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   BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15   

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BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15 (https://dejure.org/2017,5965)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2017 - 1 AZR 367/15 (https://dejure.org/2017,5965)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 1 AZR 367/15 (https://dejure.org/2017,5965)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 241 Abs 2 BGB, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG
    Zustimmungsersetzungsverfahren - Anspruch auf Durchführung

  • IWW

    § 99 Abs. 4 BetrVG, § ... 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 84, 91 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 83a Abs. 2, Abs. 3, § 90 Abs. 2 ArbGG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX, § 241 Abs. 2 BGB, §§ 611, 613 BGB, § 242 BGB, Art. 1, Art. 2 GG, § 615 BGB, § 99 Abs. 1 BetrVG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Anspruch auf Durchführung

  • Wolters Kluwer

    Bisherige Judikatur des Bundesarbeitsgerichts zu einem Anspruch auf Durchführung des betriebverfassungsrechtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens; Reichweite der zivilrechtlichen vertraglichen Rücksichtnahmepflicht im Arbeitsrecht; Autonome Entscheidung des Arbeitgebers ...

  • hensche.de

    Betriebsrat, Betriebsrat: Mitbestimmung

  • bag-urteil.com

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Anspruch auf Durchführung

  • Betriebs-Berater

    Keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung eines gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • rewis.io

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Anspruch auf Durchführung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Zustimmungsersetzungsverfahren; Anspruch auf Durchführung

  • rechtsportal.de

    Bisherige Judikatur des Bundesarbeitsgerichts zu einem Anspruch auf Durchführung des betriebverfassungsrechtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Anspruch auf Durchführung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebsrat verweigert Einstellung: Arbeitgeber muss kein Zustimmungsersetzungsverfahren durchführen!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung eines gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens bei Widerspruch des Betriebsrats gegen Einstellung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Verpflichtung zur Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustimmungsersetzungsverfahren - und der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Durchführung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung eines gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber müssen bei Widerspruch des Betriebsrats gegen Einstellung kein Zustimmungsersetzungsverfahren durchführen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kein Zustimmungsersetzungsverfahren bei Widerspruch des Betriebsrats notwendig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch von Arbeitnehmer auf gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren bei Zustimmungsverweigerung durch Betriebsrat

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    § 99 Abs. 4 BetrVG: Keine Pflicht des Arbeitgebers, die Zustimmungsersetzung zu beantragen

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    (Kein) Anspruch des Arbeitnehmers auf Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Zustimmungsersetzung: Kein Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers

  • esche.de (Kurzinformation)

    Verweigerte Zustimmung des Betriebsrats

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber muss verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers nicht einklagen - Entscheidung über Beginn einer Auseinandersetzung mit Betriebsrat steht Arbeitgeber allein zu

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht des Arbeitgebers zum Zustimmungsersetzungsverfahren?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmer kann Arbeitgeber nicht zum Prozess gegen den Betriebsrat verpflichten! (IBR 2017, 434)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 158, 148
  • NJW 2017, 1692
  • ZIP 2017, 1686
  • NZA 2017, 740
  • BB 2017, 1077
  • DB 2017, 2043
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15
    Dazu gehört auch die Pflicht, im Zusammenwirken mit dem anderen Teil die Voraussetzungen für die Durchführung des Vertrags zu schaffen, Erfüllungshindernisse nicht entstehen zu lassen oder zu beseitigen und dem anderen Teil den angestrebten Leistungserfolg zukommen zu lassen (vgl. etwa BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 26 mwN, BAGE 134, 296).

    bb) Hat der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung des Arbeitnehmers iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG verweigert, begründet die vertragliche Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers keine Verpflichtung das gerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen (vgl. bereits BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 32, BAGE 134, 296).

    Denkbar ist in einer solchen Situation auch ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Vertragsanpassung, wenn damit eine anderweitige mitbestimmungsgemäße Beschäftigungsmöglichkeit eröffnet wird (vgl. für den Fall eines anderenfalls drohenden dauernden Unvermögen des Arbeitnehmers BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 26, BAGE 134, 296; 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - Rn. 31, BAGE 131, 325) .

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 31/09

    Beschäftigungsanspruch - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15
    Für die Annahme einer solchen Selbstbindung müssen allerdings besondere Anhaltspunkte gegeben sein (BAG 16. März 2010 - 3 AZR 31/09 - Rn. 28 ff., BAGE 133, 307).

    Ein Anspruch auf Durchführung eines Verfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG soll auch in Betracht kommen, wenn ein kollusives Zusammenwirken zwischen den Betriebsparteien vorliegt (vgl. BAG 16. März 2010 - 3 AZR 31/09 - Rn. 33, aaO; 22. September 2005 - 2 AZR 519/04 - Rn. 42 ff., BAGE 116, 7) .

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15
    Die mitbestimmungswidrige Einstellung führt zwar zu einem betriebsverfassungsrechtlichen Beschäftigungsverbot (BAG 5. April 2001 - 2 AZR 580/99 - zu II 2 c cc (3) der Gründe, BAGE 97, 276) .
  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79

    Arbeitsvertrag: Zustimmung des Personalrats - Fehlen - Verweigerung

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15
    Für die Dauer der Nichtbeschäftigung schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jedoch Annahmeverzugslohn nach § 615 BGB (vgl. BAG 2. Juli 1980 - 5 AZR 1241/79 - BAGE 34, 1) .
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15
    Denkbar ist in einer solchen Situation auch ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Vertragsanpassung, wenn damit eine anderweitige mitbestimmungsgemäße Beschäftigungsmöglichkeit eröffnet wird (vgl. für den Fall eines anderenfalls drohenden dauernden Unvermögen des Arbeitnehmers BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 26, BAGE 134, 296; 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - Rn. 31, BAGE 131, 325) .
  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 101/12

    Beendigung einer vorläufigen personellen Maßnahme

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15
    Verweigert im Fall einer einvernehmlichen Versetzung der unter dem Gesichtspunkt der Einstellung nach § 99 Abs. 1 BetrVG hieran allein zu beteiligende Betriebsrat des aufnehmenden Betriebs seine Zustimmung, ist die Versetzung unwirksam (vgl. BAG 15. April 2014 - 1 ABR 101/12 - Rn. 25, BAGE 148, 61) .
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01

    Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15
    Ferner verpflichtet der in § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX gesetzlich verankerte Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen den Arbeitgeber das gerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen, wenn er erkennt, dass die geltend gemachten Zustimmungsverweigerungsgründe tatsächlich nicht vorliegen (vgl. BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - zu A II 3 a und b der Gründe, BAGE 104, 45).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15
    Rechtsgrundlage hierfür sind §§ 611, 613 BGB iVm. der Generalklausel des § 242 BGB, die durch die Wertentscheidungen der Art. 1 und Art. 2 GG ausgefüllt wird (BAG Großer Senat 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 48, 122) .
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15
    Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer gebietet ihm weder, das mit der Durchführung eines gerichtlichen Beschlussverfahrens verbundene Verfahrens- und Kostenrisiko auf sich zu nehmen, noch muss er das Risiko eingehen, dass aus einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung weitere betriebliche Konflikte resultieren (vgl. auch BAG 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - zu II 1 d der Gründe, BAGE 85, 107) .
  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04

    Kündigungsschutz; Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15
    Ein Anspruch auf Durchführung eines Verfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG soll auch in Betracht kommen, wenn ein kollusives Zusammenwirken zwischen den Betriebsparteien vorliegt (vgl. BAG 16. März 2010 - 3 AZR 31/09 - Rn. 33, aaO; 22. September 2005 - 2 AZR 519/04 - Rn. 42 ff., BAGE 116, 7) .
  • BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 105/79

    Versetzung

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

  • BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 220/11

    Schadenersatzanspruch des Betreibers eines Schweinemastbetriebes gegen einen

  • LAG Hamm, 12.05.2015 - 14 Sa 904/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erfüllung des arbeitsvertraglichen

  • BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14

    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 3/14

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

  • ArbG Dortmund, 08.05.2014 - 3 Ca 5453/13

    Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers als Teil des allgemeinen

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Der Kläger wendet sich nicht mit einer Gegenrüge gegen die Annahme des Landesarbeitsgerichts, der bei der Beklagten bestehende Betriebsrat sei ordnungsgemäß gemäß §§ 99, 100 BetrVG beteiligt worden (vgl. zu den individualrechtlichen Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Beteiligung BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 367/15 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Der Kläger wendet sich nicht mit einer Gegenrüge gegen die Annahme des Landesarbeitsgerichts, der bei der Beklagten bestehende Betriebsrat sei ordnungsgemäß gemäß §§ 99, 100 BetrVG beteiligt worden (vgl. zu den individualrechtlichen Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Beteiligung BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 367/15 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 571/20

    BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?

    Ein Anspruch des Klägers auf Einleitung und Durchführung eines bEM ergibt sich, wie vom Landesarbeitsgerichts zutreffend entschieden, auch nicht aus dem Gebot der Rücksichtnahme (vgl. hierzu BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - Rn. 21, BAGE 169, 36; 21. Februar 2017 - 1 AZR 367/15 - Rn. 16, BAGE 158, 148) als vertragliche Nebenpflicht aus § 241 Abs. 2 BGB iVm. § 167 Abs. 2 SGB IX (aA LAG Hamm 13. November 2014 - 15 Sa 979/14 - Rn. 34; Wullenkord Arbeitsrechtliche Kernfragen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der betrieblichen Praxis S. 103 ff.) oder einer Konkretisierung der Schutzpflichten des Arbeitgebers aus § 618 BGB (Schils Das betriebliche Eingliederungsmanagement im Sinne des § 84 Abs. 2 SGB IX 2009 S. 220 ff.) .
  • BAG, 23.08.2023 - 5 AZR 349/22

    Direktionsrecht des Arbeitgebers - Annahmeverzugsvergütung - Schadensersatz wegen

    Dazu gehört auch die Pflicht, im Zusammenwirken mit dem anderen Teil die Voraussetzungen für die Durchführung des Vertrags zu schaffen, Erfüllungshindernisse nicht entstehen zu lassen oder zu beseitigen und dem anderen Teil den angestrebten Leistungserfolg zukommen zu lassen (st. Rspr., vgl. BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 146/21 - Rn. 22; 21. Februar 2017 - 1 AZR 367/15 - Rn. 16, BAGE 158, 148; 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 32, BAGE 157, 153; 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 26, BAGE 134, 296) .
  • BAG, 25.01.2024 - 8 AZR 318/22

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch - Kirche

    Dies würde aber besondere Anhaltspunkte voraussetzen (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 367/15 - Rn. 14, BAGE 158, 148) .
  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 146/21

    Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und

    Dazu gehört auch die Pflicht, im Zusammenwirken mit dem anderen Teil die Voraussetzungen für die Durchführung des Vertrags zu schaffen, Erfüllungshindernisse nicht entstehen zu lassen oder zu beseitigen und dem anderen Teil den angestrebten Leistungserfolg zukommen zu lassen (BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 367/15 - Rn. 16, BAGE 158, 148; 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 32, BAGE 157, 153) .
  • OLG Brandenburg, 06.11.2019 - 4 U 123/19

    Anspruch eines aus einer Berufsausübungsgemeinschaft ausgeschiedenen

    Schutzgegenstand des § 241 Abs. 2 BGB ist das Integritätsinteresse des anderen Teils und die Förderung des Vertragszwecks (BAG, Urteil vom 21.02.2017 - 1 AZR 367/15, Rn. 16, juris; Palandt/Grüneberg, a. a. O., § 241 Rn. 6).
  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 78/19

    Beschäftigungsanspruch - schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Der Arbeitgeber kann im Rahmen der Rücksichtnahmepflicht lediglich gehalten sein, dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Vertragsanpassung nachzukommen, insbesondere wenn anderenfalls ein dauerhaftes Unvermögen des Arbeitnehmers droht (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 367/15 - Rn. 22, BAGE 158, 148; 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 26, BAGE 134, 296; 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - Rn. 31, BAGE 131, 325) .
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 69/18

    Klage auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen - Rücksichtnahmepflicht

    Allerdings verlangt § 241 Abs. 2 BGB vom Arbeitgeber nicht, die Belange des Arbeitnehmers unter Hintanstellung eigener schutzwürdiger Belange durchzusetzen (BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 367/15 - Rn. 17, BAGE 158, 148) .
  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der

    Rechtsgrundlage des durch die Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten allgemeinen Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers - der allein Gegenstand der vorliegenden Klage ist - sind §§ 611a, 613 BGB iVm. der Generalklausel des § 242 BGB, die durch die Wertentscheidungen der Art. 1 und Art. 2 GG zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht ausgefüllt wird (vgl. zu §§ 611, 613 iVm. § 242 BGB BAG Großer Senat 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 48, 122; seither st. Rspr. vgl. nur BAG 25. Januar 2018 - 8 AZR 524/16 - Rn. 70; 21. Februar 2017 - 1 AZR 367/15 - Rn. 19 mwN, BAGE 158, 148; 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 - Rn. 14 mwN, BAGE 148, 16; zum Weiterbeschäftigungsanspruch vgl. BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 23, BAGE 170, 311) .

    Der Arbeitnehmer soll - als Ausdruck und in Achtung seiner Persönlichkeit und seines Entfaltungsrechts - tatsächlich arbeiten können (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 367/15 - Rn. 19 mwN, BAGE 158, 148) .

  • BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 16/20

    Bestimmtheit einer Beschäftigungsklage

  • BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

  • FG Düsseldorf, 12.11.2021 - 1 K 2470/14

    Bemessung der Lohnsteuer anhand von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • LAG Köln, 12.01.2022 - 3 Sa 540/21

    Änderungsvertrag im BEM-Gespräch; Keine Pflicht zur Schaffung eines neuen

  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 407/21

    Beschäftigungsanspruch - rechtliche Unmöglichkeit - widersprüchliches Verhalten

  • LAG Hessen, 18.09.2019 - 18 Sa 1225/18

    Grenzen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2021 - 5 Sa 65/21

    Arbeitgeberhaftung wegen nicht geltend gemachter staatlicher Zuwendung -

  • LAG Köln, 19.01.2023 - 8 Sa 460/22

    Annahmeverzugslohn; Schadensersatz wegen unterlassener leidensgerechter

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