestern dürfen nicht dauerhaft verliehen werden

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 21.02.2017)

    DRK darf Schwestern nicht dauerhaft verleihen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Rotkreuzschwestern sind Arbeitnehmerinnen

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Keine Sonderstellung von DRK-Schwestern mehr

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Gestellung von DRK-Schwestern unterfällt dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 103 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenhäuser | BAG: Gestellung von Rot-Kreuz-Schwestern ist Arbeitnehmerüberlassung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerüberlassung im Fall einer DRK-Schwester

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Arbeitnehmerüberlassung einer DRK-Schwester - Betriebsrat kann Zustimmung verweigern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Arbeitnehmerüberlassung - DRK-Schwester

Besprechungen u.ä. (3)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Arbeitnehmerüberlassung von DRK-Schwestern

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

  • law-journal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rote-Kreuz-Schwestern als Arbeitnehmer?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 984
  • NZA 2017, 662
  • BB 2017, 1081
  • BB 2017, 1280
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 17.11.2016 - C-216/15

    Betriebsrat der Ruhrlandklinik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12
    Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 17. November 2016 (- C-216/15 -) wie folgt entschieden:.

    (a) Der Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 17. November 2016 (- C-216/15 - Rn. 43) ausgeführt, dass "Arbeitnehmer" iSd. Richtlinie 2008/104/EG jede Person ist, "die eine Arbeitsleistung erbringt, dh., die während einer bestimmten Zeit für eine andere Person nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält, und die aufgrund dieser Arbeitsleistung in dem betreffenden Mitgliedstaat geschützt ist".

    Nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 17. November 2016 (- C-216/15 -) kommt es darauf an, dass das im Rahmen der Gestellung bei einem Dritten weisungsabhängig gegen Entgelt tätige Vereinsmitglied einen Schutz genießt, der dem eines Arbeitnehmers zumindest in Teilen entspricht oder gleichwertig ist.

    Dieser hat in seinem Urteil vom 17. November 2016 (- C-216/15 - Rn. 44 ff.) auf Anfrage des Senats ausdrücklich bestätigt, dass jede Tätigkeit die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten, wirtschaftlichen Charakter hat.

  • EuGH, 17.03.2015 - C-533/13

    AKT - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2008/104/EG -

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12
    Je nach dem Ergebnis dieser Prüfung waren sie dann veranlasst, ihre nationalen Regelungen über Leiharbeit zu ändern (EuGH 17. März 2015 - C-533/13 - Rn. 28 f.) .

    Die Vorschrift verpflichtet die nationalen Gerichte nicht, Bestimmungen des nationalen Rechts unangewendet zu lassen, wenn diese Verbote oder Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit enthalten, die nicht aus Gründen des Allgemeininteresses iSv. Art. 4 Abs. 1 Richtlinie 2008/104/EG gerechtfertigt sind (EuGH 17. März 2015 - C-533/13 - Rn. 22 ff., 28) .

    Soweit das Verfahren die Frage aufwirft, ob Art. 4 Abs. 1 Richtlinie 2008/104/EG einer Anwendung von § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG vorliegend entgegensteht, ist diese durch die Entscheidung des Gerichtshofs vom 17. März 2015 (- C-533/13 -) als geklärt anzusehen.

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12
    Hierfür kommt es auf die Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über das Zustimmungsersetzungsgesuch an (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 18) .

    Diese Vorschrift, die eine mehr als vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher verbietet, ist ein Verbotsgesetz iSv. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, dessen Verletzung den Betriebsrat zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung berechtigt (ausf. BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 40 ff.) .

    (1) Die Vorschrift, die eine mehr als vorübergehende Überlassung an Entleiher verbietet (ausf. BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 19 ff. mwN) , gilt auch für den Einsatz von Vereinsmitgliedern, die - wie die Mitglieder der Schwesternschaft - einem Dritten überlassen werden, um weisungsabhängige Arbeit gegen Entgelt bei diesem zu verrichten.

  • BSG, 28.08.1968 - 3 RK 70/65

    Oberschwester als Angestellte von "öffentlichen Verwaltungen" oder einer der

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12
    Diese Voraussetzungen sind bei den Vereinsmitgliedern der Schwesternschaft gegeben (vgl. auch BSG 28. August 1968 - 3 RK 70/65 - zu II der Gründe, BSGE 28, 208) .

    Sie zählten daher grundsätzlich zu der Gruppe der gegen Entgelt Beschäftigten, die allgemein der Krankenversicherungspflicht unterlagen (vgl. BSG 28. August 1968 - 3 RK 70/65 - zu II der Gründe, BSGE 28, 208; vgl. auch Hessisches LSG 9. Januar 1963 - L-3(6)/Kr-37/60 -; LSG Nordrhein-Westfalen 13. Mai 1965 - L 16 Kr 55/62 -) .

  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12
    ohne einen im Gefüge der einschlägigen Rechtsnorm sachlich berechtigten Grund, verwendet werden (BAG 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 80, 256) .

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung annimmt, DRK-Schwestern seien keine Arbeitnehmer iSd. nationalen Rechts (BAG 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - zu B I 2 b und c der Gründe, BAGE 80, 256; 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 -; 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; 18. Februar 1956 - 2 AZR 294/54 - BAGE 2, 289) , weicht die vorliegende Entscheidung hiervon nicht ab.

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12
    (a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die nationalen Gerichte gehalten, bei der Anwendung des nationalen Rechts dieses so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie auszulegen, um das in der Richtlinie festgelegte Ziel zu erreichen und damit Art. 288 Abs. 3 AEUV nachzukommen (EuGH 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 24 mwN) .

    Sie darf nicht als Grundlage für eine Auslegung des nationalen Rechts contra legem dienen (EuGH 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 25 mwN) .

  • BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 64/11

    Unzulässige Beschwerde

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12
    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den erstinstanzlichen Beschluss des Arbeitsgerichts, deren Zulässigkeit als Prozessführungsvoraussetzung vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BAG 30. Oktober 2012 - 1 ABR 64/11 - Rn. 9) , war insoweit unzulässig.

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (BAG 30. Oktober 2012 - 1 ABR 64/11 - Rn. 11) .

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12
    Der Arbeitgeberin steht für ihren auf § 99 Abs. 4 BetrVG gestützten Zustimmungsersetzungsantrag das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (dazu BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 15, BAGE 145, 355) zu.

    Sofern die vom Arbeitgeber gemachten Angaben nicht offenkundig unvollständig sind, kann dieser davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig unterrichtet zu haben (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 19 mwN, BAGE 145, 355) .

  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 62/12

    Anwendung der Leiharbeitsrichtlinie auf Rote-Kreuz-Schwestern

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12
    Mit Beschluss vom 17. März 2015 (- 1 ABR 62/12 [A] - BAGE 151, 131) hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (Gerichtshof) gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage vorgelegt:.

    Rechtsgrundlage der geschuldeten Dienste ist aber der privatautonom begründete Vereinsbeitritt zu der Schwesternschaft und die damit verbundene Pflicht, den Vereinsbeitrag in der Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit zu erbringen (BAG 17. März 2015 - 1 ABR 62/12 [A] - Rn. 12 mwN, BAGE 151, 131) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1965 - L 16 KR 55/62
    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12
    Sie zählten daher grundsätzlich zu der Gruppe der gegen Entgelt Beschäftigten, die allgemein der Krankenversicherungspflicht unterlagen (vgl. BSG 28. August 1968 - 3 RK 70/65 - zu II der Gründe, BSGE 28, 208; vgl. auch Hessisches LSG 9. Januar 1963 - L-3(6)/Kr-37/60 -; LSG Nordrhein-Westfalen 13. Mai 1965 - L 16 Kr 55/62 -) .
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

  • BGH, 29.06.1987 - II ZR 295/86

    Erwerb der Mitgliedschaft in einer politischen Partei; Aufnahmezwang bei

  • BAG, 20.02.1986 - 6 ABR 5/85

    Arbeitsnehmerstatus: Mitglieder einer DRK-Schwesternschaft

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • BAG, 18.02.1956 - 2 AZR 294/54

    Schwester - Rotes Kreuz - Mitglied einer Schwesternschaft - Arbeitsverhältnis -

  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09

    Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 422/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

  • BAG, 11.10.2016 - 1 ABR 49/14

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Versetzung und Umgruppierung

  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94

    Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft; Abwendbarkeit

  • ArbG Essen, 02.02.2012 - 3 BV 94/11

    Erteilung der Zustimmung zur Einstellung als Krankenschwester aufgrund des

  • BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14

    Rechtsweg - Gesellschafter - Arbeitnehmer

  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13

    Personelle Einzelmaßnahmen - Unterrichtung - Vorlage von Unterlagen -

  • BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 57/14

    Beteiligung des Betriebsrats beim Einsatz von sog. Fremdpersonal

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    aa) Art. 267 AEUV weist dem Gerichtshof zur Verwirklichung der Verträge über die Europäische Union, der Rechtssicherheit und der Rechtsanwendungsgleichheit sowie einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Unionsrechts die Aufgabe der verbindlichen Auslegung der Verträge und Richtlinien zu (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 27, BAGE 158, 121; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 26, BAGE 142, 371) .

    Ob und inwieweit das innerstaatliche Recht eine entsprechende richtlinienkonforme Auslegung zulässt, haben allein die nationalen Gerichte zu beurteilen (BVerfG 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07 - Rn. 47; 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 29, BAGE 158, 121; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 31, BAGE 142, 371) .

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

    aa) Art. 267 AEUV weist dem Gerichtshof zur Verwirklichung der Verträge über die Europäische Union, der Rechtssicherheit und der Rechtsanwendungsgleichheit sowie einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Unionsrechts die Aufgabe der verbindlichen Auslegung der Verträge und Richtlinien zu (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 27, BAGE 158, 121; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 26, BAGE 142, 371) .

    Ob und inwieweit das innerstaatliche Recht eine entsprechende richtlinienkonforme Auslegung zulässt, haben allein die nationalen Gerichte zu beurteilen (BVerfG 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07 - Rn. 47; 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 29, BAGE 158, 121; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 31, BAGE 142, 371) .

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16

    Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    a) Art. 267 AEUV weist dem Gerichtshof zur Verwirklichung der Verträge über die Europäische Union, der Rechtssicherheit und der Rechtsanwendungsgleichheit sowie einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Unionsrechts die Aufgabe der verbindlichen Auslegung der Verträge und Richtlinien zu (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 27, BAGE 158, 121; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 26, BAGE 142, 371) .

    Ob und inwieweit das innerstaatliche Recht eine entsprechende richtlinienkonforme Auslegung zulässt, haben allein die nationalen Gerichte zu beurteilen (BVerfG 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07 - Rn. 47; 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 29, BAGE 158, 121; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 31, BAGE 142, 371) .

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